Der nächste Schritt in Phase I
Nachdem bekannt wurde, dass etwa 54 % der Fläche Deutschlands günstige geologische Situationen für die Langzeitlagerung hoch radioaktiver Abfälle aufweisen und damit der wesentliche Schritt zur Einengung auf die Standortregionen für die übertägige Erkundung im nächsten Schritt der Phase I geschieht, wurde vielfach der Wunsch geäußert, der BGE dabei über die Schulter schauen zu können.
Das Beispiel: Projekt Zwischen- und Endlager Morsleben (ZERAM)
Ähnliches wurde bereits 2011 im Schlussstatement zur Erörterung der ZERAM-Schließung vom BUND e. V., Landesverband Sachsen-Anhalt gefordert:
Das Recht als Vertreter der Bürgergesellschaft, an allen Fach- und Abstimmungsgesprächen zwischen Genehmigungsbehörde und Antragsteller teilzunehmen.
Diese Forderung wurde bisher nicht erfüllt. Deshalb haben der BUND e. V. und die BI Morsleben e. V. als Verfahrensbeteiligte regelmäßig die Akten eingesehen. Insbesondere die Genehmigungsbehörde zeigte sich hier recht kooperativ. Trotzdem bedeutet diese Methode viel Arbeitsaufwand und diverse Kosten für Anfertigung von Kopien.
Monatsberichte der BGE zum ZERAM
Positiv ist aber auch zu vermerken, dass die BGE zum Projekt Morsleben regelmäßige Monatsberichte veröffentlicht. Zwar erreichen diese nicht die notwendige Tiefe und lassen oft den kritischen Blick vermissen – aber immerhin.
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