In der wenig aufschlussreichen und in geringer Auflösung zur Verfügung gestellten Organisationsstruktur erhielt Herr Wilhelm Hund lediglich seinen Doktortitel wieder zurück, der in der vorhergehenden Version fehlte.
BMU
Das BMU stellt sich im relevanten Bereich Abteilung S bis Referat S III 2 unverändert dar.
BaSE
Beim BaSE ist inzwischen die Stelle FA 2 Forschung bezüglich Standortauswahl und Öffentlichkeitsbeteiligung, Forschung nukleare Entsorgung und Sicherheit (übergreifende Themen) wieder mit N.N. gekennzeichnet. Interessant wird sein, wann und mit welcher Zielrichtung diese Stelle wieder ausgeschrieben wird und wo der bisherige Leiter Herr Axel Liebscher wieder auftaucht.
Achse Cloosters-König
Anzumerken ist daneben, dass die bestimmende Achse Cloosters – König ins Alter gekommen ist. An der Spitze mit Herrn Wolfgang Cloosters mit 66 Jahren ist sie bereits überaltert, dicht gefolgt von Herrn Wolfram König mit 63 Jahren.
Vizepräsidentin des BaSE
Für den 01.02.2021 ist die Besetzung der Stelle der Vizepräsidentin des BaSE mit Frau Patrizia Nanz angekündigt, die endlich ein wenig Fachkompetenz zur Öffentlichkeitsbeteiligung in die Leitungsebene des BaSE einbringen wird.
Die wesentliche Rolle der geologischen Abwägungskriterien im Schritt 2
Im Schritt 2 der Phase 1 müssen die geologischen Abwägungskriterien eine wesentliche Rolle spielen. Erst dadurch erhält das Verfahren den komparativen – also vergleichenden – Charakter. Zwar wurden diese Kriterien bereits im Schritt 1 angewendet, jedoch nur in einer sehr rudimentären Weise. Dazu wurden nur wenige Daten, die die Länder geliefert hatten, ausgewertet. Durch massive Verwendung von Referenzdaten wurde dieses ein Stück weit verschleiert. Formal ist dieses Vorgehen aber durch das StandAG gedeckt.
Problem der Aggregierung, entstanden durch Kompromiss in letzter Minute
Zur Anwendung der geologischen Abwägungskriterien und insbesondere zur Aggregierung gibt der Gesetzestext keine Methode vor. Der AkEnd-Bericht machte dazu Aussagen (Seite 105) auf der Basis dreier Gewichtungsgruppen der geologischen Abwägungskriterien.
In der Endlagerkommission ging es letztlich um die Einordnung des Deckgebirgskriteriums in eine solche Gewichtungsgruppe. Der in geheimer Sitzung – siehe Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche und Arbeit der Endlagerkommission – eine kritische Würdigung – entwickelte Kompromiss bestand aus dem rigorosen Ersatz des Begriffs Gewichtungsgruppe durch Kriteriengruppe. Weiterhin wurden die wichtenden Aussagen zu den Abwägungskriterien vollständig gestrichen. Damit erhielten alle Abwägungskriterien formal die gleiche Wichtung. Das Abwägungskriterium zum Deckgebirge wurde der Kriteriengruppe 3 zugeordnet.
RESUS – Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs
Zum Problem der Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs wurde von der BGE ein Arbeitsprojekt in Auftrag gegeben mit der Bezeichnung RESUS – Grundlagenentwicklung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und zur sicherheitsgerichteten Abwägung von Teilgebieten mit besonders günstigen geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Bearbeitet wurde das Projekt von GRS, BGR und BGE TEC. Die Ergebnisse sind in einem Synthese- und zehn Einzelberichten auf insgesamt 1921 Seiten festgehalten, die Ende November veröffentlicht wurden – siehe hier.
Interessant ist weiterhin die angegebene Datierung des oben genannten Papiers. Es soll sich um eine Beschlussvorlage zur Sitzung der AG Vorbereitung am 02.12.2020 handeln. In der entsprechenden Tagesordnung kommt dieser Punkt vor, jedoch ist das Protokoll der Sitzung immer noch nicht öffentlich verfügbar. Wie kann eine Beschlussvorlage für den 02.12.2020 einen Stand vom 13.12.2020 haben? Und warum trägt das Papier das Datum 16.12.2020? Alles Fragen, die im Raum stehen, und es dazu keinerlei Hinweise gibt. Wurde das Papier nach der Behandlung am 02.12. weiterentwickelt? Wann wurde das Papier veröffentlicht, warum genau zu diesem Zeitpunkt?
In einer Online-Veranstaltung mit ca. 80 Beteiligten wurden zwei Gutachten zum Umgang der BGE mit geologischen Daten präsentiert und lebhaft diskutiert – siehe auch NBG-Artikel. Es ging um folgende Papiere:
Die die Diskussion war sehr fruchtbar, was wohl auch auf das gemischte Publikum zurückzuführen war. Vertreten waren neben Geowissenschaften, Staatliche Geologische Dienste der Länder (SGD), NBG, die BGE, Bürgerinitiativen sowie interessierte Bürger*innen. Das BaSE trat nicht in Erscheinung. Die Ausführungen waren auch halbwegs verständlich. Etwas mehr erklärend rückfragende Moderation hätte hier noch etwas verbessern können, hätte aber wohl den engen Zeitrahmen gesprengt.
Der Stand der Wissenschaft bewegt sich
Deutlich wurde bei beiden Vorträgen, dass der Stand von Wissenschaft sich zum Beispiel bei den Ausschlusskriterien Seismische Aktivität sowie Vulkanismus weiterentwickelt. Damit wurde die Diskussion, die auf den Tagen der Standortauswahl begonnen wurde, mit Wenzel, F.-T. (2020). Gutachten für das Bundesumweltamt zu § 22 Abs. 2 Nr. 4 Standortauswahlgesetz weitergeführt wurde, hier wieder angesprochen. Auch die Betrachtung des quartären Vulkanismus reicht wohl nicht aus.
Geschäftsstelle erst später als verkündet eingerichtet
Die Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete wurde nach den Unterlagen aus dem BMU erst nach der Erteilung der Erlaubnis durch Erlass vom 19.11.2020 eingerichtet, denn in dem entsprechenden Antrag vom 04.11.2020 ist zu lesen:
Die Projektgruppe soll sofort nach Ihrer Genehmigung eingesetzt werden und mit dem Ende der Aufgaben der Geschäftsstelle und den notwendigen Nacharbeiten voraussichtlich im vierten Quartal 2022 ihre Tätigkeit beenden.
Also gab es bei der Auftaktveranstaltung am 18.10.2020 diese Geschäftsstelle noch nicht. Insofern waren entsprechende Äußerungen des BaSE falsch.
Neun Personen in der Geschäftsstelle
Interessant ist die Aussage im Antrag, dass neben der Leitung ca. acht weitere Beschäftigte dieser Geschäftsstelle zugeordnet werden sollen. Weiterhin wird dort ausgeführt:
…im Rahmen der Endlagersuche ist das BASE gesetzlich (§ 9 Abs. 3 StandAG) verpflichtet, eine Geschäftsstelle einzurichten…
Das entspricht nicht dem Gesetzestext (§ 9 Abs. 3 StandAG):
(3) Die Fachkonferenz Teilgebiete wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, die beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung eingerichtet wird.
Wer richtet die Geschäftsstelle ein?
Im Gesetz ist nicht festgelegt, wer die Geschäftsstelle einrichtet. Eine Verpflichtung des BaSE existierte also nicht. Zur Erinnerung: Die Geschäftsstelle der ESK/RSK wurden vom BMU am BaSE eingerichtet. Weiterhin ist auch nicht festgelegt, dass das Personal allein aus dem BaSE stammen muss.
Glaubwürdigkeit des BaSE ins Negative gesunken, BMU bearbeitet IFG-Antrag in Rekordzeit
Die Falschdarstellung der Existenz einer Geschäftsstelle durch das BaSE haben die nicht vorhandene Glaubwürdigkeit dieser Behörde weiter sinken lassen, bewegt sich also im negativen Bereich.
Positiv zu vermelden ist, dass das BMU den IFG-Antrag in ungewöhnlich kurzer Zeit bearbeitet hat. Wird in der Regel mindestens die nach § 7 Abs. 5 IFG mögliche Frist von bis zu einem Monat ausgenutzt oder überschritten, wurde hier sogar innerhalb einer Woche beschieden.
Um ein möglichst großes Verständnis als Grundlage einer Vertrauensbildung zu erreichen, wird folgender Aufbau der Fachkonferenzen vorgeschlagen. Er gliedert sich in
1 Plenumsrunden
1.1 Die letzten ca. 420 Mio. Jahre der Entwicklung des geologischen Untergrundes unter Deutschland
1.2 Inventarisierung der Wirtsgesteine
1.3 Anwendung Mindestanforderungen
1.4 Anwendung der Geologischen Abwägungskriterien
1.5 Ausschlussgebiete
1.6 Ausblick auf die weiteren Teilschritte in der Phase 1
2 Arbeitsgruppen
2.01 AG Kristallin
2.02 AG Tongestein
2.03 AG Salz flach
2.04 AG Salzstock
2.05 AG Gesteinskombination
2.06 AG Rahmenbedingungen im weiteren Verfahren
2.07 AG Künstliche Barrieren
2.08 AG Veröffentlichung verwendeter Geologiedaten
2.09 AG Daten-Visualisierung
2.10 AG Duale Strategie
2.11 AG Beteiligungsbereitschaft
2.12 AG Online- und konventionelle Beteiligungsformate
2.13 AG Abfallinventar
2.14 AG Verständnis
2.15 AG Gläserne BGE
2.16 Weitere AGs
3 Weitere Arbeitsvoraussetzungen
3.1 Online-Beteiligungsplattform
3.2 arcgis-Plattform
3.3 Revision des Zwischenberichts
Mit der vorgeschlagenen Struktur können in den Plenumsrunden die wesentlichen geologischen Grundlagen vermittelt werden, die dann in den Arbeitsgruppen auf die möglichen Wirtsgesteine heruntergebrochen werden. Weiterhin sollten in den Arbeitsgruppen Themen behandelt werden, die über die Wirtsgesteinsfragen hinausgehen und die Setzungen des StandAGs vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsprojekte des BaSE, der BGE sowie von ENTRIA, SOTECradio, TRANSENS und von Entwicklungen im internationalen Bereich aufgreifen. Dazu ist die Einbindung von Fachpersonen notwendig. Zu den Wirtsgesteinsfragen bieten sich dazu unter anderem die Fachgutachter *innen nach § 35 Abs. 4 GeolDG an. Zu den darüber hinausgehenden Fragen kommt man an Chapman / McCombie (Association for Regional and International Underground Storage (arius), nationale Programme Japan, Niederlande) und Buser (Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft INA GmbH) nicht vorbei.
Wird im Jahr 2031 bekannt sein, ob Deutschland über ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle verfügt, das für eine Million Jahre sicher ist? Eine eindeutige Antwort auf diese Frage konnte ich bei der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH) nicht bekommen. Unterdessen wird die deutsche Planung in den Niederlanden als Beweis dafür akzeptiert, dass die endgültige Lagerung ethisch vertretbar ist.
Situation in den Niederlanden
Seit 1976 sind Salzvorkommen im Norden der Niederlande für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Diskussion. Es handelt sich um die Salzstöcke
Ternaard in der Provinz Friesland,
Pieterburen und Onstwedde in der Provinz Groningen,
Schoonloo und Gasselte-Drouwen in Drenthe
und die weniger geeigneten Salzkissen
Hooghalen und Anloo in Drenthe.12 3
Doch Probebohrungen hat es bisher nicht gegeben.
Asse und Gorleben als Vorbild
Damals war Deutschland das Beispiel für die Niederlande. Zum Beispiel speziell Asse, wo bis 1978 rund 126.300 Fässer radioaktiver Abfälle im Salzstock gelagert wurden. Geplant ist jetzt die Bergung der Fässer. Das wird 3,5 Milliarden Euro kosten.4 Auch Gorleben wurde genannt. Doch am 28. September 2020 hat die BGE Gorleben nach 40 Jahren Forschung und Erkundung von der Liste gestrichen, weil dieser Salzstock die geologischen Kriterien nicht erfüllt.5 Die bisherigen Kosten belaufen sich auf 1,6 Milliarden Euro.6
Seit November 2020 gibt es in den Niederlanden eine neue Projektstudie unter anderem auch zur Endlagerung im Salz.7 Darin wird festgestellt (Seite 28), dass die
Asse nicht dem aktuellen hohen internationalen Sicherheitsstandard für eine Endlagerung im Steinsalz genügt.
Und weiter:
Für die Entsorgung von HLW ist eine neue, eigens dafür zu errichtende Anlage anstelle der Wiederverwendung alter Salzbergwerke geplant.
Interessant ist dabei, dass die negativen Ergebnisse zur Asse und das Ende von Gorleben nicht genannt werden. Und das, obwohl es für diese Studie einen Beirat gibt mit u. a. Frau Dr. Nina Müller-Hoeppe von der BGE Technology GmbH (Tochtergesellschaft der BGE).
Situation Deutschland: Sicher für eine Million Jahre?
Ich lese des Öfteren, dass bis 2031 das Auswahlverfahren beendet werden soll. Dann soll feststehen, so hatte ich es verstanden, an welchem Standort das Endlager für hochradioaktive Abfälle mit der bestmöglichen Sicherheit gebaut werden kann.
Ist also im Jahr 2031 alles klar und bleibt Deutschland ein Vorbild für die Niederlande? Das ist zum Beispiel die Meinung der Initiatiefgroep Kernergie, die mehrere neue Kernkraftwerke in den Niederlanden bauen möchte. Der Wortführer, George Verberg, schrieb am 21. November 2020:
Die endgültige Wahl von Standorten, an denen radioaktive Abfälle für mindestens eine Million Jahre entsorgt werden können, ist für 2030 geplant. Damit wird die moralische Seite, ob es zu verantworten ist, diese Abfälle zu produzieren, ebenfalls beantwortet.8
Im Blog demokratie.plus erschien ein Beitrag von Jörg Sommer mit dem Titel Wissen als Risiko. Er analysiert darin die Rolle des Wissens insbesondere im politischen Prozess wie zum Beispiel bei Expert*innenanhörungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages. Sehr treffend stellt er dazu fest:
Ich habe solche, stark ritualisierten Prozesse oft genug mitgemacht, um zu wissen: Ausschussanhörungen haben in der Regel weniger mit Wissensvermittlung als mit Selbstbestätigung zu tun.
Wissen im Standortauswahlgesetz
Beim Problem der Langzeitlagerung von radioaktiven Abfällen spielt Wissen eine wesentliche Rolle. So legt das Standortauswahlgesetz in § 1 Abs. 2 fest, dass das Auswahlverfahren unter anderem wissenschaftsbasiert ausgestaltet werden muss. Insbesondere ist geologisches Wissen gefragt, das an den Schulen lediglich marginal vermittelt wird. Dazu passt ein weiteres Statement aus oben genanntem Beitrag:
Bei vielen Themenfeldern macht es Sinn, zu Beginn eines Diskursprozesses nötiges Wissen zur Verfügung zu stellen. Doch schon bei einer gewöhnlichen Verkehrswegeplanung übersteigt das Maß an Wissen den Anteil des von den Beteiligten Verdaubaren um ein Vielfaches. Eine bloße Herstellung von „Transparenz“ durch wahre Informationslawinen hilft da wenig.
Wer vermittelt Grundlagenwissen?
Bei der Standortsuche wurde es bisher noch nicht versucht, Grundlagenwissen insbesondere zur Geologie zu vermitteln – siehe auch Warum nicht ein Funkkolleg Geologie statt wirkungsloser Warnungen vor Populismus? Das dafür nach § 5 StandAG zuständige BaSE verschanzt sich hinter einem Notariat ohne Notarin und lässt Kampagnen von der Werbeagentur Scholz & Friends durchführen.
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