Workshop zu Morsleben
Am 24.11.2017 fand beim BUND e.V. in Magdeburg ein Workshop zu den Problemen bei der Schließung des Endlagers Morsleben statt. Eingeladen haben der BUND und die BI Morsleben, vertreten waren die Standorte Asse, Konrad und Gorleben. Seitens der hauptamtlich Beteiligten waren anwesend die BGE (operator), das Umweltministerium des Landes (regulator) und das BfE (atomrechtliche Aufsicht, bisher BfS Eigenüberwachung). Von den eigeladenen LandespolitikerInnen ist niemand erschienen.
Die Aufgaben des BfE
Einleitend hat das BfE einen Überblick über seine Aufgaben geliefert. So wird das BfE im Falle der anstehenden Entscheidungen zum Schweizer Endlager im Sinne der Beteiligung als Instrument des Hinterfragens im Grenzgebiet zur Schweiz im Frühjahr 2018 Veranstaltungen anbieten. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Forschung im Sinne des Hinterfragens von sowohl technischen als auch gesellschaftlichen Aspekten. Im Fall Morsleben obliegt dem BfE die atomrechtliche Aufsicht als neu geschaffene Institution. Bisher gab es lediglich die Eigenüberwachung im BfS – angebunden an den Vizepräsidenten. Die atomrechtliche Aufsicht ist zum Beispiel zuständig für die Überwachung der Einhaltung der in der Genehmigung (Dauerbetriebsgenehmigung von 1986) gemachten Auflagen. Ob das BfE in Zukunft die Jahresberichte zur Überwachung der Emissionen und Immissionen erstellen wird, konnte nicht geklärt werden. Die atomrechtliche Aufsicht steht unter der Fach- und Rechtsaufsicht des BMUB, das durch Erlass in die Arbeit eingreifen kann. Weiterlesen