Archiv der Kategorie: Gorleben
36 Jahre Gorleben – Wann wird Euphemismus zur Lüge?
„Kernproblem der Endlagersuche ….. : Was heißt „sicher“?“
Jetzige Erkenntnisse zum Standort Gorleben heranziehen?
Gorleben ist fast überall, Gorleben gibt es mindestens 171-mal in Deutschland!
Deutschland ist offensichtlich Analphabet in Wissenschaftstheorie
Und was sagt der Betriebsrat Gorleben dazu?
Betriebsrat Gorleben
In Erweiterung des Beitrags Was sagen die am stärksten Betroffenen? und unter Einbeziehung des Statements des Betriebsrates Gorleben soll versucht werden, Licht in das Dunkelgrau der Endlagerauseinandersetzung zu bringen.
Auch die Beschäftigten der Schachtanlage Gorleben sind Betroffene des parteipolitischen Hickhacks, es geht schließlich um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze für die nächsten Jahre. Doch das kann natürlich bei einer möglichst rationalen Entscheidung über die Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle über einen Zeitraum von 10 Mio. Jahren nicht das alleinige Argument sein.
Wissenschaftliche Wahrheit
So versucht der Betriebsrat, auch die wissenschaftliche Wahrheit in die Argumentation mit einzubeziehen: Weiterlesen
Standortauswahlgesetz von 2005: Von der Vergangenheit lernen?
Sacharbeit in der Zeit des Stillstands
In einer Zeit des Stillstands, in der auf die Formierung der aus der Wahl hervorgegangenen politischen Kräfte gewartet wird, kann sinnvoll für die Sacharbeit genutzt werden. Denn das „Zeitfenster“ bis zur nächsten Wahl ist klein. Da bleibt wenig Zeit, sich Gedanken zu machen. Das ist eine Konsequenz der sehr starken Anbindung der aus Sachfragen und politisch notwendigen Entscheidungen bestehenden Endlagerfrage an die Parteipolitik. Eine Alternative wäre eine einfache politische Rahmensetzung in Form einer Eckpunkte-Entschließung:
Die Regierungschefs von Bund und Ländern kommen überein, dass entgegen der Festlegung auf Gorleben am 28.09.1979 die Suche nach einem bestmöglichen Endlager für radioaktive Abfälle aus wissenschaftlichen Gründen und insbesondere zur Einhaltung des Strahlenschutzgrundsatzes der Minimierung nach § 6 Strahlenschutzverordnung in allen Bundesländern notwendig ist. Dem liegt zugrunde, dass für eine möglichst sichere Endlagerung die natürlichen geologischen Barrieren mit höchster Priorität herangezogen werden müssen. Eine nur an einem Standort geführte Argumentation zur Langzeitsicherheit kann wegen der enormen Unsicherheiten und des Nichtwissens bei den notwendigen Prognosezeiträumen von einer Million Jahren und mehr keine rationale Entscheidungsgrundlage sein.
Siehe auch Beitrag Ein Jahr lang wurde geheim verhandelt….
Gesetzesentwurf zur Standortauswahl von 2005
Zu dieser Sacharbeit gehört die Aufarbeitung der Vergangenheit, hier in der Form der Analyse des Gesetzesentwurfs zur Standortauswahl von Juni 2005 mit Begründung und Anhängen 1 bis 6: Weiterlesen