BGE-Fachworkshop Ausschlusskriterien

Erster Fachworkshop der BGE

Am 05.09.2017 veranstaltete die BGE den ersten Fachworkshop, wesentlicher Gegenstand war die Anfrage an die Bundesländer bezüglich der Geodaten zu den Ausschlusskriterien. Eingeladen waren hauptsächlich die zuständigen Landesbehörden, also die Landesgeologischen Dienste. Die Resonanz war recht groß, sodass es im Veranstaltungsraum mit etwa 70 Personen recht eng wurde. Die Veranstaltung war nicht öffentlich, endlagerdialog.de konnte aber nach Anmeldung daran teilnehmen.

Dialogorientierung begrüßt, Termin nicht einzuhalten

Seitens der Länder wurde einhellig der Workshop und damit die dialogorientierte Herangehensweise der BGE begrüßt. Es wurde aber betont, dass der im Schreiben genannte Termin kaum einzuhalten ist:

Damit wir diesen nächsten Schritt zielgerichtet vorbereiten können, bitten wir Sie, uns bis zum 30. September 2017 eine Übersicht über die bei Ihnen vorliegenden Datenbestände und Datenformate zu den oben genannten Daten zur Verfügung zu stellen sowie vor allem die Daten selbst zu übermitteln, damit wir möglichst schnell mit der Anwendung beginnen können.

Große Schwierigkeiten werden mit dem Teil sowie vor allem die Daten selbst zu übermitteln gesehen. Bis zum gesetzten Termin wird also im Wesentlichen das zu erwarten sein, was bereits in K-MAT 53a nachgelesen werden kann.

Geringe personelle Ressourcen der Landesgeologischen Dienste

Verwiesen wurde auf die oft geringen personellen Ressourcen der Landesgeologischen Dienste. Weiterhin wurde im Gesetzesentwurf angegeben – siehe Drucksache 18/11398, Seite 3, erster Absatz:

Den Ländern und Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand durch dieses Gesetz.

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Start der BGE-Suche – Eine Veranstaltung zur Legendenpflege

Quelle: BGE

Festakt der BGE als Trauerfeier

Die Auftaktveranstaltung der BGE zum Start der Endlagersuche war als Festakt angelegt, nur die Kleiderordnung fehlte. Eigentliche war sie notwendig, da es auch eine Trauerfeier war. Zu Grabe getragen wurde die Hoffnung, dass die BGE als eine Hauptakteurin bei der Endlagersuche die bisherige Ausgrenzung wesentlicher Stakeholder in diplomatischer Weise berücksichtigt. Stakeholder involvement – ade. So wurde kein Raum für kritische Anmerkungen geschaffen, indem nur die zustimmenden Fraktionen im Bundestag zu Wort kommen sollten. Die Legende der breiten gesellschaftlichen Zustimmung wurde massiv vorwärtsgetrieben. Die Kritiker äußerten sich woanders (BI Umweltschutz, .ausgestrahlt, Die Linke, Tagesspiegel).

Öffentliche Veranstaltung?

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Strahlenschutz in der Entsorgung

Quelle: Organigramm des BfS, Stand 10.08.2017

BfS: SW 1.1 Strahlenschutz in der Entsorgung

Im BfS gibt es laut Organigramm weiterhin das Fachgebiet SW 1.7 Strahlenschutz in der Entsorgung. Bisher war die Arbeit in diesem Fachgebiet geprägt von der Mehrfachrolle des BfS als oberste Strahlenschutzbehörde, Genehmigungsbehörde für Zwischenlager abgebrannter Brennelemente und sogar Betreiber von Endlagerprojekten. Das prägte auch die konfliktreiche Arbeit von endlagerdialog.de in diesem Fachreferat in den Jahren von 2004 bis 2006.

Die Rollen Risikoabschätzung und Risikomanagement inzwischen getrennt

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Morsleben: „……ist entschieden…“?

Erkenntnis aus einer Akteneinsicht

Zur Vorbereitung der Umweltministerkonferenz am 05.05.2017 wurde vom zuständigen Fachreferat des Umweltministeriums in Magdeburg (MULE) zu den Fragen der Rücknahme des Antrags zum Offenhaltungsbetrieb und des Planfeststellungsantrags zur Stilllegung des Endlagers Morsleben ein Papier verfasst, das an der Stelle

2) Rücknahme des Antrags zur Stilllegung
Aus hiesiger Sicht sind weiterhin keine stichhaltigen Gründe aus Landessicht bekannt, welche eine Rücknahme des Stilllegungsantrags durch das BMUB befürworten würden:..

die Anmerkung ist entschieden des zuständigen Staatssekretärs zeigt. Was ist entschieden? Wer hat wann entschieden? Diese Fragen konnte das Fachreferat bei der Akteneinsicht nicht beantworten. Deshalb wurde über FragdenStaat.de eine entsprechende Anfrage gestellt. Weiterlesen

Start des Standortauswahlverfahrens – nichtöffentlich

Pressemitteilung über den Start

Mit einer Pressemitteilung vom 04.08.2017 informierte die BGE, dass die zuständigen Landesbehörden mit der Bitte angeschrieben wurden, Auskunft über Geodaten zu den Ausschlusskriterien zu geben. Damit beginnen die ersten Schritte des Standauswahlverfahrens.

Terminsetzung und Veröffentlichung?

Leider fehlen in der Mitteilung der BGE wesentliche Daten wie die Frist, bis wann die Daten zu den Ausschlusskriterien vorgelegt werden sollen, und ob der Inhalt des Anforderungsschreibens nach § 6 StandAG (Informationsplattform) veröffentlicht wird. Weiterlesen

Aus Gorleben gibt es noch viel zu lernen

Weniger ist mehr

Wenn man die neueste Ausgabe der Gorleben Rundschau von hinten liest, wird man sofort gefesselt. Unter der Headline Weniger ist Mehr wird ein Gespräch zwischen Anja Humburg, Umweltwissenschaftlerin und Journalistin, Luise Tremel, Historikerin und Literaturwissenschaftlerin, und Wolfgang Ehmke, Pressesprecher der BI Lüchow-Dannenberg, dokumentiert, das es in sich hat.

Aufhören: Sklavenhandel und Atomkraftnutzung

Es geht um das Aufhören. Aufhören mit dem Sklavenhandel bis hin zum  Aufhören mit der Atomkraftnutzung und die öffentliche Sichtbarkeit der Anti-Atombewegung, die durch den eigenen Erfolg droht, geringer zu werden. Insgesamt sind es lediglich drei Seiten Text, über den man stundenlang diskutieren kann. Nein – sollte. Die Anti-Atombewegung ist tiefgründig geworden, gerade an Standorten, wo sie seit 40 Jahren immer wieder gefordert wurde.

Auch Politik und Administration sind nachdenklich geworden

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BfE macht große Sprünge Richtung Transparenz

Informationsplattform erweitert

Nachdem auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG nach der üblichen Verwaltungspraxis selbst interne Briefe an die BGE zur Informationsplattform und zum Vorgehen bei der Endlagersuche (anzufragende Stellen zu Geodaten, Zeitplan) veröffentlicht wurden, folgte flugs darauf die Auslegungshilfe zu § 21 StandAG nebst Protokoll der entsprechenden Behördenbesprechung. Selbst einordnende Informationen werden zur Verfügung gestellt.

Reaktion auf Kritik des NBG?

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Interessanter Vorgang, der einige Fragen aufwirft

Schreiben auf der Informationsplattform

Auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG erschien heute ein zehn Tage altes Schreiben des BfE an die BGE. Das zeigt grundsätzlich einen neuen Ansatz zur im StandAG festgelegten Transparenz.

Späte Veröffentlichung

Warum erfolgte die Veröffentlichung des Briefes aber erst heute? Sicherlich ist es angemessen, wenn solch ein Schriftstück erst dann veröffentlicht wird, wenn die eigentliche AdressatIn es erhalten hat. Im vorliegenden Fall erfolgte die Übersendung per Email, eine Veröffentlichung am 26.06.2017 wäre angemessen gewesen. Sehr ungewöhnlich ist, dass die organisatorische Eingliederung des Absenders nicht angegeben ist – SV, SV1.. oder PB?

Inhaltliche Fragen und Bezug auf K-MAT 53a

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