Schutzziele bei der Endlagerung und Risikokonzept

Verkürzung der Schutzziele beim Endlager Morsleben

Bei der neuerlichen Inaugenscheinnahme des Endlagers Morsleben am 06.11.2012 durch interessierte EinwenderInnen und andere wurde wiederholt argumentiert, dass die Schutzziele nachweislich eingehalten werden. Bezogen wird sich dabei auf den Grenzwert in § 47 der Strahlenschutzverordnung von 0,3 mSv/Jahr, der für in Betrieb befindliche kerntechnische Anlagen gilt. Dieser Wert wird in den Prognosemodellrechnungen weit unterschritten.

Die Schutzziele im Atomgesetz

Aber sind dies wirklich die Schutzziele, die dem Atomgesetz gerecht werden? Da hilft ein Blick in das Gesetz weiter:

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ERAM: Probleme mit den Abdichtungen

Vor einem Jahr

Vor einem Jahr wurde auf dem Erörterungstermin klar, dass die Qualität der Abdichtungen, wie sie vom BfS in den Modellrechnungen angesetzt wird, nicht oder noch nicht erreicht wird. Insbesondere der gescheiterte in situ-Versuch zur Anhydrit-Abdichtung machte das deutlich. Damals wurde vom BfS zugesichert

Wir werden den Bericht über den Versuch in Bleicherode veröffentlichen, sobald er vorliegt (Wortprotokoll S. 3-10).

Doch der Bericht ist immer noch nicht zu finden. Es fällt wohl schwer, einen Bericht zu einem gescheiterten Versuch vorzulegen. Da wartet man offensichtlich so lange, bis der Versuch irgendwann mal gelingt.

Akteneinsicht

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Ist die Abdichtung des Nordfeldes möglich/nötig?

Die Vorlagen des BfS

Der vom BfS vorgelegte Plan zur Stilllegung des Endlagers kommt auf Seite 130 zu der Feststellung:

Die Abdichtung der Einlagerungsbereiche Nordfeld, Zentralteil und UMF ist wegen hoher Durchbauungsgrade und der dort vorhandenen ungünstigen gebirgsmechanischen und hydraulischen Verhältnisse mit der Folge von großräumigen Auflockerungen und Rissbildungen nicht möglich. Dies ist aber auch nicht notwendig, weil das Aktivitätsinventar im Nordfeld und Zentralteil verhältnismäßig gering ist und im UMF nur kurzlebige Radionuklide eingelagert wurden (siehe Kapitel 2.1.4).

Ähnliches liest man in Nachweis der radiologischen Langzeitsicherheit auf Seite 44:

Keine Abdichtung der Einlagerungsbereiche Nordfeld und Zentralteil von der Restgrube
Eine belastbare hydraulische Abdichtung der Einlagerungsbereiche Nordfeld und Zentralteil von der Restgrube ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit vertretbarem Aufwand nicht möglich und – wie gezeigt werden wird – für die Langzeitsicherheit auch nicht notwendig.

Im Erörterungstermin

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„Langzeitsicherheitsnachweis“ – Das BfS lernt endlich dazu

„Berechnung“ der Langzeitsicherheit

Noch auf der öffentlichen Veranstaltung des BfS zur Asse am 25.09.2012 trug die Vizepräsidentin des BfS vor:

Die Frage, wie errechnet man die Langzeitsicherheit, die ist durchaus nicht trivial.

Danach war das BfS offensichtlich am 25. September noch der Meinung, dass die Langzeitsicherheit berechnet werden könne.

mathematical proof of long-term safety is not feasible

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ERAM-Sicherheitsanalyse: Programmierfehler nicht systematisch ausgewertet

Verweigerte Versionshistorie

Die Langzeitsicherheit des Endlagers Morsleben wurde nach Aussagen des BfS nachgewiesen. Grundlage sind Modellrechnungen mit den zwei unterschiedlichen Computerprogrammen EMOS und PROSA. Während des Erörterungstermins wurden von den Einwendern gefordert, die Entwicklung dieser Berechnungen – auch Versionshistorie genannt – offenzulegen (siehe Wortprotokoll S. 3-23 bis 3-31).

Fehlerkultur

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Trittin: „Wir sprachen ausschließlich über die Frage, welche Aufgaben künftig das Bundesamt für Strahlenschutz haben soll.“

“Küchengespräch” am 05.07.2012

Diese Aussage macht Herr Trittin in einem Interview mit dem Tagesspiegel über das sogenannte “Küchengespräch” am 05.07.2012 mit Herrn Altmaier und Herrn Gabriel. Interessant wäre es zu wissen, auf welcher fachlichen Grundlage über diese Frage gesprochen wurde.

Entmachtungsmythos

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Von der Radioaktivität im Grundwasser zur Strahlenbelastung des Menschen

Strahlenbelastung nach Versagen des Endlagers

Wenn bei Versagen der Barrierewirkung des Endlagers Radionuklide in das Grundwasser gelangen, kommt es zur Strahlenbelastung von Mensch und Umwelt. Der Aspekt Umwelt wird dabei grundsätzlich ausgeklammert. Es wird ausschließlich der Mensch betrachtet und geschlossen: Wenn der Mensch ausreichend geschützt ist, sind dies auch Natur und Umwelt.

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Parteipolitischer Konsens stellt sich als fauler Kompromiss heraus

Der Kompromiss

Laut SPIEGEL vom 23.07.2012 ist der Kompromiss geschlossen. SPD und GRÜNE bekommen das BfS mit Wolfram König an der Spitze als Endlagersuch- und Betreiberbehörde, dafür kann die Bundesregierung den Standort Gorleben im Verfahren belassen.

Der faule Kompromiss

Als „faul“ muss dieser Kompromiss bezeichnet werden, da Weiterlesen