BGE/BGR-Vereinbarung: Mangelhaft und nicht mit StandAG vereinbar


Wortlaut der Vereinbarung ein Monat zurückgehalten

Bei der NBG-Sitzung am 18.09.2018 wurde in einer Kindergeburtstagsinszenierung die  Vereinbarung zur Zusammenarbeit BGE/BGR präsentiert. Zwar wurde nach der Unterzeichnung am 22.08.2018 eine Pressemitteilung herausgegeben, aber der Wortlaut der Vereinbarung wurde fast ein Monat lang zurückgehalten – und das trotz IFG-Anträgen vom 27.06.2018 und 22.08.2018. Noch heute fehlt unter der Pressemitteilung der Link zur Vereinbarung.
Im Grunde stellt die Vereinbarung die Gleichschaltung der BGR mit der BGE dar.

Mangelhafte Qualität

Schon gleich nach der Präambel stolpert man über folgenden Satz:

Mit vorliegender Rahmenvereinbarung können durch die BGE und die BGR Aufträge in den nachfolgend aufgeführten Aufgabenfeldern erteilt werden:…

Es geht bei der Vereinbarung ausschließlich um Aufträge von der BGE an die BGR. Sollte man da nicht formulieren?:

Mit vorliegender Rahmenvereinbarung können durch die BGE der BGR Aufträge in den nachfolgend aufgeführten Aufgabenfeldern erteilt werden:…

Wiederholung?

Bei der Auflistung der zehn Aufgabenfelder stolpert man über

c) geowissenschaftliche und geotechnische Beratung sowie fachliche Unterstützung der BGE bei der Bewertung von Arbeiten sonstiger Auftragnehmer der BGE,..

und

i) geowissenschaftliche und geotechnische Beratung sowie fachliche Unterstützung der BGE in ihrer Rolle als Vorhabenträger bei der Bewertung von Arbeiten sonstiger Auftragnehmer der BGE sowie…

Ist das nicht eine Wiederholung? Sollte die Anzahl von zehn bei den Aufgaben erreicht werden, war das eine Vorgabe? Hat die BGE eine andere Rolle als die des Vorhabenträgers?

Da stellt sich die Frage der Qualität dieses Papiers. Es ging mit Sicherheit durch mehrere Hierarchiestufen beider Organisationen, wo bleibt da die Qualitätssicherung? Man kann nur hoffen, dass bei der Facharbeit die Qualität besser sein wird.

Grundsätze aus dem StandAG – Transparenz

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Nuclear Waste Governance – Zweiter von drei Bänden

Der zweite von drei Bänden mit weiteren Länderberichten

Drei Jahre nach Erscheinen des Werkes Nuclear Waste Governance – An International Comparison ist nun der zweite Band erschienen. War damals nicht klar, dass es weitere Bände geben wird – siehe Beitrag ENTRIA: „Nuclear Waste Governance“ – Wo ist die vergleichende Analyse? – , wird nun im Vorwort zum zweiten Band auf Seite VII ein dritter Band angekündigt. Der jetzt erschienene Band bringt Beiträge von weiteren vierzehn Ländern. Der Vergleich dann aller 26 Länderinformationen ist dem dritten Band vorbehalten.

In der Einführung Ansätze zum Vergleich

Das Einführungskapitel The Technical, Political and Socio-Economic Challenges of Governing Nuclear Waste greift dem wohl schon etwas vor. Unter der Abschnittsüberschrift Lessons learnt werden schon einige gemeinsame Aspekte herausgearbeitet. Ansonsten werden in dem Kapitel alle Länderberichte kurz zusammengefasst. Weiterlesen

Problem Endlager aus umfassender und nicht nur juristisch-administrativer Sicht

Nationale Aufgabe und Problem

Im Jahr 2005 erschien die BfS-Broschüre Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationale Aufgabe. Was nicht öffentlich wurde: Der ursprüngliche Titel lautete Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationales Problem. Doch die Endlagerung durfte nicht als Problem deklariert werden, denn in einigen Kreisen war man der Überzeugung, technisch sei sie bereits gelöst, es fehle nur der politische Wille, dies umzusetzen.

Schweizerischer Blog „NUCLEAR WASTE“

Marcos Buser und Walter Wildi  betreiben den schweizerischen Blog NUCLEAR WASTE. Buser analysiert in seinen letzten drei Beiträgen (Von der „Geologischen Tiefenlagerung“ zur „Dualen Strategie“ Teil1, Teil 2.1 und Teil 2.2) das Problem Endlagerung vor dem Hintergrund seiner persönlichen Erfahrungen in der Schweiz. Er legt dabei eine Betrachtungstiefe an, die einmalig ist. Dadurch wird klar, dass die Endlagerung nicht nur ein normales Problem darstellt, sondern eine große Herausforderung sowohl an wissenschaftliches als auch an politisch-öffentliches Handeln stellt.

Juristisch-administratives Vorgehen nach StandAG

Zurzeit wird in Deutschland an das Problem weitgehend juristisch-administrativ herangegangen. Eine Fachdiskussion, die über das Standortauswahlgesetz hinausgeht, wird kaum geführt. Und das obwohl die Endlagerkommission immer wieder von einem  selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren gesprochen hat und dies auch in § 1 Abs. 2 StandAG so formuliert ist. Doch wo sind die Anzeichen eines solchen Verfahrens?

Probleme mit Endlagerprojekten auch für chemisch-toxische Abfälle

Buser stellt anfangs diverse Probleme mit Endlagerprojekten vor und bezieht dabei auch Untertagedeponien für chemisch-toxische Abfälle wie die Deponie Stocamine ein. Weiterlesen

Endlager Konrad und ÜsiKo

Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad

Ein kurzer Artikel in der BGE-Publikation Einblicke Nr. 2 von Ende März 2018 trägt die Überschrift ÜsiKo statt Risiko, zu finden auf Seite 10 f. ÜsiKo ist die Abkürzung für Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Periodische Sicherheitsüberprüfungen für Endlager

Der Artikel stellt die Notwendigkeit der periodischen Überprüfung des Sicherheitskonzeptes von kerntechnischen Anlagen heraus, vergisst aber, dass Sicherheitsüberprüfungen bei kerntechnischen Anlagen nach § 19 a AtG alle 10 Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind. Endlager hat der Gesetzgeber damit nicht erfasst, was recht fragwürdig ist – siehe Beitrag Eindimensionales Endlagerdenken und periodische Sicherheitsüberprüfung bei Endlagern (Vorschlag der Sicherheitsüberprüfung bei Endlagern alle 2 bis 4 Jahre).

Der Taschenspielertrick „Sicherheitsanforderungen 2010“

Weiterhin wird nicht der Taschenspielertrick erwähnt, die Fortschreibung des Standes von Wissenschaft und Technik in Form der  Sicherheitsanforderungen von 2010 verbal nur auf wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle zu beziehen. Diese Anforderungen sind nämlich mit Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle betitelt.

Versagen des Tricks beim Endlager Morsleben

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Chance zu mehr Wissenschaftlichkeit bei der Endlagersuche wahrnehmen

Wissenschaftsbasiertes Verfahren

Die Endlagersuche soll laut Standortauswahlgesetz (StandAG) unter anderem wissenschaftsbasiert sein. Dies am realen Verfahren zu verifizieren, fiel bisher schwer. Praktisch alle Leitungsfunktionen der unterschiedlichen, damit befassten Institutionen wurden mit politisch sozialisierten Personen besetzt.

Ein leitender Posten wird frei

Wie sollte dies auch anders sein, sie wurden von der Politik eingesetzt. Bewerbungsverfahren gab es dazu nicht. Mit der Berufung der vorsitzenden Geschäftsführerin der BGE, Frau Ursula Heinen-Esser, zur nordrhein-westfälischen Umweltministerin wird ein leitender Posten frei, der mit einer wissenschaftlich sozialisierten Person besetzt werden könnte.

Chance wahrnehmen

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Neues vom Salz und vom lernenden Verfahren

Lernendes Verfahren nach StandAG

Das Standortauswahlgesetz schreibt ein lernendes Verfahren bei der Suche nach einem Endlagerstandort fest (§ 1 Abs. 2 StandAG):

Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden….

Dazu gehört, dass regelmäßig über abgeschlossene, laufende und beabsichtigte Forschungsarbeiten berichtet wird. In der deutschen Forschungslandschaft ist dies mit regelmäßigen Statusseminaren zu bestimmten Forschungsschwerpunkten üblich – siehe zum Beispiel Thema Pflanzenforschung.

Endlagerkommission: Jährliche Kolloquiumsreihe

Die Endlagerkommission hat sich für ein jährliche Kolloquiumsreihe ausgesprochen (Abschlussbericht der Endlagerkommission, Kapitel B 6.4.4, Seite 280):

Für die im Rahmen der Standortauswahl anfallenden Erkenntnisse muss eine wissenschaftliche Öffentlichkeit geschaffen werden, so dass der innerwissenschaftliche Prozess der gegenseitigen Kritik und der dadurch ermöglichten Selbstkorrektur voreiliger Schlussfolgerungen in Gang gesetzt wird. Für diesen fachlichen Austausch ist eine jährliche Kolloquiumsreihe zu etablieren, die auch darauf ausgerichtet ist, die Meinungsvielfalt abzubilden und die fachliche Auseinandersetzung zu fördern. Die jährlichen Dokumentationen der Tagungen stellen im Laufe der Zeit einen Informationsfundus dar, der zur kritischen Reflexion beiträgt. Neben den genannten Tagungsbänden trägt eine Schriftenreihe mit periodischen Fachberichten zum Wissenserhalt und –transfer bei.

Betrachtet man jedoch die Realität, so wird zwar in den unterschiedlichen Institutionen, gefördert durch unterschiedliche Geldgeber, am Endlagerproblem geforscht, aber es gibt weder eine Informationsplattform in Form einer Datenbank noch eine  Kolloquiumsreihe. Es bleibt die mühselige Recherche in diversen Datenbanken und Unterlagen. Transparenz sieht anders aus.

Beispiel: Projekt KOSINA

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Erweiterung der Forschungslandschaft bei der Endlagerung

Förderkonzept des BMWi: FuE-Bereich 5

Bedingt durch die politische Diskussion um die Endlagerung seit dem Übereinkommen der Länder vom 11.11.2011, ein neues Suchverfahren für einen Endlagerstandort zu starten und so die willkürlich politisch getroffene Entscheidung zu Gorleben zurückzunehmen, findet sich im Förderkonzept des BMWi (2015-2018): Forschung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle ein FuE-Bereich 5: Wissensmanagement und sozio-technische Fragestellungen (siehe Seite 46f.). Die im Förderkonzept ab Seite 58 folgende Liste zeigt, dass auf diesem Gebiet bis dahin kein gefördertes Projekt durchgeführt wurde.

Verwiesen wird auf die Studie P&T

Auf Seite 42 wird in diesem Zusammenhang verwiesen auf die Studie zur Partitionierung und Transmutation (P&T) hochradioaktiver Abfälle (BMWi-Förderkennzeichen 02E11172, 40.072 EUR, siehe Datenbank EnArgus, im Förderkatalog Bund nicht zu finden??). Dabei sollen sozialwissenschaftliche Aspekte im Kontext mit natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fragestellungen bearbeitet worden sein. Der Abschlussbericht ist im Internet leider nicht auffindbar.

Die Entsorgungskommission bietet einen lapidaren Satz

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Morsleben – ein Beispiel für alle Endlagerprojektstandorte

Workshop zu Morsleben

Am 24.11.2017 fand beim BUND e.V. in Magdeburg ein Workshop zu den Problemen bei der Schließung des Endlagers Morsleben statt. Eingeladen haben der BUND und die BI Morsleben, vertreten waren die Standorte Asse, Konrad und Gorleben. Seitens der hauptamtlich Beteiligten waren anwesend die BGE (operator), das Umweltministerium des Landes (regulator) und das BfE (atomrechtliche Aufsicht, bisher BfS Eigenüberwachung). Von den eigeladenen LandespolitikerInnen ist niemand erschienen.

Die Aufgaben des BfE

Einleitend hat das BfE einen Überblick über seine Aufgaben geliefert. So wird das BfE im Falle der anstehenden Entscheidungen zum Schweizer Endlager im Sinne der Beteiligung als Instrument des Hinterfragens im Grenzgebiet zur Schweiz im Frühjahr 2018 Veranstaltungen anbieten. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Forschung im Sinne des Hinterfragens von sowohl technischen als auch gesellschaftlichen Aspekten. Im Fall Morsleben obliegt dem BfE die atomrechtliche Aufsicht als neu geschaffene Institution. Bisher gab es lediglich die Eigenüberwachung im BfS – angebunden an den Vizepräsidenten. Die atomrechtliche Aufsicht ist zum Beispiel zuständig für die Überwachung der Einhaltung der in der Genehmigung (Dauerbetriebsgenehmigung von 1986) gemachten Auflagen. Ob das BfE in Zukunft die Jahresberichte zur Überwachung der Emissionen und Immissionen erstellen wird, konnte nicht geklärt werden. Die atomrechtliche Aufsicht steht unter der Fach- und Rechtsaufsicht des BMUB, das durch Erlass in die Arbeit eingreifen kann. Weiterlesen