Was bedeutet „wissenschaftsbasiert“?

Die fünf Kriterien

Das Standortauswahlverfahren sollte nach § 1 Abs. 2 StandAG folgende fünf Kriterien erfüllen:

  • partizipativ,
  • wissenschaftsbasiert,
  • transparent,
  • selbsthinterfragend und
  • lernend.

Was bedeutet dabei wissenschaftsbasiert? Reicht es dabei aus, dass im Elfenbeinturm klammheimlich Methoden entwickelt werden, diese ohne Rücksicht auf Reichweite im Internet kurz zur Diskussion gestellt werden und dann flugs angewendet werden?

Der Wissenschaftsrat meldet sich zu Wort

Um diese Fragen zu beantworten, sollte man sich die Hintergrundinformation des Wissenschaftsrats vom 25.01.2021 mit dem Titel Impulse aus der COVID-19-Krise für die Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland ansehen, wo auf Seite 3 unter Handlungsbedarf ausgeführt wird:


Wissenschaftskommunikation ist auf das Engagement von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angewiesen, die über wissenschaftliche Erkenntnisse in Dialog treten, die Logik wissenschaftlichen Arbeitens und die Bedingungen der Produktion wissenschaftlichen Wissens transparent vermitteln und zudem Vertrauen erzeugen können. Für den professionellen Umgang mit der vielfältigen Medien- und Kommunikationslandschaft sowie der Heterogenität von Adressaten und deren selektiver Rezeptionsbereitschaft sind Unterstützungsstrukturen in den wissenschaftlichen Einrichtungen erforderlich. Zudem liegt es im Eigeninteresse des Wissenschaftssystems, sich an der Suche nach Lösungen zur Verbesserung der Situation von Wissenschaftsjournalistinnen und -journalisten zu beteiligen.

Zutreffend auch für die Standortsuche und die Geowissenschaften

Auch wenn diese Zeilen aus der aktuellen Lage im Hinblick auf die medizinischen Wissenschaften entstanden sind, treffen sie haargenau auf das Problem der Standortsuche und damit die Geowissenschaften zu. Auch hier spielen Wissenschaft und Transparenz eine große Rolle mit dem Ziel, Vertrauen zu schaffen. Doch wenn man sich die Entwicklung seit 2017 ansieht, dann spielen Wissenschaft, Transparenz und Kommunikation kaum eine Rolle, geschweige denn Vertrauensbildung. Zwar gibt es immer wieder Sonntagsreden zu den oben erwähnten fünf Kriterien, umgesetzt wird aber nichts – siehe zum Beispiel Fehlerkultur – was ist daraus geworden?. Hatte die Entwicklung bei der Arbeit der Endlagerkommission durch zunehmende Transparenz eine gewisse Hoffnung auf einen Kulturwandel bei den öffentlichen Institutionen erweckt, so enttäuschend ist der Rückzug in die Intransparenz in Abstufung bei BMU, BfE/BaSE, BGE und selbst beim NBG.

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BaSE ignoriert technische Möglichkeiten der Beteiligung

Präsensveranstaltung fällt aus

Als zur Fachkonferenz angemeldeter Wissenschaftler erhielt endlagerdialog.de am 20.01.2021 folgende Email:

…Ihre Anmeldung zur digitalen Veranstaltung 1. Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete 5.-7. Februar 2021 wurde geändert. Sie hatten angegeben, dass Sie an einer möglichen Präsenzveranstaltung teilnehmen möchten. Dies ist leider aufgrund der aktuellen Covid-Situation nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der 1. Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete wird als rein digitale Veranstaltung stattfinden. Sie erhalten Ihre Login-Daten rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung.
Für organisatorische Fragen rund um die Fachkonferenz Teilgebiete stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Fachkonferenz zur Verfügung….

Telefonische Anbindung bisher nicht vorgesehen

Bei der Sitzung der AG_V am 20.01.2021 stellte sich darüber hinaus heraus, dass eine telefonische Einbindung in das digitale Veranstaltungstool von teamBits eigentlich nicht vorgesehen ist – Protokolle und Chat der Sitzung bisher noch nicht veröffentlicht – siehe hier.

Ausschluss von Bevölkerungsgruppen und Landstrichen

Offensichtlich zieht sich das BaSE auf eine vollständig internet-digitale Veranstaltungsform zurück und schließt damit alle Bevölkerungsgruppen und Landstriche aus, die nicht die Computerhardware und -software und eine breitbandige Internetanbindung haben. Selbst die technischen Möglichkeiten wie Telefonanbindung, die Tools wie ZOOM, teams etc. bieten, werden bisher nicht angeboten.

Andere technische Möglichkeiten werden komplett ignoriert

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1 Million Jahre?

Bjornerud, M.(2020). Zeitbewusstheit – Geologisches Denken und wie es helfen könnte, die Welt zu retten. Seite 101

Vom Nachweis- zum Bewertungszeitraum

Wird im StandAG in § 22 Abs. 2 Punkt 1 noch von einem euphemistischen Nachweiszeitraum von 1 Million Jahre gesprochen, hat sich in der EndlSiAnfV der realistische Begriff Bewertungszeitraum durchgesetzt – siehe in der Begriffsbestimmung in § 2 Punkt 3, in der Festlegung auf 1 Million Jahre in § 3 Abs. 1 und an weiteren gut 20 Textstellen. Aber trotzdem wird dieser Zeitraum oft als illusorisch betrachtet, da er weit außerhalb der Vorstellungskraft der meisten Menschen liegt.

Geologie betrachtet 4.500 Millionen Jahre

In Augen von Geolog*innen ist dieser Zeitraum eher kurz. Schließlich betrachtet die Geologie die Entwicklung insbesondere der Erdkruste über etwa 4.500 Millionen Jahre. endlagerdialog.de ist durch eine Rezension in GMIT (82, Dezember 2020, Seite 102 f.) auf das sehr interessantes Buch der amerikanischen Geologin Marcia Bjornerud mit dem Titel Zeitbewusstheit – Geologisches Denken und wie es helfen könnte, die Welt zu retten gestoßen.

Der Kern des Buches

In dem weitgehend allgemein verständlichen Buch geht es im Kern um die Betrachtung des

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RESUS, der erste Blick in die Unterlagen

Die wesentliche Rolle der geologischen Abwägungskriterien im Schritt 2

Im Schritt 2 der Phase 1 müssen die geologischen Abwägungskriterien eine wesentliche Rolle spielen. Erst dadurch erhält das Verfahren den komparativen – also vergleichenden – Charakter. Zwar wurden diese Kriterien bereits im Schritt 1 angewendet, jedoch nur in einer sehr rudimentären Weise. Dazu wurden nur wenige Daten, die die Länder geliefert hatten, ausgewertet. Durch massive Verwendung von Referenzdaten wurde dieses ein Stück weit verschleiert. Formal ist dieses Vorgehen aber durch das StandAG gedeckt.

Problem der Aggregierung, entstanden durch Kompromiss in letzter Minute

Zur Anwendung der geologischen Abwägungskriterien und insbesondere zur Aggregierung gibt der Gesetzestext keine Methode vor. Der AkEnd-Bericht machte dazu Aussagen (Seite 105) auf der Basis dreier Gewichtungsgruppen der geologischen Abwägungskriterien.

In der Endlagerkommission ging es letztlich um die Einordnung des Deckgebirgskriteriums in eine solche Gewichtungsgruppe. Der in geheimer Sitzung – siehe Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche und Arbeit der Endlagerkommission – eine kritische Würdigung – entwickelte Kompromiss bestand aus dem rigorosen Ersatz des Begriffs Gewichtungsgruppe durch Kriteriengruppe. Wei­terhin wurden die wichtenden Aussagen zu den Abwä­gungskriterien vollständig gestrichen. Damit erhielten alle Abwägungskriterien formal die gleiche Wichtung. Das Abwägungskriterium zum Deckgebirge wurde der Kri­teriengruppe 3 zugeordnet.

RESUS – Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs

Zum Problem der Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs wurde von der BGE ein Arbeitsprojekt in Auftrag gegeben mit der Bezeichnung RESUS – Grundlagenentwicklung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und zur sicherheitsgerichteten Abwägung von Teilgebieten mit besonders günstigen geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Bearbeitet wurde das Projekt von GRS, BGR und BGE TEC. Die Ergebnisse sind in einem Synthese- und zehn Einzelberichten auf insgesamt 1921 Seiten festgehalten, die Ende November veröffentlicht wurden – siehe hier.

Vorabversionen schon im Zwischenbericht erwähnt

Fünf der RESUS-Ergebnisberichte in Vorabversionen werden im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht Teilgebiete erwähnt – siehe Endlagersuche -> Wesentliche Unterlagen -> Zwischenbericht Teilgebiete -> Zitierte Sekundärdokumente -> Berichte, die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von der BGE beauftragt wurden. Deshalb sah sich endlagerdialog.de veranlasst, bereits zur Bearbeitung des Zwischenberichts die RESUS-Papiere und hier insbesondere den Synthesebericht anzusehen.

Synthesebericht Seite 59 – Ionenstärke

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Interessante Fachdiskussion zum Zwischenbericht auf halbwegs verständlichem Niveau

Fruchtbare Diskussion im gemischten Publikum

In einer Online-Veranstaltung mit ca. 80 Beteiligten wurden zwei Gutachten zum Umgang der BGE mit geologischen Daten präsentiert und lebhaft diskutiert – siehe auch NBG-Artikel. Es ging um folgende Papiere:

Die die Diskussion war sehr fruchtbar, was wohl auch auf das gemischte Publikum zurückzuführen war. Vertreten waren neben Geowissenschaften, Staatliche Geologische Dienste der Länder (SGD), NBG, die BGE, Bürgerinitiativen sowie interessierte Bürger*innen. Das BaSE trat nicht in Erscheinung. Die Ausführungen waren auch halbwegs verständlich. Etwas mehr erklärend rückfragende Moderation hätte hier noch etwas verbessern können, hätte aber wohl den engen Zeitrahmen gesprengt.

Der Stand der Wissenschaft bewegt sich

Deutlich wurde bei beiden Vorträgen, dass der Stand von Wissenschaft sich zum Beispiel bei den Ausschlusskriterien Seismische Aktivität sowie Vulkanismus weiterentwickelt. Damit wurde die Diskussion, die auf den Tagen der Standortauswahl begonnen wurde, mit Wenzel, F.-T. (2020). Gutachten für das Bundesumweltamt zu § 22 Abs. 2 Nr. 4 Standortauswahlgesetz weitergeführt wurde, hier wieder angesprochen. Auch die Betrachtung des quartären Vulkanismus reicht wohl nicht aus.

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Konzeptpapier zur Erörterung des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 9 Abs. 2 StandAG
REV 03

Das folgende Konzept wurde der AG Vorbereitung des ersten Erörterungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete (AG_V) am 09.11.2020 vorgelegt. Es wurde in der AG_V nicht bearbeitet und von der AG_V auch nicht veröffentlicht. Das Papier wurde bisher dreimal überarbeitet und wird hiermit der Öffentlichkeit zur Diskussion übergeben.

Um ein möglichst großes Verständnis als Grundlage einer Vertrauensbildung zu erreichen, wird folgender Aufbau der Fachkonferenzen vorgeschlagen. Er gliedert sich in

1 Plenumsrunden

  • 1.1 Die letzten ca. 420 Mio. Jahre der Entwicklung des geologischen Untergrundes unter Deutschland
  • 1.2 Inventarisierung der Wirtsgesteine
  • 1.3 Anwendung Mindestanforderungen
  • 1.4 Anwendung der Geologischen Abwägungskriterien
  • 1.5 Ausschlussgebiete
  • 1.6 Ausblick auf die weiteren Teilschritte in der Phase 1

2 Arbeitsgruppen

  • 2.01 AG Kristallin
  • 2.02 AG Tongestein
  • 2.03 AG Salz flach
  • 2.04 AG Salzstock
  • 2.05 AG Gesteinskombination
  • 2.06 AG Rahmenbedingungen im weiteren Verfahren
  • 2.07 AG Künstliche Barrieren
  • 2.08 AG Veröffentlichung verwendeter Geologiedaten
  • 2.09 AG Daten-Visualisierung
  • 2.10 AG Duale Strategie
  • 2.11 AG Beteiligungsbereitschaft
  • 2.12 AG Online- und konventionelle Beteiligungsformate
  • 2.13 AG Abfallinventar
  • 2.14 AG Verständnis
  • 2.15 AG Gläserne BGE
  • 2.16 Weitere AGs

3 Weitere Arbeitsvoraussetzungen

  • 3.1 Online-Beteiligungsplattform
  • 3.2 arcgis-Plattform
  • 3.3 Revision des Zwischenberichts

Mit der vorgeschlagenen Struktur können in den Plenumsrunden die wesentlichen geologischen Grundlagen vermittelt werden, die dann in den Arbeitsgruppen auf die möglichen Wirtsgesteine heruntergebrochen werden. Weiterhin sollten in den Arbeitsgruppen Themen behandelt werden, die über die Wirtsgesteinsfragen hinausgehen und die Setzungen des StandAGs vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsprojekte des BaSE, der BGE sowie von ENTRIA, SOTECradio, TRANSENS und von Entwicklungen im internationalen Bereich aufgreifen. Dazu ist die Einbindung von Fachpersonen notwendig. Zu den Wirtsgesteinsfragen bieten sich dazu unter anderem die Fachgutachter *innen nach § 35 Abs. 4 GeolDG an. Zu den darüber hinausgehenden Fragen kommt man an Chapman / McCombie (Association for Regional and International Underground Storage (arius), nationale Programme Japan, Niederlande) und Buser (Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft INA GmbH) nicht vorbei.

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Keine eindeutige Planung der Endlagerung des deutschen Atommülls
Gastbeitrag von Herman Damveld, Wissenschaftsjournalist, Groningen, Niederlande

Wird im Jahr 2031 bekannt sein, ob Deutschland über ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle verfügt, das für eine Million Jahre sicher ist? Eine eindeutige Antwort auf diese Frage konnte ich bei der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH) nicht bekommen. Unterdessen wird die deutsche Planung in den Niederlanden als Beweis dafür akzeptiert, dass die endgültige Lagerung ethisch vertretbar ist.

Situation in den Niederlanden

Seit 1976 sind Salzvorkommen im Norden der Niederlande für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Diskussion. Es handelt sich um die Salzstöcke

  • Ternaard in der Provinz Friesland,
  • Pieterburen und Onstwedde in der Provinz Groningen,
  • Schoonloo und Gasselte-Drouwen in Drenthe

und die weniger geeigneten Salzkissen

  • Hooghalen und Anloo in Drenthe.1 2 3

Doch Probebohrungen hat es bisher nicht gegeben.

Asse und Gorleben als Vorbild

Damals war Deutschland das Beispiel für die Niederlande. Zum Beispiel speziell Asse, wo bis 1978 rund 126.300 Fässer radioaktiver Abfälle im Salzstock gelagert wurden. Geplant ist jetzt die Bergung der Fässer. Das wird 3,5 Milliarden Euro kosten.4 Auch Gorleben wurde genannt. Doch am 28. September 2020 hat die BGE Gorleben nach 40 Jahren Forschung und Erkundung von der Liste gestrichen, weil dieser Salzstock die geologischen Kriterien nicht erfüllt.5 Die bisherigen Kosten belaufen sich auf 1,6 Milliarden Euro.6

Seit November 2020 gibt es in den Niederlanden eine neue Projektstudie unter anderem auch zur Endlagerung im Salz.7 Darin wird festgestellt (Seite 28), dass die

Asse nicht dem aktuellen hohen internationalen Sicherheitsstandard für eine Endlagerung im Steinsalz genügt.

Und weiter:

Für die Entsorgung von HLW ist eine neue, eigens dafür zu errichtende Anlage anstelle der Wiederverwendung alter Salzbergwerke geplant.

Interessant ist dabei, dass die negativen Ergebnisse zur Asse und das Ende von Gorleben nicht genannt werden. Und das, obwohl es für diese Studie einen Beirat gibt mit u. a. Frau Dr. Nina Müller-Hoeppe von der BGE Technology GmbH (Tochtergesellschaft der BGE).

Situation Deutschland: Sicher für eine Million Jahre?

Ich lese des Öfteren, dass bis 2031 das Auswahlverfahren beendet werden soll. Dann soll feststehen, so hatte ich es verstanden, an welchem Standort das Endlager für hochradioaktive Abfälle mit der bestmöglichen Sicherheit gebaut werden kann.

Ist also im Jahr 2031 alles klar und bleibt Deutschland ein Vorbild für die Niederlande? Das ist zum Beispiel die Meinung der Initiatiefgroep Kernergie, die mehrere neue Kernkraftwerke in den Niederlanden bauen möchte. Der Wortführer, George Verberg, schrieb am 21. November 2020:

Die endgültige Wahl von Standorten, an denen radioaktive Abfälle für mindestens eine Million Jahre entsorgt werden können, ist für 2030 geplant. Damit wird die moralische Seite, ob es zu verantworten ist, diese Abfälle zu produzieren, ebenfalls beantwortet.8

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„Wissen als Risiko“ und das Langzeitlagerproblem

Wissensvermittlung in Anhörungen?

Im Blog demokratie.plus erschien ein Beitrag von Jörg Sommer mit dem Titel Wissen als Risiko. Er analysiert darin die Rolle des Wissens insbesondere im politischen Prozess wie zum Beispiel bei Expert*innenanhörungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages. Sehr treffend stellt er dazu fest:

Ich habe solche, stark ritualisierten Prozesse oft genug mitgemacht, um zu wissen: Ausschussanhörungen haben in der Regel weniger mit Wissensvermittlung als mit Selbstbestätigung zu tun.

Wissen im Standortauswahlgesetz

Beim Problem der Langzeitlagerung von radioaktiven Abfällen spielt Wissen eine wesentliche Rolle. So legt das Standortauswahlgesetz in § 1 Abs. 2 fest, dass das Auswahlverfahren unter anderem wissenschaftsbasiert ausgestaltet werden muss. Insbesondere ist geologisches Wissen gefragt, das an den Schulen lediglich marginal vermittelt wird. Dazu passt ein weiteres Statement aus oben genanntem Beitrag:

Bei vielen Themenfeldern macht es Sinn, zu Beginn eines Diskursprozesses nötiges Wissen zur Verfügung zu stellen. Doch schon bei einer gewöhnlichen Verkehrswegeplanung übersteigt das Maß an Wissen den Anteil des von den Beteiligten Verdaubaren um ein Vielfaches.
Eine bloße Herstellung von „Transparenz“ durch wahre Informationslawinen hilft da wenig.

Wer vermittelt Grundlagenwissen?

Bei der Standortsuche wurde es bisher noch nicht versucht, Grundlagenwissen insbesondere zur Geologie zu vermitteln – siehe auch Warum nicht ein Funkkolleg Geologie statt wirkungsloser Warnungen vor Populismus? Das dafür nach § 5 StandAG zuständige BaSE verschanzt sich hinter einem Notariat ohne Notarin und lässt Kampagnen von der Werbeagentur Scholz & Friends durchführen.

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