Fehlerkultur – was ist daraus geworden?

aus Vortrag von Prof. Dr. habil. Oliver Sträter: Aspekte menschlicher Zuverlässigkeit in der Standortauswahl

Keynote auf der 2. Statuskonferenz

Auf der zweiten Statuskonferenz zur Endlagersuche wurde ein interessanter Vortrag gehalten. Diese Keynote Außenansicht eines Insiders ging stark verklausuliert auf die Fehler des bisherigen Verfahrens ein. Vorgeschlagen wurde für jede beteiligte Institution eine Fehlerliste. Leider sind die Fehlerlisten von Bundestag/Bundesrat, BMU, BfE, BGE und NBG im Fazit des Vortrags nicht wirklich ausgefüllt und zur Fortführung den Akteuren übergeben worden.

Ergänzender Kommentar des Partizipationsbeauftragten

Ein ergänzender Kommentar des Partizipationsbeauftragten zur Berichterstattung von endlagerdialog.de lautete:

Bemerkenswert in der Fazit-Runde fand ich die Ankündigung von Herrn Kanitz, die Idee der Fehlerdokumentation bei der BGE aufzugreifen, sowie die Ankündigung von Herrn König, ein vergleichbares Format für das BfE zu finden und zudem die Vorbereitung der Fachkonferenz Teilgebiete weiterzuentwickeln.

Und die Realität

Jetzt – ein knappes Jahr später – laufen nach Ansicht von endlagerdialog.de die Fehlerlisten von Bundestag/Bundesrat, BMU, BfE (jetzt BaSE), BGE und NBG über. Leider findet man solche Dokumentationen weder bei der BGE noch beim BaSE.

Oder hat endlagerdialog.de da etwas übersehen? Dann bitte ich um Hilfestellung. Die Kommentarfunktion steht jedem offen, auch anonym!

Der Zwischenbericht Teilgebiete wirft seine Schatten voraus

Methode zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien

In der von der BGE veröffentlichten Methodik zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien vom 06.05.2020 wird auf Seite 6 ausgeführt:

Im Zuge der Anwendung der geoWK [geowissenschaftliche Abwägungskriterien] kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung der identifizierten Gebiete, da die Datenlage (Existenz, räumliche Auflösung) dies nicht gestattet.

Zur weiteren Erläuterung sei die Abbildung aus obiger Veröffentlichung auf Seite 5 gezeigt:

Zwei Interpretationen

Den obigen Satz kann man trivial interpretieren. Die identifizierten Gebiete können natürlich nicht durch die Berücksichtigung der Abwägungskriterien verändert werden, denn sie sind ja definiert durch die Anwendung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen. Diese triviale Aussage sollte hier wohl nicht getroffen werden. Exakter müsste dann aber der Satz entweder lauten:

Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung, so dass die Flächen der identifizierten Gebiete mit den Flächen der Teilgebiete identisch sind.

Oder obiger Satz sollte ausführlicher lauten:

Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung der identifizierten Gebiete, d. h. jedes identifizierte Gebiet ist entweder ohne Abstriche als Teilgebiet übernommen oder als nicht günstig gekennzeichnet worden.

Ausschluss findet nicht statt

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„Ein gänzlich anderer Weg“?

„Ein gänzlich anderer Weg“ und „Ja, es geht, aber völlig anders“

Im .ausgestrahlt-Blog erschien heute ein Beitrag mit dem Titel Ein gänzlich anderer Weg. Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt, stellt darin vor, wie ein anderer Weg für die Endlagersuche aussehen könnte. Titel und Inhalt erinnern stark an ein Papier aus dem Jahr 2012. Damals war die Headline Ja, es geht, aber völlig anders – siehe dazu Endlagersuchgesetz: Die Zivilgesellschaft mischt sich ein und Der zweite fatale Gorleben-Fehler.

ENTRIA als wissenschaftliche Basis

Man kann nur hoffen, dass die Vorstellungen von Jochen Stay nicht wieder vollkommen unbeachtet bleiben. So werden auseinadergesetzt NIMBY, NIABY, Vetorechte etc., die bereits im Projekt ENTRIA untersucht wurden und zum Beispiel zwischen den Zeilen von Achim Brunnengräber in seinem Podcast-Beitrag andiskutiert werden – siehe Endlagersuche als PODCAST. Auch ein Blick in die drei Bände Nuclear Waste Governance sowie Challenges of Nuclear Waste Governance und Conflicts, Participation and Acceptability in Nuclear Waste Governance – könnte zur Klärung des Problemhintergrundes hilfreich sein.

Spezialist für Unerwartet neue Wege

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Wie das BaSE das NBG behindert

Streamaufzeichnung der 42. NBG-Sitzung

Die 42. Sitzung des NBG konnte wieder im Livestream mitverfolgt werden. Nach Beendigung der Sitzung stand einige Stunden später die Fassung (Video auf YouTube) dauerhaft zur Verfügung, aus der die Pausen herausgeschnitten wurden.

Warum lässt sich das NBG das bieten?

Ein wesentlicher Punkt war die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete. Dazu hat das NBG dem BaSE einen Fragenkatalog vorgelegt, der vor der 42. Sitzung beantwortet werden sollte, um eine Basis für die Diskussion des NBG mit dem BaSE auf der Sitzung zu haben. Der Fragenkatalog wurde vom BaSE jedoch nicht beantwortet. Das BaSE verwies darauf, dass einige Fragen bereits beantwortet seien, einige werden auf der Sitzung beantwortet und bei weiteren kann noch keine Antwort gegeben werden. Welche konkreten Fragen das jeweils sind, wurde nicht systematisch klar. Es ist verwunderlich, dass das NBG sich solch eine Behinderung seiner ehrenamtlichen Arbeit bieten lässt.

BGE stützt sich auf staatliche Bewertungsdaten der Länder

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LAST CALL: Sicherheitsverordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG

Erste Sitzungswoche des Bundestages nach der Sommerpause

Der Bundestag kommt in der kommenden Woche zu seiner ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause zusammen. In dieser Woche müssen die eventuellen Änderungen zu den Sicherheitsverordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG eingebracht werden.

Öffentliche Anhörung ohne fundamentale Kritik?

Die öffentliche Anhörung dazu fand in der 77. Sitzung des Umweltausschusses statt. Trotz erheblicher Bedenken von endlagerdialog.de, die man auf gut 10 Seiten – siehe auch hier – nachlesen kann, war damals das Resümee der Vorsitzenden des Ausschusses (zitiert nach Wortprotokoll):

Ich will für den weiteren Prozess sagen, ich habe nicht den Eindruck, dass es – wie sehr oft bei Gesetzesvorlagen – wirklich fundamentale Kritik gibt und man sagt, das geht aber gar nicht mit diesem Entwurf. Und ich glaube, das liegt auch daran, dass dieser Verordnungsentwurf in der Tat die Empfehlungen der Kommission sehr, sehr weit aufgegriffen hat. Das ist wirklich sehr ausführlich und ich denke, wir werden an der einen oder anderen Stelle im Ausschuss noch diskutieren. Ich erwarte mir einen sehr konstruktiven Prozess bis zum Beschluss.

Das ist damit darauf zurückzuführen, dass in der Anhörung kaum kritische Stimmen zu Wort kamen.

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Neues zu den „aktiven Störungszonen“

aus Brosig, A., B. Bräutigam, et al.(2020). Evaluierung des Kenntnisstandes von aktiven Störungszonen in Deutschland (KaStör) – Vorhaben 4717F01301. Seite 56

Aktive Störungszonen beim Goslar-Treffen

Auf der 41. NBG-Sitzung wurde von der BGE ein interessanter Beitrag geliefert: Herr Kanitz sagte etwas zum Ausschlusskriterium aktive Störungszonen (YouTube 00:27:53):

…die Landesämter, die sagen: So, Herr Kanitz, jetzt können sie doch mal sagen, der Bericht wird ja jetzt vorliegen, wir verstehen, wir dürfen ihn nicht sehen, jetzt sagen sie uns doch mal, wie haben sie sich denn entschieden bei den aktiven Störungszonen. Wir haben doch da damals in Goslar gemeinsam diskutiert, es gibt den Weg oder den Weg, jetzt sagen sie doch mal…

Das Treffen in Goslar, über deren Inhalt Verschwiegenheit vereinbart wurde, war schon Gegenstand diverser Gespräche auf der 2. Statuskonferenz Mitte November 2019 – oder gab es mehrere Goslarer Treffen? Interessant ist, dass offensichtlich zu den aktiven Störungszonen mindestens zwei Alternativen diskutiert wurden.

Goslar-Diskussion fehlt im Methodensteckbrief

Die BGE hat ihre Methoden zu den Ausschlusskriterien und so auch zu den aktiven Störungszonen in einem Methodensteckbrief vorgestellt und zur Diskussion gestellt – siehe Methodensteckbrief „aktive Störungszonen“. Leider kommt in diesem Methodensteckbrief kein Hinweis auf eine kontroverse Diskussion in Goslar vor, obwohl das zu einer wissenschaftsbasierten und transparenten Herangehensweise gehört. Diese sollte die wesentlichen Alternativen schildern und auf der dann vorgetragenen Basis begründen, weshalb die BGE so entschieden hat.

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Neuer Generalsekretär der Geschäftsstelle des Nationalen Begleitgremiums

Seit dem 02.06.2020 leitet Venio Quinque als Generalsekretär die Geschäftsstelle des NBG – siehe hier.

Herr Quinque ist Wissenschaftskommunikator und war bis jetzt Leiter des Referats Unternehmenskommunikation der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM). Liest man sich das Interview mit ihm auf wissenschaft im dialog durch, liegt der Schluss nahe, dass er beim NBG eine Fehlbesetzung ist. Er wird eher bei der Institution gebraucht, die in der Endlagersuche die Aufgabe der Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung hat. Das ist nicht das NBG, sondern das BaSE.

Aber vielleicht gelingt es dem NBG, mit dem neuen Generalsekretär noch höheren Druck auf das BaSE auszuüben, damit endlich ein Dialog auf Augenhöhe organisiert wird.

Die Hoffnung stirbt zuletzt!

CORONA – und was nun?

Meldung der BGE

Das Corona-Virus wird auch die Endlagerstandortauswahl beeinflussen. Die BGE betont in einer Meldung vom 26.03.2020 im Wesentlichen die Maßnahmen zur Betriebssicherheit der Bergwerke, die sie als Endlagergesellschaft betreibt, geht aber auf die konkreten Schritte bei der Standortauswahl nicht ein. Wird der Zwischenbericht Teilgebiete Ende September diesen Jahres vorgelegt werden können?

Meldung des BaSE

Auch das BaSE wird in seiner Meldung vom 19.03.2020 wenig konkret. Allein der letzte Satz in dieser Meldung lässt aufhorchen:

Zudem arbeitet das BASE daran, mit technischer Unterstützung Ersatz für ausgefallene Treffen zu schaffen.

Welche Treffen sind gemeint, in welcher Richtung wird bezüglich Ersatz gedacht?

Analyse des Partizipationsbeauftragten

Da geht die Analyse des beim NBG angesiedelten Partizipationsbeauftragten, die heute unter der Überschrift Unerwartet neue Wege veröffentlicht wurde, wesentlich weiter. Betont wird, dass die Standortauswahl an sich wie geplant weiter laufen kann, vielleicht mit ein wenig Zeitverzögerung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung aber kann in der angedachten und teilweise konkret im StandAG festgelegten Form vorerst nicht weiterverfolgt werden.

Unterschied zwischen wissenschaftlicher Auswertung und Öffentlichkeitsbeteiligung

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