Interaktive Karte ergänzt und korrigiert

Größerer Ausschnitt siehe hier

Interaktive Karte verbessert

Die BGE hat am 04.12.2020 die interaktive Karte zum Zwischenbericht Teilgebiete ergänzt und korrigiert. Es wird mitgeteilt:

Ergänzung und Korrektur am 04.12.2020

Ergänzung
In der aktualisierten Version der Onlinekarte sind nun auch die Flächen der ausgeschlossenen Gebiete dargestellt.

Korrektur
Im Zuge der Aktualisierung der Onlinekarte zeigte sich, dass für die Darstellung des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru versehentlich nicht die finale Geometrie des Teilgebiets verwendet wurde.
Bei dem Layer „Prätertiäres Tongestein“ wurde das Feature des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru korrigiert sowie der Einzellayer des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru. Die aktualisierte Geometrie des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru ist ca. 250 km² (1,6 %) kleiner als in der ursprünglichen Version, wo die Größe des Teilgebiets im Nordwesten von Brandenburg (Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin) und im Süden von Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis Ludwigslust-Parchim) überschätzt wurde.

Bohrungen als Ausschlussgebiete

Weiterlesen

Zwischenbericht Teilgebiete: Die Diskussion tobt in Hinterzimmern

Stellungnahme der DAEF – insbesondere zum Salzstock Gorleben

Bei intensiver Suche auf der BGE-Internetseite unter Endlagersuche -> Wesentliche Unterlagen -> Diskussionen und Fachdebatte ->Stellungnahmen -> Fachstellungnahmen stößt man auf eine schriftliche Stellungnahme der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) zum Zwischenbericht Teilgebiete, datiert mit 16.10.2020, und ein Antwortschreiben dazu von der BGE, datiert mit 05.11.2020. Die Zeitpunkte der Veröffentlichung wird leider nicht mitgeteilt. Hier wird die fiese Taktik des BaSE übernommen. Eine Zusammenfassung von der BGE trifft den wesentlichen Teil des Briefwechsels:

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) hat eine Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) abgegeben. Sie befasst sich vor allem mit den Themen Gorleben sowie der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Die DAEF stellt in Frage, ob diese für den Zwischenbericht überhaupt hätten angewendet werden müssen. Die BGE geht in ihrer Antwort auf die Stellungnahme auf die aufgeworfenen Fragen ein und weist zudem darauf hin, dass eine Nicht-Anwendung nicht gesetzeskonform gewesen wäre. Die BGE bedankt sich für die Stellungnahme und bittet um eine Fortführung der Diskussion mit der DAEF.

Wie nicht anders zu erwarten, knüpft die Stellungnahme an die Beurteilung des Salzstocks Gorleben an. Hier geht es um die Begriffe Deckgebirge und Überdeckung.

Standortauswahlgesetz so überhaupt umsetzbar

Weiterlesen

NBG diskutiert hinter verschlossenen Türen interessante Probleme

Berichte aus den Fachgruppen

Die 45. NBG-Sitzung begann mit Berichten aus den Fachgruppen Öffentlichkeitsbeteiligung, Geologie und Grundlagendaten und Strahlenschutz und Sicherheit. Die Fachgruppe Institutionengeflecht hat sich noch nicht konstituiert. Alle Fachgruppen haben geheim getagt, es sind weder Sitzungstermine, Tagesordnungen, Protokolle noch Ergebnisse veröffentlicht worden. Selbst zur öffentlichen Sitzung des NBG lagen keinerlei schriftliche Unterlagen vor.

FG Öffentlichkeitsbeteiligung

Die FG Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich u. a. mit der Frage auseinandergesetzt, ob das rein digitale Format der Fachkonferenz mit dem in § 9 Abs. 2 StandAG gesetzlich geforderten Erörtern des Zwischenberichts konform ist. Eine nur intern vorliegende Rechtsexpertise kommt wohl zu dem Schluss, dass damit dem Gesetz genüge getan wird. Wie zum Beispiel der Ausschluss ganzer Gruppen der Bevölkerung bei diesem Vorgehen als rechtskonform bewertet wurde, konnte dem Bericht der Gruppe nicht entnommen werden. Da die interne Expertise nicht öffentlich zugänglich ist, ergibt sich ein großes Schwarzes Loch.

Mangelhaftes Planungssicherstellungsgesetz

Erstaunlich ist, dass im Planungssicherstellungsgesetz für bestimmte Gesetze – das StandAG fällt nicht darunter – statt Erörterung Online-Konsultationen oder Videokonferenzen zugelassen sind, jedoch sich keinerlei Definitionen finden, was unter Online-Konsultation oder Videokonferenz zu verstehen ist. So gibt es keinerlei Hinweise auf Bereitstellung von notwendiger Hardware, um allen Berechtigten den Zugang zu ermöglichen. Auch werden keine Qualitätskriterien und Verfahren zur Überwachung der Verbindungsbandbreite genannt. Die Erfahrung zeigt, dass dies bei der mangelhaften Digitalstruktur in Deutschland von großer Bedeutung ist. Was nutzt einem eine Videokonferenz, wenn man ein Drittel der Inhalte wegen technischer Schwierigkeiten nicht mitbekommt? Zählt das dann noch als beteiligt an der Erörterung?

Das BaSE berichtet von einem Fachaustausch, ohne Inhalte zu nennen

Weiterlesen

Da ist Holger Klein schlauer als der Professor am Institut für Endlagerforschung an der TU Clausthal

Wer redet ist nicht tot

Holger Klein bietet eine Sammlung von kostenlosen PODCASTs an unter dem Motto Wer redet ist nicht tot (WRINT), einem Satz aus Gottfried Benns Gedicht Kommt. In WR1157 Endlagersuche führt er ein gut einstündiges Gespräch mit Klaus Jürgen Röhlig, Mathematiker und Professor am Institut für Endlagerforschung an der TU Clausthal.

Ein lockeres, allgemein verständliches Gespräch

Der Podcast ist zwar lang, aber es wird ein lockeres, allgemein verständliches Gespräch über die Endlagersuche aus dem aktuellen Anlass des Zwischenberichts Teilgebiete geführt. Aber auch viele Nebenaspekte werden angesprochen. So auch die Projekte Asse und Konrad. Das Anhören lohnt sich, wenn man demnächst trotz Pandemie elektromobil mit der Deutschen Bahn länger unterwegs ist. An drei Stellen kam endlagerdialog.de jedoch ins Stutzen.

Gesteine so kombinieren, dass mehrere Vorteile genutzt werden

Nach der Schilderung der Vor-und Nachteile der unterschiedlichen Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin kam der Gesprächspartner von Herrn Röhlig auf die Idee, diese Gesteine zu kombinieren, um so möglichst viele Vorteile nutzen zu können. Er formuliert das etwas ungeschickt mit (12:33)

Oder wir finden eine Ecke, wo es Mischgestein gibt.

Dies wird von Röhlig abgewehrt, da hier eine Charakterisierung nicht möglich sei. Er greift es nicht in dem Sinne auf, dass unterschiedliche geologische Barrieren zu einem diversitären Endlagersystem mit einem geringeren Risiko der Freisetzung benutzt werden können als es bei lediglich einer geologischen Barriere in der Regel der Fall ist. Da ist Holger Klein schlauer als der Professor am Institut für Endlagerforschung an der TU Clausthal. Und der Professor bemerkt es nicht einmal.

Strahlenschutzgrundsatz der Optimierung nicht angeführt

Weiterlesen

Der BGE über die Schulter schauen

Der nächste Schritt in Phase I

Nachdem bekannt wurde, dass etwa 54 % der Fläche Deutschlands günstige geologische Situationen für die Langzeitlagerung hoch radioaktiver Abfälle aufweisen und damit der wesentliche Schritt zur Einengung auf die Standortregionen für die übertägige Erkundung im nächsten Schritt der Phase I geschieht, wurde vielfach der Wunsch geäußert, der BGE dabei über die Schulter schauen zu können.

Das Beispiel: Projekt Zwischen- und Endlager Morsleben (ZERAM)

Ähnliches wurde bereits 2011 im Schlussstatement zur Erörterung der ZERAM-Schließung vom BUND e. V., Landesverband Sachsen-Anhalt gefordert:

Das Recht als Vertreter der Bürgergesellschaft, an allen Fach- und Abstimmungsgesprächen zwischen Genehmigungsbehörde und Antragsteller teilzunehmen.

Diese Forderung wurde bisher nicht erfüllt. Deshalb haben der BUND e. V. und die BI Morsleben e. V. als Verfahrensbeteiligte regelmäßig die Akten eingesehen. Insbesondere die Genehmigungsbehörde zeigte sich hier recht kooperativ. Trotzdem bedeutet diese Methode viel Arbeitsaufwand und diverse Kosten für Anfertigung von Kopien.

Monatsberichte der BGE zum ZERAM

Positiv ist aber auch zu vermerken, dass die BGE zum Projekt Morsleben regelmäßige Monatsberichte veröffentlicht. Zwar erreichen diese nicht die notwendige Tiefe und lassen oft den kritischen Blick vermissen – aber immerhin.

Weiterlesen

Das „sichere“ Endlager des BaSE

Das sogenannte sichere Endlager

Der Präsident des BaSE hat in der Zeitschrift für Neues Energierecht einen Aufsatz mit dem Titel Endlagersuche: Das letzte Kapitel der Atomenergienutzung in Deutschland (in PDF die ersten vier Seiten) veröffentlicht. Der vorvorletzte Satz darin lautet:

Zwischenlager können nur Übergangslösungen sein, um den Zeitraum zu überbrücken, bis ein sicheres Endlager seinen Betrieb aufgenommen hat.

Hier wird deutlich, dass immer noch das falsche, tradierte Wording verwendet wird, denn ein sicheres Endlager wird es nie geben. Angestrebt wird mit dem komparativen Standortauswahlverfahren ein möglichst risikoarmes Langzeitlager, was nach dem Strahlenschutzprinzip der Optimierung zwingend notwendig ist.

Sicherheitsnachweis?

Sowohl der Begriff sicher als auch der unpassende Begriff Sicherheitsnachweis kommen erschreckend oft in dem Aufsatz vor. Der Begriff Sicherheitsnachweis wurde zwar noch im Referentenentwurf der Sicherheitsverordnungen vor, wurde aber in der verabschiedeten Verordnung durchgehend durch Sicherheitsbericht ersetzt, was der Sache näher kommt und dem international üblichen Begriff safety case entspricht. Wenn man in diesem Zusammenhang von Nachweis spricht, ist das reiner Euphemismus. Schließlich liefern die Meteorologen uns auch keinen Wetternachweis, sondern einen Wetterbericht, noch richtiger: eine Wetterprognose. Die Geologie kann da als beschreibende Wissenschaft auch nicht mehr liefern, eher weniger, denn die Durchdringung mithilfe der Geophysik steht noch ziemlich am Anfang.

Weiterlesen

Rechtliche Stimmungsmache des BaSE?

Zeitschriftenartikel zur Partizipation unter Pandemiebedingungen

In der Zeitschrift für Neues Energierecht ist ein Artikel (ab Seite 5 in der PDF) zu der öffentlichen Forderung nach einem Moratorium bei der Endlagerstandortsuche und insbesondere nach Verschiebung der Fachkonferenz Teilgebiete erschienen. Der Titel lautet Partizipation? Auch während „Corona“!

Autor ist Referent am BaSE

Der Autor Florian Emanuel, seit März 2020 Referent im BaSE, betont, dass der Beitrag ausschließlich seine persönlichen Ansichten darstelle. Kritisch macht jedoch die Tatsache, dass sein Ergebnis 100prozentig mit der Haltung des BaSE übereinstimmt.

Falschdarstellung der Moratoriumsforderung

Das in der Öffentlichkeit geforderte Moratorium wird wie folgt dargestellt:

Einzelne nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure fordern, dass das BASE seine Tätigkeiten im Bereich der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Endlagersuche zeitlich aussetzt und dass die Fachkonferenz Teilgebiete verschoben wird.

Weiterlesen

BGE formuliert gesetzeskonform: Erörterung statt Beratung

Begleitschreiben der BGE

Die derzeitigen Mitglieder der Arbeitsgruppe Vorbereitung Fachkonferenz haben von der BGE jeweils ein gedrucktes Exemplar des Zwischenberichts Teilgebiete erhalten. Interessant ist das Begleitschreiben vom 04.11.2020. Darin ist formuliert:

…wir gratulieren Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl in die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des ersten Erörterungstermins des Zwischenberichts Teilgebiete….

Dazu sind zwei Punkte anzumerken.

Erstens: Eine Wahl hat nicht stattgefunden

Eine Wahl hat nicht stattgefunden. Es gab ein konfuses Meinungsbild auf der Grundlage des Softwaretools evervote, das dazu führte, dass nach Angabe des BaSE eine Arbeitsgruppe gegründet wurde.

Zweitens: Erörterung statt Beratung

Das BaSE spricht in diesem Zusammenhang von den sogenannten Beratungsterminen der Fachkonferenz Teilgebiete. In § 9 StandAG ist aber ausgeführt:

(2) Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten….

Die BGE spricht deshalb gesetzeskonform nicht von einem ersten Beratungstermin, sondern von einem Erörterungstermin. endlagerdialog.de hat an etwa 50 solcher Erörterungsterminen teilgenommen und kann deshalb aus eigner Erfahrung sprechen.

Erörterungstermine sind Präsenzveranstaltungen, soweit das PlanSiG nichts anderes regelt

Weiterlesen