Morsleben – ein End- und Zwischenlager im Umbruch?

Veranstaltung mit viel Zuspruch

Am 09.02.2018 fand wieder eine Veranstaltung in der Reihe Betrifft: Morsleben statt. Dieses Mal wurde zur Ankündigung einiger Aufwand betrieben. Und dies war von Erfolg gekrönt. Alle Sitzplätze waren besetzt und selbst die Plätze an den Stehtischen waren rar. Auch die BI Morsleben e. V. und der BUND e. V. Sachsen-Anhalt haben sich zeitnah zu der Veranstaltung geäußert.

Betriebsführung des Bergwerks

In dem als End- und Zwischenlager für radioaktive Abfälle genutzten Bergwerk werden zurzeit im Wesentlichen nur Wartungsarbeiten ausgeführt. So werden zum Beispiel Teile der Grubenlüfter ausgetauscht und als Eigenabfälle im Westfeld eingelagert. An diesem Einlagerungsort hat das damit verbundene Gasbildungspotenzial (Entstehung von Wasserstoff aus Metallen und eventuell zutretendem Wasser) keine negativen Auswirkungen. Die Grubenlüfter sind mit Blei-210 radioaktiv belastet, was durch den Zerfall von Radon-222 in der Abluft entsteht (Rn-222 [alpha:3,8d] Po-218 [alpha:3min] Pb-214 [beta:26,8min] Bi-214 [beta:19,8min] Po-218 [alpha:0,2 ms] Pb-210 [beta:22y]…). Eine Dekontamination und Freigabe wird nicht verfolgt.

Belegschaft wird teilweise durch MitarbeiterInnen aus Gorleben ergänzt

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Kann die BGE selbstständig arbeiten und entscheiden?

Letzter Weihnachtsgruß der DBE

Selbstständigkeit und Rollentrennung

Da der Alleingesellschafter der BGE das BMUB ist, stellt sich die Frage, inwieweit die BGE gegenüber dem BMUB unabhängig arbeiten und entscheiden kann? Eine weitgehende Selbstständigkeit ist erforderlich, wenn die Rollentrennung bei der Endlagerfrage, wie sie die Endlagerkommission sich vorgestellt hat, auch umgesetzt werden kann.

Transparenz und Gesellschaftsvertrag

Dies sollte im Gesellschaftsvertrag zum Ausdruck kommen. Dieser war bisher nicht öffentlich zugänglich. Eine entsprechende IFG-Anfrage von endlagerdialog.de hat das jetzt in Richtung Transparenz geändert. Die BGE hat in einem Schreiben vom 19.12.2017 mitgeteilt, dass der Vertrag auf der BGE-Seite Organisation jetzt über einen Link zugänglich ist. Leider gibt es zum Internetauftritt der BGE keine RSS-Feed-Funktion, was die Transparenz erheblich behindert. Beim BfE ist diese zwar vorhanden, wird aber nicht gepflegt. Weiterlesen

Morsleben – ein Beispiel für alle Endlagerprojektstandorte

Workshop zu Morsleben

Am 24.11.2017 fand beim BUND e.V. in Magdeburg ein Workshop zu den Problemen bei der Schließung des Endlagers Morsleben statt. Eingeladen haben der BUND und die BI Morsleben, vertreten waren die Standorte Asse, Konrad und Gorleben. Seitens der hauptamtlich Beteiligten waren anwesend die BGE (operator), das Umweltministerium des Landes (regulator) und das BfE (atomrechtliche Aufsicht, bisher BfS Eigenüberwachung). Von den eigeladenen LandespolitikerInnen ist niemand erschienen.

Die Aufgaben des BfE

Einleitend hat das BfE einen Überblick über seine Aufgaben geliefert. So wird das BfE im Falle der anstehenden Entscheidungen zum Schweizer Endlager im Sinne der Beteiligung als Instrument des Hinterfragens im Grenzgebiet zur Schweiz im Frühjahr 2018 Veranstaltungen anbieten. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Forschung im Sinne des Hinterfragens von sowohl technischen als auch gesellschaftlichen Aspekten. Im Fall Morsleben obliegt dem BfE die atomrechtliche Aufsicht als neu geschaffene Institution. Bisher gab es lediglich die Eigenüberwachung im BfS – angebunden an den Vizepräsidenten. Die atomrechtliche Aufsicht ist zum Beispiel zuständig für die Überwachung der Einhaltung der in der Genehmigung (Dauerbetriebsgenehmigung von 1986) gemachten Auflagen. Ob das BfE in Zukunft die Jahresberichte zur Überwachung der Emissionen und Immissionen erstellen wird, konnte nicht geklärt werden. Die atomrechtliche Aufsicht steht unter der Fach- und Rechtsaufsicht des BMUB, das durch Erlass in die Arbeit eingreifen kann. Weiterlesen

ERAM in der Sitzung des Nationalen Begleitgremiums

NBG informiert sich in Magdeburg

Das Nationale Begleitgremium tagte am 10.11.2017 in Magdeburg, um sich über das Stilllegungsverfahren zum Endlager Morsleben zu informieren. Gehört wurden die BI Morsleben e. V. (stakeholder), der BUND Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. (stakeholder), das Umweltministerium Sachsen-Anhalts vertreten durch den Staatssekretär (regulator) und die BGE SE 5  (operator). Die derzeitige Überwachungsbehörde, BfE KE 5, war nicht geladen, ebenso nicht die Regulierungsbehörde, BfE FA 4, die eventuell in Zukunft als Genehmigungsbehörde zuständig sein wird. Außerdem fehlte das BMUB, dass durch eine Bundesweisung an das Land und durch Weisungen an den Betreiber zum Beispiel auf der Grundlage der ESK-Stellungnahme massiv in das Verfahren eingegriffen hat. Da die Stilllegung eine Maßnahme des Strahlenschutzes ist, hätte das BfS als oberste Strahlenschutzbehörde mit dem Fachgebiet SW 1.7 (Strahlenschutz in der Entsorgung) zu den Stichpunkten Aktivität, Radiotoxizität und Rechtfertigungsgrundsatz Sinnvolles beitragen können.

BI Morsleben

Die BI Morsleben hob die Vorbildfunktion des ERAM-Verfahren für andere Endlagerverfahren hervor. Deshalb sollte hier transparent vorgegangen werden, was bisher nicht in dem erforderlichen Maß geschah. Die Genehmigungslage des Ostfeldes ist nicht geklärt, es bestehen auch keine Anstrengungen, eine Klärung herbeizuführen (zum Beispiel durch eine Selbstanzeige und /oder ein Feststellungsklageverfahren). Das Problem wird bis heute mit der Bundesweisung vom 26.06.1996 unter den Teppich gekehrt. Das zwischengelagerte hochradioaktive Radiumfass wurde in das Ostfeld verlagert, statt es auszulagern. Die Anhydritstrecke auf dem Weg ins Ostfeld kann nicht wie vorgesehen abgedichtet werden, da der Großversuch gescheitert ist. Ein Begleitprozess, wie er im Erörterungstermin vorgeschlagen wurde (Niederschrift über den Erörterungstermin, Seite 9-52), wurde nicht eingerichtet. Das Land hat – neben der wiederholten Akteneinsicht von Beteiligten nach VwVfG kürzlich – lediglich zugesagt, die in seinem Auftrag erstellten Gutachten im Internet zur Verfügung zu stellen.

BUND

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ERAM-Planfeststellungsantrag: Wie weiter?

Wirbel um den Planfeststellungsantrag acht Jahre nach Antragstellung

Der Planfeststellungantrag zur Stilllegung des Endlager Morsleben sorgt nun – acht Jahre nach Auslegung der Antragsunterlagen und sechs Jahre nach dem Erörterungstermin – für einigen Wirbel, insbesondere weil eine fachlich durchaus gebotene Rücknahme nach § 58 Abs. 7 AtG zu einem Wechsel der Genehmigungsbehörde führen würde. Zuständig wäre dann das BfE mit dem Fachgebiet FA 4 und nicht mehr das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt.

Das NBG wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 10.11.2017 unter TOP 1 mit dieser Problematik befassen.

Auftrag des BMUB oder im Rahmen der Betreiberverantwortung der BGE?

Seitens des Landesumweltministeriums wurde mitgeteilt, die BGE wird mit Auftrag vom BMUB bis Anfang 2018 ein Konzept dazu vorlegen. Seitens des BMUB wird dagegen dargestellt, dass die BGE von sich aus im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung Überlegungen zu einer effizienten Verfahrensgestaltung anstelle.

Verschwiegen wird: Es gibt schon zwei Konzepte und eine Stellungnahme

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ERAM: Veröffentlichung der Gutachten der Genehmigungsbehörde im Internet

Veröffentlichung der Gutachten der Genehmigungsbehörde im Internet

Die BI Morsleben bat das Umweltministerium in einem Schreiben vom 04.09.2017 im Sinne der bei der Endlagerfrage notwendigen Transparenz um die Veröffentlichung der umfangreichen Gutachten im Internet, die vom Ministerium in der Rolle der Genehmigungsbehörde zur Stilllegung des Endlagers Morsleben beauftragt wurden. Weiterhin sollten auch alle Unterlagen des Antragstellers – unabhängig von BfS und BGE – auf diese Art verfügbar gemacht werden.

Öffentliche Fachkonferenz

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BMUB will doch nicht die Rolle des super-operators spielen

Das ERAM und das BMUB

Bei der Frage, ob der Planfeststellungsantrag zur Schließung von Morsleben zurückgezogen wird oder nicht, ließ das BMUB immer wieder verlauten, es prüfe das weitere Vorgehen. Die BGE, die allein dafür zuständig ist, hielt sich immer zurück – siehe Endlager Morsleben im Umweltausschuss.

Auftrag des BMUB an die BGE

Mit Schreiben vom 04.10.2017 teilte das Landesumweltministerium in Magdeburg mit, die BGE werde vom BMUB beauftragt, ein Konzept vorzulegen – siehe BMUB macht den super-operator. Auf eine entsprechende Anfrage von endlagerdialog.de beim BMUB über den Inhalt des Auftrags ist heute eine erstaunliche Antwort eingetroffen. Weiterlesen

Informationsplattform: Wann wird diese endlich zu einer verlässlichen Informationsquelle?

Informationsplattform nach § 6 StandAG

Recht frühzeitig wurde die Informationsplattform nach § 6 StandAG ins Internet gestellt. Bald wurden auch erstaunlich interne Informationen veröffentlicht – siehe Beitrag BfE macht große Sprünge Richtung Transparenz. Aber dieses Informationsinstrument hat noch nicht das erreicht, was man heutzutage erwartet.

Gut zwei Jahrzehnte hinter dem Stand der Informationstechnik hinterher

Die Schriftstücke werden allein tabellarisch zur Verfügung gestellt. Die seit etwa 1990 übliche Technik der relationalen Datenbank hat immer noch nicht Einzug gehalten. Auch die hierarchische Tabellenstruktur ist mangelhaft. So wird zwar der Begriff Datum als Hierarchieinstrument zur Verfügung gestellt, damit ist aber lediglich das Datum auf dem Schriftstück erfasst.

Wichtige Informationen können versteckt werden

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