Fehler: Salzstock Uchte?

Ermittlung mehrerer alternativer Standorte in der Bundesrepublik Deutschland für eine industrielle Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungsanlage – Entwicklungsvorhaben gefördert vom Bundesministerium für Forschung und Technologie (1974). Frankfurt/ M-Höchst, KEWA Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungs-GmbH. , Tabelle 1: Standortdaten der Regionaluntersuchungen

Frage vom 17.10.2020 nicht beantwortet

Auf der Auftaktveranstaltung am 17.10.2020 wurde von endlagerdialog.de folgende Frage gestellt – siehe hier:

Gehörte der Salzstock Uchte zu identifiziertem Endlagergestein, warum wurde er nicht zum IG?

Die Frage wurde nicht beantwortet. Sie wurde als zu speziell bezeichnet. Aber auch im Nachgang wurde von der BGE darauf bisher nicht eingegangen.

Master-Inventierungstabellen

Sieht man sich die Unterlagen der BGE und insbesondere den Datenbericht Teil 1 von 4 – Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG an, so muss man ab Seite 65 in den Master-Inventierungstabellen nach Potentiellem Wirtsgestein suchen. Eigentlich sollte es nach geologischem Sprachgebrauch eher Potenzielles Wirtsgebirge heißen – siehe Chaudry, S., V. Mintzlaff, et al. (2016). Der Beitrag der Geologie zur Tiefenlagerung hoch radioaktiver Reststoffe, in: U. Smeddinck, S. Kuppler und S. Chaudry (Hrsg.), Inter- und Transdisziplinarität bei der Entsorgung radioaktiver Reststoffe. Der Begriff Uchte kommt dort jedoch nicht vor.

KEWA und Jaritz 1983

Die oben genannte Frage ergab sich aus der Tatsache, dass in der KEWA-Studie 1974 der Standort Uchte unter F erwähnt wurde, aber schon in der Studie Jaritz, W. und Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).(1983). Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle. wird dieser Standort nicht mehr erwähnt.

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Was bedeutet „wissenschaftsbasiert“?

Die fünf Kriterien

Das Standortauswahlverfahren sollte nach § 1 Abs. 2 StandAG folgende fünf Kriterien erfüllen:

  • partizipativ,
  • wissenschaftsbasiert,
  • transparent,
  • selbsthinterfragend und
  • lernend.

Was bedeutet dabei wissenschaftsbasiert? Reicht es dabei aus, dass im Elfenbeinturm klammheimlich Methoden entwickelt werden, diese ohne Rücksicht auf Reichweite im Internet kurz zur Diskussion gestellt werden und dann flugs angewendet werden?

Der Wissenschaftsrat meldet sich zu Wort

Um diese Fragen zu beantworten, sollte man sich die Hintergrundinformation des Wissenschaftsrats vom 25.01.2021 mit dem Titel Impulse aus der COVID-19-Krise für die Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland ansehen, wo auf Seite 3 unter Handlungsbedarf ausgeführt wird:


Wissenschaftskommunikation ist auf das Engagement von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angewiesen, die über wissenschaftliche Erkenntnisse in Dialog treten, die Logik wissenschaftlichen Arbeitens und die Bedingungen der Produktion wissenschaftlichen Wissens transparent vermitteln und zudem Vertrauen erzeugen können. Für den professionellen Umgang mit der vielfältigen Medien- und Kommunikationslandschaft sowie der Heterogenität von Adressaten und deren selektiver Rezeptionsbereitschaft sind Unterstützungsstrukturen in den wissenschaftlichen Einrichtungen erforderlich. Zudem liegt es im Eigeninteresse des Wissenschaftssystems, sich an der Suche nach Lösungen zur Verbesserung der Situation von Wissenschaftsjournalistinnen und -journalisten zu beteiligen.

Zutreffend auch für die Standortsuche und die Geowissenschaften

Auch wenn diese Zeilen aus der aktuellen Lage im Hinblick auf die medizinischen Wissenschaften entstanden sind, treffen sie haargenau auf das Problem der Standortsuche und damit die Geowissenschaften zu. Auch hier spielen Wissenschaft und Transparenz eine große Rolle mit dem Ziel, Vertrauen zu schaffen. Doch wenn man sich die Entwicklung seit 2017 ansieht, dann spielen Wissenschaft, Transparenz und Kommunikation kaum eine Rolle, geschweige denn Vertrauensbildung. Zwar gibt es immer wieder Sonntagsreden zu den oben erwähnten fünf Kriterien, umgesetzt wird aber nichts – siehe zum Beispiel Fehlerkultur – was ist daraus geworden?. Hatte die Entwicklung bei der Arbeit der Endlagerkommission durch zunehmende Transparenz eine gewisse Hoffnung auf einen Kulturwandel bei den öffentlichen Institutionen erweckt, so enttäuschend ist der Rückzug in die Intransparenz in Abstufung bei BMU, BfE/BaSE, BGE und selbst beim NBG.

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Was sagen uns die Organigramme von Anfang 2021?

Organigramme BMU, BaSE, und BGE

Die Organigramme des BMU vom 05.01.2021, des BaSE vom 01.01.2021 und der BGE vom 01.01.2021 sind für die Endlagerung von Bedeutung. Sie zeigen aber kaum Änderungen.

BGE

In der wenig aufschlussreichen und in geringer Auflösung zur Verfügung gestellten Organisationsstruktur erhielt Herr Wilhelm Hund lediglich seinen Doktortitel wieder zurück, der in der vorhergehenden Version fehlte.

BMU

Das BMU stellt sich im relevanten Bereich Abteilung S bis Referat S III 2 unverändert dar.

BaSE

Beim BaSE ist inzwischen die Stelle FA 2 Forschung bezüglich Standortauswahl und Öffentlichkeitsbeteiligung, Forschung nukleare Entsorgung und Sicherheit (übergreifende Themen) wieder mit N.N. gekennzeichnet. Interessant wird sein, wann und mit welcher Zielrichtung diese Stelle wieder ausgeschrieben wird und wo der bisherige Leiter Herr Axel Liebscher wieder auftaucht.

Achse Cloosters-König

Anzumerken ist daneben, dass die bestimmende Achse Cloosters – König ins Alter gekommen ist. An der Spitze mit Herrn Wolfgang Cloosters mit 66 Jahren ist sie bereits überaltert, dicht gefolgt von Herrn Wolfram König mit 63 Jahren.

Vizepräsidentin des BaSE

Für den 01.02.2021 ist die Besetzung der Stelle der Vizepräsidentin des BaSE mit Frau Patrizia Nanz angekündigt, die endlich ein wenig Fachkompetenz zur Öffentlichkeitsbeteiligung in die Leitungsebene des BaSE einbringen wird.

RESUS, der erste Blick in die Unterlagen

Die wesentliche Rolle der geologischen Abwägungskriterien im Schritt 2

Im Schritt 2 der Phase 1 müssen die geologischen Abwägungskriterien eine wesentliche Rolle spielen. Erst dadurch erhält das Verfahren den komparativen – also vergleichenden – Charakter. Zwar wurden diese Kriterien bereits im Schritt 1 angewendet, jedoch nur in einer sehr rudimentären Weise. Dazu wurden nur wenige Daten, die die Länder geliefert hatten, ausgewertet. Durch massive Verwendung von Referenzdaten wurde dieses ein Stück weit verschleiert. Formal ist dieses Vorgehen aber durch das StandAG gedeckt.

Problem der Aggregierung, entstanden durch Kompromiss in letzter Minute

Zur Anwendung der geologischen Abwägungskriterien und insbesondere zur Aggregierung gibt der Gesetzestext keine Methode vor. Der AkEnd-Bericht machte dazu Aussagen (Seite 105) auf der Basis dreier Gewichtungsgruppen der geologischen Abwägungskriterien.

In der Endlagerkommission ging es letztlich um die Einordnung des Deckgebirgskriteriums in eine solche Gewichtungsgruppe. Der in geheimer Sitzung – siehe Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche und Arbeit der Endlagerkommission – eine kritische Würdigung – entwickelte Kompromiss bestand aus dem rigorosen Ersatz des Begriffs Gewichtungsgruppe durch Kriteriengruppe. Wei­terhin wurden die wichtenden Aussagen zu den Abwä­gungskriterien vollständig gestrichen. Damit erhielten alle Abwägungskriterien formal die gleiche Wichtung. Das Abwägungskriterium zum Deckgebirge wurde der Kri­teriengruppe 3 zugeordnet.

RESUS – Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs

Zum Problem der Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs wurde von der BGE ein Arbeitsprojekt in Auftrag gegeben mit der Bezeichnung RESUS – Grundlagenentwicklung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und zur sicherheitsgerichteten Abwägung von Teilgebieten mit besonders günstigen geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Bearbeitet wurde das Projekt von GRS, BGR und BGE TEC. Die Ergebnisse sind in einem Synthese- und zehn Einzelberichten auf insgesamt 1921 Seiten festgehalten, die Ende November veröffentlicht wurden – siehe hier.

Vorabversionen schon im Zwischenbericht erwähnt

Fünf der RESUS-Ergebnisberichte in Vorabversionen werden im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht Teilgebiete erwähnt – siehe Endlagersuche -> Wesentliche Unterlagen -> Zwischenbericht Teilgebiete -> Zitierte Sekundärdokumente -> Berichte, die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von der BGE beauftragt wurden. Deshalb sah sich endlagerdialog.de veranlasst, bereits zur Bearbeitung des Zwischenberichts die RESUS-Papiere und hier insbesondere den Synthesebericht anzusehen.

Synthesebericht Seite 59 – Ionenstärke

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Interessante Fachdiskussion zum Zwischenbericht auf halbwegs verständlichem Niveau

Fruchtbare Diskussion im gemischten Publikum

In einer Online-Veranstaltung mit ca. 80 Beteiligten wurden zwei Gutachten zum Umgang der BGE mit geologischen Daten präsentiert und lebhaft diskutiert – siehe auch NBG-Artikel. Es ging um folgende Papiere:

Die die Diskussion war sehr fruchtbar, was wohl auch auf das gemischte Publikum zurückzuführen war. Vertreten waren neben Geowissenschaften, Staatliche Geologische Dienste der Länder (SGD), NBG, die BGE, Bürgerinitiativen sowie interessierte Bürger*innen. Das BaSE trat nicht in Erscheinung. Die Ausführungen waren auch halbwegs verständlich. Etwas mehr erklärend rückfragende Moderation hätte hier noch etwas verbessern können, hätte aber wohl den engen Zeitrahmen gesprengt.

Der Stand der Wissenschaft bewegt sich

Deutlich wurde bei beiden Vorträgen, dass der Stand von Wissenschaft sich zum Beispiel bei den Ausschlusskriterien Seismische Aktivität sowie Vulkanismus weiterentwickelt. Damit wurde die Diskussion, die auf den Tagen der Standortauswahl begonnen wurde, mit Wenzel, F.-T. (2020). Gutachten für das Bundesumweltamt zu § 22 Abs. 2 Nr. 4 Standortauswahlgesetz weitergeführt wurde, hier wieder angesprochen. Auch die Betrachtung des quartären Vulkanismus reicht wohl nicht aus.

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Konzeptpapier zur Erörterung des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 9 Abs. 2 StandAG
REV 03

Das folgende Konzept wurde der AG Vorbereitung des ersten Erörterungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete (AG_V) am 09.11.2020 vorgelegt. Es wurde in der AG_V nicht bearbeitet und von der AG_V auch nicht veröffentlicht. Das Papier wurde bisher dreimal überarbeitet und wird hiermit der Öffentlichkeit zur Diskussion übergeben.

Um ein möglichst großes Verständnis als Grundlage einer Vertrauensbildung zu erreichen, wird folgender Aufbau der Fachkonferenzen vorgeschlagen. Er gliedert sich in

1 Plenumsrunden

  • 1.1 Die letzten ca. 420 Mio. Jahre der Entwicklung des geologischen Untergrundes unter Deutschland
  • 1.2 Inventarisierung der Wirtsgesteine
  • 1.3 Anwendung Mindestanforderungen
  • 1.4 Anwendung der Geologischen Abwägungskriterien
  • 1.5 Ausschlussgebiete
  • 1.6 Ausblick auf die weiteren Teilschritte in der Phase 1

2 Arbeitsgruppen

  • 2.01 AG Kristallin
  • 2.02 AG Tongestein
  • 2.03 AG Salz flach
  • 2.04 AG Salzstock
  • 2.05 AG Gesteinskombination
  • 2.06 AG Rahmenbedingungen im weiteren Verfahren
  • 2.07 AG Künstliche Barrieren
  • 2.08 AG Veröffentlichung verwendeter Geologiedaten
  • 2.09 AG Daten-Visualisierung
  • 2.10 AG Duale Strategie
  • 2.11 AG Beteiligungsbereitschaft
  • 2.12 AG Online- und konventionelle Beteiligungsformate
  • 2.13 AG Abfallinventar
  • 2.14 AG Verständnis
  • 2.15 AG Gläserne BGE
  • 2.16 Weitere AGs

3 Weitere Arbeitsvoraussetzungen

  • 3.1 Online-Beteiligungsplattform
  • 3.2 arcgis-Plattform
  • 3.3 Revision des Zwischenberichts

Mit der vorgeschlagenen Struktur können in den Plenumsrunden die wesentlichen geologischen Grundlagen vermittelt werden, die dann in den Arbeitsgruppen auf die möglichen Wirtsgesteine heruntergebrochen werden. Weiterhin sollten in den Arbeitsgruppen Themen behandelt werden, die über die Wirtsgesteinsfragen hinausgehen und die Setzungen des StandAGs vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsprojekte des BaSE, der BGE sowie von ENTRIA, SOTECradio, TRANSENS und von Entwicklungen im internationalen Bereich aufgreifen. Dazu ist die Einbindung von Fachpersonen notwendig. Zu den Wirtsgesteinsfragen bieten sich dazu unter anderem die Fachgutachter *innen nach § 35 Abs. 4 GeolDG an. Zu den darüber hinausgehenden Fragen kommt man an Chapman / McCombie (Association for Regional and International Underground Storage (arius), nationale Programme Japan, Niederlande) und Buser (Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft INA GmbH) nicht vorbei.

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Interaktive Karte ergänzt und korrigiert

Größerer Ausschnitt siehe hier

Interaktive Karte verbessert

Die BGE hat am 04.12.2020 die interaktive Karte zum Zwischenbericht Teilgebiete ergänzt und korrigiert. Es wird mitgeteilt:

Ergänzung und Korrektur am 04.12.2020

Ergänzung
In der aktualisierten Version der Onlinekarte sind nun auch die Flächen der ausgeschlossenen Gebiete dargestellt.

Korrektur
Im Zuge der Aktualisierung der Onlinekarte zeigte sich, dass für die Darstellung des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru versehentlich nicht die finale Geometrie des Teilgebiets verwendet wurde.
Bei dem Layer „Prätertiäres Tongestein“ wurde das Feature des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru korrigiert sowie der Einzellayer des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru. Die aktualisierte Geometrie des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru ist ca. 250 km² (1,6 %) kleiner als in der ursprünglichen Version, wo die Größe des Teilgebiets im Nordwesten von Brandenburg (Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin) und im Süden von Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis Ludwigslust-Parchim) überschätzt wurde.

Bohrungen als Ausschlussgebiete

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Zwischenbericht Teilgebiete: Die Diskussion tobt in Hinterzimmern

Stellungnahme der DAEF – insbesondere zum Salzstock Gorleben

Bei intensiver Suche auf der BGE-Internetseite unter Endlagersuche -> Wesentliche Unterlagen -> Diskussionen und Fachdebatte ->Stellungnahmen -> Fachstellungnahmen stößt man auf eine schriftliche Stellungnahme der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) zum Zwischenbericht Teilgebiete, datiert mit 16.10.2020, und ein Antwortschreiben dazu von der BGE, datiert mit 05.11.2020. Die Zeitpunkte der Veröffentlichung wird leider nicht mitgeteilt. Hier wird die fiese Taktik des BaSE übernommen. Eine Zusammenfassung von der BGE trifft den wesentlichen Teil des Briefwechsels:

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) hat eine Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) abgegeben. Sie befasst sich vor allem mit den Themen Gorleben sowie der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Die DAEF stellt in Frage, ob diese für den Zwischenbericht überhaupt hätten angewendet werden müssen. Die BGE geht in ihrer Antwort auf die Stellungnahme auf die aufgeworfenen Fragen ein und weist zudem darauf hin, dass eine Nicht-Anwendung nicht gesetzeskonform gewesen wäre. Die BGE bedankt sich für die Stellungnahme und bittet um eine Fortführung der Diskussion mit der DAEF.

Wie nicht anders zu erwarten, knüpft die Stellungnahme an die Beurteilung des Salzstocks Gorleben an. Hier geht es um die Begriffe Deckgebirge und Überdeckung.

Standortauswahlgesetz so überhaupt umsetzbar

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