Überraschungen rund um das Nationale Begleitgremium

Was ist rechtzeitig?

Wie üblich war die heutige Sitzung des Nationalen Begleitgremiums frühzeitig angekündigt, jedoch mit dem Zusatz Die Tagesordnung wird rechtzeitig bekannt gegeben. Was ist rechtzeitig? Eine an Inhalten orientierte persönliche Zeitplanung war für Besucher erst einmal nicht möglich, bis die Tagesordnung Anfang der Woche zur Verfügung gestellt wurde.

Überraschung Nummer eins

Wer sich einen bzw. zwei Tage vor der Sitzung über das Formular anmelden wollte, erlebte eine kleine Überraschung. Er erhielt folgende Meldung:

Sehr geehrte/r Besucher/in,

Ihre Anfrage war unzulässig. Bitte verwenden Sie den Zurück-Button Ihres Browsers, um auf den besuchten Webauftritt zurück zu gelangen.

Sollten Sie Fragen zu dieser Meldung haben, nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten des besuchten Webauftrittes (Kontaktformular bzw. Impressum) um mit dem Webseiteninhaber Kontakt aufzunehmen.

Teilen Sie dazu bitte folgende Informationen mit:

Datum/Uhrzeit der Eingabe
URL (Internetadresse aus der Internetadresszeile des benutzten Browsers) der aufgerufenen Webseite oder des Webformulars
ggf. Inhalt des von Ihnen gefüllten Formulares.

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Endlagersuche: Aufbau der Institutionen findet im Dunkeln statt

Quelle: Deutscher Bundestag

Internetauftritte ohne Information zum Aufbau

Wer den Aufbau der Institutionen verfolgen will, die nach dem StandAG die Endlagersuche durchführen und begleiten sollen, steht vor einem schwarzen Loch. Zwar betreiben BGE, BfE und NBG Internetauftritte, aber darin ist nur sehr wenig Information über den Aufbau zu erfahren.

Organisation BGE

Das Organigramm der BGE wird nicht aktualisiert. Es besteht lediglich aus den vom BfS übernommenen Fachgebieten (Abteilung SE inklusive untergeordneter Fachgebiete ohne SE1 sowie Info Asse, Info Konrad, Info Morsleben). Die namentliche Benennung der Leitungen wurde gestrichen. Ein Grund dafür wird nicht angegeben.

Organisation BfE

Ähnliches gilt für das Organigramm des BfE (Abteilung GE (bisher SE1) und KE (bisher SK) , Letzteres zusätzlich mit KE 5 (bisher Endlagerüberwachung EÜ)). Auch hier wurden die Namen nicht übernommen, ein Grund wird auch hier nicht angegeben. Weiterlesen

Endlager Morsleben im Umweltausschuss

Planfeststellungsantrag Stilllegung und Verschluss Endlager Morsleben

In der heutigen Sitzung des Umweltausschusses, wo es um das StandAG ging, kam auch die Frage zur Sprache, ob vorgesehen ist, den Planfeststellungsantrag zur Stilllegung des Endlagers Morsleben zurückzuziehen. Dann würde nach § 58 Abs. 7 AtG die Genehmigungszuständigkeit vom Land Sachsen-Anhalt (Landesumweltministerium) auf den Bund (BfE) übergehen – siehe Beitrag BGE zu Morsleben. Anbei der entsprechende Audioausschnitt (Quelle: Deutscher Bundestag).

Die BGE hatte nichts zu sagen, BMUB prüft

Auf die Frage von Herrn Kanitz antworteten Herr König als ehemaliger Präsident des BfS und Frau Schwarzelühr-Sutter als Parlamentarische Staatssekretärin im BMUB. Bezeichnend ist, dass die BGE, die als Betreiberin für die Entscheidung zuständig ist, nicht zu Wort kam. Weiterlesen

BGE zu Morsleben: „Werde alles genau prüfen“

BI-Stellungnahmen

Die persönliche Vorstellung der BGE am Standort Morsleben (siehe Pressemitteilung) nutzten Initiativen, öffentlich Stellung zu den neuen Entwicklungen zu Morsleben zu nehmen. Die BI Morsleben e. V. setzte den Fokus auf das Problem Morsleben (Flyer), AG Schacht Konrad e. V. (siehe hier) macht deutlich, was es für die Zukunft weiterer Endlagerverfahren bedeuten würde, wenn sich die offensichtlich politisch gesteuerte Absicht durchsetzt, das laufende Planfeststellungsverfahren zu stoppen, siehe auch Beiträge Das Nationale Begleitgremium auf Abwegen? und Heute Start der BGE mbH.

Übergang vom Land Sachsen-Anhalt auf den Bund

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Zeitschrift GAiA: Jahrhundertprojekt Endlagerung

Das Schwerpunktthema der neusten Ausgabe der Zeitschrift GAiA ist die Endlagerung. GAiA ist eine peer-review Zeitschrift unter dem Motto Ökologische Perspektiven für Wissenschaft und Gesellschaft. Die zehn Artikel zum Schwerpunkt sind:

  1. Achim Brunnengräber: Jahrhundertprojekt Endlagerung
  2. Achim Brunnengräber, Christoph Görg: Nuclear Waste in the Anthropocene – Uncertainties and Unforeseeable Timescales in the Disposal of Nuclear Waste
  3. Konrad Ott, Franziska Semper: Nicht von meiner Welt – Zukunftsverantwortung bei der Endlagerung von radioaktiven Reststoffen
  4. Klaus-Jürgen Röhlig, Anne Eckhardt: Primat der Sicherheit – Ja, aber welche Sicherheit ist gemeint?
  5. Clemens Walther, Moritz Riemann: Wie viel Strahlendosis für wen? – Lange Lagerung, Offenhaltung und ein langer Entsorgungsprozess bedeuten zusätzliche Dosis für Beschäftigte
  6. Harald Budelmann, Maria Rosaria Di Nucci, Ana María Isidoro Losada, Dennis Köhnke, Manuel Reichardt: Auf dem Weg in die Endlagerung – Die Notwendigkeit der langfristigen Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle
  7. Klaus-Jürgen Röhlig, Daniel Häfner, Karl-Heinz Lux, Thomas Hassel, Joachim Stahlmann: Einschluss oder Zugriff – Tiefenlagerung ohne oder mit Vorkehrungen zur Rückholbarkeit
  8. Elisabeth Jänsch, Achim Brunnengräber, Christian von Hirschhausen, Christian Möckel: Wer soll die Zeche zahlen? – Diskussion alternativer Organisationsmodelle zur Finanzierung von Rückbau und Endlagerung
  9. Cord Drögemüller, Sophie Kuppler: Bürger(innen) auf Standortsuche – Erwartungen in Deutschland, Erfahrungen aus der Schweiz
  10. Peter Hocke, Ulrich Smeddinck: Robust-parlamentarisch oder informell-partizipativ? – Die Tücken der Entscheidungsfindung in komplexen Verfahren

zu 1:

Im ersten Beitrag werden im Wesentlichen alle neun folgenden Artikel kurz vorgestellt. Einleitend wird auf die Verabschiedung diverser Gesetze hingewiesen. Dabei wird zum Beispiel von der Novellierung des StandAG gesprochen, ohne darauf hinzuweisen, dass wesentliche Teile – nämlich alle Auswahlkriterien – gänzlich neu sind. Das StandAG von 2013 enthielt zu diesem Kernbereich nichts. Weiterlesen

Informationsplattform startet als Flop

Informationsplattform nach § 6 StandAG

Mit dem Inkrafttreten des StandAG (HTML oder PDF) am 16.05.2017 hat das BfE eine Informationsplattform nach § 6 ins Internet gestellt. Außer der Tatsache, dass die Plattform sehr zeitnah zur Verfügung gestellt wurde, ist große Enttäuschung angesagt. Offensichtlich wurde kein grundlegendes Konzept erstellt.

Endlagerbericht als Ausgangspunkt

Ausgangspunkt des § 6 waren die Kapitel A 4.2.2 (Seite 40 f.) und B 7.3.4 und 7.3.5 (Seite 325 f.) im Abschlussbericht der Endlagerkommission. Erinnert sei auch an die Kommentare in der Onlinekonsultation zu Kapitel A 4.2.2

Hierzu stellt sich mir die Frage: Warum muss das BfE die Öffentlichkeitsbeteiligung betreiben und nicht eine unabhängige Organisation oder ein unabhängiges Gremium, wie z.B. das nationale Begleitgremium. Somit könnte man einem möglichen Verdacht vorbeugen, dass der Staat – vertreten durch das BfE – die Informationen lenkt. Transparent und Offenheit wäre an dieser Stelle sicherlich hilfeich. Weiterlesen

Nun kann die Suche beginnen

Standortauswahlgesetz ab morgen in Kraft

Das am 31.03.2017 im Bundesrat gebilligte Standortauswahlgesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2017 Teil I Nr. 26, S. 1074, ausgegeben am 15.05.2017). Die Suche kann also morgen beginnen. Damit ist ein wesentlicher Prozess abgeschlossen, der seit dem 11.11.2011 lief – siehe Beitrag vom 12.11.2011.

Öffnungsklausel „insbesondere“ formal beseitigt

Im letzten Schritt wurden unter anderem einige alte Fehler beseitigt. So wurde die Öffnungsklausel insbesondere hochradioaktive Abfälle durch Streichung von insbesondere beseitigt. Da wurde schon bei der Verabschiedung des StandAG vom 23.07.2013 nicht auf diese Falle im Kleingedruckten geachtet. Mit Leben wurde diese Formulierung durch das Nationalen Entsorgungsprogramm erfüllt – siehe auch Beitrag vom 18.12.2015:

Der Begriff „insbesondere“ war also schon immer als Öffnungsklausel gesetzt und auch so von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das Erstaunen in der Endlagerkommission über das Nationale Entsorgungsprogramm ist als rein politisches Theater zu werten, bei dem jetzt auch die ESK mitspielt.

Die Hintertür ist aber nicht wirklich zu, denn in § 1 Abs. 6 StandAG heißt es jetzt:

Die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am auszuwählenden Standort ist zulässig, wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.

Die Schweiz hat einen etwas klareren und damit transparenteren Weg gewählt – siehe Faktenblatt 2.

Kenntnisse aus dem Physikgrundkurs endlich umgesetzt

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GRS Fachgespräch: Redundanz und Diversität

Fachgespräch 2017 der GRS

Beim diesjährigen Fachgespräch der GRS am 8./9.Mai 2017 wurden auch einige Beiträge zur Endlagerproblematik vorgetragen:

Leider sind davon lediglich die Präsentationen ( = die Bunten Bilder in den Vorträgen) öffentlich verfügbar, so dass vieles unverständlich bleibt, da der eigentliche Inhalt in Form des Textes fehlt.

Tiefe Bohrlöcher – Redundanz und Diversität

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