Der Entwurf des BfE zu Prinzipien der Öffentlichkeitsbeteiligung
Das BfE hat am 15.01.2018 einen Entwurf seiner allgemeinen Vorstellungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. Am 17.01.2018 fand dazu ein Workshop von BfE, BGE und NBG statt, an dem auch weitere Interessierte teilnehmen konnten. Gleichzeitig mit dem Workshop wurde ein Gutachten dazu veröffentlicht – Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren.
Es handelt sich dabei um die ergänzte Veröffentlichung der Teilgutachten
- Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren: Erster Zwischenbericht
- Analyse und Umsetzungserfordernisse der Vorschläge zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Endlager-Kommission im Hinblick auf Rolle und Aufgaben des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit
- Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren: Zweiter Zwischenbericht
Ergänzend setzt sich der Teil III ab Seite 162 mit der konkreten Gestaltung der
- der Informationsplattform nach § 6 StandAG und
- der Fachkonferenz Teilgebiete nach § 9 StandAG
auseinander.
Der Hauptakteur fehlt im gesamten Positionspapier
Schon auf der Titelseite des BfE-Positionspapiers wird Falsches suggeriert – siehe oben. Es fehlt – wie im gesamten Papier – der Hauptakteur, der im Hintergrund alle Fäden in der Hand hält, es fehlt das BMUB. Das BMUB ist Fach- und Rechtsaufsicht des BfE und als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland Alleingesellschafter der BGE. So werden zum Beispiel alle wichtigen Stellenbesetzungen im BfE entsprechend des Delegierungserlasses überprüft. Weiterhin versucht es – wie in Nebengesprächen beim Workshop bekannt wurde – Einfluss auf das NBG auszuüben. Weiterlesen