Informationsplattform startet als Flop

Informationsplattform nach § 6 StandAG

Mit dem Inkrafttreten des StandAG (HTML oder PDF) am 16.05.2017 hat das BfE eine Informationsplattform nach § 6 ins Internet gestellt. Außer der Tatsache, dass die Plattform sehr zeitnah zur Verfügung gestellt wurde, ist große Enttäuschung angesagt. Offensichtlich wurde kein grundlegendes Konzept erstellt.

Endlagerbericht als Ausgangspunkt

Ausgangspunkt des § 6 waren die Kapitel A 4.2.2 (Seite 40 f.) und B 7.3.4 und 7.3.5 (Seite 325 f.) im Abschlussbericht der Endlagerkommission. Erinnert sei auch an die Kommentare in der Onlinekonsultation zu Kapitel A 4.2.2

Hierzu stellt sich mir die Frage: Warum muss das BfE die Öffentlichkeitsbeteiligung betreiben und nicht eine unabhängige Organisation oder ein unabhängiges Gremium, wie z.B. das nationale Begleitgremium. Somit könnte man einem möglichen Verdacht vorbeugen, dass der Staat – vertreten durch das BfE – die Informationen lenkt. Transparent und Offenheit wäre an dieser Stelle sicherlich hilfeich. Weiterlesen

Nun kann die Suche beginnen

Standortauswahlgesetz ab morgen in Kraft

Das am 31.03.2017 im Bundesrat gebilligte Standortauswahlgesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2017 Teil I Nr. 26, S. 1074, ausgegeben am 15.05.2017). Die Suche kann also morgen beginnen. Damit ist ein wesentlicher Prozess abgeschlossen, der seit dem 11.11.2011 lief – siehe Beitrag vom 12.11.2011.

Öffnungsklausel „insbesondere“ formal beseitigt

Im letzten Schritt wurden unter anderem einige alte Fehler beseitigt. So wurde die Öffnungsklausel insbesondere hochradioaktive Abfälle durch Streichung von insbesondere beseitigt. Da wurde schon bei der Verabschiedung des StandAG vom 23.07.2013 nicht auf diese Falle im Kleingedruckten geachtet. Mit Leben wurde diese Formulierung durch das Nationalen Entsorgungsprogramm erfüllt – siehe auch Beitrag vom 18.12.2015:

Der Begriff „insbesondere“ war also schon immer als Öffnungsklausel gesetzt und auch so von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das Erstaunen in der Endlagerkommission über das Nationale Entsorgungsprogramm ist als rein politisches Theater zu werten, bei dem jetzt auch die ESK mitspielt.

Die Hintertür ist aber nicht wirklich zu, denn in § 1 Abs. 6 StandAG heißt es jetzt:

Die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am auszuwählenden Standort ist zulässig, wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.

Die Schweiz hat einen etwas klareren und damit transparenteren Weg gewählt – siehe Faktenblatt 2.

Kenntnisse aus dem Physikgrundkurs endlich umgesetzt

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Abteilungsleitung Standortauswahlverfahren im BfE besetzt

Abteilungsleiterin SV – Standortauswahlverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung

Neben VertreterInnen von Bundesländern sind bisher als BesucherInnen des Nationalen Begleitgremiums regelmäßig sowohl BGE als auch BfE vertreten. Kurz vor der Mittagpause bei der Sitzung des NBG am 08.04.2017 nahm sich eine Besucherin das Wort und stellte sich als eine Abteilungsleiterin des BfE vor. Als Juristin ist sie für die Leitung der Abteilung SV – Standortauswahlverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig.

Internetauftritt nicht aktualisiert

Das Organigramm, das kein Datum trägt, aber laut BfE-Site vom 06.03.2017 ist, enthält hier keinen Namenseintrag. Nur der Präsident ist namentlich genannt. Weiterlesen