RESUS, der erste Blick in die Unterlagen

Die wesentliche Rolle der geologischen Abwägungskriterien im Schritt 2

Im Schritt 2 der Phase 1 müssen die geologischen Abwägungskriterien eine wesentliche Rolle spielen. Erst dadurch erhält das Verfahren den komparativen – also vergleichenden – Charakter. Zwar wurden diese Kriterien bereits im Schritt 1 angewendet, jedoch nur in einer sehr rudimentären Weise. Dazu wurden nur wenige Daten, die die Länder geliefert hatten, ausgewertet. Durch massive Verwendung von Referenzdaten wurde dieses ein Stück weit verschleiert. Formal ist dieses Vorgehen aber durch das StandAG gedeckt.

Problem der Aggregierung, entstanden durch Kompromiss in letzter Minute

Zur Anwendung der geologischen Abwägungskriterien und insbesondere zur Aggregierung gibt der Gesetzestext keine Methode vor. Der AkEnd-Bericht machte dazu Aussagen (Seite 105) auf der Basis dreier Gewichtungsgruppen der geologischen Abwägungskriterien.

In der Endlagerkommission ging es letztlich um die Einordnung des Deckgebirgskriteriums in eine solche Gewichtungsgruppe. Der in geheimer Sitzung – siehe Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche und Arbeit der Endlagerkommission – eine kritische Würdigung – entwickelte Kompromiss bestand aus dem rigorosen Ersatz des Begriffs Gewichtungsgruppe durch Kriteriengruppe. Wei­terhin wurden die wichtenden Aussagen zu den Abwä­gungskriterien vollständig gestrichen. Damit erhielten alle Abwägungskriterien formal die gleiche Wichtung. Das Abwägungskriterium zum Deckgebirge wurde der Kri­teriengruppe 3 zugeordnet.

RESUS – Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs

Zum Problem der Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs wurde von der BGE ein Arbeitsprojekt in Auftrag gegeben mit der Bezeichnung RESUS – Grundlagenentwicklung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und zur sicherheitsgerichteten Abwägung von Teilgebieten mit besonders günstigen geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Bearbeitet wurde das Projekt von GRS, BGR und BGE TEC. Die Ergebnisse sind in einem Synthese- und zehn Einzelberichten auf insgesamt 1921 Seiten festgehalten, die Ende November veröffentlicht wurden – siehe hier.

Vorabversionen schon im Zwischenbericht erwähnt

Fünf der RESUS-Ergebnisberichte in Vorabversionen werden im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht Teilgebiete erwähnt – siehe Endlagersuche -> Wesentliche Unterlagen -> Zwischenbericht Teilgebiete -> Zitierte Sekundärdokumente -> Berichte, die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von der BGE beauftragt wurden. Deshalb sah sich endlagerdialog.de veranlasst, bereits zur Bearbeitung des Zwischenberichts die RESUS-Papiere und hier insbesondere den Synthesebericht anzusehen.

Synthesebericht Seite 59 – Ionenstärke

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Konzeptpapier zur Erörterung des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 9 Abs. 2 StandAG
REV 03

Das folgende Konzept wurde der AG Vorbereitung des ersten Erörterungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete (AG_V) am 09.11.2020 vorgelegt. Es wurde in der AG_V nicht bearbeitet und von der AG_V auch nicht veröffentlicht. Das Papier wurde bisher dreimal überarbeitet und wird hiermit der Öffentlichkeit zur Diskussion übergeben.

Um ein möglichst großes Verständnis als Grundlage einer Vertrauensbildung zu erreichen, wird folgender Aufbau der Fachkonferenzen vorgeschlagen. Er gliedert sich in

1 Plenumsrunden

  • 1.1 Die letzten ca. 420 Mio. Jahre der Entwicklung des geologischen Untergrundes unter Deutschland
  • 1.2 Inventarisierung der Wirtsgesteine
  • 1.3 Anwendung Mindestanforderungen
  • 1.4 Anwendung der Geologischen Abwägungskriterien
  • 1.5 Ausschlussgebiete
  • 1.6 Ausblick auf die weiteren Teilschritte in der Phase 1

2 Arbeitsgruppen

  • 2.01 AG Kristallin
  • 2.02 AG Tongestein
  • 2.03 AG Salz flach
  • 2.04 AG Salzstock
  • 2.05 AG Gesteinskombination
  • 2.06 AG Rahmenbedingungen im weiteren Verfahren
  • 2.07 AG Künstliche Barrieren
  • 2.08 AG Veröffentlichung verwendeter Geologiedaten
  • 2.09 AG Daten-Visualisierung
  • 2.10 AG Duale Strategie
  • 2.11 AG Beteiligungsbereitschaft
  • 2.12 AG Online- und konventionelle Beteiligungsformate
  • 2.13 AG Abfallinventar
  • 2.14 AG Verständnis
  • 2.15 AG Gläserne BGE
  • 2.16 Weitere AGs

3 Weitere Arbeitsvoraussetzungen

  • 3.1 Online-Beteiligungsplattform
  • 3.2 arcgis-Plattform
  • 3.3 Revision des Zwischenberichts

Mit der vorgeschlagenen Struktur können in den Plenumsrunden die wesentlichen geologischen Grundlagen vermittelt werden, die dann in den Arbeitsgruppen auf die möglichen Wirtsgesteine heruntergebrochen werden. Weiterhin sollten in den Arbeitsgruppen Themen behandelt werden, die über die Wirtsgesteinsfragen hinausgehen und die Setzungen des StandAGs vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsprojekte des BaSE, der BGE sowie von ENTRIA, SOTECradio, TRANSENS und von Entwicklungen im internationalen Bereich aufgreifen. Dazu ist die Einbindung von Fachpersonen notwendig. Zu den Wirtsgesteinsfragen bieten sich dazu unter anderem die Fachgutachter *innen nach § 35 Abs. 4 GeolDG an. Zu den darüber hinausgehenden Fragen kommt man an Chapman / McCombie (Association for Regional and International Underground Storage (arius), nationale Programme Japan, Niederlande) und Buser (Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft INA GmbH) nicht vorbei.

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Sicherheitsanforderungen etc.: Lange nichts mehr gehört!

37. Sitzung des NBG am 09.02.2020

Das NBG wird sich auf der nächsten Sitzung am 09.02.2020 unter TOP 7 mit dem Verbleib der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen nach § 26 StandAG und den Vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 befassen.

Ursprünglicher Zeitplan zu den Verordnungsentwürfen

Zur Historie: Die Verordnungsentwürfe wurden veröffentlicht und dazu am 14./15.09.2019 ein Symposium veranstaltet. Dies wurde seitens des BMU als freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung deklariert. Da angeblich ein hoher Zeitdruck herrschte, wurde für den 20.09. das Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung festgesetzt. Knapp sieben Wochen später sollte die Kabinettsbefassung stattfinden, damit im Dezember 2019 der Bundestag sich damit befassen können sollte.

Massiver Druck auf dem Symposium

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Biosphäre oder Anthroposphäre?

Kolonien von Schwefelbakterien (weiß) in anoxischer Umgebung im Auftriebsgebiet vor Peru, Wassertiefe 60 m, Bildbreite etwa 1,5 m (Foto: BGR)

Der Begriff Biosphäre in Gesetzen und Verordnungen

Im Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle findet sich in Gesetzen, Verordnungen und den Begründungen dazu immer wieder der Begriff Biosphäre. Danach hat Endlagerung das Ziel, die radioaktiven Nuklide von der Biosphäre zu isolieren.

Die Tiefe Biosphäre

Aus wissenschaftsbasierter Sicht ist das nicht richtig, denn die Biosphäre endet nicht an der Erdoberfläche und auch nicht in geringer Tiefe. In der neusten Ausgabe der Zeitschrift GMIT (Heft 77, Seite 5, in ca. 6 Monaten hier öffentlich einsehbar) ist zu lesen:

..Komplette Schiffsexpeditionen des Ocean Drilling Programme, die u. a. darauf zielten die Grenzen des Lebens in der „Tiefen Biosphäre“ zu erkunden, waren diesen Organismen gewidmet. In den Bohrungen sind bakterielle Umsätze bis in zwei Kilometer Tiefe unter dem Meeresboden und bis zu Temperaturen von über 100 Grad Celsius nachgewiesen worden…

Erörterungstermin zum ZERAM

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BfE: Abteilungsleitung FA wieder ausgeschrieben

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt

Die Abteilung FA Aufgabenbezogene Forschung, berg‐, wasser‐ und atomrechtliche Verfahren wird seit einigen Monaten von einer Person geleitet, die lediglich mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt (m.d.W.d.G.b.) ist.

Räumung der Stelle: Arbeitsgericht und Informationszugang

Hintergrund ist die Räumung der Leitungsstelle im Jahr 2018. endlagerdialog.de berichtete über die beiden Arbeitsgerichtstermine am 08.10.2018 und 06.03.2019. Der Versuch, über das IFG an Informationen zu dem Fall zu gelangen, scheiterte mehr oder weniger. Das BMU hat insbesondere durch eine trickreiche Falle eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zur Akteneinsicht verhindert. Der Widerspruch wurde abgelehnt, da er allein per Email eingereicht wurde. Bis dahin war dies nie bemängelt worden. Außerdem wurde eine offensichtlich unvollständige Liste geliefert – siehe auch Beitrag ¿Vertrauen?

Vergleich der Ausschreibungstexte

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Der unprofessionelle Umgang mit Endlagerinformationen

Archiv der Endlagerkommission

Mitte Mai 2019 war das Archiv der Endlagerkommission unter https://www.bundestag.de/endlager-archiv/ plötzlich nicht mehr erreichbar. Weder dem BfE – zuständig nach § 4 Abs. 2 StandAG für umfassende und systematische Information über das Standortauswahlverfahren – noch der Verwaltung des Deutschen Bundestages war dies aufgefallen, obwohl die Verfolgung solcher Ausfälle leicht möglich ist und zum automatisierten Internetalltag gehört. Tage später war das Archiv wieder unter dem gleichen URL erreichbar. Über den Grund dieses Vorgangs wurde trotz Anfrage nicht informiert.

Gorleben-Untersuchungsausschuss

Ähnliches spielte sich schon einmal ab bei den Unterlagen zum Gorleben-Untersuchungsausschuss unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/CD13700/Protokolle/ (Protokolle) und http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/CD13700/Dokumente/ (Dokumente). Damals wurde jedoch der Grund für den Ausfall mitgeteilt.

Dokumentation des Forums zum Endlagersymposium 2008/2009

Die Dokumentation des Forums zum Endlagersymposium 2008/2009 war bereits 2013 gescheitert, die jetzt verfügbaren Dateien Beiträge „Bewertung des Endlagersymposiums 2008“ und Beiträge „Diskussion des Entwurfs zu den Sicherheitsanforderungen“ sind unvollständig – siehe Beitrag Dokumentation des Forums zum Endlagersymposium 2008/2009 gescheitert. Diese Dokumentationen wären aber gerade im Zusammenhang mit der Novellierung der Sicherheitsanforderungen von großer Bedeutung, die nach § 26 StandAG umgehend ansteht.

Da war mal ein Gorleben Dialog

Es gab auch einmal einen Gorlebendialog. Dazu wurde eine Informationsplattform aufgebaut, die die zurzeit verfügbare Informationsplattform nach § 6 StandAG konzeptionell in den Schatten stellen würde. Leider erreicht man unter dem URL gorlebendialog.de diese Informationen nicht mehr. Als Überbleibsel ist noch ein Video auf YouTube zu sehen.

Online-Konsultation zum Abschlussbericht der Endlagerkommission

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ZERAM: Wissen, Ungewissheiten und Nichtwissen

Fachforum ERAM

Der sogenannte Langzeitsicherheitsnachweis zum Zwischen- und Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ZERAM) ist in einer ESK-Stellungnahme 2013 insbesondere wegen der unsystematischen Behandlung von Ungewissheiten kritisiert worden. Der folgende Beitrag wurde in gekürzter Form auf dem Fachforum ERAM am 18.05.2019 vorgetragen.

Was wir wissen

Die Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle ist nach den jetzigen gesetzlichen und untergesetzlichen Normen nicht mehr möglich. Insbesondere die Sicherheitsanforderungen 2010 verbieten die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem ehemaligen Gewinnungsbergwerk. Die ESK hat 2013 festgestellt, dass diese Anforderungen nicht nur für wärmeentwickelnde Abfälle anzuwenden sind. Auch die weitere Verzögerung der Stilllegung ist kein probates Mittel. Das Radiumfass müsste bis zu seiner Freigabe noch 40.225 Jahre lagern (Freigrenze und Halbwertszeit aus Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts, Anlage 4, Tabelle 1, Spalte 2 und 15).

Die Abfälle im Ostfeld sind entgegen der Betriebsgenehmigung für das ERAM nach der Deutschen Vereinigung 1990 eingelagert worden. Dies geschah insbesondere, um die Landessammelstellen in den Bundesländern zu leeren. Diese konnten seit Anfang 1979 ihren Abfall nicht mehr in der Asse loswerden. Die Endlagerung im Ostfeld ist illegal, die Genehmigungsbehörde wird aber durch Bundesweisung von 1996 daran gehindert, dieses festzustellen und dagegen vorzugehen. Die Klärung der Legalität der Endlagerung im Ostfeld durch ein Feststellungsklageverfahren wird offensichtlich nicht verfolgt – siehe auch (Mehnert 2009).

Was wir in etwa wissen und was wir nicht wissen

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ENTRIA: Wissenschafts- theoretische Flankierung

Wissenschaftstheorie und Endlagerung – keine Fehlinvestition

Auf endlagerdialog.de wurde immer wieder von Wissenschaftstheorie gesprochen – siehe hier. Hervorzuheben ist der Beitrag Deutschland ist offensichtlich Analphabet in Wissenschaftstheorie aus dem Jahr 2013. Deshalb ging von der Erwähnung einer wissenschaftstheoretischen Flankierung des ENTRIA-Projekts eine magische Kraft aus, die zum Kauf des Buchs Inter- und Transdisziplinarität bei der Entsorgung radioaktiver Reststoffe geführt hat. Im Beitrag Das dicke Ende von ENTRIA wurde in Aussicht gestellt, dass berichtet wird, ob das zu einem Lesegenuss geführt hat oder als Fehlinvestition eingestuft werden muss. Das Ergebnis: Eine Fehlinvestition war es nicht.

Der positive Test mit „Thomas Kuhn“

Der erste Test war die Suche nach Thomas Kuhn: Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen. Und der Test verlief positiv. Er führte in das Kapitel 4 zur Rechtswissenschaft, worin mit T. Kuhn untermauert wird, dass auch wissenschaftliche Disziplinen geprägt sind von Werden und Vergehen, eben von Paradigmenwechseln.

Plattentektonik als Revolution im Sinne von T. Kuhn?

Leider wird dies im Kapitel 5 zur Geologie nicht problematisiert, wo es sich nach Meinung von endlagerdialog.de geradezu aufdrängt. Ist die wissenschaftliche Revolution nach Anerkennung der Plattentektonik nach Wegener in der Geologie die letzte ihrer Art gewesen? Hat sich die monolithische Geologie zu einer pluralistischen Wissenschaft entwickelt, wo nach Stephen Toulmin eher evolutionäre Prozesse ablaufen? Wie robust sind also Aussagen der Geologie? – siehe auch hier.

Kapitel 5 zur Geologie ist der lesenswerteste Teil des Buches

Auch wenn das Kapitel zur Geologie in dieser Hinsicht enttäuscht, ist es mit der lesenswerteste Teil des Buchs. Aufgrund des interdisziplinären Ansatzes von ENTRIA wird hier Nichtgeologen verständlich mitgeteilt, was Geologie macht und welche Teile der Geologie für die Endlagerung wichtig sind. Aufgeklärt wird über aus geologischer Sicht falschem Gebrauch von Fachbegriffen wie Formation und Kristallingestein. Jede Person, die sich als Nichtgeologe mit Endlagerung beschäftigt, sollte diese zehn Seiten gelesen haben:

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