Neues aus der heutigen NBG-Sitzung

Erste Datenabfrage der BGE

Die BGE berichtete, dass die erste Abfrage zu den geowissenschaftlichen Daten zu den Ausschlusskriterien zu einem sehr lückenhaften Ergebnis führte. Die ausführlichsten Daten lieferten die vier Länder Hessen, Sachsen, Bayern und Thüringen.

Zweite Datenabfrage der BGE

Nach persönlichen Gesprächen mit den Landesbehörden insbesondere zur Konkretisierung der Ausschlusskriterien und zu den Daten, die dazu gebraucht werden, wurde am 30.01.2018 dazu eine zweite Abfrage gestartet. Termin für die Lieferung ist der 28.02.2018. Die Konkretisierung der Kriterien erfolgte in Abstimmung mit dem BfE.

Arbeitshilfe zu den Mindestanforderungen

Für die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen wird zurzeit in Abstimmung mit dem BfE eine Arbeitshilfe erstellt, die eine zweite Abfragerunde für diesen Bereich erübrigen soll. Diese sollen auf einem Workshop im April den Landesbehörden vorgestellt werden. Bei der Abfrage zu den Mindestanforderungen sollen die Landesbehörden im Einzelnen mitteilen, bei welchen Daten Rechte Dritter betroffen sind. Weiterlesen

BfE-Position zur Öffentlichkeitsbeteiligung

An die Realität angepasste Titelseite des Positionspapiers des BfE

Der Entwurf des BfE zu Prinzipien der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das BfE hat am 15.01.2018 einen Entwurf seiner allgemeinen Vorstellungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. Am 17.01.2018 fand dazu ein Workshop von BfE, BGE und NBG statt, an dem auch weitere Interessierte teilnehmen konnten. Gleichzeitig mit dem Workshop wurde ein Gutachten dazu veröffentlicht – Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren.

Es handelt sich dabei um die ergänzte Veröffentlichung der Teilgutachten

Ergänzend setzt sich der Teil III ab Seite 162 mit der konkreten Gestaltung der

  • der Informationsplattform nach § 6 StandAG und
  • der Fachkonferenz Teilgebiete nach § 9 StandAG

auseinander.

Der Hauptakteur fehlt im gesamten Positionspapier

Schon auf der Titelseite des BfE-Positionspapiers wird Falsches suggeriert – siehe oben. Es fehlt – wie im gesamten Papier – der Hauptakteur, der im Hintergrund alle Fäden in der Hand hält, es fehlt das BMUB. Das BMUB ist Fach- und Rechtsaufsicht des BfE und als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland Alleingesellschafter der BGE. So werden zum Beispiel alle wichtigen Stellenbesetzungen im BfE entsprechend des Delegierungserlasses überprüft. Weiterhin versucht es – wie in Nebengesprächen beim Workshop bekannt wurde – Einfluss auf das NBG auszuüben. Weiterlesen

BfE-Internet: Lob und Tadel liegen nahe beieinander

Zielgruppenspezifischer Zugang zum BfE-Internetauftritt

Im Gegensatz zum Internetauftritt der BGE wird beim BfE fleißig daran gearbeitet. Neben dem Glossar in Deutsch und Englisch (ohne Darstellungsmöglichkeit der beiden Varianten nebeneinander) sind jetzt zielgruppenspezifische Zugänge möglich, für BürgerInnen, Fachpublikum und Presse.

Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz

Dem Fachpublikum wird zum Beispiel das Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz angeboten. Es enthält sämtliche in Deutschland gültigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen für die Bereiche nukleare Sicherheit, Endlagerung, Transport radioaktiver Stoffe sowie Schutz vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung. Darüber hinaus finden Sie darin internationale Regelungen sowie weitere Hinweise und Informationen zu Kerntechnik und Strahlenschutz. Eine englische Ausgabe des Grundregelwerks ist ebenfalls verfügbar.

Dosiskoeffizienten

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Blog „endlagerdialog.de“ als Dialogplattform

Das BfE-Gutachten

Im Gutachten Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren wird auf Seite 214 ausgeführt:

Als permanentes Element für die Informationsplattform des BfE bietet sich ein regelmäßig zu bespielender Blog an, der es den Leserinnen und Lesern erlaubt, nicht nur aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten regelmäßig zu verfolgen, sondern auch einzelne Blog-Beiträge zu bewerten bzw. zu kommentieren. Somit kann ein Dialogangebot geschaffen werden, was BfE-seitig mit verhältnismäßig wenig Aufwand für am Thema Interessierte angeboten werden kann.

Der NAGRA-Blog

Dies wird am Beispiel des  Blogs der NAGRA untermauert. So gibt es dort den Hinweis:

Was Autoren auf dem Nagra Blog veröffentlichen, entspricht ihrer persönlichen Meinung und nicht unbedingt der offiziellen Unternehmensmeinung.

Der BGE-Blog

Die BGE betreibt bereits einen Blog. Dieser enthält aber bisher noch keinen Rückkanal, sodass die Beiträge sich nicht von denen in der Rubrik Meldungen und Pressemitteilungen abheben. Weiterlesen

Erweiterung der Forschungslandschaft bei der Endlagerung

Förderkonzept des BMWi: FuE-Bereich 5

Bedingt durch die politische Diskussion um die Endlagerung seit dem Übereinkommen der Länder vom 11.11.2011, ein neues Suchverfahren für einen Endlagerstandort zu starten und so die willkürlich politisch getroffene Entscheidung zu Gorleben zurückzunehmen, findet sich im Förderkonzept des BMWi (2015-2018): Forschung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle ein FuE-Bereich 5: Wissensmanagement und sozio-technische Fragestellungen (siehe Seite 46f.). Die im Förderkonzept ab Seite 58 folgende Liste zeigt, dass auf diesem Gebiet bis dahin kein gefördertes Projekt durchgeführt wurde.

Verwiesen wird auf die Studie P&T

Auf Seite 42 wird in diesem Zusammenhang verwiesen auf die Studie zur Partitionierung und Transmutation (P&T) hochradioaktiver Abfälle (BMWi-Förderkennzeichen 02E11172, 40.072 EUR, siehe Datenbank EnArgus, im Förderkatalog Bund nicht zu finden??). Dabei sollen sozialwissenschaftliche Aspekte im Kontext mit natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fragestellungen bearbeitet worden sein. Der Abschlussbericht ist im Internet leider nicht auffindbar.

Die Entsorgungskommission bietet einen lapidaren Satz

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Forschungsprojekte des BfE zu Störungszonen etc.


Forschungsprojekte des BfE

Während die BGE die Daten zu den Ausschlusskriterien von den Bundesländern einsammelt, hat das BfE drei Forschungsprojekte zu geologischen Fragestellungen ausgeschrieben.

  1. Evaluierung des Kenntnisstandes von aktiven Störungszonen in Deutschland:
    Die Evaluierung des Kenntnisstandes von aktiven Störungszonen in Deutschland hat zum Ziel, nicht nur den Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) aufzuzeigen, sondern für die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde BfE eine Grundlage für eine breite, transparente und umfassende Bewertung der Anwendung des Ausschlusskriteriums „aktive Störungszonen“ zu schaffen, insbesondere für Gebiete ohne hinreichende Informationen (§ 14 (2) StandAG). Die vom BfE durchzuführende Bewertung hat nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erfolgen. Das ausgeschriebene Vorhaben ermittelt diesen Stand und erarbeitet einen Orientierungsrahmen, welcher die Bewertung der Anwendung des Ausschlusskriteriums „aktive Störungszonen“ unterstützen soll.
    Zur Identifizierung von aktiven Störungszonen existieren derzeit keine landesweiten, sondern nur regionale lokal begrenzte Literatur- und Datenquellen. Aus diesem Grund sind die Qualität, die Vollständigkeit und die fachlichen Unsicherheiten bzw. Ungewissheiten der ermittelten veröffentlichten Literatur- und Datenquellen für aktive Störungszonen nach § 22 (2) Nr. 2 StandAG in Deutschland zu dokumentieren und zu bewerten. Für Gebiete ohne hinreichende Informationen sind bestmögliche Methoden zur Ermittlung der Aktivität von Störungszonen gemäß der Definition § 22 (2) StandAG aufzuzeigen. Die veröffentlichten Literatur- und Datenquellen zu aktiven Störungszonen sind in einer Literaturdatenbank zu hinterlegen. In einer tabellarischen Aufstellung sind die bekannten aktiven Störungszonen in Deutschland mit ihren regionalgeologischen Charakteristika zu benennen und zu beschreiben. Für jede recherchierte Störungszone sind die Grundparameter, die ermittelten Literatur- und Datenquellen, inkl. einer kurzen Zusammenfassung der Kernaussagen und Hinweise auf geeignete Methoden für die Identifizierung von aktiven Störungszonen verständlich darzustellen. Der potentielle Bedarf an Forschung und Entwicklung für Gebiete ohne hinreichende Informationen ist zu benennen, um hier frühzeitig Wissenslücken aufzuzeigen. Darüber hinaus ist für Deutschland und Europa zu recherchieren, welche Methoden zur Identifizierung von aktiven Störungszonen nach derzeitigem Stand von W&T eingesetzt werden. Die Ergebnisse sind in einer weiteren tabellarischen Auflistung zu dokumentieren. Abschließend sind auch Empfehlungen zu den für die Identifizierung von aktiven Störungszonen am besten geeigneten Methoden zu geben. Ausführungsfrist maximal 12 Monate, beginnend ab dem 01.05.2018.
  2. Untersuchung zu übertägigen Erkundungsprogrammen für hydrologische, hydrogeologische und hydrogeochemische Fragestellungen:
    Im aktuellen Vorhaben soll zuerst analysiert werden, mit welchen hydrologisch, hydrogeologischen und hydrogeochemischen Parametern die Anforderungen an die zu untersuchenden Standortregionen durch übertägige Erkundungsprogramme beurteilt werden können. Dafür sollen aus den teilweise abstrakt formulierten Anforderungen messbare Parameter abgeleitet werden. Die entsprechenden, aktuell zur Verfügung stehenden Messverfahren sollen systematisch dargestellt werden. Es soll ein Orientierungsrahmen entwickelt werden, der die Beurteilung der übertägigen Erkundungsprogramme unterstützen kann. Ausführungsfrist maximal 12 Monate, möglichst beginnend ab dem 01.04.2018.
  3. Messmethoden für übertägige Erkundungsprogramme:
    Mit Hilfe dieses Berichts soll ein konkreter Vorschlag für ein übertägiges Erkundungsprogramm hinsichtlich potentieller Standorte eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle bewertet werden können. Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt maximal 12 Monate, beginnend ab dem 01.04.2018.

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Die Einvernehmenserklärungen des BfE

43 Einvernehmenserklärungen vom BfE veröffentlicht

Bisher wurden 43 Einvernehmenserklärungen vom BfE veröffentlicht (siehe BfE: Einvernehmenserklärungen gemäß § 21 StandAG). In den Bescheiden sind Aussagen über das Vorkommen potenzieller Wirtsgesteine angegeben. Interessant ist die räumliche Verteilung.

Darstellung auf Karte vom NBG erbeten

Vom NBG wurde deshalb in seiner Sitzung am 10.11.2017 in Magdeburg das BfE gebeten, eine Karte dazu zur Verfügung zu stellen siehe Protokoll:

Bettina Gaebel plädierte – am Beispiel der Einvernehmenserklärungen des BfE für Tiefenbohrungen – für eine bessere Darstellung der Informationen, damit sich diese den interessierten Bürger/innen überhaupt erschließe.

Eine solche Darstellung ist bisher vom BfE nicht veröffentlicht worden.

Karte auf der Grundlage von Open Street Map

endlagerdialog.de hat mit einfachen Mitteln auf der Basis von Open Street Map eine skalierbare Karte dazu erstellt. Der in der Textblase erscheinende Text kann durch Anklicken festgehalten werden. Die oberste Zeile ist das Aktenzeichen, das mit der BfE-Einvernehmenserklärung verlinkt ist. Dank an die freiwilligen MitarbeiterInnen von Open Street Map. Weiterlesen

Die Endlagersuche erreicht die geologischen Berufsverbände

Nachrichtenorgan von acht geologenverbänden

Das Dezemberheft der Geowissenschaftlichen Mitteilungen (GMIT), einem Nachrichtenorgan von acht Geologenverbänden, beschäftigt sich an mehreren Stellen mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Das Dezemberheft ist ab 15.03.2018 auch für Nichtmitglieder im Internet nachlesbar.

Standortfindung in der Schweiz

Der zentrale GEOfocus-Artikel behandelt die Standortfindung in der Schweiz für Tiefenlager im Opalinuston. Der Artikel von Tim Vietor, Nagra, kommt unter anderem zu dem Fazit:

Ein kriterienbasiertes, sicherheitsgerichtetes Raumplanungsverfahren, der Sachplan Geologische Tiefenlager mit klarer Rollenteilung zwischen verfahrensleitender Behörde, Projektant und Aufsicht unter kontinuierlicher Bürgerbeteiligung, stellt sicher, dass die Standortsuche in der Schweiz auf Basis gesicherter wissenschaftlicher Daten transparent und fair durchgeführt wird.

Editorial von Christian Hoselmann

Im Editorial geht Christian Hoselmann auch auf die deutschen Verhältnisse ein. Dort wird ausgeführt

Die Suche nach einem sicheren Standort ist…

Dies unterscheidet sich nicht unerheblich vom Gesetz, in dem von einem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit gesprochen wird, was die komparative Methode in den Vordergrund stellt. Wissenschaftsmethodisch stehen Welten zwischen diesen beiden Ansätzen. Weiterlesen