Nun kann die Suche beginnen

Standortauswahlgesetz ab morgen in Kraft

Das am 31.03.2017 im Bundesrat gebilligte Standortauswahlgesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2017 Teil I Nr. 26, S. 1074, ausgegeben am 15.05.2017). Die Suche kann also morgen beginnen. Damit ist ein wesentlicher Prozess abgeschlossen, der seit dem 11.11.2011 lief – siehe Beitrag vom 12.11.2011.

Öffnungsklausel „insbesondere“ formal beseitigt

Im letzten Schritt wurden unter anderem einige alte Fehler beseitigt. So wurde die Öffnungsklausel insbesondere hochradioaktive Abfälle durch Streichung von insbesondere beseitigt. Da wurde schon bei der Verabschiedung des StandAG vom 23.07.2013 nicht auf diese Falle im Kleingedruckten geachtet. Mit Leben wurde diese Formulierung durch das Nationalen Entsorgungsprogramm erfüllt – siehe auch Beitrag vom 18.12.2015:

Der Begriff „insbesondere“ war also schon immer als Öffnungsklausel gesetzt und auch so von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das Erstaunen in der Endlagerkommission über das Nationale Entsorgungsprogramm ist als rein politisches Theater zu werten, bei dem jetzt auch die ESK mitspielt.

Die Hintertür ist aber nicht wirklich zu, denn in § 1 Abs. 6 StandAG heißt es jetzt:

Die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am auszuwählenden Standort ist zulässig, wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.

Die Schweiz hat einen etwas klareren und damit transparenteren Weg gewählt – siehe Faktenblatt 2.

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Betreiberwechsel bei den Endlagerprojekten

Beiläufige Mitteilung

Bei der fünften Sitzung des Nationalen Begleitgremiums wurde mitgeteilt, dass am 18.04.2017 der Betreiberwechsel bei den Endlagerprojekten durchgeführt wird. Die BGE übernimmt wesentlichen Aufgaben des BfS und wird Betreiberin von Asse II, Konrad, Morsleben und Gorleben. Damit wird neben den Regelungen zum Nationalen Begleitgremium ein weiterer Teil des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26.Juli 2016 (BGBl. 2016 Teil I, S. 1843-1847) umgesetzt.

Ist das Transparenz?

Es stellt sich die Frage, weshalb diese wesentliche Umorganisation nicht von den Beteiligten frühzeitig mitgeteilt wird? Weder auf der BMUB-Site noch auf denen des BfS, der Asse GmbH oder der BGE ist dies zu lesen. Auch bei dem für Öffentlichkeitsbeteiligung und damit Öffentlichkeitsarbeit zuständigen BfE ist darüber nichts zu erfahren, obwohl hier schon von BfE im Dialog geschrieben wird. Transparenz und erst recht Dialog sehen anders aus!