Frage vom 17.10.2020 nicht beantwortet
Auf der Auftaktveranstaltung am 17.10.2020 wurde von endlagerdialog.de folgende Frage gestellt – siehe hier:
Gehörte der Salzstock Uchte zu identifiziertem Endlagergestein, warum wurde er nicht zum IG?
Die Frage wurde nicht beantwortet. Sie wurde als zu speziell bezeichnet. Aber auch im Nachgang wurde von der BGE darauf bisher nicht eingegangen.
Master-Inventierungstabellen
Sieht man sich die Unterlagen der BGE und insbesondere den Datenbericht Teil 1 von 4 – Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG an, so muss man ab Seite 65 in den Master-Inventierungstabellen nach Potentiellem Wirtsgestein suchen. Eigentlich sollte es nach geologischem Sprachgebrauch eher Potenzielles Wirtsgebirge heißen – siehe Chaudry, S., V. Mintzlaff, et al. (2016). Der Beitrag der Geologie zur Tiefenlagerung hoch radioaktiver Reststoffe, in: U. Smeddinck, S. Kuppler und S. Chaudry (Hrsg.), Inter- und Transdisziplinarität bei der Entsorgung radioaktiver Reststoffe. Der Begriff Uchte kommt dort jedoch nicht vor.
KEWA und Jaritz 1983
Die oben genannte Frage ergab sich aus der Tatsache, dass in der KEWA-Studie 1974 der Standort Uchte unter F erwähnt wurde, aber schon in der Studie Jaritz, W. und Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).(1983). Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle. wird dieser Standort nicht mehr erwähnt.
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