Das Notariat des BaSE
Sprach sich der Partizipationsbeauftragte noch vor Kurzem dafür aus, dass die Fachkonferenz Teilgebiete auch Vorschläge zu einer Evaluation des StandAG mache könne – siehe hier, tauchte dann in einer BaSE-Verlautbarung die folgende Passage auf:
Aufgabe und Ziel der Fachkonferenz nach StandAG ist es, den Zwischenbericht Teilgebiete der BGE mbH zu erörtern und der BGE mbH im Anschluss daran ihre Beratungsergebnisse vorzulegen. Über die Form der Ergebnisse (Stellungnahmen, Bericht o.ä.) entscheidet die Fachkonferenz. Die BGE mbH muss laut Gesetz die Rückmeldungen der Fachkonferenz bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. Von diesem Beratungsgegenstand kann die Fachkonferenz nicht abrücken. Darauf achtet ein Notariat, das das BASE einrichten wird.
Weiterhin wird ein Video mit dem Titel Die Rolle des Notariats bei der Fachkonferenz Teilgebiete zur Verfügung gestellt.
Einschätzung der Bundesnotarkammer
Da der Notartätigkeiten in der Regel genehmigt werden müssen, wandte sich endlagerdialog.de an die Bundesnotarkammer. Die Antwort kam prompt:
…vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir möchten betonen, dass es sich bei dem von Ihnen genannten Notariat des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) keinesfalls um ein Notariat im klassischen Sinne handelt. Es besteht also keinerlei Bezug zu Notaren. Wir sind selbst über die Wortwahl des BASE verwundert. Es scheint schlicht ein neutrales Gremium zu sein, dem man das Wort „Notariat“ gegeben hat. Für weitere Hintergrundinformationen müssten Sie sich bitte direkt an das BASE wenden.
…
Offensichtlich will das BaSE ein Notariat ohne Notar*in einrichten, eine Innovation, die nach meiner Einschätzung einmalig ist.
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