Erste Phase ÜsiKo
Am 23.01.2019 fand ein Workshop zur ersten Phase der Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo) statt. Die BGE berichtet darüber in einer Meldung.
PSÜ als freiwillige Leistung
Betont wird, dass diese Überprüfung eine freiwillige Leistung sei. Vergessen wird, dass Sicherheitsüberprüfungen bei kerntechnischen Anlagen nach § 19 a AtG alle 10 Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese Bestimmung gilt für Kernkraftwerke (Abs. 1) und kerntechnische Anlagen nach § 2 Abs. 3a Nr. 1 AtG (Abs. 3). Alle Arten von Endlagern sind nicht inbegriffen. Was die BGE bei Konrad durchführt, ist nach Gesetz zwar eine freiwillige Leistung, aber sachlich dringend notwendig. Hier sollte der Gesetzgeber das AtG umgehend nachbessern und alle staatlich betriebenen kerntechnischen Anlagen in die periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) mit einbeziehen.
Eher Lobhudelei
In der Berichterstattung der BGE findet sich eine sehr frühe Einschätzung der bisherigen Arbeiten, die nicht gerade Vertrauen erweckt: Weiterlesen