Berichte aus den Fachgruppen
Die 45. NBG-Sitzung begann mit Berichten aus den Fachgruppen Öffentlichkeitsbeteiligung, Geologie und Grundlagendaten und Strahlenschutz und Sicherheit. Die Fachgruppe Institutionengeflecht hat sich noch nicht konstituiert. Alle Fachgruppen haben geheim getagt, es sind weder Sitzungstermine, Tagesordnungen, Protokolle noch Ergebnisse veröffentlicht worden. Selbst zur öffentlichen Sitzung des NBG lagen keinerlei schriftliche Unterlagen vor.
FG Öffentlichkeitsbeteiligung
Die FG Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich u. a. mit der Frage auseinandergesetzt, ob das rein digitale Format der Fachkonferenz mit dem in § 9 Abs. 2 StandAG gesetzlich geforderten Erörtern des Zwischenberichts konform ist. Eine nur intern vorliegende Rechtsexpertise kommt wohl zu dem Schluss, dass damit dem Gesetz genüge getan wird. Wie zum Beispiel der Ausschluss ganzer Gruppen der Bevölkerung bei diesem Vorgehen als rechtskonform bewertet wurde, konnte dem Bericht der Gruppe nicht entnommen werden. Da die interne Expertise nicht öffentlich zugänglich ist, ergibt sich ein großes Schwarzes Loch.
Mangelhaftes Planungssicherstellungsgesetz
Erstaunlich ist, dass im Planungssicherstellungsgesetz für bestimmte Gesetze – das StandAG fällt nicht darunter – statt Erörterung Online-Konsultationen oder Videokonferenzen zugelassen sind, jedoch sich keinerlei Definitionen finden, was unter Online-Konsultation oder Videokonferenz zu verstehen ist. So gibt es keinerlei Hinweise auf Bereitstellung von notwendiger Hardware, um allen Berechtigten den Zugang zu ermöglichen. Auch werden keine Qualitätskriterien und Verfahren zur Überwachung der Verbindungsbandbreite genannt. Die Erfahrung zeigt, dass dies bei der mangelhaften Digitalstruktur in Deutschland von großer Bedeutung ist. Was nutzt einem eine Videokonferenz, wenn man ein Drittel der Inhalte wegen technischer Schwierigkeiten nicht mitbekommt? Zählt das dann noch als beteiligt an der Erörterung?