Problem Endlager aus umfassender und nicht nur juristisch-administrativer Sicht

Nationale Aufgabe und Problem

Im Jahr 2005 erschien die BfS-Broschüre Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationale Aufgabe. Was nicht öffentlich wurde: Der ursprüngliche Titel lautete Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationales Problem. Doch die Endlagerung durfte nicht als Problem deklariert werden, denn in einigen Kreisen war man der Überzeugung, technisch sei sie bereits gelöst, es fehle nur der politische Wille, dies umzusetzen.

Schweizerischer Blog „NUCLEAR WASTE“

Marcos Buser und Walter Wildi  betreiben den schweizerischen Blog NUCLEAR WASTE. Buser analysiert in seinen letzten drei Beiträgen (Von der „Geologischen Tiefenlagerung“ zur „Dualen Strategie“ Teil1, Teil 2.1 und Teil 2.2) das Problem Endlagerung vor dem Hintergrund seiner persönlichen Erfahrungen in der Schweiz. Er legt dabei eine Betrachtungstiefe an, die einmalig ist. Dadurch wird klar, dass die Endlagerung nicht nur ein normales Problem darstellt, sondern eine große Herausforderung sowohl an wissenschaftliches als auch an politisch-öffentliches Handeln stellt.

Juristisch-administratives Vorgehen nach StandAG

Zurzeit wird in Deutschland an das Problem weitgehend juristisch-administrativ herangegangen. Eine Fachdiskussion, die über das Standortauswahlgesetz hinausgeht, wird kaum geführt. Und das obwohl die Endlagerkommission immer wieder von einem  selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren gesprochen hat und dies auch in § 1 Abs. 2 StandAG so formuliert ist. Doch wo sind die Anzeichen eines solchen Verfahrens?

Probleme mit Endlagerprojekten auch für chemisch-toxische Abfälle

Buser stellt anfangs diverse Probleme mit Endlagerprojekten vor und bezieht dabei auch Untertagedeponien für chemisch-toxische Abfälle wie die Deponie Stocamine ein. Weiterlesen

Hat der Pluralismus bei der Endlagerung wieder Chancen?


Pluralistische Scientific Community und NBG-Workshop

In den letzten fast vierzig Jahren wurden in der Regel strittige Fragen bei der Endlagerung von offizieller Seite nicht öffentlich präsentiert und diskutiert. Eine funktionierende, pluralistische Scientific Community war nicht sichtbar – siehe Beitrag Was bedeutet wissenschaftsbasiert?

Beim Workshop des Nationalen Begleitgremiums zu den geologischen Daten für die Ausschlusskriterien war das anders. Das erinnert ein wenig an die Veranstaltung Zwischenergebnisse zum Salzstock Gorleben am 15. und 16. Mai 1981 in Lüchow, wo nach dem Prinzip Rede und Gegenrede vorgegangen wurde. Diese Tradition wurde leider abgebrochen.

Eiszeitliche Auswirkungen

Offensichtlich wurde das beim Vortrag von Prof. Hübscher mit dem Titel Hebungen, Senkungen und eiszeitliche Auswirkungen auf den (auch tieferen) Untergrund. Bisher wurden Eiszeiteinwirkungen immer als geklärt dargestellt – siehe BGR-Studie zu eiszeitlichen Rinnen. Herr Hübscher erwähnte Rinnen bis 1000 m Tiefe und nach seiner Ansicht ist nicht geklärt, inwiefern vorhandene eiszeitliche Rinnen bei folgenden Eiszeiten vertieft werden können. Insgesamt ist er der Meinung, dass die eiszeitlichen Prozesse konzeptuell beschrieben seien, aber es fehle weitgehend an quantifizierende Studien. Weiterlesen

2. Fachworkshop der BGE

Quelle: Zeitplan BGE

AG Standortauswahl der BGE und Zusammenarbeit mit der BGR

Am 16./17.04.2018 fand der 2. Fachworkshop der BGE statt. Die AG Standortauswahl in der BGE betreibt die Standortsuche zurzeit mit 14 MitarbeiterInnen und einem kommissarischen Leiter. Über die Ausschreibung von weiteren 14 neuen Stellen für die Aufstockung der AG und damit die Umsetzung des ersten Meilensteins bei der Umsetzung des selbsthinterfragenden Systems in der BGE wurde nicht konkret informiert – siehe hier.

Für die Zusammenarbeit der BGE mit der BGR wird zurzeit eine Vereinbarung erarbeitet.

Datenabfrage Mindestanforderungen

Wesentlicher Diskussionsgegenstand war die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen, die am 19.03.2018 gestartet wurde und bis zum 15.05.2018 laufen soll. Dazu wurde eine Arbeitshilfe erstellt – siehe hier Seiten 4 bis 7.

Begriff Kristallingestein

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Nachrichten aus der heutigen NBG-Sitzung

BGE zu Ausschlussgebieten

Alle Daten zu den Ausschlusskriterien wurden von den Landesbehörden geliefert. Mit einer konsistenten Darstellung ist in einem guten halben Jahr zu rechnen. Eine Überprüfung der von den Ländern gelieferten Daten durch einen Dritten ist nicht vorgesehen, wäre auch nicht einfach zu realisieren. Über Veröffentlichungen von Daten vor dem Bericht zu den Teilgebieten nach § 13 StandAG gibt es unterschiedliche Meinungen von BfE und BGE. Dazu fand im März ein aufsichtliches Statusgespräch statt. Das Protokoll darüber ist nicht veröffentlicht. Die Frage konnte bei diesem Gespräch zwischen BfE und BGE nicht geklärt werden, deshalb wurden Gutachten in Auftrag gegeben. Die genaue Fragestellung, die darin zu behandeln ist, ist weder öffentlich noch dem NBG bekannt.

BGE zu Mindestanforderungen

Für die Datenabfrage bei den Ländern zu den Mindestanforderungen ist eine Arbeitshilfe erstellt worden, die bisher weder auf der Informationsplattform noch von der BGE veröffentlicht wurde. Die Arbeitshilfe ist jedoch in der öffentlichen NBG-Sitzung verteilt worden, siehe hier. Diese Datenabfrage steht im Mittelpunkt des zweiten BGE-Workshops mit den Ländern am 16./17. April 2018 in Braunschweig. Der jetzige Zeitplan der BGE geht von einer Ermittlung von  Teilgebieten nach § 13 StandAG Mitte 2020 aus.

BfE erstellt geänderte Version des Positionspapiers zur Öffentlichkeitsbeteiligung

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Staatliche Kompetenz bei Strahlenschutz in der Entsorgung geschwächt

Fortbestehen des Fachgebiets SW 1.7 am BfS

endlagerdialog.de sah im Fortbestehen des Fachgebiets SW 1.7 Strahlenschutz in der Entsorgung am BfS die Chance, dass die Fragen des Strahlenschutzes unabhängig von Betreiber- und Risikomanagementaufgaben behandelt werden können, siehe Beitrag Chancen durch neue BfS-Präsidentin und Strahlenschutz in der Entsorgung.

Solide wissenschaftliche Basis?

So hätten zum Beispiel die dringenden Arbeiten für die Sicherheitsanforderungen bei der Endlagerung auf eine solide wissenschaftliche Basis gestellt werden können. Diese Arbeiten stehen unmittelbar an, da nach § 26 StandAG Sicherheitsanforderungen für Endlager zu erstellen und regelmäßig zu novellieren sind. Da diese Anforderung auch für die Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 StandAG benötigt werden, bleibt nicht viel Zeit.

Fachgebiet Strahlenschutz in der Entsorgung abgeschafft

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Die geologische Überprüfungskompetenz wurde gestärkt

Personeller Aufbau

Auch wenn der personelle Aufbau der Institutionen, die sich nach StandAG mit der Standortsuche für hochradioaktive Abfälle zu befassen haben, mehr oder weniger im Dunkeln abspielt, sind jetzt doch zwei Personalien öffentlich bekannt geworden. Bei beiden Personen handelt es sich um Mitarbeiter mit geologischem Hintergrund.

Leitung des Fachgebiets FA2 des BfE

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Geologische Daten nachvollziehbar zusammenführen

BGE-Umfrage zu Ausschlusskriterien

Die BGE wollte ihre Abfrage bei den Länderbehörden zu den Ausschlusskriterien Ende Februar abschließen. Man kann auf die Auswertung gespannt sein, die wohl bei einem Workshop am 16./17.04.2018 vorgetragen werden wird. In den Veranstaltungsankündigungen der BGE kommt dieser Workshop seit heute vor, siehe hier.

Bundesländer-Prüfungen nach § 21 StandAG

Weiterhin bearbeiten die Länder Anträge für Vorhaben in einer Teufe von mehr als 100 m. Sie müssen entscheiden, ob an den Vorhabenstandorten zwischen 300 und 1500 m Teufe potenzielles Endlagergestein vorkommt oder erwartet wird. Sollte dies der Fall sein, ist nach § 21 StandAG das Einvernehmen des BfE einzuholen.

Kartengrundlage zu Wirtsgesteinen im BfE nicht vorhanden

Es war davon auszugehen, dass sowohl das BfE als auch die Landesbehörden dazu eine Übersicht vorliegen haben, wo potenzielles Wirtsgestein vorkommt, wo dieses vermutet wird und wo die geologischen Kenntnisse nicht ausreichen, um diese Festlegung zu treffen.

Eine entsprechende Anfrage nach UIG beim BfE über FragdenStaat.de ergab, dass diese Daten beim BfE nicht vorliegen. Es werden lediglich die Ausnahmetatbestände geprüft.

Länder entscheiden im Einzelfall am genauen Vorhabenort

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.ausgestrahlt mobilisiert Regionen für die Endlagersuche

.ausgestrahlt übernimmt BfE-Aufgabe

Eigentlich ist es Aufgabe des BfE, zur Endlagersuche Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Offensichtlich hat jetzt .ausgestrahlt e. V. diese Rolle übernommen. Der Verein stellt über alte Erkenntnisse zum Untergrund Deutschlands Betroffenheit in Regionen her und informiert auf Veranstaltungen über die Endlagersuche. Dabei wird auch die Kritik an dem vom Gesetzgeber verabschiedeten Suchverfahren vermittelt.

Info-Veranstaltungen und lediglich ein Tweet vom BfE

So gab es bereits eine Info-Veranstaltung in Volksdorf bei Hamburg, nahe dem Salzstock Siek, Landkreis Stormarn. Für den 12.03.2018 ist eine Veranstaltung in Marktredwitz geplant. Gleiche  Aktivitäten gibt es für Braunschweig und Berlin. .ausgestrahlt hat als Grundlage der Aktionen eine Karte erstellt, die auf unterschiedliche Quellen zurückgeht. Ähnliche Ansätze hat GREENPEACE im Jahr 2013 verfolgt, siehe Beitrag GREENPEACE schont Berlin vor Endlagerdiskussion. Vom BfE gibt es bis auf einen Tweet keine Reaktion dazu. Auf der Veranstaltung des NBG zum Start der Standortauswahl wurden die Problematik von einem Sieker Bürger vorgetragen. Weiterlesen