Das Endlager Morsleben

Morsleben ist ein ehemaliges Kali- und Steinsalzgewinnungsbergwerk. 1970 wurde es in der DDR aus zehn stillgelegten Bergwerken als Endlager für radioaktive Abfälle ausgewählt. Bei der Wiedervereinigung wurde es als Endlager nach Atomgesetz weiterbetrieben.

Im November 1997 erhob der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND e. V.) Klage. Das Ostfeld sei nicht Teil der Dauerbetriebsgenehmigung. Ein Eilantrag auf Unterlassung der Einlagerung hatte am 25. September 1998 Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Auf dieser Grundlage wurde auf die weitere Einlagerung von radioaktiven Abfällen vollständig verzichtet.

Der Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz, hat schließlich die Endlagerung von bisher im Bergwerk lediglich zwischengelagerten radioaktiven Abfällen, die Legalisierung der Endlagerungen im Ostfeld und die nachfolgende Stilllegung des Endlagers beantragt. Fälschlicherweise wird dies als Plan zur Stilllegung (herunterladen mit „Ziel speichern unter“) bezeichnet.

Für das notwendige Planfeststellungsverfahren zur Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle, zur Legalisierung der illegalen Endlagerung im Ostfeld und zur Stilllegung ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt als Genehmigungsbehörde zuständig. Der Betreiber rechnet laut Volksstimme für 2014 oder 2015 mit dem Planfeststellungsbeschluss. Die Verfüllung werde dann etwa 15 bis 20 Jahre dauern.

Endlagerforschung mit Steuermitteln finanziert


Verursacherprinzip?

Immer wieder wird betont, dass die Kosten für die Endlagerung radioaktiver Abfälle entsprechend dem Verursacherprinzip von den Abfallproduzenten getragen werden. Die Kostenverteilung ist in der Endlagervorausleistungsverordnung geregelt.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Aber es gibt natürlich Ausnahmen, so die Forschungsförderung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Endlagerung Weiterlesen

Pilotversuch zu Abdichtbauwerk gescheitert

Notwendige Abdichtbauwerke im Altbergwerk

Das Stilllegungskonzept des ERAM basiert im Wesentlichen auf der Erstellung von zahlreichen Abdichtbauwerken. Das ist eine Konsequenz der Tatsache, dass das ERAM ein ehemaliges Gewinnungsbergwerk mit vielen Strecken und Kammern ist und die radioaktiven Abfälle verstreut in mehreren Bereichen auf der untersten Sohle eingelagert wurden. Im Jahr 1997 wurde sogar noch mit der Endlagerung im bis dahin noch nicht genutzten Ostfeld begonnen, was durch die Betriebsgenehmigung nicht eindeutig abgedeckt war. Weiterlesen

Verwendete Grenzwerte und deren Beliebigkeit

Beurteilungsmaßstab Langzeitsicherheit

Zur Beurteilung der Langzeitsicherheit werden Prognoserechnungen durchgeführt. Diese Rechnungen basieren unter Berücksichtigung des  radioaktiven Zerfalls auf Modellvorstellungen zur

  • Freisetzung der radioaktiven Stoffe im Einlagerungsbereich, dem
  • Transport durch das teilweise verschlossene Bergwerk und durch die Deckschichten über dem Salzgestein sowie das
  • Vermischen mit dem Grundwasser. Weiterlesen

Das Abfallinventar von Konrad im Vergleich

Volumen und Aktivität

Abfallmengen können zum Beispiel auf der Grundlage von Volumen, Aktivität oder auch Radiotoxizität verglichen werden. Bezüglich der Wirkung auf Mensch und Umwelt sagt das Abfallvolumen bei radioaktiven Abfällen nichts aus. Dazu ist eher die Aktivität, das heißt die Anzahl der radioaktiven Zerfälle pro Zeiteinheit, geeignet. Aber auch das reicht nicht, da die Schädigung pro Zerfallsereignis sehr unterschiedlich sein kann. Weiterlesen

Zeugnis gefunden

Zeugen

In dem Artikel Zeugen gesucht – 12.02.2009, Schöppenstedt wurde nach Zeugen gesucht, die an einer Veranstaltung am 12.02.2009 teilnahmen und bezeugen können, dass dort vom BfS behauptet wurde,  die Asse sei “eines der größten Umweltprobleme der Bundesrepublik”.

Zeugnis

Dies ging auf eine Antwort des BfS zu dieser Aussage zurück. Darin wurde bestritten, dass es ein solches Statement des BfS gibt. Weiterlesen

ASSE II verkommt zum politischen Kasperletheater

Das Bergwerk ASSE II macht offensichtlich eine steile politische Karriere. Diese begann 1976 bei der Novellierung des Atomgesetzes. Darin wurden wichtige Punkte der Endlagerfrage festgelegt. Vergessen wurde aber eine Übergangsregelung für das Entsorgungsbergwerk ASSE II. Dass dies unter der damaligen SPD/FDP-Koalition mit Kanzler Helmut Schmidt absichtlich geschah, ist nicht bewiesen, aber wohl anzunehmen. Weiterlesen