NBG diskutiert hinter verschlossenen Türen interessante Probleme

Berichte aus den Fachgruppen

Die 45. NBG-Sitzung begann mit Berichten aus den Fachgruppen Öffentlichkeitsbeteiligung, Geologie und Grundlagendaten und Strahlenschutz und Sicherheit. Die Fachgruppe Institutionengeflecht hat sich noch nicht konstituiert. Alle Fachgruppen haben geheim getagt, es sind weder Sitzungstermine, Tagesordnungen, Protokolle noch Ergebnisse veröffentlicht worden. Selbst zur öffentlichen Sitzung des NBG lagen keinerlei schriftliche Unterlagen vor.

FG Öffentlichkeitsbeteiligung

Die FG Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich u. a. mit der Frage auseinandergesetzt, ob das rein digitale Format der Fachkonferenz mit dem in § 9 Abs. 2 StandAG gesetzlich geforderten Erörtern des Zwischenberichts konform ist. Eine nur intern vorliegende Rechtsexpertise kommt wohl zu dem Schluss, dass damit dem Gesetz genüge getan wird. Wie zum Beispiel der Ausschluss ganzer Gruppen der Bevölkerung bei diesem Vorgehen als rechtskonform bewertet wurde, konnte dem Bericht der Gruppe nicht entnommen werden. Da die interne Expertise nicht öffentlich zugänglich ist, ergibt sich ein großes Schwarzes Loch.

Mangelhaftes Planungssicherstellungsgesetz

Erstaunlich ist, dass im Planungssicherstellungsgesetz für bestimmte Gesetze – das StandAG fällt nicht darunter – statt Erörterung Online-Konsultationen oder Videokonferenzen zugelassen sind, jedoch sich keinerlei Definitionen finden, was unter Online-Konsultation oder Videokonferenz zu verstehen ist. So gibt es keinerlei Hinweise auf Bereitstellung von notwendiger Hardware, um allen Berechtigten den Zugang zu ermöglichen. Auch werden keine Qualitätskriterien und Verfahren zur Überwachung der Verbindungsbandbreite genannt. Die Erfahrung zeigt, dass dies bei der mangelhaften Digitalstruktur in Deutschland von großer Bedeutung ist. Was nutzt einem eine Videokonferenz, wenn man ein Drittel der Inhalte wegen technischer Schwierigkeiten nicht mitbekommt? Zählt das dann noch als beteiligt an der Erörterung?

Das BaSE berichtet von einem Fachaustausch, ohne Inhalte zu nennen

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Der BGE über die Schulter schauen

Der nächste Schritt in Phase I

Nachdem bekannt wurde, dass etwa 54 % der Fläche Deutschlands günstige geologische Situationen für die Langzeitlagerung hoch radioaktiver Abfälle aufweisen und damit der wesentliche Schritt zur Einengung auf die Standortregionen für die übertägige Erkundung im nächsten Schritt der Phase I geschieht, wurde vielfach der Wunsch geäußert, der BGE dabei über die Schulter schauen zu können.

Das Beispiel: Projekt Zwischen- und Endlager Morsleben (ZERAM)

Ähnliches wurde bereits 2011 im Schlussstatement zur Erörterung der ZERAM-Schließung vom BUND e. V., Landesverband Sachsen-Anhalt gefordert:

Das Recht als Vertreter der Bürgergesellschaft, an allen Fach- und Abstimmungsgesprächen zwischen Genehmigungsbehörde und Antragsteller teilzunehmen.

Diese Forderung wurde bisher nicht erfüllt. Deshalb haben der BUND e. V. und die BI Morsleben e. V. als Verfahrensbeteiligte regelmäßig die Akten eingesehen. Insbesondere die Genehmigungsbehörde zeigte sich hier recht kooperativ. Trotzdem bedeutet diese Methode viel Arbeitsaufwand und diverse Kosten für Anfertigung von Kopien.

Monatsberichte der BGE zum ZERAM

Positiv ist aber auch zu vermerken, dass die BGE zum Projekt Morsleben regelmäßige Monatsberichte veröffentlicht. Zwar erreichen diese nicht die notwendige Tiefe und lassen oft den kritischen Blick vermissen – aber immerhin.

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Rechtliche Stimmungsmache des BaSE?

Zeitschriftenartikel zur Partizipation unter Pandemiebedingungen

In der Zeitschrift für Neues Energierecht ist ein Artikel (ab Seite 5 in der PDF) zu der öffentlichen Forderung nach einem Moratorium bei der Endlagerstandortsuche und insbesondere nach Verschiebung der Fachkonferenz Teilgebiete erschienen. Der Titel lautet Partizipation? Auch während „Corona“!

Autor ist Referent am BaSE

Der Autor Florian Emanuel, seit März 2020 Referent im BaSE, betont, dass der Beitrag ausschließlich seine persönlichen Ansichten darstelle. Kritisch macht jedoch die Tatsache, dass sein Ergebnis 100prozentig mit der Haltung des BaSE übereinstimmt.

Falschdarstellung der Moratoriumsforderung

Das in der Öffentlichkeit geforderte Moratorium wird wie folgt dargestellt:

Einzelne nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure fordern, dass das BASE seine Tätigkeiten im Bereich der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Endlagersuche zeitlich aussetzt und dass die Fachkonferenz Teilgebiete verschoben wird.

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Atomkraft Forever [?]

Atomkraft Forever? und Mehr Atomkraftwerke?

Auf dem Internationalen Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm vom 26. Oktober bis 1. November 2020 wurde der Film Atomkraft Forever von Carsten Rau gezeigt. Sowohl der Titel als auch der Inhalt erinnern ein wenig an Mehr Atomkraftwerke von Per Mannstaedt aus dem Jahr 1976. Beide haben das Fragezeichen im Titel verdient.

Lediglich Statements der Akteur*innen mit auch historische Filmsequenzen

Carsten Rau hält sich mit eigenem Text sehr weit zurück. Zu Wort kommen im Wesentlichen die Akteur*innen selbst. In recht kurzen Statements nehmen sie Stellung zu ihrer Arbeit und geben ihre Meinung kund. Neben neuen Aufnahmen werden auch historische Sequenzen eingespielt.

Reise von Greifswald nach Gundremmigen und zum Übertragungsnetzbetreiber

Im Film geht es auf eine Reise durch Deutschland und Frankreich beginnend am ehemaliges Kernkraftwerk Greifswald. Hier geht es um die Stilllegung. Die nächste Station ist Gundremmigen mit Bau, Betrieb und Abschaltung des Kraftwerks. Es wird die Frage gestellt, was habe Fukushima mit Gundremmigen zu tun? Der Atomausstieg wäre aus wahltaktischen Gründen notwendig gewesen. Nächste Station ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion, wo es um das Problem des Atomausstiegs und dem Abschalten von Kohlekraftwerken für die Versorgungssicherheit geht.

Kernforschungszentrum in Cardarache, Frankreich

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BGE formuliert gesetzeskonform: Erörterung statt Beratung

Begleitschreiben der BGE

Die derzeitigen Mitglieder der Arbeitsgruppe Vorbereitung Fachkonferenz haben von der BGE jeweils ein gedrucktes Exemplar des Zwischenberichts Teilgebiete erhalten. Interessant ist das Begleitschreiben vom 04.11.2020. Darin ist formuliert:

…wir gratulieren Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl in die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des ersten Erörterungstermins des Zwischenberichts Teilgebiete….

Dazu sind zwei Punkte anzumerken.

Erstens: Eine Wahl hat nicht stattgefunden

Eine Wahl hat nicht stattgefunden. Es gab ein konfuses Meinungsbild auf der Grundlage des Softwaretools evervote, das dazu führte, dass nach Angabe des BaSE eine Arbeitsgruppe gegründet wurde.

Zweitens: Erörterung statt Beratung

Das BaSE spricht in diesem Zusammenhang von den sogenannten Beratungsterminen der Fachkonferenz Teilgebiete. In § 9 StandAG ist aber ausgeführt:

(2) Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten….

Die BGE spricht deshalb gesetzeskonform nicht von einem ersten Beratungstermin, sondern von einem Erörterungstermin. endlagerdialog.de hat an etwa 50 solcher Erörterungsterminen teilgenommen und kann deshalb aus eigner Erfahrung sprechen.

Erörterungstermine sind Präsenzveranstaltungen, soweit das PlanSiG nichts anderes regelt

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Online-Sprechstunde zu 008_02TG_204_02IG_T_f_kro

Online-Sprechstunden zu allen 90 Teilgebieten

Von der BGE wurden vom 28.10. bis 06.11.2020 zu allen 90 Teilgebieten sogenannte Online-Sprechstunden von jeweils einer Stunde durchgeführt. Die Sprechstunden konnten über YouTube verfolgt werden. Fragen zu dem entsprechenden Gebiet konnten per Email, YouTube-Chatt und per Telefondirektschaltung vorgebracht werden. Eine Anmeldung bei YouTube war also nicht notwendig. Die Videos wurden dauerhaft gespeichert.

Komfortabler Weg zu den Informationen – jedoch wieder 9 Minuten für Einführungsvideo

An den Termin und den Link zum YouTube-Auftritt kam man recht einfach über die Online-Karte durch Linksklick auf das Teilgebiet und Klicken auf Weitere Informationen zu diesem Teilgebiet. Damit erhielt man eine Übersicht, die den einfachen Zugriff auf den Kurzsteckbrief und eine Langfassung über die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien ermöglichte. Trotzdem wurde bei jeder Sprechstunde eine Einführung von etwa 9 Minuten präsentiert. Man ging wohl davon aus, dass niemand sich diese Unterlagen angesehen hatte.

Fragen von endlagerdialog.de

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Debatte um Endlagersuche aus niedersächsischer Sicht

Diskussionsrunde der Braunschweiger Zeitung

Die Braunschweiger Zeitung veranstaltete am 30.10.2020 eine Diskussionsrunde zur Endlagersuche aus niedersächsischer Sicht. Beteiligte waren

  • Christiane Jagau, Asse-Kritikerin und Mitglied der Asse-2-Begleitgruppe,
  • Heiner Baumgarten vom BUND Niedersachsen,
  • Jan Arning vom Niedersächsischen Städtetag,
  • Umweltminister Olaf Lies (SPD),
  • Steffen Kanitz von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und
  • Michael Ahlers, landespolitischer Korrespondent der Braunschweiger Zeitung.

Digitale Formate bei der Infrastruktur in Deutschland wenig zuverlässig

Armin Maus, Chefredakteur der Braunschweiger Zeitung, hatte die schwierige Aufgabe der Moderation dieser Runde, denn die knapp zweieinhalbstündige Veranstaltung war geprägt vom Versagen der Technik. Sie zeigte ganz exemplarisch, wie wenig zuverlässig digitale Formate zurzeit bei der Infrastruktur in Deutschland sind.

Diskrepanz zwischen Bürgerbeteiligungsgerede und dem faktischen Hauruck-Handeln

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Selbstauswertung der Auftaktveranstaltung durch BaSE, BGE und NBG

Vollständig? -Transparenz sieht anders aus

Die Auswertung der Auftaktveranstaltung begann mit der Beantwortung von Fragen durch das BaSE, die BGE und das NBG. Ob die Fragen und Anmerkungen vollständig übernommen, schriftlich fixiert und beantwortet wurden, kann nicht festgestellt werden, da eine Rückmail an die Autor*innen – wie es in vielen Fällen üblich ist – nicht gesendet wurde. endlagerdialog.de hat aber diverse Fragen im Kopf, die gestellt wurden aber nicht mehr auftauchen. Dies betrifft insbesondere auch, weshalb ein Videodiskussionsbeitrag nicht berücksichtigt wurde. Deshalb wurde ein entsprechender IFG-Antrag gestellt. Transparenz sieht anders aus.

Nicht Beratung, sondern Erörterung

Bei den Antworten des BaSE fällt auf, dass von Beratungsterminen der Fachkonferenz gesprochen wird, obwohl in § 9 Abs. 2 Satz 1 fixiert ist, dass eine Erörterung stattfindet. Offensichtlich sollen hier nicht die Regularien von Erörterungen angewendet werden. Damit wird aber gegen das Gesetz verstoßen. Das vom BaSE kreierte sogenannte Notariat sollte das eigentlich verhindern. Bisher ist dazu noch nichts in die Öffentlichkeit gedrungen.

Dienstanweisung?

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