BGE: „Informationsangebot erweitert“

Meldung über erweitertes Informationsangebot

In einer Meldung vom 08.02.2021 verkündet die BGE, sie habe ihr Informationsangebot zum Zwischenbericht erweitert. So sind dreiundzwanzig 3D-Modelle zur Verfügung gestellt worden, eine Einleitung in die Bedienung ist nicht zu finden. Weiterhin sind die Shape-Dateien zu den Identifizierten Gebieten schon seit längerer Zeit verfügbar. Wie man sich ein eigenes GIS-System zum Beispiel mit QGIS aufbaut, wird nicht erläutert. Hier könnte BaSE Hilfestellung leisten.

Antworten aus den Videosprechstunden fehlen, Links führen in die Irre

Die Antworten zu den Fragen, die in den Videosprechstunden gestellt wurden, findet man ebenfalls nicht. Sehr enttäuschend ist der Link zur Grafik zur besseren Orientierung. Die Grafik gibt es schon lange und sie ist ohne Funktion. Denn es gibt darin keine Links zu den entsprechenden Unterlagen. Es ist einfach eine platte Grafik. Ebenfalls enttäuschend ist der Link zu den aktualisierten Datenberichten. Er führt zu allen Berichten, ohne dass die aktualisierten Berichte erkennbar wären. Da muss man erst alles anklicken.

Weiß die BGE selbst nicht mehr, wo die Daten zu finden sind?

Weiterlesen

Was bedeutet „wissenschaftsbasiert“?

Die fünf Kriterien

Das Standortauswahlverfahren sollte nach § 1 Abs. 2 StandAG folgende fünf Kriterien erfüllen:

  • partizipativ,
  • wissenschaftsbasiert,
  • transparent,
  • selbsthinterfragend und
  • lernend.

Was bedeutet dabei wissenschaftsbasiert? Reicht es dabei aus, dass im Elfenbeinturm klammheimlich Methoden entwickelt werden, diese ohne Rücksicht auf Reichweite im Internet kurz zur Diskussion gestellt werden und dann flugs angewendet werden?

Der Wissenschaftsrat meldet sich zu Wort

Um diese Fragen zu beantworten, sollte man sich die Hintergrundinformation des Wissenschaftsrats vom 25.01.2021 mit dem Titel Impulse aus der COVID-19-Krise für die Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland ansehen, wo auf Seite 3 unter Handlungsbedarf ausgeführt wird:


Wissenschaftskommunikation ist auf das Engagement von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angewiesen, die über wissenschaftliche Erkenntnisse in Dialog treten, die Logik wissenschaftlichen Arbeitens und die Bedingungen der Produktion wissenschaftlichen Wissens transparent vermitteln und zudem Vertrauen erzeugen können. Für den professionellen Umgang mit der vielfältigen Medien- und Kommunikationslandschaft sowie der Heterogenität von Adressaten und deren selektiver Rezeptionsbereitschaft sind Unterstützungsstrukturen in den wissenschaftlichen Einrichtungen erforderlich. Zudem liegt es im Eigeninteresse des Wissenschaftssystems, sich an der Suche nach Lösungen zur Verbesserung der Situation von Wissenschaftsjournalistinnen und -journalisten zu beteiligen.

Zutreffend auch für die Standortsuche und die Geowissenschaften

Auch wenn diese Zeilen aus der aktuellen Lage im Hinblick auf die medizinischen Wissenschaften entstanden sind, treffen sie haargenau auf das Problem der Standortsuche und damit die Geowissenschaften zu. Auch hier spielen Wissenschaft und Transparenz eine große Rolle mit dem Ziel, Vertrauen zu schaffen. Doch wenn man sich die Entwicklung seit 2017 ansieht, dann spielen Wissenschaft, Transparenz und Kommunikation kaum eine Rolle, geschweige denn Vertrauensbildung. Zwar gibt es immer wieder Sonntagsreden zu den oben erwähnten fünf Kriterien, umgesetzt wird aber nichts – siehe zum Beispiel Fehlerkultur – was ist daraus geworden?. Hatte die Entwicklung bei der Arbeit der Endlagerkommission durch zunehmende Transparenz eine gewisse Hoffnung auf einen Kulturwandel bei den öffentlichen Institutionen erweckt, so enttäuschend ist der Rückzug in die Intransparenz in Abstufung bei BMU, BfE/BaSE, BGE und selbst beim NBG.

Weiterlesen

1 Million Jahre?

Bjornerud, M.(2020). Zeitbewusstheit – Geologisches Denken und wie es helfen könnte, die Welt zu retten. Seite 101

Vom Nachweis- zum Bewertungszeitraum

Wird im StandAG in § 22 Abs. 2 Punkt 1 noch von einem euphemistischen Nachweiszeitraum von 1 Million Jahre gesprochen, hat sich in der EndlSiAnfV der realistische Begriff Bewertungszeitraum durchgesetzt – siehe in der Begriffsbestimmung in § 2 Punkt 3, in der Festlegung auf 1 Million Jahre in § 3 Abs. 1 und an weiteren gut 20 Textstellen. Aber trotzdem wird dieser Zeitraum oft als illusorisch betrachtet, da er weit außerhalb der Vorstellungskraft der meisten Menschen liegt.

Geologie betrachtet 4.500 Millionen Jahre

In Augen von Geolog*innen ist dieser Zeitraum eher kurz. Schließlich betrachtet die Geologie die Entwicklung insbesondere der Erdkruste über etwa 4.500 Millionen Jahre. endlagerdialog.de ist durch eine Rezension in GMIT (82, Dezember 2020, Seite 102 f.) auf das sehr interessantes Buch der amerikanischen Geologin Marcia Bjornerud mit dem Titel Zeitbewusstheit – Geologisches Denken und wie es helfen könnte, die Welt zu retten gestoßen.

Der Kern des Buches

In dem weitgehend allgemein verständlichen Buch geht es im Kern um die Betrachtung des

Weiterlesen

RESUS, der erste Blick in die Unterlagen

Die wesentliche Rolle der geologischen Abwägungskriterien im Schritt 2

Im Schritt 2 der Phase 1 müssen die geologischen Abwägungskriterien eine wesentliche Rolle spielen. Erst dadurch erhält das Verfahren den komparativen – also vergleichenden – Charakter. Zwar wurden diese Kriterien bereits im Schritt 1 angewendet, jedoch nur in einer sehr rudimentären Weise. Dazu wurden nur wenige Daten, die die Länder geliefert hatten, ausgewertet. Durch massive Verwendung von Referenzdaten wurde dieses ein Stück weit verschleiert. Formal ist dieses Vorgehen aber durch das StandAG gedeckt.

Problem der Aggregierung, entstanden durch Kompromiss in letzter Minute

Zur Anwendung der geologischen Abwägungskriterien und insbesondere zur Aggregierung gibt der Gesetzestext keine Methode vor. Der AkEnd-Bericht machte dazu Aussagen (Seite 105) auf der Basis dreier Gewichtungsgruppen der geologischen Abwägungskriterien.

In der Endlagerkommission ging es letztlich um die Einordnung des Deckgebirgskriteriums in eine solche Gewichtungsgruppe. Der in geheimer Sitzung – siehe Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche und Arbeit der Endlagerkommission – eine kritische Würdigung – entwickelte Kompromiss bestand aus dem rigorosen Ersatz des Begriffs Gewichtungsgruppe durch Kriteriengruppe. Wei­terhin wurden die wichtenden Aussagen zu den Abwä­gungskriterien vollständig gestrichen. Damit erhielten alle Abwägungskriterien formal die gleiche Wichtung. Das Abwägungskriterium zum Deckgebirge wurde der Kri­teriengruppe 3 zugeordnet.

RESUS – Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs

Zum Problem der Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs wurde von der BGE ein Arbeitsprojekt in Auftrag gegeben mit der Bezeichnung RESUS – Grundlagenentwicklung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und zur sicherheitsgerichteten Abwägung von Teilgebieten mit besonders günstigen geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Bearbeitet wurde das Projekt von GRS, BGR und BGE TEC. Die Ergebnisse sind in einem Synthese- und zehn Einzelberichten auf insgesamt 1921 Seiten festgehalten, die Ende November veröffentlicht wurden – siehe hier.

Vorabversionen schon im Zwischenbericht erwähnt

Fünf der RESUS-Ergebnisberichte in Vorabversionen werden im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht Teilgebiete erwähnt – siehe Endlagersuche -> Wesentliche Unterlagen -> Zwischenbericht Teilgebiete -> Zitierte Sekundärdokumente -> Berichte, die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von der BGE beauftragt wurden. Deshalb sah sich endlagerdialog.de veranlasst, bereits zur Bearbeitung des Zwischenberichts die RESUS-Papiere und hier insbesondere den Synthesebericht anzusehen.

Synthesebericht Seite 59 – Ionenstärke

Weiterlesen

Konzeptpapier zur Erörterung des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 9 Abs. 2 StandAG
REV 03

Das folgende Konzept wurde der AG Vorbereitung des ersten Erörterungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete (AG_V) am 09.11.2020 vorgelegt. Es wurde in der AG_V nicht bearbeitet und von der AG_V auch nicht veröffentlicht. Das Papier wurde bisher dreimal überarbeitet und wird hiermit der Öffentlichkeit zur Diskussion übergeben.

Um ein möglichst großes Verständnis als Grundlage einer Vertrauensbildung zu erreichen, wird folgender Aufbau der Fachkonferenzen vorgeschlagen. Er gliedert sich in

1 Plenumsrunden

  • 1.1 Die letzten ca. 420 Mio. Jahre der Entwicklung des geologischen Untergrundes unter Deutschland
  • 1.2 Inventarisierung der Wirtsgesteine
  • 1.3 Anwendung Mindestanforderungen
  • 1.4 Anwendung der Geologischen Abwägungskriterien
  • 1.5 Ausschlussgebiete
  • 1.6 Ausblick auf die weiteren Teilschritte in der Phase 1

2 Arbeitsgruppen

  • 2.01 AG Kristallin
  • 2.02 AG Tongestein
  • 2.03 AG Salz flach
  • 2.04 AG Salzstock
  • 2.05 AG Gesteinskombination
  • 2.06 AG Rahmenbedingungen im weiteren Verfahren
  • 2.07 AG Künstliche Barrieren
  • 2.08 AG Veröffentlichung verwendeter Geologiedaten
  • 2.09 AG Daten-Visualisierung
  • 2.10 AG Duale Strategie
  • 2.11 AG Beteiligungsbereitschaft
  • 2.12 AG Online- und konventionelle Beteiligungsformate
  • 2.13 AG Abfallinventar
  • 2.14 AG Verständnis
  • 2.15 AG Gläserne BGE
  • 2.16 Weitere AGs

3 Weitere Arbeitsvoraussetzungen

  • 3.1 Online-Beteiligungsplattform
  • 3.2 arcgis-Plattform
  • 3.3 Revision des Zwischenberichts

Mit der vorgeschlagenen Struktur können in den Plenumsrunden die wesentlichen geologischen Grundlagen vermittelt werden, die dann in den Arbeitsgruppen auf die möglichen Wirtsgesteine heruntergebrochen werden. Weiterhin sollten in den Arbeitsgruppen Themen behandelt werden, die über die Wirtsgesteinsfragen hinausgehen und die Setzungen des StandAGs vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsprojekte des BaSE, der BGE sowie von ENTRIA, SOTECradio, TRANSENS und von Entwicklungen im internationalen Bereich aufgreifen. Dazu ist die Einbindung von Fachpersonen notwendig. Zu den Wirtsgesteinsfragen bieten sich dazu unter anderem die Fachgutachter *innen nach § 35 Abs. 4 GeolDG an. Zu den darüber hinausgehenden Fragen kommt man an Chapman / McCombie (Association for Regional and International Underground Storage (arius), nationale Programme Japan, Niederlande) und Buser (Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft INA GmbH) nicht vorbei.

Weiterlesen

„Wissen als Risiko“ und das Langzeitlagerproblem

Wissensvermittlung in Anhörungen?

Im Blog demokratie.plus erschien ein Beitrag von Jörg Sommer mit dem Titel Wissen als Risiko. Er analysiert darin die Rolle des Wissens insbesondere im politischen Prozess wie zum Beispiel bei Expert*innenanhörungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages. Sehr treffend stellt er dazu fest:

Ich habe solche, stark ritualisierten Prozesse oft genug mitgemacht, um zu wissen: Ausschussanhörungen haben in der Regel weniger mit Wissensvermittlung als mit Selbstbestätigung zu tun.

Wissen im Standortauswahlgesetz

Beim Problem der Langzeitlagerung von radioaktiven Abfällen spielt Wissen eine wesentliche Rolle. So legt das Standortauswahlgesetz in § 1 Abs. 2 fest, dass das Auswahlverfahren unter anderem wissenschaftsbasiert ausgestaltet werden muss. Insbesondere ist geologisches Wissen gefragt, das an den Schulen lediglich marginal vermittelt wird. Dazu passt ein weiteres Statement aus oben genanntem Beitrag:

Bei vielen Themenfeldern macht es Sinn, zu Beginn eines Diskursprozesses nötiges Wissen zur Verfügung zu stellen. Doch schon bei einer gewöhnlichen Verkehrswegeplanung übersteigt das Maß an Wissen den Anteil des von den Beteiligten Verdaubaren um ein Vielfaches.
Eine bloße Herstellung von „Transparenz“ durch wahre Informationslawinen hilft da wenig.

Wer vermittelt Grundlagenwissen?

Bei der Standortsuche wurde es bisher noch nicht versucht, Grundlagenwissen insbesondere zur Geologie zu vermitteln – siehe auch Warum nicht ein Funkkolleg Geologie statt wirkungsloser Warnungen vor Populismus? Das dafür nach § 5 StandAG zuständige BaSE verschanzt sich hinter einem Notariat ohne Notarin und lässt Kampagnen von der Werbeagentur Scholz & Friends durchführen.

Information der Öffentlichkeit durch eine unabhängige und eigenständige Organisation

Weiterlesen

Interaktive Karte ergänzt und korrigiert

Größerer Ausschnitt siehe hier

Interaktive Karte verbessert

Die BGE hat am 04.12.2020 die interaktive Karte zum Zwischenbericht Teilgebiete ergänzt und korrigiert. Es wird mitgeteilt:

Ergänzung und Korrektur am 04.12.2020

Ergänzung
In der aktualisierten Version der Onlinekarte sind nun auch die Flächen der ausgeschlossenen Gebiete dargestellt.

Korrektur
Im Zuge der Aktualisierung der Onlinekarte zeigte sich, dass für die Darstellung des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru versehentlich nicht die finale Geometrie des Teilgebiets verwendet wurde.
Bei dem Layer „Prätertiäres Tongestein“ wurde das Feature des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru korrigiert sowie der Einzellayer des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru. Die aktualisierte Geometrie des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru ist ca. 250 km² (1,6 %) kleiner als in der ursprünglichen Version, wo die Größe des Teilgebiets im Nordwesten von Brandenburg (Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin) und im Süden von Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis Ludwigslust-Parchim) überschätzt wurde.

Bohrungen als Ausschlussgebiete

Weiterlesen

Zwischenbericht Teilgebiete: Die Diskussion tobt in Hinterzimmern

Stellungnahme der DAEF – insbesondere zum Salzstock Gorleben

Bei intensiver Suche auf der BGE-Internetseite unter Endlagersuche -> Wesentliche Unterlagen -> Diskussionen und Fachdebatte ->Stellungnahmen -> Fachstellungnahmen stößt man auf eine schriftliche Stellungnahme der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) zum Zwischenbericht Teilgebiete, datiert mit 16.10.2020, und ein Antwortschreiben dazu von der BGE, datiert mit 05.11.2020. Die Zeitpunkte der Veröffentlichung wird leider nicht mitgeteilt. Hier wird die fiese Taktik des BaSE übernommen. Eine Zusammenfassung von der BGE trifft den wesentlichen Teil des Briefwechsels:

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) hat eine Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) abgegeben. Sie befasst sich vor allem mit den Themen Gorleben sowie der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Die DAEF stellt in Frage, ob diese für den Zwischenbericht überhaupt hätten angewendet werden müssen. Die BGE geht in ihrer Antwort auf die Stellungnahme auf die aufgeworfenen Fragen ein und weist zudem darauf hin, dass eine Nicht-Anwendung nicht gesetzeskonform gewesen wäre. Die BGE bedankt sich für die Stellungnahme und bittet um eine Fortführung der Diskussion mit der DAEF.

Wie nicht anders zu erwarten, knüpft die Stellungnahme an die Beurteilung des Salzstocks Gorleben an. Hier geht es um die Begriffe Deckgebirge und Überdeckung.

Standortauswahlgesetz so überhaupt umsetzbar

Weiterlesen