Parteipolitischer Konsens stellt sich als fauler Kompromiss heraus

Der Kompromiss

Laut SPIEGEL vom 23.07.2012 ist der Kompromiss geschlossen. SPD und GRÜNE bekommen das BfS mit Wolfram König an der Spitze als Endlagersuch- und Betreiberbehörde, dafür kann die Bundesregierung den Standort Gorleben im Verfahren belassen.

Der faule Kompromiss

Als „faul“ muss dieser Kompromiss bezeichnet werden, da Weiterlesen

Sicherheitsphilosophie für die Endlagerung – Entwürfe des BfS


Das BfS veröffentlichte im Jahr 2004 einen kleinen Artikel zu einem “Diskussionsforum Sicherheitsphilosophie Endlagerung” (siehe hier, S. 3). Darin wird von einem ersten Entwurf eines Papiers gesprochen, der in einem Kreis nationaler und internationaler Fachleute diskutiert wurde. Siehe auch Artikel Diskussionsforum Sicherheitsphilosophie Endlagerung?. Eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz war jetzt erfolgreich. Es wurden zur Verfügung gestellt:

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Das Endlager Morsleben

Morsleben ist ein ehemaliges Kali- und Steinsalzgewinnungsbergwerk. 1970 wurde es in der DDR aus zehn stillgelegten Bergwerken als Endlager für radioaktive Abfälle ausgewählt. Bei der Wiedervereinigung wurde es als Endlager nach Atomgesetz weiterbetrieben.

Im November 1997 erhob der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND e. V.) Klage. Das Ostfeld sei nicht Teil der Dauerbetriebsgenehmigung. Ein Eilantrag auf Unterlassung der Einlagerung hatte am 25. September 1998 Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Auf dieser Grundlage wurde auf die weitere Einlagerung von radioaktiven Abfällen vollständig verzichtet.

Der Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz, hat schließlich die Endlagerung von bisher im Bergwerk lediglich zwischengelagerten radioaktiven Abfällen, die Legalisierung der Endlagerungen im Ostfeld und die nachfolgende Stilllegung des Endlagers beantragt. Fälschlicherweise wird dies als Plan zur Stilllegung (herunterladen mit „Ziel speichern unter“) bezeichnet.

Für das notwendige Planfeststellungsverfahren zur Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle, zur Legalisierung der illegalen Endlagerung im Ostfeld und zur Stilllegung ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt als Genehmigungsbehörde zuständig. Der Betreiber rechnet laut Volksstimme für 2014 oder 2015 mit dem Planfeststellungsbeschluss. Die Verfüllung werde dann etwa 15 bis 20 Jahre dauern.

Endlagerforschung mit Steuermitteln finanziert


Verursacherprinzip?

Immer wieder wird betont, dass die Kosten für die Endlagerung radioaktiver Abfälle entsprechend dem Verursacherprinzip von den Abfallproduzenten getragen werden. Die Kostenverteilung ist in der Endlagervorausleistungsverordnung geregelt.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Aber es gibt natürlich Ausnahmen, so die Forschungsförderung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Endlagerung Weiterlesen