Am 16.04.2021 lädt das NBG zu einem kritischen Dialog zwischen den Staatlichen Geologischen Diensten der Bundesländer (SGD) und der BGE ein, in den sich auch die Öffentlichkeit einmischen kann – siehe hier.
Lediglich Nachinszenierung – Original wäre interessanter gewesen
Diese Veranstaltung ist lediglich die Nachinszenierung des kritischen Austauschs zwischen den SGDs und der BGE zum Zwischenbericht Teilgebiete am 08.12.2020. Nun soll – vier Monate später – das noch einmal öffentlich präsentiert werden. endlagerdialog.de geht davon aus, dass das Original interessanter gewesen wäre. Der entsprechende IFG-Antrag zum Einladungsschreiben, Protokoll der Sitzung und weiterer Unterlagen wurde bisher in der gesetzlichen Frist nicht entschieden. Was gibt es zu verbergen? Werden die Kontroversen von damals auch wirklich nachgespielt, oder soll die Inszenierung die Wogen glätten?
Von der Entdeckung der Radioaktivität bis Fukushima
Im ZDF Magazin Royale vom 19.03.2021 wurde zu später Stunde das Atomproblem verhackstückt – siehe hier ab 10:39 (abrufbar bis 20.06.2021). In einem Affentempo ging es eingangs vom Jahr 1896, Entdeckung der Radioaktivität durch Becquerel, bis zum Jahr 2011, Kernschmelze im Atomkraftwerk Fukushima. Und das alles mit politischen Hintergrundinformationen in fünf Minuten.
Die deutschen Endlagerstories
Bei 15:06 landete man beim Atommüll, ab 21:10 bei den deutschen Endlagerstories inklusive Standortsuche und Atomsemiotik. Bei 26:52 wird eine Punktlandung bei der BGE hingelegt, angebunden bei Herrn Stefan Studt, Geschäftsführer der BGE, und an seine Sachkompetenz als Jurist für Steuerrecht.
Edvard Munchs Schrei wir zur Trilogie
Zum Kunstwerk wird der Auftritt des Comedian Jan Böhmermann mit den zeitweise vermissten Brennelementekugeln aus dem Forschungsreaktor Jülich. Damals war zuständig NRW-Forschungsministerin Frau Svenja Schulze, heute beruflich tätig als Bundesumweltministerin und damit auch verantwortlich für nukleare Sicherheit. Der Schrei von Edvard Munch wird zur Trilogie – 10:30, 25:22 und 28:30.
Und es gibt viel mehr zum Schreien
Und dabei gibt es noch viel mehr zum Schreien. Warum stellt sich Herr Studt hin und behauptet, die BGE komme bei der Endlagersuche gut voran, während die Mitarbeiter*innen vor Belastung stöhnen und einfache Nachfragen zum Zwischenbericht Teilgebiete erst nach vier Monaten beantwortet werden? Seit dem 23.02.2021 ist die Bereichsleitung Standortauswahl im Organigramm mit N.N. gekennzeichnet. Wieso ist der bisherige Bereichsleiter abhanden gekommen? Eine Frage, die in einem transparenten Standortauswahlverfahren – so § 1 Abs. 2 StandAG – beantwortet werden sollte.
Hilft Schreitherapie a la Böhmermann?
endlagerdialog.de kommt aus dem Schreien kaum noch raus! Vielleicht hilft ja die Schreitherapie a la Böhmermann auch bei mir. Aufräumen müssen andere mit mehr Einfluss – wie zum Beispiel das NBG.
Morgen beginnt der erste Erörterungstermin zum Zwischenbericht Teilgebiete. Einleitend spricht auch die Staatssekretärin aus dem BMU Frau Rita Schwarzelühr-Sutter. Leider ist sie vielen in den Initiativen nicht gerade positiv in Erinnerung. So hat sie auf einer Veranstaltung am 28.03.2014 im Vorfeld der Konstituierung der Endlagerkommission den legendären Appell formuliert, man solle doch endlich Vertrauen haben – siehe hier.
Erarbeiten von Vertrauen und die mangelnde Fehlerkultur
Datum 28.01.2021 eines Papiers mit Stand 02.02.2021
Versehen ist dieser Entwurf in der Tabelle mit dem Datum 28.01.2021 – also altes Papier? Lädt man die Datei jedoch herunter, so findet man einen Entwurf mit Datum 02.02.2021 – sogar mit einer Versionsgeschichte. Das BaSE hat offensichtlich kein Problem damit, unter altem Etikett neue Versionen zu präsentieren.
Welche Strategie steckt dahinter?
Damit lassen sich ja auch bequem nachträglich Informationen einschleusen in dem Sinne Das haben wir schon veröffentlicht. Transparent ist das nicht. Nein, es ist äußerst irreführen. Geschieht dies beim BaSE durch Unvermögen oder ist es Absicht? Welche Strategie steckt dahinter, wenn sich dieses Amt standhaft weigert, neben dem Erstellungsdatum auch das Veröffentlichungsdatum offen zu kommunizieren?
RSS-Feed beim BaSE marginal, bei BGE und NBG vollkommen unbekannt
Für transparente Informationssysteme stehen heute sehr unterschiedliche Techniken zur Verfügung. Eine ist der RSS-Feed. Dieser wird aber vom BaSE nur marginal benutzt und dient eher der Verschleierung. Bei der BGE und dem NBG ist dieses Instrument vollkommen unbekannt. Beim BMU liegen endlagerdialog.de noch keine experimentellen Daten vor. Soweit zur Nichtumsetzung des Grundsatzes Transparenz aus § 1 des StandAGs.
Das Standortauswahlverfahren sollte nach § 1 Abs. 2 StandAG folgende fünf Kriterien erfüllen:
partizipativ,
wissenschaftsbasiert,
transparent,
selbsthinterfragend und
lernend.
Was bedeutet dabei wissenschaftsbasiert? Reicht es dabei aus, dass im Elfenbeinturm klammheimlich Methoden entwickelt werden, diese ohne Rücksicht auf Reichweite im Internet kurz zur Diskussion gestellt werden und dann flugs angewendet werden?
Wissenschaftskommunikation ist auf das Engagement von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angewiesen, die über wissenschaftliche Erkenntnisse in Dialog treten, die Logik wissenschaftlichen Arbeitens und die Bedingungen der Produktion wissenschaftlichen Wissens transparent vermitteln und zudem Vertrauen erzeugen können. Für den professionellen Umgang mit der vielfältigen Medien- und Kommunikationslandschaft sowie der Heterogenität von Adressaten und deren selektiver Rezeptionsbereitschaft sind Unterstützungsstrukturen in den wissenschaftlichen Einrichtungen erforderlich. Zudem liegt es im Eigeninteresse des Wissenschaftssystems, sich an der Suche nach Lösungen zur Verbesserung der Situation von Wissenschaftsjournalistinnen und -journalisten zu beteiligen.
Zutreffend auch für die Standortsuche und die Geowissenschaften
Auch wenn diese Zeilen aus der aktuellen Lage im Hinblick auf die medizinischen Wissenschaften entstanden sind, treffen sie haargenau auf das Problem der Standortsuche und damit die Geowissenschaften zu. Auch hier spielen Wissenschaft und Transparenz eine große Rolle mit dem Ziel, Vertrauen zu schaffen. Doch wenn man sich die Entwicklung seit 2017 ansieht, dann spielen Wissenschaft, Transparenz und Kommunikation kaum eine Rolle, geschweige denn Vertrauensbildung. Zwar gibt es immer wieder Sonntagsreden zu den oben erwähnten fünf Kriterien, umgesetzt wird aber nichts – siehe zum Beispiel Fehlerkultur – was ist daraus geworden?. Hatte die Entwicklung bei der Arbeit der Endlagerkommission durch zunehmende Transparenz eine gewisse Hoffnung auf einen Kulturwandel bei den öffentlichen Institutionen erweckt, so enttäuschend ist der Rückzug in die Intransparenz in Abstufung bei BMU, BfE/BaSE, BGE und selbst beim NBG.
Die 45. NBG-Sitzung begann mit Berichten aus den Fachgruppen Öffentlichkeitsbeteiligung, Geologie und Grundlagendaten und Strahlenschutz und Sicherheit. Die Fachgruppe Institutionengeflecht hat sich noch nicht konstituiert. Alle Fachgruppen haben geheim getagt, es sind weder Sitzungstermine, Tagesordnungen, Protokolle noch Ergebnisse veröffentlicht worden. Selbst zur öffentlichen Sitzung des NBG lagen keinerlei schriftliche Unterlagen vor.
FG Öffentlichkeitsbeteiligung
Die FG Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich u. a. mit der Frage auseinandergesetzt, ob das rein digitale Format der Fachkonferenz mit dem in § 9 Abs. 2 StandAG gesetzlich geforderten Erörtern des Zwischenberichts konform ist. Eine nur intern vorliegende Rechtsexpertise kommt wohl zu dem Schluss, dass damit dem Gesetz genüge getan wird. Wie zum Beispiel der Ausschluss ganzer Gruppen der Bevölkerung bei diesem Vorgehen als rechtskonform bewertet wurde, konnte dem Bericht der Gruppe nicht entnommen werden. Da die interne Expertise nicht öffentlich zugänglich ist, ergibt sich ein großes Schwarzes Loch.
Mangelhaftes Planungssicherstellungsgesetz
Erstaunlich ist, dass im Planungssicherstellungsgesetz für bestimmte Gesetze – das StandAG fällt nicht darunter – statt Erörterung Online-Konsultationen oder Videokonferenzen zugelassen sind, jedoch sich keinerlei Definitionen finden, was unter Online-Konsultation oder Videokonferenz zu verstehen ist. So gibt es keinerlei Hinweise auf Bereitstellung von notwendiger Hardware, um allen Berechtigten den Zugang zu ermöglichen. Auch werden keine Qualitätskriterien und Verfahren zur Überwachung der Verbindungsbandbreite genannt. Die Erfahrung zeigt, dass dies bei der mangelhaften Digitalstruktur in Deutschland von großer Bedeutung ist. Was nutzt einem eine Videokonferenz, wenn man ein Drittel der Inhalte wegen technischer Schwierigkeiten nicht mitbekommt? Zählt das dann noch als beteiligt an der Erörterung?
Das BaSE berichtet von einem Fachaustausch, ohne Inhalte zu nennen
Die Auswertung der Auftaktveranstaltung begann mit der Beantwortung von Fragen durch das BaSE, die BGE und das NBG. Ob die Fragen und Anmerkungen vollständig übernommen, schriftlich fixiert und beantwortet wurden, kann nicht festgestellt werden, da eine Rückmail an die Autor*innen – wie es in vielen Fällen üblich ist – nicht gesendet wurde. endlagerdialog.de hat aber diverse Fragen im Kopf, die gestellt wurden aber nicht mehr auftauchen. Dies betrifft insbesondere auch, weshalb ein Videodiskussionsbeitrag nicht berücksichtigt wurde. Deshalb wurde ein entsprechender IFG-Antrag gestellt. Transparenz sieht anders aus.
Nicht Beratung, sondern Erörterung
Bei den Antworten des BaSE fällt auf, dass von Beratungsterminen der Fachkonferenz gesprochen wird, obwohl in § 9 Abs. 2 Satz 1 fixiert ist, dass eine Erörterung stattfindet. Offensichtlich sollen hier nicht die Regularien von Erörterungen angewendet werden. Damit wird aber gegen das Gesetz verstoßen. Das vom BaSE kreierte sogenannte Notariat sollte das eigentlich verhindern. Bisher ist dazu noch nichts in die Öffentlichkeit gedrungen.
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