Nationale Aufgabe und Problem
Im Jahr 2005 erschien die BfS-Broschüre Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationale Aufgabe. Was nicht öffentlich wurde: Der ursprüngliche Titel lautete Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationales Problem. Doch die Endlagerung durfte nicht als Problem deklariert werden, denn in einigen Kreisen war man der Überzeugung, technisch sei sie bereits gelöst, es fehle nur der politische Wille, dies umzusetzen.
Schweizerischer Blog „NUCLEAR WASTE“
Marcos Buser und Walter Wildi betreiben den schweizerischen Blog NUCLEAR WASTE. Buser analysiert in seinen letzten drei Beiträgen (Von der „Geologischen Tiefenlagerung“ zur „Dualen Strategie“ Teil1, Teil 2.1 und Teil 2.2) das Problem Endlagerung vor dem Hintergrund seiner persönlichen Erfahrungen in der Schweiz. Er legt dabei eine Betrachtungstiefe an, die einmalig ist. Dadurch wird klar, dass die Endlagerung nicht nur ein normales Problem darstellt, sondern eine große Herausforderung sowohl an wissenschaftliches als auch an politisch-öffentliches Handeln stellt.
Juristisch-administratives Vorgehen nach StandAG
Zurzeit wird in Deutschland an das Problem weitgehend juristisch-administrativ herangegangen. Eine Fachdiskussion, die über das Standortauswahlgesetz hinausgeht, wird kaum geführt. Und das obwohl die Endlagerkommission immer wieder von einem selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren gesprochen hat und dies auch in § 1 Abs. 2 StandAG so formuliert ist. Doch wo sind die Anzeichen eines solchen Verfahrens?
Probleme mit Endlagerprojekten auch für chemisch-toxische Abfälle
Buser stellt anfangs diverse Probleme mit Endlagerprojekten vor und bezieht dabei auch Untertagedeponien für chemisch-toxische Abfälle wie die Deponie Stocamine ein. Weiterlesen