Ist die Abdichtung des Nordfeldes möglich/nötig?

Die Vorlagen des BfS

Der vom BfS vorgelegte Plan zur Stilllegung des Endlagers kommt auf Seite 130 zu der Feststellung:

Die Abdichtung der Einlagerungsbereiche Nordfeld, Zentralteil und UMF ist wegen hoher Durchbauungsgrade und der dort vorhandenen ungünstigen gebirgsmechanischen und hydraulischen Verhältnisse mit der Folge von großräumigen Auflockerungen und Rissbildungen nicht möglich. Dies ist aber auch nicht notwendig, weil das Aktivitätsinventar im Nordfeld und Zentralteil verhältnismäßig gering ist und im UMF nur kurzlebige Radionuklide eingelagert wurden (siehe Kapitel 2.1.4).

Ähnliches liest man in Nachweis der radiologischen Langzeitsicherheit auf Seite 44:

Keine Abdichtung der Einlagerungsbereiche Nordfeld und Zentralteil von der Restgrube
Eine belastbare hydraulische Abdichtung der Einlagerungsbereiche Nordfeld und Zentralteil von der Restgrube ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit vertretbarem Aufwand nicht möglich und – wie gezeigt werden wird – für die Langzeitsicherheit auch nicht notwendig.

Im Erörterungstermin

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„Langzeitsicherheitsnachweis“ – Das BfS lernt endlich dazu

„Berechnung“ der Langzeitsicherheit

Noch auf der öffentlichen Veranstaltung des BfS zur Asse am 25.09.2012 trug die Vizepräsidentin des BfS vor:

Die Frage, wie errechnet man die Langzeitsicherheit, die ist durchaus nicht trivial.

Danach war das BfS offensichtlich am 25. September noch der Meinung, dass die Langzeitsicherheit berechnet werden könne.

mathematical proof of long-term safety is not feasible

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ERAM-Sicherheitsanalyse: Programmierfehler nicht systematisch ausgewertet

Verweigerte Versionshistorie

Die Langzeitsicherheit des Endlagers Morsleben wurde nach Aussagen des BfS nachgewiesen. Grundlage sind Modellrechnungen mit den zwei unterschiedlichen Computerprogrammen EMOS und PROSA. Während des Erörterungstermins wurden von den Einwendern gefordert, die Entwicklung dieser Berechnungen – auch Versionshistorie genannt – offenzulegen (siehe Wortprotokoll S. 3-23 bis 3-31).

Fehlerkultur

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Trittin: „Wir sprachen ausschließlich über die Frage, welche Aufgaben künftig das Bundesamt für Strahlenschutz haben soll.“

“Küchengespräch” am 05.07.2012

Diese Aussage macht Herr Trittin in einem Interview mit dem Tagesspiegel über das sogenannte “Küchengespräch” am 05.07.2012 mit Herrn Altmaier und Herrn Gabriel. Interessant wäre es zu wissen, auf welcher fachlichen Grundlage über diese Frage gesprochen wurde.

Entmachtungsmythos

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Von der Radioaktivität im Grundwasser zur Strahlenbelastung des Menschen

Strahlenbelastung nach Versagen des Endlagers

Wenn bei Versagen der Barrierewirkung des Endlagers Radionuklide in das Grundwasser gelangen, kommt es zur Strahlenbelastung von Mensch und Umwelt. Der Aspekt Umwelt wird dabei grundsätzlich ausgeklammert. Es wird ausschließlich der Mensch betrachtet und geschlossen: Wenn der Mensch ausreichend geschützt ist, sind dies auch Natur und Umwelt.

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Parteipolitischer Konsens stellt sich als fauler Kompromiss heraus

Der Kompromiss

Laut SPIEGEL vom 23.07.2012 ist der Kompromiss geschlossen. SPD und GRÜNE bekommen das BfS mit Wolfram König an der Spitze als Endlagersuch- und Betreiberbehörde, dafür kann die Bundesregierung den Standort Gorleben im Verfahren belassen.

Der faule Kompromiss

Als „faul“ muss dieser Kompromiss bezeichnet werden, da Weiterlesen

Das Endlager Morsleben

Morsleben ist ein ehemaliges Kali- und Steinsalzgewinnungsbergwerk. 1970 wurde es in der DDR aus zehn stillgelegten Bergwerken als Endlager für radioaktive Abfälle ausgewählt. Bei der Wiedervereinigung wurde es als Endlager nach Atomgesetz weiterbetrieben.

Im November 1997 erhob der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND e. V.) Klage. Das Ostfeld sei nicht Teil der Dauerbetriebsgenehmigung. Ein Eilantrag auf Unterlassung der Einlagerung hatte am 25. September 1998 Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Auf dieser Grundlage wurde auf die weitere Einlagerung von radioaktiven Abfällen vollständig verzichtet.

Der Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz, hat schließlich die Endlagerung von bisher im Bergwerk lediglich zwischengelagerten radioaktiven Abfällen, die Legalisierung der Endlagerungen im Ostfeld und die nachfolgende Stilllegung des Endlagers beantragt. Fälschlicherweise wird dies als Plan zur Stilllegung (herunterladen mit „Ziel speichern unter“) bezeichnet.

Für das notwendige Planfeststellungsverfahren zur Endlagerung der zwischengelagerten Abfälle, zur Legalisierung der illegalen Endlagerung im Ostfeld und zur Stilllegung ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt als Genehmigungsbehörde zuständig. Der Betreiber rechnet laut Volksstimme für 2014 oder 2015 mit dem Planfeststellungsbeschluss. Die Verfüllung werde dann etwa 15 bis 20 Jahre dauern.

Endlagerforschung mit Steuermitteln finanziert


Verursacherprinzip?

Immer wieder wird betont, dass die Kosten für die Endlagerung radioaktiver Abfälle entsprechend dem Verursacherprinzip von den Abfallproduzenten getragen werden. Die Kostenverteilung ist in der Endlagervorausleistungsverordnung geregelt.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Aber es gibt natürlich Ausnahmen, so die Forschungsförderung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Endlagerung Weiterlesen