Das BaSE hat offensichtlich ein Defizit in der Führungsebene erkannt

BaSE-Vizepräsidentin wechselt in die Bundestagsverwaltung

Vor gut zwei Monaten wurde öffentlich bekannt, dass die Vizepräsidentin des BaSE zum 01.08.2020 in die Bundestagsverwaltung wechseln wird. Sie wird in Zukunft die Abteilung W (Wissenschaft und Außenbeziehungen) leiten. Zwar wäre es angeraten gewesen, diesen Posten mit einer Person zu besetzen, die etwas von Wissenschaftstheorie versteht, damit die Bundestagsverwaltung ein zeitgemäßes Verständnis zu den Wissenschaften vermitteln kann – siehe auch Beiträge Warum verhält sich die Politik so dumm? und Deutschland ist offensichtlich Analphabet in Wissenschaftstheorie. Aber: Juristin passt in dieser Verwaltung wohl immer.

Ausschreibung mit Spannung erwartet

Mit Spannung wurde die Ausschreibung der ab August 2020 vakanten Stelle der Vizepräsidentin beim BaSE erwartet. Diese ist jetzt öffentlich – siehe hier.

Vergleich der Ausschreibungen 2017 und 2020

Vergleicht man die aktuelle Ausschreibung mit der aus dem Jahr 2017, so erkennt man gravierende Unterschiede. Wurde das BfE 2017 lediglich als selbstständige Bundesoberbehörde dargestellt, ist jetzt daraus eine wissenschaftliche Bundesoberbehörde geworden. Von der Wissenschaftlichkeit war aber bisher wenig zu spüren. Soll das jetzt besser werden? In den Stellenanforderungen findet sich davon nichts.

Fokussierung auf Beteiligung

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Sicherheitsgurt, Airbag und Knautschzone

Kraftfahrzeugtechnik – Sicherheitsgurt und Airbag

Um bei Verkehrsunfällen mit Pkw-Beteiligung die Personenschäden zu reduzieren, wurde schon 1974 vorgeschrieben, jeden Neuwagen mit Sicherheitsgurten auszustatten. Das Sicherheitssystem wurde aber recht schnell erweitert. Schon 1981 wurde bei einigen Mercedes-Modellen ein Airbag eingebaut. Damit hatte man ein zweites System zum Personenschutz, das auf ganz andere Weise wirkt. Damit wurde das in Sicherheitsphilosophien grundlegende Prinzip der Diversität umgesetzt.

Knautschzone zur Erweiterung der Diversität

Doch das reichte im Automobilbau noch nicht aus. Entwickelt und umgesetzt wurde das Prinzip der Knautschzonen schon parallel zu den Sicherheitselementen Gurt und Airbag. Durch die Knautschzonen wird die Aufprallenergie teilweise in Verformarbeit umgewandelt, wobei die Verformung in Teilen geschieht, die nicht zur Fahrgastzelle gehören. Bei einem Pkw in der heutigen Ausstattung hat man also drei unabhängig wirkende Elemente, um Personenschäden nach Möglichkeit zu vermeiden oder die Schwere der Verletzungen zu reduzieren.

Redundanz und Diversität bei kerntechnischen Anlagen

Zu vielen risikoreichen Anlagen gibt es Sicherheitsphilosophien mit den Grundprinzipien Redundanz (mehrfach vorhandene gleichartige Schutzsysteme) und Diversität (unterschiedliche Schutzsysteme zur Beherrschung gleicher oder ähnlicher Störungen). Bei einem Kernkraftwerk gibt es zur Notkühlung nicht nur ein Notstromaggregat, sondern mehrere voneinander unabhängige (Redundanz). Ein Reaktor kann nicht nur durch Einfahren der Steuerstäbe, sondern auch durch Einspeisung von Borsäure abgeschaltet werden (Diversität).

Bei Endlagerung lediglich Modell des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs

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Whistleblower und hoch radioaktive Abfälle

Whistleblowerbevollmächtigte angeregt

Im Zusammenhang mit den Endlagersicherheitsverordnungen wurde wiederholt die Institutionalisierung von Whistleblowerbevollmächtigten angeregt – siehe hier. Das BMU äußerte sich in der Auswertung dazu wie folgt (S. 94):

Das im Kommentar genannte Sicherheitsmanagement geht über die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die EndlSiAnfV im StandAG hinaus und ist daher nicht Gegenstand dieser Verordnung. Im Übrigen enthält das AtG bereits eine Regelung zum Sicherheitsmanagement (§ 9h Nr. 1 i.V.m. § 7c Abs. 2 Nr. 1 AtG).

Daraufhin wurde die Novellierung der Regelungen in § 9h Nr. 1 i.V.m. § 7c Abs. 2 Nr. 1 AtG gefordert.

Remonstrationspflicht und -recht reichen nicht aus

Zwar gibt es in den Behörden auf die Württembergischen Verfassungskunde von 1819 zurückgehende Remonstrationspflichten und -rechte. Doch offensichtlich reichen diese insbesondere in einem selbsthinterfragenden System nicht aus – siehe hier.

Anfrage im Bundestag und EU-Richtlinie von 2019

Zum Whistleblowing – deutsch: Hinweisgeber*innen – gibt es eine Anfrage im Deutschen Bundestag – BT-Drs. 19/13426. Anlass ist die EU-Richtlinie 2019/1937, wonach Personen, die Hinweise auf EU-Rechtsverletzungen geben, geschützt werden müssen. Zur Beschränkung auf EU-Rechtsverletzungen siehe hier, Timeline zur Umsetzung in Deutschland siehe hier.

BMU, BaSE, BGE etc. müssen Whistleblowerregelungen einführen

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Neues aus der Projektgruppe Ausbreitungspfade

Berechnungsgrundlage Dosisabschätzung

Die bisherigen Abschätzungen der effektiven Dosis bei der Freisetzung von Radionukliden aus Endlagern erfolgten in Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 47 (vormals § 45) Strahlenschutzverordnung. Bei der Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen 2010 wurde deutlich, dass dies nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Vorgesehen war die Entwicklung einer Leitlinie entsprechend Sicherheitsanforderungen 2010 Seite 3, vorletzter Absatz. Ein entsprechender Beratungsauftrag ging 2012 an die SSK. endlagerdialog.de stellte sechs Jahre lang immer wieder Anträge nach IFG/UIG, um zu erfahren, was sich im Geheimen bewegte? Eine Übersicht dazu ist im Beitrag Abschätzung effektiver Dosen bei Freisetzungen aus einem Endlager nachzulesen.

Projektgruppe Ausbreitungspfade

Erst 2018 wurde eine gemeinsame Projektgruppe Ausbreitungspfade an BfE und BfS installiert, die das Problem behandeln sollte. Das Bearbeitungskonzept stellte die Fertigstellung des Endberichts für den 30.09.2019 und die Veröffentlichung für den 31.12.2019 in Aussicht. Bisher ist der Bericht weder veröffentlicht noch Zwischenergebnisse zugänglich.

Die neue Nachricht aus der Projektgruppe

Nein, nein, das ist falsch! Schließlich stand schon im Referentenentwurf vom 11.07.2019 zu den Sicherheitsverordnungen in Art. 1 § 7 Abs. 1 (Dosiswerte im Nachweiszeitraum):

Bei der Abschätzung sind die Lebensbedingungen zum Zeitpunkt der Nachweisführung für den gesamten Nachweiszeitraum zu unterstellen.

Das ist das Neue aus der Projektgruppe – etwas spärlich, aber immerhin! Oder stellt es eine Einflussnahme des BMU auf die Projektgruppe dar, damit die wissenschaftliche Auseinandersetzung beendet wird?

Untätigkeit und Leugnung

Seit nun gut zehn Jahren wird klammheimlich hinter verschlossenen Türen an dem Problem gearbeitet – oder vielleicht eher nicht gearbeitet? Nur durch Anfragen von endlagerdialog.de ist inzwischen klar, dass acht Jahre lang nichts getan wurde. Und selbst auf der 1. Statuskonferenz wurde geleugnet, dass es eine Weisung des BMU an BfE und BfS gab, das Problem zu bearbeiten – siehe hier.

Warum diese Mauschelei?

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Termin Teilgebietskonferenz: Intransparenter geht es nicht

Lesezeit zwischen Veröffentlichung und Konferenz

Auf der NBG-Sitzung am 11.05. 2020 ( Video hier) hat die BGE mitgeteilt, dass sie Ende September den Teilgebietsbericht vorlegen kann und will. Auf der Sitzung am 18.06.2020 wurde nichts anderes mitgeteilt. Bekräftigt wurde lediglich der Termin der ersten Fachkonferenz Teilgebiete. Diese wird am 17./18.10.2020 in Kassel stattfinden. Die Beantwortung der Besucherfrage an BGE und BaSE, ob der Teilgebietsbericht wirklich gut zwei Wochen vor der Konferenz veröffentlicht werde und damit Lesezeit eingeräumt wird, wurde nicht zugelassen.

Intransparenter regulatorischer Einfluss

Auf der 7. Sitzung der Beratungsgruppe Fachkonferenz am 23.06.2020 verkündete Herr Tietze von der BGE überraschend, dass die BGE den Bericht doch erst zur Fachkonferenz öffentlich machen wird. Eine Lesezeit wird nicht eingeräumt. Wie kommt die BGE jetzt zu dieser Terminverschiebung? Seit Längerem ist bekannt, dass das BaSE dafür plädiert, den zeitlichen Abstand zwischen Veröffentlichung und Konferenz möglichst klein zu halten. Hat sich die Regulierungsbehörde hier wieder gegen den Vorhabenträger durchgesetzt? Wiederholt sich hier, was schon bei der Information über Ausschlussgebiete und den bundesweiten Informationsveranstaltungen abgespielt hat? Die Information der Öffentlichkeit durch die BGE über die Ausschlussgebiete wurde unterbunden, die bundesweiten Informationsveranstaltungen wurden vom BaSE übernommen und durchgeführt.

Trennung von operator und regulator

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EndlSiAnfV/EndlSiUntV: Vorbereitung einer Stellungnahme zur Anhörung am 29.06.2020

Still und heimlich

Die Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen und vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen wurden still und heimlich in einem erlauchten Kreis – siehe zum Beispiel 4717E03210 – jahrelang erarbeitet, ohne dass die Öffentlichkeit und insbesondere auch die Fachöffentlichkeit darüber informiert wurden. Selbst die Beteiligung Externer (außer BfE) wurde geleugnet – siehe FragDenStaat 159565. Mit dem Endergebnis wurde die Öffentlichkeit dann konfrontiert, ohne dass sich das BMU auf einen Dialog eingelassen hat.

Bearbeitung im engen Zirkel ohne Information der Öffentlichkeit

Dann spielte sich wieder das Gleiche ab: Bearbeitung im engen Zirkel ohne Information der Öffentlichkeit, Vorlage des Endergebnisses zur Verabschiedung im Bundestag. Zwar wurde eine Liste zur Berücksichtigung der Anmerkungen durch die Öffentlichkeit erstellt, jedoch ist diese unvollständig – siehe hier.

Solide Arbeit sieht anders aus

Eine Rückverfolgung der Beiträge ist nicht möglich, eine vollständige Liste der Stellungnahmen fehlt, die Anmerkungen liegen nicht als archivierbares Dokument vor – zum Beispiel PDF mit Anmerkungen. Solide Arbeit sieht anders aus – siehe zum Beispiel hier (Auszug aus Brenk Systemplanung.(2013). Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung). Zu der neuen Fassung der Verordnungen liegt nicht einmal eine Synopse vor, die die alte und neue Version miteinander vergleicht. Es gibt offensichtlich auch Änderungen, die nicht auf die Stellungnahmen und Anmerkungen zurückzuführen sind. Deren Begründung bleibt im Dunklen.

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TRANSENS: Stellenausschreibung und Stolz auf profilierte Teilnehmer*innen der „Fokusgruppe“

Promotionsstelle

Nach längerer Pause wird der Internetauftritt von TRANSENS jetzt regelmäßig aktualisiert. So erfährt man von einer Promotionsstelle, die am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften – Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft Forschungszentrum für Umweltpolitik (FFU) ausgeschrieben ist – Bewerbungsfrist 22.06.2020.

Online-Workshops ohne Öffentlichkeit

Weiterhin erfährt man, dass diverse Online-Workshops stattgefunden haben – leider erst nach dem Veranstaltungstermin. Offensichtlich wird von der Wissenschaft bei diesem Format nicht die Chance ergriffen, sich über die Schultern schauen zu lassen. Transdisziplinär wäre das eigentlich ein Muss, insbesondere weil es keinerlei Mehraufwand gibt.

Profilierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer?

Sehr erstaunlich ist folgende Passage:

„Wir sind sehr stolz darauf, profilierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Format Fokusgruppe gewonnen zu haben. Die Zusammensetzung der Gruppe gewährlei[s]tet, dass ein hohes Maß an Fachwissen im Bereich Safety Case und unterschiedliche Sichtweisen eingebracht werden.“ (Zitat: Prof. K.-J. Röhlig) 

Leider erfährt man nicht, wer die Teilnehmer*innen sind. Man kann gespannt sein! Angeblich kommen sie aus verschiedenen Forschungseinrichtungen, Behörden, Politik, NGB und Fachverbänden. Da fällt auf: Initiativen sind danach nicht dabei. Weiterhin: Was ist „NGB“, später im Text kommt noch „TD“. Ein Internetauftritt mit transdisziplinärem Anspruch sollte so nicht aussehen.

Transparent über die Intransparenz informieren

Bohrpunktekarte Deutschland mit Bohrdichten im 40 x 40 km-Raster

Gesetz verabschiedet und Stichtag festgelegt

Nach der Verabschiedung des Geologiedatengesetzes (GeolDG) ist das weitere Verfahren mit den geologischen Daten in Phase 1 des StandAG bis § 14 vorgezeichnet. Weiterhin sind die Daten für den Zwischenbericht Teilgebiete nach § 13 eindeutig festgelegt, denn als Stichtag ist von der BGE der 01.06.2020 festgelegt worden.

Beginn der inhaltlichen Beratung der Fachkonferenz Teilgebiete

Nach der jetzt geschaffenen gesetzlichen Regelung wird es eine Weile dauern, bis die für den Zwischenbericht Teilgebiete verwendeten Daten öffentlich verfügbar sind und für die Fachkonferenz Teilgebiete das Ergebnis des Zwischenberichts nachvollziehbar wird. Erst dann kann die wirklich inhaltliche Beratung in diesem Gremium beginnen.

Verzeichnis der Bezeichnungen jedes einzelnen Datums, das verwendet wird

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