Zwischenbericht Teilgebiete: Die Diskussion tobt in Hinterzimmern

Stellungnahme der DAEF – insbesondere zum Salzstock Gorleben

Bei intensiver Suche auf der BGE-Internetseite unter Endlagersuche -> Wesentliche Unterlagen -> Diskussionen und Fachdebatte ->Stellungnahmen -> Fachstellungnahmen stößt man auf eine schriftliche Stellungnahme der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) zum Zwischenbericht Teilgebiete, datiert mit 16.10.2020, und ein Antwortschreiben dazu von der BGE, datiert mit 05.11.2020. Die Zeitpunkte der Veröffentlichung wird leider nicht mitgeteilt. Hier wird die fiese Taktik des BaSE übernommen. Eine Zusammenfassung von der BGE trifft den wesentlichen Teil des Briefwechsels:

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) hat eine Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) abgegeben. Sie befasst sich vor allem mit den Themen Gorleben sowie der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Die DAEF stellt in Frage, ob diese für den Zwischenbericht überhaupt hätten angewendet werden müssen. Die BGE geht in ihrer Antwort auf die Stellungnahme auf die aufgeworfenen Fragen ein und weist zudem darauf hin, dass eine Nicht-Anwendung nicht gesetzeskonform gewesen wäre. Die BGE bedankt sich für die Stellungnahme und bittet um eine Fortführung der Diskussion mit der DAEF.

Wie nicht anders zu erwarten, knüpft die Stellungnahme an die Beurteilung des Salzstocks Gorleben an. Hier geht es um die Begriffe Deckgebirge und Überdeckung.

Standortauswahlgesetz so überhaupt umsetzbar

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Da ist Holger Klein schlauer als der Professor am Institut für Endlagerforschung an der TU Clausthal

Wer redet ist nicht tot

Holger Klein bietet eine Sammlung von kostenlosen PODCASTs an unter dem Motto Wer redet ist nicht tot (WRINT), einem Satz aus Gottfried Benns Gedicht Kommt. In WR1157 Endlagersuche führt er ein gut einstündiges Gespräch mit Klaus Jürgen Röhlig, Mathematiker und Professor am Institut für Endlagerforschung an der TU Clausthal.

Ein lockeres, allgemein verständliches Gespräch

Der Podcast ist zwar lang, aber es wird ein lockeres, allgemein verständliches Gespräch über die Endlagersuche aus dem aktuellen Anlass des Zwischenberichts Teilgebiete geführt. Aber auch viele Nebenaspekte werden angesprochen. So auch die Projekte Asse und Konrad. Das Anhören lohnt sich, wenn man demnächst trotz Pandemie elektromobil mit der Deutschen Bahn länger unterwegs ist. An drei Stellen kam endlagerdialog.de jedoch ins Stutzen.

Gesteine so kombinieren, dass mehrere Vorteile genutzt werden

Nach der Schilderung der Vor-und Nachteile der unterschiedlichen Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin kam der Gesprächspartner von Herrn Röhlig auf die Idee, diese Gesteine zu kombinieren, um so möglichst viele Vorteile nutzen zu können. Er formuliert das etwas ungeschickt mit (12:33)

Oder wir finden eine Ecke, wo es Mischgestein gibt.

Dies wird von Röhlig abgewehrt, da hier eine Charakterisierung nicht möglich sei. Er greift es nicht in dem Sinne auf, dass unterschiedliche geologische Barrieren zu einem diversitären Endlagersystem mit einem geringeren Risiko der Freisetzung benutzt werden können als es bei lediglich einer geologischen Barriere in der Regel der Fall ist. Da ist Holger Klein schlauer als der Professor am Institut für Endlagerforschung an der TU Clausthal. Und der Professor bemerkt es nicht einmal.

Strahlenschutzgrundsatz der Optimierung nicht angeführt

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Notariat ohne Notar*in – eine BaSE-Innovation

Das Notariat des BaSE

Sprach sich der Partizipationsbeauftragte noch vor Kurzem dafür aus, dass die Fachkonferenz Teilgebiete auch Vorschläge zu einer Evaluation des StandAG mache könne – siehe hier, tauchte dann in einer BaSE-Verlautbarung die folgende Passage auf:

Aufgabe und Ziel der Fachkonferenz nach StandAG ist es, den Zwischenbericht Teilgebiete der BGE mbH zu erörtern und der BGE mbH im Anschluss daran ihre Beratungsergebnisse vorzulegen. Über die Form der Ergebnisse (Stellungnahmen, Bericht o.ä.) entscheidet die Fachkonferenz. Die BGE mbH muss laut Gesetz die Rückmeldungen der Fachkonferenz bei ihrer weiteren Arbeit berücksichtigen. Von diesem Beratungsgegenstand kann die Fachkonferenz nicht abrücken. Darauf achtet ein Notariat, das das BASE einrichten wird.

Weiterhin wird ein Video mit dem Titel Die Rolle des Notariats bei der Fachkonferenz Teilgebiete zur Verfügung gestellt.

Einschätzung der Bundesnotarkammer

Da der Notartätigkeiten in der Regel genehmigt werden müssen, wandte sich endlagerdialog.de an die Bundesnotarkammer. Die Antwort kam prompt:

…vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir möchten betonen, dass es sich bei dem von Ihnen genannten Notariat des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) keinesfalls um ein Notariat im klassischen Sinne handelt. Es besteht also keinerlei Bezug zu Notaren. Wir sind selbst über die Wortwahl des BASE verwundert. Es scheint schlicht ein neutrales Gremium zu sein, dem man das Wort „Notariat“ gegeben hat. Für weitere Hintergrundinformationen müssten Sie sich bitte direkt an das BASE wenden.

Offensichtlich will das BaSE ein Notariat ohne Notar*in einrichten, eine Innovation, die nach meiner Einschätzung einmalig ist.

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Der Zwischenbericht Teilgebiete wirft seine Schatten voraus

Methode zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien

In der von der BGE veröffentlichten Methodik zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien vom 06.05.2020 wird auf Seite 6 ausgeführt:

Im Zuge der Anwendung der geoWK [geowissenschaftliche Abwägungskriterien] kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung der identifizierten Gebiete, da die Datenlage (Existenz, räumliche Auflösung) dies nicht gestattet.

Zur weiteren Erläuterung sei die Abbildung aus obiger Veröffentlichung auf Seite 5 gezeigt:

Zwei Interpretationen

Den obigen Satz kann man trivial interpretieren. Die identifizierten Gebiete können natürlich nicht durch die Berücksichtigung der Abwägungskriterien verändert werden, denn sie sind ja definiert durch die Anwendung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen. Diese triviale Aussage sollte hier wohl nicht getroffen werden. Exakter müsste dann aber der Satz entweder lauten:

Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung, so dass die Flächen der identifizierten Gebiete mit den Flächen der Teilgebiete identisch sind.

Oder obiger Satz sollte ausführlicher lauten:

Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien kommt es im Schritt 1 der Phase 1 zu keiner Flächenänderung der identifizierten Gebiete, d. h. jedes identifizierte Gebiet ist entweder ohne Abstriche als Teilgebiet übernommen oder als nicht günstig gekennzeichnet worden.

Ausschluss findet nicht statt

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„Ein gänzlich anderer Weg“?

„Ein gänzlich anderer Weg“ und „Ja, es geht, aber völlig anders“

Im .ausgestrahlt-Blog erschien heute ein Beitrag mit dem Titel Ein gänzlich anderer Weg. Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt, stellt darin vor, wie ein anderer Weg für die Endlagersuche aussehen könnte. Titel und Inhalt erinnern stark an ein Papier aus dem Jahr 2012. Damals war die Headline Ja, es geht, aber völlig anders – siehe dazu Endlagersuchgesetz: Die Zivilgesellschaft mischt sich ein und Der zweite fatale Gorleben-Fehler.

ENTRIA als wissenschaftliche Basis

Man kann nur hoffen, dass die Vorstellungen von Jochen Stay nicht wieder vollkommen unbeachtet bleiben. So werden auseinadergesetzt NIMBY, NIABY, Vetorechte etc., die bereits im Projekt ENTRIA untersucht wurden und zum Beispiel zwischen den Zeilen von Achim Brunnengräber in seinem Podcast-Beitrag andiskutiert werden – siehe Endlagersuche als PODCAST. Auch ein Blick in die drei Bände Nuclear Waste Governance sowie Challenges of Nuclear Waste Governance und Conflicts, Participation and Acceptability in Nuclear Waste Governance – könnte zur Klärung des Problemhintergrundes hilfreich sein.

Spezialist für Unerwartet neue Wege

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BMU verbreitet Fehlinformation zu den Sicherheitsverordnungen

Sicherheitsverordnungen durch Bundestag bestätigt

Heute wurden die Sicherheitsverordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG im Bundestag bestätigt, wie sie vom BMU vorgelegt wurden. Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, die dazu verabschiedet wurde, wiederholt nur Altbekanntes. Selbst der letzte Absatz

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
den Stand von Wissenschaft und Technik der Sicherheitsuntersuchungen für ein Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge für die Evaluierung der Sicherheitsverordnungen zu unterbreiten. Dazu liefert die Bundesregierung dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit jeweils zur Mitte der Legislaturperiode einen schriftlichen Bericht, über den anschließend im Ausschuss beraten wird.

geht nicht wesentlich über die Regelungen in § 26 Abs. 3, letzter Satz bzw. § 27 Abs. 6, letzter Satz StandAG hinaus, wonach die Verordnungen spätestens nach bzw. alle zehn Jahre zu überprüfen sind.

Sachfremde Beschlussempfehlung

Die Anbindung an Legislaturperioden ist sachfremd. Sinnvoll wäre es, jeweils vor der Durchführung der weiterentwickelten bzw. den umfassenden vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen eine Überprüfung durchzuführen – also vor der Entscheidung nach § 15 Abs. 3 (übertägige Erkundungen) bzw. § 17 Abs. 2 (untertägige Erkundungen).

Fehlinformation in BMU-Pressemitteilung

Noch haarsträubender ist die Pressemitteilung des BMU zur Bestätigung durch den Bundestag. Darin wird behauptet:

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LAST CALL: Sicherheitsverordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG

Erste Sitzungswoche des Bundestages nach der Sommerpause

Der Bundestag kommt in der kommenden Woche zu seiner ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause zusammen. In dieser Woche müssen die eventuellen Änderungen zu den Sicherheitsverordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG eingebracht werden.

Öffentliche Anhörung ohne fundamentale Kritik?

Die öffentliche Anhörung dazu fand in der 77. Sitzung des Umweltausschusses statt. Trotz erheblicher Bedenken von endlagerdialog.de, die man auf gut 10 Seiten – siehe auch hier – nachlesen kann, war damals das Resümee der Vorsitzenden des Ausschusses (zitiert nach Wortprotokoll):

Ich will für den weiteren Prozess sagen, ich habe nicht den Eindruck, dass es – wie sehr oft bei Gesetzesvorlagen – wirklich fundamentale Kritik gibt und man sagt, das geht aber gar nicht mit diesem Entwurf. Und ich glaube, das liegt auch daran, dass dieser Verordnungsentwurf in der Tat die Empfehlungen der Kommission sehr, sehr weit aufgegriffen hat. Das ist wirklich sehr ausführlich und ich denke, wir werden an der einen oder anderen Stelle im Ausschuss noch diskutieren. Ich erwarte mir einen sehr konstruktiven Prozess bis zum Beschluss.

Das ist damit darauf zurückzuführen, dass in der Anhörung kaum kritische Stimmen zu Wort kamen.

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Grundwasseralter: Die BGR kann es transparent!

Aufruf der BGR

Die BGR ruft Firmen und Institutionen auf, vorliegende Isotopendaten zu Grundwasser für ein Forschungsprojekt zur Verfügung zu stellen – siehe Aufruf. Das Projekt Methodenentwicklung zur Nutzung von Grundwasserverweilzeiten steht im Zusammenhang mit der Standortauswahl für ein tiefengeologisches Langzeitlager für radioaktive Abfälle. Aus den Isotopendaten kann auf das Alter des Grundwassers geschlossen werden. Junges Grundwasser ist ein Ausschlusskriterium – siehe § 22 Abs. 2 Punkt 6 StandAG.

Was ist junges Grundwasser?

Die Definition von jungem Grundwasser wird weder im Abschlussbericht der Endlagerkommission noch im StandAG geliefert. In der Gesetzesbegründung wird lediglich ausgeführt:

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