Norwegen muss für 16,5 Tonnen hoch radioaktiven Abfall in Form abgebrannter Brennelemente aus den beiden Forschungsreaktoren IFE in Kjeller und in Halden ein Endlagerkonzept entwickeln. Eine Konzeption als Alternative zum schwedisch-finnischen Verfahren ist die Absenkung in tiefen Bohrlöchern. Dazu läuft unter anderem ein Projekt bei ERDO – siehe hier Kap. 4.2. Zum Gesamtkonzept für alle radioaktive Abfälle in Norwegen siehe hier.
In der Sächsischen Zeitung kommt in einem Artikel mit der Überschrift Endlager für Atommüll im Kreis Bautzen? Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfram Kudla von der Technischen Universität Bergakademie Freiberg zu Wort. Es wird die Frage erörtert, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Kreis Bautzen zum Endlagerstandort werden kann?
Reihenfolge Salz, Ton und Kristallin
Herr Kudla führt aus, dass er Steinsalz als das beste, Tongestein als zweitbestes und Kristallin als drittbestes Wirtsgestein ansieht. Bei Bautzen ist Kristallingestein von der BGE als günstig eingestuft. Kudla betont die Festigkeit des Kristallins, so dass große Hohlräume auch in größerer Tiefe geschaffen werden können. Die Klüftigkeit führt aber zu erheblichen Abstrichen:
Deshalb wäre es in kristallinem Wirtsgestein unbedingt erforderlich, dass ein mehrere 100.000 Jahre dichter Abfallbehälter verwendet wird. Ein solcher Behälter ist aber bisher in Deutschland nicht entwickelt worden.
Nun wird im Süden Deutschlands, insbesondere in Baden-Würtemberg und Bayern auch über hochradioaktiven Abfall und dessen Langzeitlagerung diskutiert. Bisher wurde eher der Norden dafür zuständig gemacht.
Die Erdbeben in der Donau-Iller-Region und starke Bebauung
So will sich die Donau-Iller-Region gegen die Langzeitlagerung mit dem Argument Erdbeben wehren – siehe hier. Doch schnell kommt folgende Erkenntnis:
Dass dies im weiteren Verfahren auch Eindruck auf die Entscheidung und die Entscheider macht, muss nicht sein. Denn die aufgeführten „Beben“ waren stellenweise so schwach, dass man sie kaum oder als Mensch gar nicht wahrnehmen konnte.
Die Auswertung der Auftaktveranstaltung begann mit der Beantwortung von Fragen durch das BaSE, die BGE und das NBG. Ob die Fragen und Anmerkungen vollständig übernommen, schriftlich fixiert und beantwortet wurden, kann nicht festgestellt werden, da eine Rückmail an die Autor*innen – wie es in vielen Fällen üblich ist – nicht gesendet wurde. endlagerdialog.de hat aber diverse Fragen im Kopf, die gestellt wurden aber nicht mehr auftauchen. Dies betrifft insbesondere auch, weshalb ein Videodiskussionsbeitrag nicht berücksichtigt wurde. Deshalb wurde ein entsprechender IFG-Antrag gestellt. Transparenz sieht anders aus.
Nicht Beratung, sondern Erörterung
Bei den Antworten des BaSE fällt auf, dass von Beratungsterminen der Fachkonferenz gesprochen wird, obwohl in § 9 Abs. 2 Satz 1 fixiert ist, dass eine Erörterung stattfindet. Offensichtlich sollen hier nicht die Regularien von Erörterungen angewendet werden. Damit wird aber gegen das Gesetz verstoßen. Das vom BaSE kreierte sogenannte Notariat sollte das eigentlich verhindern. Bisher ist dazu noch nichts in die Öffentlichkeit gedrungen.
Beim ersten Sichten des Zwischenberichts Teilgebiete ergaben sich für endlagerdialog.de einige spontane Fragen. Diese wurden am 28.09.2020 an die BGE gerichtet. Einige Tage später ergab die telefonische Nachfrage, dass die Fragen eingegangen sind. Die Beantwortung fand im Nachgang der Veranstaltung am 17./18.10.2020 statt. Anbei die Fragen und Antworten zur allgemeinen Nutzung:
1) Können im Kartenviewer auch die IG dargestellt werden oder ist dieses später vorgesehen?
Das ist später vorgesehen. Wir beschäftigen uns aktuell zunächst mit den Ausschlussgebieten. Die IGs kommen dann im Anschluss.
Auf der Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz wurden nach spontanen Regeln der Moderation von den angemeldeten Teilnehmer*innen mit Hilfe des Softwaretools eventvote zwölf Personen für eine AG Vorbereitung 1. Erörterungstermin ausgesucht. Nur das BaSE weiß, wer die Teilnehmer*innen waren. Vollständige Intransparenz war gewährleistet. endlagerdialog.de – ein unabhängiges Informationsangebot mit dem Ziel, den Dialog zur Endlagersuche für radioaktive Abfälle in Deutschland zu unterstützen – gehört jetzt zu dieser AG. Eine Wahl stellt das nicht dar, insofern sollte die AG grundsätzlich öffentlich arbeiten und weitere interessierte Personen beteiligen.
Vorgetragene Ziele umsetzen
endlagerdialog.de wird sich dafür einsetzen, dass die auf der Veranstaltung von endlagerdialog.de vorgetragenen Ziele umgesetzt werden. Neben vielen schriftlichen Anregungen und Kommentaren von endlagerdialog.de – die bisher nur vereinzelt zum Beispiel auf der BaSE-Site zugänglich sind – gehört die Videoeinspielung dazu, die leider weder auf YouTube noch auf eventvote (gesichert mit PIN) wegen angeblicher rechtlicher Gründe nicht mehr zugänglich ist. Zur Beseitigung dieser Gründe hätte man vorher das Einverständnis einholen müssen, was nicht geschah. Hier muss man auf das Wortprotokoll warten.
Forderung nach einer vom BaSE unabhängigen Geschäftsstelle
Erörterung formal nicht durch Videokonferenz ersetzbar
Am 17./18.10.2020 fand die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete außerhalb der Regelungen in § 9 StandAG statt. Die Fachkonferenzen sollen im Februar 2021 starten. Da das StandAG nicht im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) aufgezählt ist, kann die Erörterung formal nicht durch eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 oder eine Video- oder Telefonkonferenz nach Abs. 5 ersetzt werden. Dennoch drängt das für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständige BaSE dazu, solch ein Format einzusetzen.
Testveranstaltung schief gelaufen
Dazu gab es mit der Auftaktveranstaltung einen Test, der in großen Teilen schief gelaufen ist. Technisch und inhaltlich ist dieses Format in diesem Zustand für eine Erörterung vollkommen ungeeignet. Hier muss noch viel weiterentwickelt und geübt werden. Das BasE bediente sich dabei der Firma IKU für Moderations- und Organisationsaufgaben und einen technischen Dienstleister zur Betreibung einer eventvote-Plattform und der Übertragung in YouTube.
Probleme beim Login
Die angemeldeten Teilnehmer*innen erhielten einen Link und ein Passwort, das als PIN eingegeben werden musste. Hat man dieses Passwort wie üblich mit crtl-c crtl-v übertragen, war ein Anruf bei der Technik-Hotline notwendig, da der Zugang nicht gewährt wurde. Wie sich herausstellte, war aus Sicherheitsgründen die Eingabe über die Tastatur notwendig. Darauf wurde in der Passwort- Email nicht hingewiesen.
In einem Interview von Herrn Bauchmüller, Süddeutsche Zeitung (SZ), mit Herrn König, Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) vom 15.10.2020 kommt auf die Frage, wieso König das frühe Ausscheiden des Salzstocks Gorleben für problematisch halte, die Antwort:
Weil es in der Öffentlichkeit grundsätzliche Fragen aufwirft, dass zwar 54 Prozent der Fläche Deutschlands im weiteren Verfahren betrachtet werden, aber Gorleben nach Auffassung der BGE herausfallen musste. Wie passt dieses Ergebnis mit dem über Jahrzehnte erweckten Eindruck zusammen, dass der Salzstock als Endlager schon geeignet sei? Meine Sorge ist, dass diese Entscheidung das weitere Verfahren nicht erleichtert, sondern belastet.
Diese politische Einschätzung des BaSE-Präsidenten gab Anlass zu einer politischen Debatte – siehe auch hier. Das ging von (SZ) mit Grünen-Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl:
Ich hoffe nicht, dass der Präsident des BASE das Verfahren nicht verstanden hat, für das er die Aufsicht trägt. Die Endlagersuche folgt wissenschaftlichen Kriterien und nicht der Leitlinie „Was belastet und was entlastet das Verfahren“
Die FDP-Bundesabgeordnete Judith Skudelny sagte, König habe Recht. „Auch die FDP verwundert, dass Gorleben als der am besten erkundete Standort für ein Endlager schon in der ersten Prüfphase rausfliegt.“ Diese Entscheidung müsse genauer er- und geklärt werden.
Auch König kommt im oben genannten Interview zu der Einschätzung:
In der jetzt beginnenden förmlichen Beteiligung wird die BGE auf die Fragen zu Gorleben überzeugende Antworten liefern müssen.
Nach intensivem Studium der BGE-Unterlagen Fragen im Februar 2021
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