RESUS, der erste Blick in die Unterlagen

Die wesentliche Rolle der geologischen Abwägungskriterien im Schritt 2

Im Schritt 2 der Phase 1 müssen die geologischen Abwägungskriterien eine wesentliche Rolle spielen. Erst dadurch erhält das Verfahren den komparativen – also vergleichenden – Charakter. Zwar wurden diese Kriterien bereits im Schritt 1 angewendet, jedoch nur in einer sehr rudimentären Weise. Dazu wurden nur wenige Daten, die die Länder geliefert hatten, ausgewertet. Durch massive Verwendung von Referenzdaten wurde dieses ein Stück weit verschleiert. Formal ist dieses Vorgehen aber durch das StandAG gedeckt.

Problem der Aggregierung, entstanden durch Kompromiss in letzter Minute

Zur Anwendung der geologischen Abwägungskriterien und insbesondere zur Aggregierung gibt der Gesetzestext keine Methode vor. Der AkEnd-Bericht machte dazu Aussagen (Seite 105) auf der Basis dreier Gewichtungsgruppen der geologischen Abwägungskriterien.

In der Endlagerkommission ging es letztlich um die Einordnung des Deckgebirgskriteriums in eine solche Gewichtungsgruppe. Der in geheimer Sitzung – siehe Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche und Arbeit der Endlagerkommission – eine kritische Würdigung – entwickelte Kompromiss bestand aus dem rigorosen Ersatz des Begriffs Gewichtungsgruppe durch Kriteriengruppe. Wei­terhin wurden die wichtenden Aussagen zu den Abwä­gungskriterien vollständig gestrichen. Damit erhielten alle Abwägungskriterien formal die gleiche Wichtung. Das Abwägungskriterium zum Deckgebirge wurde der Kri­teriengruppe 3 zugeordnet.

RESUS – Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs

Zum Problem der Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs wurde von der BGE ein Arbeitsprojekt in Auftrag gegeben mit der Bezeichnung RESUS – Grundlagenentwicklung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und zur sicherheitsgerichteten Abwägung von Teilgebieten mit besonders günstigen geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Bearbeitet wurde das Projekt von GRS, BGR und BGE TEC. Die Ergebnisse sind in einem Synthese- und zehn Einzelberichten auf insgesamt 1921 Seiten festgehalten, die Ende November veröffentlicht wurden – siehe hier.

Vorabversionen schon im Zwischenbericht erwähnt

Fünf der RESUS-Ergebnisberichte in Vorabversionen werden im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht Teilgebiete erwähnt – siehe Endlagersuche -> Wesentliche Unterlagen -> Zwischenbericht Teilgebiete -> Zitierte Sekundärdokumente -> Berichte, die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von der BGE beauftragt wurden. Deshalb sah sich endlagerdialog.de veranlasst, bereits zur Bearbeitung des Zwischenberichts die RESUS-Papiere und hier insbesondere den Synthesebericht anzusehen.

Synthesebericht Seite 59 – Ionenstärke

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Die vollendete Intransparenz der AG Vorbereitung Fachkonferenz

Die sporadischen Dokumente

Auf der Internetseite des BaSE unter der Rubrik Infoplattform zur Endlagersuche -> Arbeitsgruppe Vorbereitung tauchen sporadisch Dokumente auf, so ein Dokument mit dem Titel Selbstverständnis der Fachkonferenz Teilgebiete AG-Vorbereitung. Wann das Papier veröffentlicht wurde, ist leider wie bei allen Unterlagen des BaSE nicht bestimmbar. Offensichtlich kann sich kein Akteur vorstellen, dass es Interesse daran gibt, die Entwicklung bei der Endlagerstandortauswahl systematisch zu verfolgen.

Konfuse Datierung des Selbstverständnis-Papiers

Interessant ist weiterhin die angegebene Datierung des oben genannten Papiers. Es soll sich um eine Beschlussvorlage zur Sitzung der AG Vorbereitung am 02.12.2020 handeln. In der entsprechenden Tagesordnung kommt dieser Punkt vor, jedoch ist das Protokoll der Sitzung immer noch nicht öffentlich verfügbar. Wie kann eine Beschlussvorlage für den 02.12.2020 einen Stand vom 13.12.2020 haben? Und warum trägt das Papier das Datum 16.12.2020? Alles Fragen, die im Raum stehen, und es dazu keinerlei Hinweise gibt. Wurde das Papier nach der Behandlung am 02.12. weiterentwickelt? Wann wurde das Papier veröffentlicht, warum genau zu diesem Zeitpunkt?

Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Arbeit?

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Interessante Fachdiskussion zum Zwischenbericht auf halbwegs verständlichem Niveau

Fruchtbare Diskussion im gemischten Publikum

In einer Online-Veranstaltung mit ca. 80 Beteiligten wurden zwei Gutachten zum Umgang der BGE mit geologischen Daten präsentiert und lebhaft diskutiert – siehe auch NBG-Artikel. Es ging um folgende Papiere:

Die die Diskussion war sehr fruchtbar, was wohl auch auf das gemischte Publikum zurückzuführen war. Vertreten waren neben Geowissenschaften, Staatliche Geologische Dienste der Länder (SGD), NBG, die BGE, Bürgerinitiativen sowie interessierte Bürger*innen. Das BaSE trat nicht in Erscheinung. Die Ausführungen waren auch halbwegs verständlich. Etwas mehr erklärend rückfragende Moderation hätte hier noch etwas verbessern können, hätte aber wohl den engen Zeitrahmen gesprengt.

Der Stand der Wissenschaft bewegt sich

Deutlich wurde bei beiden Vorträgen, dass der Stand von Wissenschaft sich zum Beispiel bei den Ausschlusskriterien Seismische Aktivität sowie Vulkanismus weiterentwickelt. Damit wurde die Diskussion, die auf den Tagen der Standortauswahl begonnen wurde, mit Wenzel, F.-T. (2020). Gutachten für das Bundesumweltamt zu § 22 Abs. 2 Nr. 4 Standortauswahlgesetz weitergeführt wurde, hier wieder angesprochen. Auch die Betrachtung des quartären Vulkanismus reicht wohl nicht aus.

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Geschäftsstelle erst nach dem Erlass vom 19.11.2020 eingerichtet

Geschäftsstelle erst später als verkündet eingerichtet

Die Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete wurde nach den Unterlagen aus dem BMU erst nach der Erteilung der Erlaubnis durch Erlass vom 19.11.2020 eingerichtet, denn in dem entsprechenden Antrag vom 04.11.2020 ist zu lesen:

Die Projektgruppe soll sofort nach Ihrer Genehmigung eingesetzt werden und mit dem Ende der Aufgaben der Geschäftsstelle und den notwendigen Nacharbeiten voraussichtlich im vierten Quartal 2022 ihre Tätigkeit beenden.

Also gab es bei der Auftaktveranstaltung am 18.10.2020 diese Geschäftsstelle noch nicht. Insofern waren entsprechende Äußerungen des BaSE falsch.

Neun Personen in der Geschäftsstelle

Interessant ist die Aussage im Antrag, dass neben der Leitung ca. acht weitere Beschäftigte dieser Geschäftsstelle zugeordnet werden sollen. Weiterhin wird dort ausgeführt:

…im Rahmen der Endlagersuche ist das BASE gesetzlich (§ 9 Abs. 3 StandAG) verpflichtet, eine Geschäftsstelle einzurichten…

Das entspricht nicht dem Gesetzestext (§ 9 Abs. 3 StandAG):

(3) Die Fachkonferenz Teilgebiete wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, die beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung eingerichtet wird.

Wer richtet die Geschäftsstelle ein?

Im Gesetz ist nicht festgelegt, wer die Geschäftsstelle einrichtet. Eine Verpflichtung des BaSE existierte also nicht. Zur Erinnerung: Die Geschäftsstelle der ESK/RSK wurden vom BMU am BaSE eingerichtet. Weiterhin ist auch nicht festgelegt, dass das Personal allein aus dem BaSE stammen muss.

Glaubwürdigkeit des BaSE ins Negative gesunken, BMU bearbeitet IFG-Antrag in Rekordzeit

Die Falschdarstellung der Existenz einer Geschäftsstelle durch das BaSE haben die nicht vorhandene Glaubwürdigkeit dieser Behörde weiter sinken lassen, bewegt sich also im negativen Bereich.

Positiv zu vermelden ist, dass das BMU den IFG-Antrag in ungewöhnlich kurzer Zeit bearbeitet hat. Wird in der Regel mindestens die nach § 7 Abs. 5 IFG mögliche Frist von bis zu einem Monat ausgenutzt oder überschritten, wurde hier sogar innerhalb einer Woche beschieden.

Konzeptpapier zur Erörterung des Zwischenberichts Teilgebiete nach § 9 Abs. 2 StandAG
REV 03

Das folgende Konzept wurde der AG Vorbereitung des ersten Erörterungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete (AG_V) am 09.11.2020 vorgelegt. Es wurde in der AG_V nicht bearbeitet und von der AG_V auch nicht veröffentlicht. Das Papier wurde bisher dreimal überarbeitet und wird hiermit der Öffentlichkeit zur Diskussion übergeben.

Um ein möglichst großes Verständnis als Grundlage einer Vertrauensbildung zu erreichen, wird folgender Aufbau der Fachkonferenzen vorgeschlagen. Er gliedert sich in

1 Plenumsrunden

  • 1.1 Die letzten ca. 420 Mio. Jahre der Entwicklung des geologischen Untergrundes unter Deutschland
  • 1.2 Inventarisierung der Wirtsgesteine
  • 1.3 Anwendung Mindestanforderungen
  • 1.4 Anwendung der Geologischen Abwägungskriterien
  • 1.5 Ausschlussgebiete
  • 1.6 Ausblick auf die weiteren Teilschritte in der Phase 1

2 Arbeitsgruppen

  • 2.01 AG Kristallin
  • 2.02 AG Tongestein
  • 2.03 AG Salz flach
  • 2.04 AG Salzstock
  • 2.05 AG Gesteinskombination
  • 2.06 AG Rahmenbedingungen im weiteren Verfahren
  • 2.07 AG Künstliche Barrieren
  • 2.08 AG Veröffentlichung verwendeter Geologiedaten
  • 2.09 AG Daten-Visualisierung
  • 2.10 AG Duale Strategie
  • 2.11 AG Beteiligungsbereitschaft
  • 2.12 AG Online- und konventionelle Beteiligungsformate
  • 2.13 AG Abfallinventar
  • 2.14 AG Verständnis
  • 2.15 AG Gläserne BGE
  • 2.16 Weitere AGs

3 Weitere Arbeitsvoraussetzungen

  • 3.1 Online-Beteiligungsplattform
  • 3.2 arcgis-Plattform
  • 3.3 Revision des Zwischenberichts

Mit der vorgeschlagenen Struktur können in den Plenumsrunden die wesentlichen geologischen Grundlagen vermittelt werden, die dann in den Arbeitsgruppen auf die möglichen Wirtsgesteine heruntergebrochen werden. Weiterhin sollten in den Arbeitsgruppen Themen behandelt werden, die über die Wirtsgesteinsfragen hinausgehen und die Setzungen des StandAGs vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsprojekte des BaSE, der BGE sowie von ENTRIA, SOTECradio, TRANSENS und von Entwicklungen im internationalen Bereich aufgreifen. Dazu ist die Einbindung von Fachpersonen notwendig. Zu den Wirtsgesteinsfragen bieten sich dazu unter anderem die Fachgutachter *innen nach § 35 Abs. 4 GeolDG an. Zu den darüber hinausgehenden Fragen kommt man an Chapman / McCombie (Association for Regional and International Underground Storage (arius), nationale Programme Japan, Niederlande) und Buser (Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft INA GmbH) nicht vorbei.

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„Wissen als Risiko“ und das Langzeitlagerproblem

Wissensvermittlung in Anhörungen?

Im Blog demokratie.plus erschien ein Beitrag von Jörg Sommer mit dem Titel Wissen als Risiko. Er analysiert darin die Rolle des Wissens insbesondere im politischen Prozess wie zum Beispiel bei Expert*innenanhörungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages. Sehr treffend stellt er dazu fest:

Ich habe solche, stark ritualisierten Prozesse oft genug mitgemacht, um zu wissen: Ausschussanhörungen haben in der Regel weniger mit Wissensvermittlung als mit Selbstbestätigung zu tun.

Wissen im Standortauswahlgesetz

Beim Problem der Langzeitlagerung von radioaktiven Abfällen spielt Wissen eine wesentliche Rolle. So legt das Standortauswahlgesetz in § 1 Abs. 2 fest, dass das Auswahlverfahren unter anderem wissenschaftsbasiert ausgestaltet werden muss. Insbesondere ist geologisches Wissen gefragt, das an den Schulen lediglich marginal vermittelt wird. Dazu passt ein weiteres Statement aus oben genanntem Beitrag:

Bei vielen Themenfeldern macht es Sinn, zu Beginn eines Diskursprozesses nötiges Wissen zur Verfügung zu stellen. Doch schon bei einer gewöhnlichen Verkehrswegeplanung übersteigt das Maß an Wissen den Anteil des von den Beteiligten Verdaubaren um ein Vielfaches.
Eine bloße Herstellung von „Transparenz“ durch wahre Informationslawinen hilft da wenig.

Wer vermittelt Grundlagenwissen?

Bei der Standortsuche wurde es bisher noch nicht versucht, Grundlagenwissen insbesondere zur Geologie zu vermitteln – siehe auch Warum nicht ein Funkkolleg Geologie statt wirkungsloser Warnungen vor Populismus? Das dafür nach § 5 StandAG zuständige BaSE verschanzt sich hinter einem Notariat ohne Notarin und lässt Kampagnen von der Werbeagentur Scholz & Friends durchführen.

Information der Öffentlichkeit durch eine unabhängige und eigenständige Organisation

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Kann die neue Vizepräsidentin die steile Hierarchie abflachen?

Das BaSE lässt verlauten, dass Patrizia Nanz ab 01.02.2021 den Posten der Vizepräsidentin bekleiden und das IASS verlassen wird. Die Ausschreibung war wohl auf sie maßgeschneidert – siehe Das BaSE hat offensichtlich ein Defizit in der Führungsebene erkannt. Bekannt ist sie als Partizipationsexpertin. Sie hat sich auch schon kritisch mit dem NBG auseinandergesetzt, siehe Dehmer, D. (2016). Atommüll Endlager? Ja bitte! Tagesspiegel 04.07.2016:

Daran zweifelt aber die Beteiligungsforscherin Patrizia Nanz. Die Professorin ist Wissenschaftliche Leiterin des Potsdamer Nachhaltigkeitsinstituts IASS. Sie befürchtet, dass die „Zufallsbürger“ in dem nationalen Begleitgremium mangels Kompetenz und Ressourcen im Verhältnis zu den „angesehenen Persönlichkeiten oder Experten „marginalisiert“ werden könnten. Das führe zu einer „öffentlichen Beschädigung des Beteiligungsverfahrens“, warnte sie in einem Brief an die Vorsitzenden der Endlagerkommission.

Man kann gespannt sein, wie sie sich jetzt in das laufende Verfahren einbringt und versucht Korrekturen anzuregen. Die sind bitter nötigt, wenn man sich die Auftaktveranstaltung des BaSE zur Fachkonferenz Teilgebiete ansieht. Diese technisch und inhaltlich misslungene Online-Versammlung wurde gezielt polarisiert durch die Gründung eines sogenannten Notariats ohne Notar*in, wobei die Nichtnotarin gleichzeitig Abteilungsleiterin im BaSE ist. Und das war lediglich eine von vielen Ereignissen zur Polarisierung von Verbänden und BIs, die sich bisher mit Atommüll beschäftigt haben.

Es stellt sich die Frage, ob Öffentlichkeitsbeteiligung überhaupt von einer Institution organisiert werden kann, die so stark hierarchisch organisiert ist, dass sie entsprechend den Kriterien nach Sträter als pathologische eingestuft werden muss. Das hat nicht nur fatale Auswirkungen Richtung Bürger*innen, sondern auch in die gesamte auch wissenschaftliche Endlagercommunity. Kann eine Institution, die vorgibt eine generative Öffentlichkeitsarbeit zu machen, sich weigern, reaktiv Informationen bereitzustellen? Erinnert sei an die zweimalige Anregung aus dem NBG, die Daten aus den § 21-Verfahren bürgerfreundlich aufzuarbeiten.

Man kann Frau Nanz nur viel Kraft und Mut wünschen, damit die Rolle des BaSE als zuständiger Institution für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortauswahl für ein Langzeitlager für radioaktive Abfälle nicht weiterhin Schaden nimmt. Von ihrer Vorgängerin sind solche Aktivitäten nicht zu vernehmen gewesen. Ob die unterschiedlichen Rollen des BaSE überhaupt miteinander verträglich sind, sollte intensiv diskutiert werden – siehe BfE greift endlich Vorschlag von endlagerdialog.de auf.

NBG diskutiert hinter verschlossenen Türen interessante Probleme

Berichte aus den Fachgruppen

Die 45. NBG-Sitzung begann mit Berichten aus den Fachgruppen Öffentlichkeitsbeteiligung, Geologie und Grundlagendaten und Strahlenschutz und Sicherheit. Die Fachgruppe Institutionengeflecht hat sich noch nicht konstituiert. Alle Fachgruppen haben geheim getagt, es sind weder Sitzungstermine, Tagesordnungen, Protokolle noch Ergebnisse veröffentlicht worden. Selbst zur öffentlichen Sitzung des NBG lagen keinerlei schriftliche Unterlagen vor.

FG Öffentlichkeitsbeteiligung

Die FG Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich u. a. mit der Frage auseinandergesetzt, ob das rein digitale Format der Fachkonferenz mit dem in § 9 Abs. 2 StandAG gesetzlich geforderten Erörtern des Zwischenberichts konform ist. Eine nur intern vorliegende Rechtsexpertise kommt wohl zu dem Schluss, dass damit dem Gesetz genüge getan wird. Wie zum Beispiel der Ausschluss ganzer Gruppen der Bevölkerung bei diesem Vorgehen als rechtskonform bewertet wurde, konnte dem Bericht der Gruppe nicht entnommen werden. Da die interne Expertise nicht öffentlich zugänglich ist, ergibt sich ein großes Schwarzes Loch.

Mangelhaftes Planungssicherstellungsgesetz

Erstaunlich ist, dass im Planungssicherstellungsgesetz für bestimmte Gesetze – das StandAG fällt nicht darunter – statt Erörterung Online-Konsultationen oder Videokonferenzen zugelassen sind, jedoch sich keinerlei Definitionen finden, was unter Online-Konsultation oder Videokonferenz zu verstehen ist. So gibt es keinerlei Hinweise auf Bereitstellung von notwendiger Hardware, um allen Berechtigten den Zugang zu ermöglichen. Auch werden keine Qualitätskriterien und Verfahren zur Überwachung der Verbindungsbandbreite genannt. Die Erfahrung zeigt, dass dies bei der mangelhaften Digitalstruktur in Deutschland von großer Bedeutung ist. Was nutzt einem eine Videokonferenz, wenn man ein Drittel der Inhalte wegen technischer Schwierigkeiten nicht mitbekommt? Zählt das dann noch als beteiligt an der Erörterung?

Das BaSE berichtet von einem Fachaustausch, ohne Inhalte zu nennen

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