Verkürzung der Schutzziele beim Endlager Morsleben
Bei der neuerlichen Inaugenscheinnahme des Endlagers Morsleben am 06.11.2012 durch interessierte EinwenderInnen und andere wurde wiederholt argumentiert, dass die Schutzziele nachweislich eingehalten werden. Bezogen wird sich dabei auf den Grenzwert in § 47 der Strahlenschutzverordnung von 0,3 mSv/Jahr, der für in Betrieb befindliche kerntechnische Anlagen gilt. Dieser Wert wird in den Prognosemodellrechnungen weit unterschritten.
Die Schutzziele im Atomgesetz
Aber sind dies wirklich die Schutzziele, die dem Atomgesetz gerecht werden? Da hilft ein Blick in das Gesetz weiter: