TRANSENS macht Aneignung von Basiswissen möglich

TRANSENS-Ringvorlesung

Ab kommender Woche bietet TRANSENS eine zweisemestrige Ringvorlesung zur nuklearen Entsorgung an. Beginnend mit wesentlichen Aspekten der Atomenergienutzung geht es im ersten Semester bis zum Strahlenschutz, um sich im zweiten Semester mit allen wesentlichen Punkten der Entsorgung zu beschäftigen. Es wird ein weiter interdisziplinärer Bogen gespannt von Technik über Ethik, Soziotechnik, Ökonomie und Rechtswissenschaften bis hin zum Informationsdesign bei transdisziplinärer Arbeit.

Programm als interaktive PDF, siehe hier
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Nachholtermin der Arbeitsgruppe L 1 „Internationales“

Nachholung der AGs wegen Zwangspause

Da es versäumt worden war, zum zweiten Termin der Fachkonferenz in üblicher Weise Technik vorzuhalten, kam es am zweiten Tag zu einer gut vierstündigen Zwangspause. Die in dieser Zeit vorgesehenen Veranstaltungen werden jetzt nachgeholt – siehe hier.

World Nuclear Waste Report und Finnland, Niederlande sowie Schweiz

Heute fand die AG Internationales statt. Herr Ben Wealer trug einige Punkte aus dem World Nuclear Waste Report – Focus Europe vor, der nun schon fast zwei Jahre vorliegt.
Herr Mibus stellte das Vorgehen von europäischen Staaten in der Endlagerfrage vor. Leider reichte es lediglich für Finnland, die Niederlande und die Schweiz.

OECD NEA will sicheres Endlager, um die Kernkraftnutzung zu fördern

Frau Tadesse schilderte kurz die Arbeit der OECD NEA und betonte, dass durch Fortschritte in der Endlagerfrage die Nutzung der Atomkraft wieder in einem besseren Licht erscheine. Das ist wohl die wesentliche Aufgabe der OECD NEA. Es geht um das Sichere Endlager, so dass Kernkraftnutzung und damit auch die militärische Nutzung weiterhin akzeptabel bleibt und akzeptabler wird.

Dreibändiges Werk Nuclear Waste Governance

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Partizipation im NBG-Streitgespräch und im Umweltausschuss

Zwei Veranstaltungen zu Partizipation

Am 22.06.2021 fand das wegen Krankheit verschobene Streitgespräch Kann sich die Öffentlichkeit bei der Endlagersuche beteiligen? des NBG statt – siehe YouTube hier. Im Umweltausschuss des Bundestages ging es am darauffolgenden Tag in einem öffentlichen Fachgespräch mit dem NBG um Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle – siehe hier. Grundlage waren die Empfehlungen des NBG vom 16.06.2021.

Zwei Beschlüsse der Fachkonferenz Teilgebiete

Voraus gingen die Beschlüsse auf dem zweiten Termin der Fachkonferenz Teilgebiete zur Beteiligung in der Phase 1.2 des Standortauswahlverfahrens:

Anschlussformat zur Fachkonferenz Teilgebiete: Fachforum Teilgebiete (FKT_Bt2_005)
Die Fachkonferenz fordert die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auf, als Folgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete ein Fachforum Teilgebiete einzurichten, das die weitere Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen nach Standortauswahlgesetz (StandAG) begleitet. Die Fachkonferenz schlägt vor, wie folgt zu bestimmen…….

Antrag 10 (in: Anträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins)
Sollte der Antrag FKT_Bt2-005 von der Fachkonferenz Teilgebiete angenommen werden, wird das BASE aufgefordert im Anschluss spätestens vier Wochen nach dem zweiten Beratungstermin eine verbindliche schriftliche Zusage zugeben, ein Folgeformat entsprechend der Beschlüsse der Fachkonferenz durchzuführen. Dazu soll ein detailliertes Vorgehen mit Zeitplan vorgelegt werden.

Appell zur Kooperation ohne Ansatz zur Umsetzung

Im NBG-Streitgespräch machte die Vizepräsidentin des BaSE, Frau Nanz, diese beiden sehr konkreten Beschlüsse der Fachkonferenz nicht zum Ausgangspunkt, sondern stellte übergeordnete Fragen in den Vordergrund. Sie plädierte, von der Konfrontation zur Kooperation zu kommen. Dieser Appell wurde von ihr mehrfach wiederholt, ohne auch nur einen einzigen konkreten Ansatz der Umsetzung anzudeuten. Dabei war es das BaSE, was bisher im Verfahren oft auf Polarisierung setzte.
Solche Appelle erinnern an den legendären Appell des BMU zum Vertrauen – siehe Veranstaltung 28./29.03.2014.

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AG M2: Endlager-Didaktik

Vorgeschlagene AG Endlager-Didaktik

Auf einen Vorschlag von endlagerdialog.de hin, wird beim nächsten Termin der Fachkonferenz eine AG Endlager-Didaktik angeboten. Sie findet als M2 am Freitag, 11.06.2021, 15:15 – 18:30 Uhr statt.

Didaktik und Wording

endlagerdialog.de hat in Warum nicht ein Funkkolleg Geologie statt wirkungsloser Warnungen vor Populismus? und in über 40 weiteren Beiträgen – siehe Kategorie Didaktik und Wording – die Notwendigkeit der Vermittlung geologischen Grundwissens zur Sprache gebracht. Als eine Vorbedingung für ein grundlegendes Verständnis der Endlagerproblematik wird weiterhin vor zum Euphemismus tendierendem Wording gewarnt. So führt der Begriff Sicherer Einschluss immer wieder zu Missverständnissen, denn der allgemeine Sprachgebrauch suggeriert, dass darunter ein vollständiger Einschluss zu verstehen ist.

Beispiel Stratigrafie und Lithologie

Die Diskussion zum Zwischenbericht Teilgebiete ist oft geprägt vom Unverständnis zu den Begriffen Stratigrafie und Lithologie. Diese Begrifflichkeiten sind aber elementar für das Verstehen der Methoden, die die BGE für die Auswahl der Teilgebiete angewendet hat. Das wird auch nicht klarer, wenn mit der sogenannten Flughöhe argumentiert wird. Das verwirrt eher, wie auch das sogenannte trichterförmige Auswahlverfahren.

Was läuft schief?

Die BGE bietet zu Stratigrafie/Lithologie ein Video an. Trotzdem bleibt das obengenannte Unverständnis bestehen. Warum ist das so? endlagerdialog.de wird aus der gut 45jährigen Praxis der Vermittlung naturwissenschaftlichen Wissens an Hochschulen, bei Volkshochschulen, vor Umweltinitiativen und in behördlicher Öffentlichkeitsarbeit versuchen, dieser und weiteren Fragen nachzugehen.

Ziel der AG

Optimales Ergebnis der AG wäre eine Verständigung auf

  • den notwendigen Methodenmix zur Vermittlung der wissenschaftlichen Grundlagen der Langzeitlagerung von Atommüll und
  • die Zuständigkeiten für diese Wissensvermittlung.

Vorkehrungen gegen Missbrauch als Herrschaftsinstrument

Da die zur Verfügung stehenden Methoden teilweise recht auf aufwändig sind, können sie Herrschaftsinstrumente missbraucht werden. Dafür ist Sensibilität zu entwickeln und Vorkehrungen zu treffen, dass dies nicht geschieht.

Auswahlverfahren Phase 1.2: Sicherheitsuntersuchungen und die leidigen Sprachregelungen

Impulsvortrag des BMU

Am 22.04.2021 fand die zweite Sitzung der Themen-AG Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen statt. Vorgesehen waren Impulsvorträge aus dem BMU (Lukas Schulte, S III 2) und von endlagerdialog.de (Michael Mehnert, Chefredakteur).
Herr Schulte referierte recht ausführlich und bemüht verständlich zu den Sicheranforderungen, deren letze Fassung jetzt als Verordnung mit dem Kürzel EndlSiAnfV vorliegt – Präsentation siehe hier.
Das BMU erwähnte auch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Verordnungen – siehe dazu Näheres im Blog aus der Sicht von endlagerdialog.de:

Gegenrede von endlagerdialog.de

Der Vortrag von endlagerdialog.de wurde als Gegenrede angekündigt, bezog sich aber nicht auf den Vortrag des BMU, sondern auf den Beitrag der BGE beim letzten Termin der AG am 25.03.2021 – Präsentation siehe hier. Zu verstehen ist der Beitrag von endlagerdialog.de als konstruktive Gegenrede, in der die allgemeinen Einführungen der BGE aus der anderen Sicht von endlagerdialog.de aufgegriffen wurden. Schließlich wurde auf die Regelungen zu den Untersuchungsräumen in der Verordnung zu den Sicherheitsuntersuchungen (EndlSiUntV) eingegangen. Allgemeine Darstellungen zu den Endlagersicherheitsverordnungen wurden von endlagerdialog.de bereits in der Arbeitsgruppe F2 auf dem ersten Erörterungstermin vorgetragen (Protokoll PDF-Seite 47-50 und Präsentation).

Wirrwarr der Begriffe, um öffentliche Diskussion zu verhindern?

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Fachkonferenz Teilgebiete
Aufgesetzte Erörterung, ohne die Grundlage verstanden zu haben

Ausweisung der Untersuchungsräume

Beim Reinhören in die gestrige Sitzung der Themen-AG Beteiligung und Transparenz hat endlagerdialog.de einige interessante Punkte aufgeschnappt. Eindeutig ist die Ausweisung der Untersuchungsräume nach § 3 EndlSiUntV bei den im Zwischenbericht festgelegten Teilgebieten eine große Herausforderung. endlagerdialog.de hatte im Zuge der Diskussion um die Untersuchungsverordnung einen eindeutigen Algorithmus zur Ausweisung der Untersuchungsräume verlangt. Dem wurde nicht gefolgt. Stattdessen gibt es jetzt in § 3 eine etwas konfuse Regelung.

Teilgebiete nach BGE begrifflich nicht vereinbar mit EndlSiUntV

Worauf Chaudry vom Öko-Institut e. V. schon des Öfteren hingewiesen hat, ist die Regelung mit dem von der BGE vertretenen Begriff Teilgebiete nicht vereinbar. Denn in Abs. 2 wird formuliert:

…Überlagern sich in einem Teilgebiet, einer Standortregion oder an einem Standort mehrere potenzielle Wirtsgesteine,…

In einem Teilgebiet nach BGE-Zwischenbericht gibt es lediglich ein potenzielles Wirtsgestein. Die Teilgebiete sind stratigraphisch sowie möchte-gern-lithologisch jedoch nicht räumlich ausgerichtet. Die Untersuchungsverordnung geht aber offensichtlich von einer 2D-räumlichen Ausrichtung aus.

Untersuchungsraum und Modellgebiet

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BaSE: „Öffentlichkeitswirksame Kommunikation von Forschungsergebnissen“

Stelle zur Forschung am BaSE neu ausgeschrieben

Nach Weggang des Fachgebietsleiters FA 2 Forschung Standortauswahl und Öffentlichkeitsbeteiligung, Forschung nukleare Entsorgung und Sicherheit (übergreifende Themen) zur BGE, wurde jetzt die Stelle ausgeschrieben – siehe hier. Bemerkenswert ist darin die letzte Position in der Aufgabeliste:

Öffentlichkeitswirksame Kommunikation von Forschungsergebnissen

Kommunikation zu Forschungsergebnissen fand bisher nicht statt

Das BaSE zeichnete sich bisher dadurch aus, dass Forschungsergebnisse lange nach Ablauf des Projektzeitraums nicht veröffentlicht wurden – siehe Perkolation im Steinsalz (01.2018 – 12.2018) erster, zweiter, dritter, vierter und fünfter IFG-Antrag. Veröffentlicht wurde das Ergebnis schließlich im November 2020, fast zwei Jahre nach Ablauf des Projektzeitraums. Kommunikation zu den Forschungsergebnissen fand nicht statt. Lediglich unter Weitere Meldungen waren ein paar wenige Zeilen zu lesen – siehe hier.

Ähnliches spielt sich zurzeit offensichtlich beim Projekt Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche (04.2018 – 04.2020) ab.

Das BaSE beanspruchte bei der Forschung zur Endlagerfrage eine führende Rolle – siehe Erste Statuskonferenz des BfE im Absatz Das BfE als führend in der Forschung? Davon ist bisher noch nichts zu spüren gewesen. Wird sich das in Zukunft ändern?

Wissenschaftliche Fachtagung „Tage der Standortauswahl

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Besserer Zugang zum Daten-Dschungel des Zwischenberichts

Es bestand Hoffnung auf didaktische Aufbereitung

Der Zwischenbericht Teilgebiete ist nun schon gute vier Monate alt. Kurz nach Veröffentlichung war endlagerdialog.de noch der Hoffnung, dass eine didaktische Aufbereitung des Berichts erfolgt – siehe hier auf Seite 11 unten:

Vom Inhalt des Berichts abgesehen sind Sie auch mit dessen Form nicht einverstanden. Warum?

Zielgruppe ist doch die Öffentlichkeit, wie immer betont wird. Dann muss man die Fakten auch lesbar und verständlich aufbereiten. Das fehlt vollständig, ebenso eine angemessene grafische Darstellung, wie sie auch Wissenschaftler*innen für ihre Arbeit benötigen – es wühlt doch niemand mehr in Tabellen rum. Die Darstellungen im Bericht sind zwar bunt, aber man kann damit keine einzige Fragestellung verfolgen.

Was ist das in Ihren Augen: Absicht oder Unvermögen?

Ich nehme erst einmal Unvermögen an. Die Ergebnisse sollten nach dem Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit möglichst schnell veröffentlicht werden, damit sie nicht unkontrolliert in die Öffentlichkeit sickern. Eine didaktische Überarbeitung hätte einige Zeit in Anspruch genommen, hätte auch einen Test durch interessierte Lai*innen erfordert. Ich hoffe, das wird jetzt kurzfristig nachgeholt.

Allein der BUND e.V. hat zu internen Zwecken eine Lesehilfe erstellt

Eine didaktische Überarbeitung hat bisher weder die BGE noch das BaSE in Angriff genommen. Allein der BUND e.V. hat zu internen Zwecken eine Lesehilfe erstellen lassen. Nach der im StandAG festgelegten Rollenverteilung ist dafür nach § 5 StandAG das BaSE zuständig, wo eine ganze Abteilung – ÖB: Öffentlichkeitsbeteiligung – dafür existiert. Der Hinweis in § 9 Abs. 2 wird offensichtlich vom BaSE als Ausrede genutzt, um selbst nicht aktiv werden zu müssen.

Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten. Hierzu erläutert der Vorhabenträger den Teilnehmern der Fachkonferenz Teilgebiete die Inhalte des Zwischenberichts….

BaSE in Selbstbedienungsmanier, keine geologischen Fachkenntnisse

Das BaSE verweigerte sogar Finanzmittel für BGE-unabhängige Expertisen. In Selbstbedienungsmanier hat das Amt die Geschäftsstelle Fachkonferenz installiert – die erst nachträglich durch das BMU abgesegnet wurde – und ausschließlich mit eigenem Personal ohne notwendige geologische Kenntnisse besetzt. Die lange im Vorfeld vom BaSE beauftragte Moderation der Fachkonferenz zeigte keinerlei Fachkenntnis. Ein Wechsel war angeblich nicht möglich. Offensichtlich war auch eine Vorbereitung nach dem Desaster der Auftaktveranstaltung am 17./18.10.2020 nicht angesagt. Es wäre hilfreich gewesen, den Moderator*innen geologische Grundbegriffe beizubringen, dafür zu sorgen, dass sie den Zwischenbericht lesen, zu 90 % verstehen und eine Einführung in die Atomcommunity bekommen. Durchaus angebrachte selbstkritische Aspekte sind der BaSE-Pressemitteilung leider nicht zu entnehmen.

Untersetzende Unterlagen von der BGE nicht nachvollziehbar präsentiert

Vom Vorhabenträger – der BGE – wäre aber auch zu erwarten gewesen, dass die untersetzenden Unterlagen inklusive Datengrundlagen zum Zwischenbericht in nachvollziehbarer Weise präsentiert werden. Auch dies ist leider nicht geschehen – siehe hier. Es wurden zwar viele Fragen eingesammelt, viele Antworten stehen jedoch noch aus. Positiv ist zu erwähnen, dass alle Unterlagen in einem Unterverzeichnis stehen. Dies ermöglicht eine Google-Suche in allen Unterlagen mit

xxx site:https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/

Im Konkreten scheitert das aber oft an Worttrennungen und nicht konsistenter Schreibweise.

Schichtenverzeichnisse ohne Gliederung nach Bohrungen abgelegt

Die Unterlagen sind nicht so geordnet, dass eine Nachvollziehbarkeit mit vertretbarem Aufwand möglich ist. So sind Schichtenverzeichnisse in Datenbericht Teil 3, Tabelle 11 bis 76 ohne Gliederung nach Bohrungen abgelegt und die Schichtenverzeichnisse, die nur als PDF vorlagen, in Anhängen ausgegliedert.

Veröffentlichung der Geologiedaten wenig transparent

Bisher nicht zugängliche Daten werden in neuen Versionen der Datenberichte veröffentlicht. Die alten Datenberichte bleiben weiter zugänglich und ermöglichen einen Vergleich. Die Revisionsnummer bleibt jedoch bei 000, eine Revisionsübersicht gibt es nicht. Das Datum Stand wird auch nicht aktualisiert. Der neue Stand ist lediglich einem Hinweis zu entnehmen:

Vorliegender Datenbericht zeigt alle entscheidungserheblichen Daten, die mit Stand 20.01.2021 gemäß den Regelungen und Verfahren nach dem Geologiedatengesetz veröffentlicht werden können.

Transparenz sieht anders aus. Das Mögliche wird in keinster Weise ausgeschöft – siehe Beitrag Transparent über die Intransparenz informieren.

Selbst geologisch geschultes Personal hat mit der datenmäßigen Nachvollziehbarkeit Probleme

Offensichtlich hat selbst geologisch geschultes Personal in den Ländern mit der datenmäßigen Nachvollziehbarkeit Probleme. So ist in der Stellungnahme des geologischen Landesamtes von Baden-Württemberg zu lesen:

Für eine tiefere Prüfung des Zwischenberichts Teilgebiete benötigen wir auch die von Ihnen zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen verwendeten Geodaten sowie eine finale Zusammenstellung entscheidungsrelevanter Daten. Wir bitten Sie daher, uns diese Informationen zukommen zu lassen.

Zwar gibt es zu den geowissenschaftlichen Abwägungen in 46A – Datenreferenzen: Teilgebiete gewisse Hinweise, diese reichen offensichtlich jedoch selbst für Fachleute nicht aus. Man kann auf die Antwort der BGE gespannt sein. Daraus sollte sich grundsätzlich ergeben, wie der Workflow ablief und wo welche Daten abgelegt wurden.

Evaluation zur Notwendigkeit von Referenzdaten?

Was immer noch schleierhaft ist: In Referenzdatensätze zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG wird auf Seite 17 ausgeführt:

Für die Erstellung der Referenzdatensätze wurde wie folgt vorgegangen:
1. Evaluation, für welche der laut StandAG zu betrachtenden geowissenschaftlichen Abwägungskriterien eine literaturbasierte Beurteilung stattfinden soll, da für deren Bewertung noch keine ortsbezogenen Daten vorhanden sind…

Aber wo ist diese Evaluation zu finden? In Konzept zur generellen Vorgehensweise zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien – Schritt 2 ist auf Seite 92 zu finden:

Die Ermittlung der erforderlichen geowissenschaftlichen Informationen/Daten, die zur Anwendung der Indikatoren benötigt werden, wurde gespiegelt an den Datenabfragen der BGE zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen, welche bei den zuständigen Stellen der Länder und des Bundes vorgenommen wurden. Zudem wurde abgeschätzt, ob die durch die Abfragen bereitgestellten Daten/lnformationen geeignet sind, die Indikatoren der Abwägungskriterien zu bewerten. Es zeigte sich, dass nur in Einzelfällen zu erwarten ist, dass Daten unmittelbar aus den genannten Abfragen für die Anwendung der Indikatoren verwendet werden können. Die direkte Nutzung der Daten zur Bewertung der Indikatoren ist für etwa 50% nicht und für den Rest nur bedingt möglich.

Ist das unter Evaluation zu verstehen? Aber warum dann auf der Basis der Datenabfragen zu Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen? Wo bleibt dabei die Datenabfrage zu den Abwägungskriterien? Diese Frage wartet seit dem 01.01.2021 auf eine Beantwortung durch die BGE.

Der Versuch eines besseren Zugangs zum Daten-Dschungel

Um selbst besseren Zugang zum Daten-Dschungel des Zwischenberichts zu bekommen, hat endlagerdialog.de versucht, die Unterlagen systematischer anzuordnen. Weiterhin wurden bei wesentlichen Papieren das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis extrahiert und unter (info) zugänglich gemacht.

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Datenbericht Mindestanforderungen / Geowissenschaftliche Abwägung

Teil 1: Datenlieferung und -aufbereitung, Master-Inventarisierungstabellen (info)
Teil 2: Bundeslandspezifische Modellierprotokolle, Modellierprotokoll zur Erstellung der Quartärbasis (info)
Teil 3: 3D-Modelle, Thematische Karten, Schichtenverzeichnisse, Sonstige entscheidungserhebliche Daten (info)
Teil 4: Inventarisierungstabellen, Eingangsdaten zur Quartärbasis, zu Störungen und Atektonische Vorgängen (info)

Anlagen zu Datenbericht

PDF-Schichtenverzeichnisse Bohrungen (Tab. 77 in Teil 3)

46A – Datenreferenzen: Teilgebiete
46B – Datenreferenzen: Keine Teilgebiete

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Salzstock Gorleben

Zitierte Sekundärdokumente

Berichte, die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von der BGE beauftragt wurden

Grundlagen zur Bewertung von Endlagersystemen

Konzept geowissenschaftliche Abwägung

Methoden zu den Ausschlusskriterien