Der BGE über die Schulter schauen

Der nächste Schritt in Phase I

Nachdem bekannt wurde, dass etwa 54 % der Fläche Deutschlands günstige geologische Situationen für die Langzeitlagerung hoch radioaktiver Abfälle aufweisen und damit der wesentliche Schritt zur Einengung auf die Standortregionen für die übertägige Erkundung im nächsten Schritt der Phase I geschieht, wurde vielfach der Wunsch geäußert, der BGE dabei über die Schulter schauen zu können.

Das Beispiel: Projekt Zwischen- und Endlager Morsleben (ZERAM)

Ähnliches wurde bereits 2011 im Schlussstatement zur Erörterung der ZERAM-Schließung vom BUND e. V., Landesverband Sachsen-Anhalt gefordert:

Das Recht als Vertreter der Bürgergesellschaft, an allen Fach- und Abstimmungsgesprächen zwischen Genehmigungsbehörde und Antragsteller teilzunehmen.

Diese Forderung wurde bisher nicht erfüllt. Deshalb haben der BUND e. V. und die BI Morsleben e. V. als Verfahrensbeteiligte regelmäßig die Akten eingesehen. Insbesondere die Genehmigungsbehörde zeigte sich hier recht kooperativ. Trotzdem bedeutet diese Methode viel Arbeitsaufwand und diverse Kosten für Anfertigung von Kopien.

Monatsberichte der BGE zum ZERAM

Positiv ist aber auch zu vermerken, dass die BGE zum Projekt Morsleben regelmäßige Monatsberichte veröffentlicht. Zwar erreichen diese nicht die notwendige Tiefe und lassen oft den kritischen Blick vermissen – aber immerhin.

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Das „sichere“ Endlager des BaSE

Das sogenannte sichere Endlager

Der Präsident des BaSE hat in der Zeitschrift für Neues Energierecht einen Aufsatz mit dem Titel Endlagersuche: Das letzte Kapitel der Atomenergienutzung in Deutschland (in PDF die ersten vier Seiten) veröffentlicht. Der vorvorletzte Satz darin lautet:

Zwischenlager können nur Übergangslösungen sein, um den Zeitraum zu überbrücken, bis ein sicheres Endlager seinen Betrieb aufgenommen hat.

Hier wird deutlich, dass immer noch das falsche, tradierte Wording verwendet wird, denn ein sicheres Endlager wird es nie geben. Angestrebt wird mit dem komparativen Standortauswahlverfahren ein möglichst risikoarmes Langzeitlager, was nach dem Strahlenschutzprinzip der Optimierung zwingend notwendig ist.

Sicherheitsnachweis?

Sowohl der Begriff sicher als auch der unpassende Begriff Sicherheitsnachweis kommen erschreckend oft in dem Aufsatz vor. Der Begriff Sicherheitsnachweis wurde zwar noch im Referentenentwurf der Sicherheitsverordnungen vor, wurde aber in der verabschiedeten Verordnung durchgehend durch Sicherheitsbericht ersetzt, was der Sache näher kommt und dem international üblichen Begriff safety case entspricht. Wenn man in diesem Zusammenhang von Nachweis spricht, ist das reiner Euphemismus. Schließlich liefern die Meteorologen uns auch keinen Wetternachweis, sondern einen Wetterbericht, noch richtiger: eine Wetterprognose. Die Geologie kann da als beschreibende Wissenschaft auch nicht mehr liefern, eher weniger, denn die Durchdringung mithilfe der Geophysik steht noch ziemlich am Anfang.

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Rechtliche Stimmungsmache des BaSE?

Zeitschriftenartikel zur Partizipation unter Pandemiebedingungen

In der Zeitschrift für Neues Energierecht ist ein Artikel (ab Seite 5 in der PDF) zu der öffentlichen Forderung nach einem Moratorium bei der Endlagerstandortsuche und insbesondere nach Verschiebung der Fachkonferenz Teilgebiete erschienen. Der Titel lautet Partizipation? Auch während „Corona“!

Autor ist Referent am BaSE

Der Autor Florian Emanuel, seit März 2020 Referent im BaSE, betont, dass der Beitrag ausschließlich seine persönlichen Ansichten darstelle. Kritisch macht jedoch die Tatsache, dass sein Ergebnis 100prozentig mit der Haltung des BaSE übereinstimmt.

Falschdarstellung der Moratoriumsforderung

Das in der Öffentlichkeit geforderte Moratorium wird wie folgt dargestellt:

Einzelne nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure fordern, dass das BASE seine Tätigkeiten im Bereich der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Endlagersuche zeitlich aussetzt und dass die Fachkonferenz Teilgebiete verschoben wird.

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BGE formuliert gesetzeskonform: Erörterung statt Beratung

Begleitschreiben der BGE

Die derzeitigen Mitglieder der Arbeitsgruppe Vorbereitung Fachkonferenz haben von der BGE jeweils ein gedrucktes Exemplar des Zwischenberichts Teilgebiete erhalten. Interessant ist das Begleitschreiben vom 04.11.2020. Darin ist formuliert:

…wir gratulieren Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl in die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des ersten Erörterungstermins des Zwischenberichts Teilgebiete….

Dazu sind zwei Punkte anzumerken.

Erstens: Eine Wahl hat nicht stattgefunden

Eine Wahl hat nicht stattgefunden. Es gab ein konfuses Meinungsbild auf der Grundlage des Softwaretools evervote, das dazu führte, dass nach Angabe des BaSE eine Arbeitsgruppe gegründet wurde.

Zweitens: Erörterung statt Beratung

Das BaSE spricht in diesem Zusammenhang von den sogenannten Beratungsterminen der Fachkonferenz Teilgebiete. In § 9 StandAG ist aber ausgeführt:

(2) Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten….

Die BGE spricht deshalb gesetzeskonform nicht von einem ersten Beratungstermin, sondern von einem Erörterungstermin. endlagerdialog.de hat an etwa 50 solcher Erörterungsterminen teilgenommen und kann deshalb aus eigner Erfahrung sprechen.

Erörterungstermine sind Präsenzveranstaltungen, soweit das PlanSiG nichts anderes regelt

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Debatte um Endlagersuche aus niedersächsischer Sicht

Diskussionsrunde der Braunschweiger Zeitung

Die Braunschweiger Zeitung veranstaltete am 30.10.2020 eine Diskussionsrunde zur Endlagersuche aus niedersächsischer Sicht. Beteiligte waren

  • Christiane Jagau, Asse-Kritikerin und Mitglied der Asse-2-Begleitgruppe,
  • Heiner Baumgarten vom BUND Niedersachsen,
  • Jan Arning vom Niedersächsischen Städtetag,
  • Umweltminister Olaf Lies (SPD),
  • Steffen Kanitz von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und
  • Michael Ahlers, landespolitischer Korrespondent der Braunschweiger Zeitung.

Digitale Formate bei der Infrastruktur in Deutschland wenig zuverlässig

Armin Maus, Chefredakteur der Braunschweiger Zeitung, hatte die schwierige Aufgabe der Moderation dieser Runde, denn die knapp zweieinhalbstündige Veranstaltung war geprägt vom Versagen der Technik. Sie zeigte ganz exemplarisch, wie wenig zuverlässig digitale Formate zurzeit bei der Infrastruktur in Deutschland sind.

Diskrepanz zwischen Bürgerbeteiligungsgerede und dem faktischen Hauruck-Handeln

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Warum nicht ein Funkkolleg Geologie statt wirkungsloser Warnungen vor Populismus?

Geologisches Grundwissen ist nicht vorhanden

Die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete und die eine Videosprechstunde, die endlagerdialog.de besucht hat, zeigen, dass viele Fragen zeigen, dass geologisches Grundwissen nicht vorhanden ist. Woher auch, wenn es in der Schule kaum vermittelt wird?

Vertrauensaufbau nur durch Verstehen möglich

Da die Langzeitlagerung in tiefen geologischen Schichten verwirklicht werden soll, ist Grundwissen in der Geologie unausweichlich, um wenigstens Grundzüge der Standortsuche nachvollziehen zu können. Auf der Abschlussveranstaltung des Verbundforschungsprojekt ENTRIA – siehe hier – hat Asta von Oppen, damaliges Mitglied des Beirats von ENTRIA, treffend bemerkt:

Wenn wir das nicht verstehen, wenn die Unsicherheiten nicht benannt werden, dann werden wir auf der Straße dagegen sein.

Ohne Verstehen kann kein Vertrauen aufgebaut werden. Doch wie kommt man zum Verstehen?

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Norwegen: Tiefe Bohrlöcher zur Endlagerung?

©BGE-TEC und AINS Group.

Norwegen muss für 16,5 Tonnen hoch radioaktiven Abfall in Form abgebrannter Brennelemente aus den beiden Forschungsreaktoren IFE in Kjeller und in Halden ein Endlagerkonzept entwickeln. Eine Konzeption als Alternative zum schwedisch-finnischen Verfahren ist die Absenkung in tiefen Bohrlöchern. Dazu läuft unter anderem ein Projekt bei ERDO – siehe hier Kap. 4.2. Zum Gesamtkonzept für alle radioaktive Abfälle in Norwegen siehe hier.

Die Endlagerkommission hat 2017 die Empfehlung gegeben, diese Technik weiter zu beobachten. Bisher hat das BaSE diese Aufgabe verschlafen. Erst im August 2020 wurde vom BaSE ein Projekt mit dem Titel Stand von Wissenschaft und Technik bei alternativen Entsorgungsoptionen für hochradioaktive Abfälle ausgeschrieben.

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Selbstauswertung der Auftaktveranstaltung durch BaSE, BGE und NBG

Vollständig? -Transparenz sieht anders aus

Die Auswertung der Auftaktveranstaltung begann mit der Beantwortung von Fragen durch das BaSE, die BGE und das NBG. Ob die Fragen und Anmerkungen vollständig übernommen, schriftlich fixiert und beantwortet wurden, kann nicht festgestellt werden, da eine Rückmail an die Autor*innen – wie es in vielen Fällen üblich ist – nicht gesendet wurde. endlagerdialog.de hat aber diverse Fragen im Kopf, die gestellt wurden aber nicht mehr auftauchen. Dies betrifft insbesondere auch, weshalb ein Videodiskussionsbeitrag nicht berücksichtigt wurde. Deshalb wurde ein entsprechender IFG-Antrag gestellt. Transparenz sieht anders aus.

Nicht Beratung, sondern Erörterung

Bei den Antworten des BaSE fällt auf, dass von Beratungsterminen der Fachkonferenz gesprochen wird, obwohl in § 9 Abs. 2 Satz 1 fixiert ist, dass eine Erörterung stattfindet. Offensichtlich sollen hier nicht die Regularien von Erörterungen angewendet werden. Damit wird aber gegen das Gesetz verstoßen. Das vom BaSE kreierte sogenannte Notariat sollte das eigentlich verhindern. Bisher ist dazu noch nichts in die Öffentlichkeit gedrungen.

Dienstanweisung?

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