Planfeststellungsantrag Stilllegung und Verschluss Endlager Morsleben
In der heutigen Sitzung des Umweltausschusses, wo es um das StandAG ging, kam auch die Frage zur Sprache, ob vorgesehen ist, den Planfeststellungsantrag zur Stilllegung des Endlagers Morsleben zurückzuziehen. Dann würde nach § 58 Abs. 7 AtG die Genehmigungszuständigkeit vom Land Sachsen-Anhalt (Landesumweltministerium) auf den Bund (BfE) übergehen – siehe Beitrag BGE zu Morsleben. Anbei der entsprechende Audioausschnitt (Quelle: Deutscher Bundestag).
Die BGE hatte nichts zu sagen, BMUB prüft
Auf die Frage von Herrn Kanitz antworteten Herr König als ehemaliger Präsident des BfS und Frau Schwarzelühr-Sutter als Parlamentarische Staatssekretärin im BMUB. Bezeichnend ist, dass die BGE, die als Betreiberin für die Entscheidung zuständig ist, nicht zu Wort kam. Weiterlesen