Informationsplattform nach § 6 StandAG
Recht frühzeitig wurde die Informationsplattform nach § 6 StandAG ins Internet gestellt. Bald wurden auch erstaunlich interne Informationen veröffentlicht – siehe Beitrag BfE macht große Sprünge Richtung Transparenz. Aber dieses Informationsinstrument hat noch nicht das erreicht, was man heutzutage erwartet.
Gut zwei Jahrzehnte hinter dem Stand der Informationstechnik hinterher
Die Schriftstücke werden allein tabellarisch zur Verfügung gestellt. Die seit etwa 1990 übliche Technik der relationalen Datenbank hat immer noch nicht Einzug gehalten. Auch die hierarchische Tabellenstruktur ist mangelhaft. So wird zwar der Begriff Datum als Hierarchieinstrument zur Verfügung gestellt, damit ist aber lediglich das Datum auf dem Schriftstück erfasst.