Behälter nur für den Transport?
Die Vorkommnisse in der Asse haben gezeigt, dass es ein Fehler war, die Abfallbehälter lediglich als Transportbehälter auszulegen. Für die schon lange im Zusammenhang mit der Novellierung der Sicherheitskriterien /-anforderungen diskutierte Rückholbarkeit/Bergbarkeit wurde hier am Praxisbeispiel die Notwendigkeit gezeigt. Die Behälter müssen deshalb wenigstens die ersten 500 Jahre intakt bleiben (siehe Sicherheitsanforderungen, Seite 18, Punkt 8.6). So können während der Betriebsphase bis zum Verschluss des Bergwerks und danach bei nicht erwarteten Ereignissen mit höherem Aufwand die Abfälle geborgen werden. Weiterlesen






