BaSE erteilt Selbstorganisation eine klare Absage

TOP 5 und 6 in der heutigen NBG-Sitzung

Bei der heutigen NBG-Sitzung stand im TOP 5: Bericht des Partizipationsbeauftragten (YouTube 2:47:15, Präsentation) und TOP 6: Wie geht es weiter mit der Öffentlichkeitsbeteiligung in Schritt 2 der Phase 1? ( YouTube 2:55:10) das Nachfolgeformat zur Fachkonferenz Teilgebiete auf der Tagesordnung.

Schreiben des Präsidenten des BaSE

Beim Bericht des Partizipationsbeauftragten stellte sich eine aktuelle Wende auf der Grundlage eines Schreibens des BaSE-Präsidenten König an die Ko-Vorsitzende des NBG Schreurs vom 08.09.2021 heraus. In diesem Schreiben wird unmissverständlich mitgeteilt, dass das BaSE (allein) für die Auslegung des StandAG zuständig ist

..Hierzu hat Frau Nanz im Rahmen der dem BASE obliegenden Auslegung des Standortauswahlgesetzes ein sehr weitgehendes und der aktuellen Beteiligungswissenschaft Rechnung tragendes Konzept zur Diskussion gestellt…

und der Selbstorganisation wird mit Hinweis auf Drucksache 18/11398 zu § 9 Abs. 1 (Seite 55) eine klare Absage erteilt

…Entsprechend ist die Eigenständigkeit von Beteiligungsformaten im Standortauswahlgesetz erst wieder im Rahmen der Standortregionenausweisung vorgesehen. Sofern sich Ihre Konfliktwahrnehmung auf den Punkt der Forderung einer dauerhaften Selbstorganisation beziehen sollte, liegt die Erfüllung nicht in der Hand der Exekutive, sondern dieses wäre nur durch Änderung des Standortauswahlgesetzes durch den Bundestag zu erreichen….

Der Partizipationsbeauftragte zum Werfen von Nebelkerzen?

Der Partizipationsbeauftragte kam unter anderem zu der Erkenntnis (YouTube 2:53:45):

…Haben wir noch eine Gesprächsgrundlage für die nächsten Gespräche. In dem Brief steht, ja, die sollen durchgeführt werden. Aber ich frage mich als derjenige, der dazu einladen soll, mit welchem Ziel und Zweck. Also nur um irgendeine Nebelkerze zu werfen, dafür braucht man mich nicht…

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Die Frage der Selbstorganisation
Will das BaSE sich in den Vordergrund spielen?

Nachfolgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete

Beim dritten Termin der Fachkonferenz Teilgebiete konnte keine Einigung für ein Nachfolgebeteiligungsformat erzielt werden. Das war auch kaum zu erwarten, denn das BaSE hat erst knapp zwei Wochen vor dem Konferenztermin, am 26.07.2021, ein eigenes Konzept vorgelegt, das sich nicht konkret auf den Konferenzbeschluss vom 11.06.2021 bezog.

Selbstorganisation soll im Nachfolgeformat abgeschafft werden

Der Konferenzbeschluss schlug ein Fachforum Teilgebiete vor, das sich eng an die Fachkonferenz anlehnte. Das BaSE-Konzept (Ursprungsversion im Internet gelöscht – error 404) sieht vier sog. Schienen vor. Eine davon, genannt Fachliche Begleitung des Arbeitsfortschritts der BGE mbH, stellt das Nachfolgeformat dar. Dieses soll später münden in Stellungnahmeverfahren, Erörterungstermine nach § 7 StandAG. Ein wesentlicher Unterschied zum Konferenzbeschluss ist, dass damit die Selbstorganisation, die für die Fachkonferenz ein wesentliches Element war, abgeschafft wird.

Verkrustung durch Selbstorganisation?

Der Partizipationsbeauftragte betont in seiner Präsentation – Vortrag liegt leider nicht vor (FKT_Bt3_026, Seite 35):

• Selbstorganisation kann auf Dauer verkrusten und für neue Betroffene unzugänglich werden.
• Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung, der nur Dienstleister ist, kann seinen Auftrag nicht erfüllen.

Sicher kann Selbstorganisation verkrusten, so aber auch andere Verfahren wie das vom BaSE vorgeschlagene. Aber wenn man das erkannt hat, können Maßnahmen dagegen ergriffen werden.

Bei Selbstorganisation nur Dienstleister

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Auswahlverfahren Phase 1.2: Sicherheitsuntersuchungen und die leidigen Sprachregelungen

Impulsvortrag des BMU

Am 22.04.2021 fand die zweite Sitzung der Themen-AG Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen statt. Vorgesehen waren Impulsvorträge aus dem BMU (Lukas Schulte, S III 2) und von endlagerdialog.de (Michael Mehnert, Chefredakteur).
Herr Schulte referierte recht ausführlich und bemüht verständlich zu den Sicheranforderungen, deren letze Fassung jetzt als Verordnung mit dem Kürzel EndlSiAnfV vorliegt – Präsentation siehe hier.
Das BMU erwähnte auch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Verordnungen – siehe dazu Näheres im Blog aus der Sicht von endlagerdialog.de:

Gegenrede von endlagerdialog.de

Der Vortrag von endlagerdialog.de wurde als Gegenrede angekündigt, bezog sich aber nicht auf den Vortrag des BMU, sondern auf den Beitrag der BGE beim letzten Termin der AG am 25.03.2021 – Präsentation siehe hier. Zu verstehen ist der Beitrag von endlagerdialog.de als konstruktive Gegenrede, in der die allgemeinen Einführungen der BGE aus der anderen Sicht von endlagerdialog.de aufgegriffen wurden. Schließlich wurde auf die Regelungen zu den Untersuchungsräumen in der Verordnung zu den Sicherheitsuntersuchungen (EndlSiUntV) eingegangen. Allgemeine Darstellungen zu den Endlagersicherheitsverordnungen wurden von endlagerdialog.de bereits in der Arbeitsgruppe F2 auf dem ersten Erörterungstermin vorgetragen (Protokoll PDF-Seite 47-50 und Präsentation).

Wirrwarr der Begriffe, um öffentliche Diskussion zu verhindern?

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Neue Termine für den zweiten und dritten Erörterungstermin des Zwischenberichts Teilgebiete

Kurz vor der ersten Sitzung der AG Vorbereitung des zweiten Erörterungstermins des Zwischenbericht Teilgebiete hat das BaSE mitgeteilt, dass die weiteren Erörterungstermine verschoben werden, und zwar auf den 10./11./12. Juni 2021 und den 05./06./07./08. August 2021.

Damit besteht die Hoffnung, dass auch Vorortveranstaltungen möglich werden. Ob das BaSE seinen Aufgaben nach § 5 Abs. 2 StandAG in der jetzt zur Verfügung stehenden Zeit nachkommt und umfassend und systematisch zum Auswahlverfahren informiert, wurde bisher nicht mitgeteilt.

Wie Stellungnahmen der Landesgeologischen Dienste zeigen, ist selbst diesen Fachleuten es meist nicht möglich, die Arbeiten der BGE nachzuvollziehen. Es ist in vielen Fällen nicht verfolgbar, welche vorgelegten geologischen Daten bisher Eingang in das Auswahlverfahren gefunden haben. Hier ist neben der BGE auch das BaSE gefragt, um die geologische Fachsprache in bürgerfreundliche Kommunikationsformate zu übersetzen. Dazu gibt es am BaSE eine ganze Abteilung mit x Mitarbeiter*innen.

Bisher ist es selbst interessierten Bürger*innen praktisch nicht möglich, sich in die Thematik einzuarbeiten. So werden Antworten zu Fragen an die BGE erst nach vier Monaten beantwortet – so im Beispiel des Teilgebiets 010_00TG. Gleichzeitig wird von Herrn Studt, Geschäftsführer der BGE, mitgeteilt, die BGE sei nicht überlastet.

Was bedeutet „wissenschaftsbasiert“?

Die fünf Kriterien

Das Standortauswahlverfahren sollte nach § 1 Abs. 2 StandAG folgende fünf Kriterien erfüllen:

  • partizipativ,
  • wissenschaftsbasiert,
  • transparent,
  • selbsthinterfragend und
  • lernend.

Was bedeutet dabei wissenschaftsbasiert? Reicht es dabei aus, dass im Elfenbeinturm klammheimlich Methoden entwickelt werden, diese ohne Rücksicht auf Reichweite im Internet kurz zur Diskussion gestellt werden und dann flugs angewendet werden?

Der Wissenschaftsrat meldet sich zu Wort

Um diese Fragen zu beantworten, sollte man sich die Hintergrundinformation des Wissenschaftsrats vom 25.01.2021 mit dem Titel Impulse aus der COVID-19-Krise für die Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland ansehen, wo auf Seite 3 unter Handlungsbedarf ausgeführt wird:


Wissenschaftskommunikation ist auf das Engagement von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angewiesen, die über wissenschaftliche Erkenntnisse in Dialog treten, die Logik wissenschaftlichen Arbeitens und die Bedingungen der Produktion wissenschaftlichen Wissens transparent vermitteln und zudem Vertrauen erzeugen können. Für den professionellen Umgang mit der vielfältigen Medien- und Kommunikationslandschaft sowie der Heterogenität von Adressaten und deren selektiver Rezeptionsbereitschaft sind Unterstützungsstrukturen in den wissenschaftlichen Einrichtungen erforderlich. Zudem liegt es im Eigeninteresse des Wissenschaftssystems, sich an der Suche nach Lösungen zur Verbesserung der Situation von Wissenschaftsjournalistinnen und -journalisten zu beteiligen.

Zutreffend auch für die Standortsuche und die Geowissenschaften

Auch wenn diese Zeilen aus der aktuellen Lage im Hinblick auf die medizinischen Wissenschaften entstanden sind, treffen sie haargenau auf das Problem der Standortsuche und damit die Geowissenschaften zu. Auch hier spielen Wissenschaft und Transparenz eine große Rolle mit dem Ziel, Vertrauen zu schaffen. Doch wenn man sich die Entwicklung seit 2017 ansieht, dann spielen Wissenschaft, Transparenz und Kommunikation kaum eine Rolle, geschweige denn Vertrauensbildung. Zwar gibt es immer wieder Sonntagsreden zu den oben erwähnten fünf Kriterien, umgesetzt wird aber nichts – siehe zum Beispiel Fehlerkultur – was ist daraus geworden?. Hatte die Entwicklung bei der Arbeit der Endlagerkommission durch zunehmende Transparenz eine gewisse Hoffnung auf einen Kulturwandel bei den öffentlichen Institutionen erweckt, so enttäuschend ist der Rückzug in die Intransparenz in Abstufung bei BMU, BfE/BaSE, BGE und selbst beim NBG.

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1 Million Jahre?

Bjornerud, M.(2020). Zeitbewusstheit – Geologisches Denken und wie es helfen könnte, die Welt zu retten. Seite 101

Vom Nachweis- zum Bewertungszeitraum

Wird im StandAG in § 22 Abs. 2 Punkt 1 noch von einem euphemistischen Nachweiszeitraum von 1 Million Jahre gesprochen, hat sich in der EndlSiAnfV der realistische Begriff Bewertungszeitraum durchgesetzt – siehe in der Begriffsbestimmung in § 2 Punkt 3, in der Festlegung auf 1 Million Jahre in § 3 Abs. 1 und an weiteren gut 20 Textstellen. Aber trotzdem wird dieser Zeitraum oft als illusorisch betrachtet, da er weit außerhalb der Vorstellungskraft der meisten Menschen liegt.

Geologie betrachtet 4.500 Millionen Jahre

In Augen von Geolog*innen ist dieser Zeitraum eher kurz. Schließlich betrachtet die Geologie die Entwicklung insbesondere der Erdkruste über etwa 4.500 Millionen Jahre. endlagerdialog.de ist durch eine Rezension in GMIT (82, Dezember 2020, Seite 102 f.) auf das sehr interessantes Buch der amerikanischen Geologin Marcia Bjornerud mit dem Titel Zeitbewusstheit – Geologisches Denken und wie es helfen könnte, die Welt zu retten gestoßen.

Der Kern des Buches

In dem weitgehend allgemein verständlichen Buch geht es im Kern um die Betrachtung des

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RESUS, der erste Blick in die Unterlagen

Die wesentliche Rolle der geologischen Abwägungskriterien im Schritt 2

Im Schritt 2 der Phase 1 müssen die geologischen Abwägungskriterien eine wesentliche Rolle spielen. Erst dadurch erhält das Verfahren den komparativen – also vergleichenden – Charakter. Zwar wurden diese Kriterien bereits im Schritt 1 angewendet, jedoch nur in einer sehr rudimentären Weise. Dazu wurden nur wenige Daten, die die Länder geliefert hatten, ausgewertet. Durch massive Verwendung von Referenzdaten wurde dieses ein Stück weit verschleiert. Formal ist dieses Vorgehen aber durch das StandAG gedeckt.

Problem der Aggregierung, entstanden durch Kompromiss in letzter Minute

Zur Anwendung der geologischen Abwägungskriterien und insbesondere zur Aggregierung gibt der Gesetzestext keine Methode vor. Der AkEnd-Bericht machte dazu Aussagen (Seite 105) auf der Basis dreier Gewichtungsgruppen der geologischen Abwägungskriterien.

In der Endlagerkommission ging es letztlich um die Einordnung des Deckgebirgskriteriums in eine solche Gewichtungsgruppe. Der in geheimer Sitzung – siehe Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche und Arbeit der Endlagerkommission – eine kritische Würdigung – entwickelte Kompromiss bestand aus dem rigorosen Ersatz des Begriffs Gewichtungsgruppe durch Kriteriengruppe. Wei­terhin wurden die wichtenden Aussagen zu den Abwä­gungskriterien vollständig gestrichen. Damit erhielten alle Abwägungskriterien formal die gleiche Wichtung. Das Abwägungskriterium zum Deckgebirge wurde der Kri­teriengruppe 3 zugeordnet.

RESUS – Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs

Zum Problem der Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs wurde von der BGE ein Arbeitsprojekt in Auftrag gegeben mit der Bezeichnung RESUS – Grundlagenentwicklung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und zur sicherheitsgerichteten Abwägung von Teilgebieten mit besonders günstigen geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Bearbeitet wurde das Projekt von GRS, BGR und BGE TEC. Die Ergebnisse sind in einem Synthese- und zehn Einzelberichten auf insgesamt 1921 Seiten festgehalten, die Ende November veröffentlicht wurden – siehe hier.

Vorabversionen schon im Zwischenbericht erwähnt

Fünf der RESUS-Ergebnisberichte in Vorabversionen werden im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht Teilgebiete erwähnt – siehe Endlagersuche -> Wesentliche Unterlagen -> Zwischenbericht Teilgebiete -> Zitierte Sekundärdokumente -> Berichte, die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von der BGE beauftragt wurden. Deshalb sah sich endlagerdialog.de veranlasst, bereits zur Bearbeitung des Zwischenberichts die RESUS-Papiere und hier insbesondere den Synthesebericht anzusehen.

Synthesebericht Seite 59 – Ionenstärke

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Geschäftsstelle erst nach dem Erlass vom 19.11.2020 eingerichtet

Geschäftsstelle erst später als verkündet eingerichtet

Die Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete wurde nach den Unterlagen aus dem BMU erst nach der Erteilung der Erlaubnis durch Erlass vom 19.11.2020 eingerichtet, denn in dem entsprechenden Antrag vom 04.11.2020 ist zu lesen:

Die Projektgruppe soll sofort nach Ihrer Genehmigung eingesetzt werden und mit dem Ende der Aufgaben der Geschäftsstelle und den notwendigen Nacharbeiten voraussichtlich im vierten Quartal 2022 ihre Tätigkeit beenden.

Also gab es bei der Auftaktveranstaltung am 18.10.2020 diese Geschäftsstelle noch nicht. Insofern waren entsprechende Äußerungen des BaSE falsch.

Neun Personen in der Geschäftsstelle

Interessant ist die Aussage im Antrag, dass neben der Leitung ca. acht weitere Beschäftigte dieser Geschäftsstelle zugeordnet werden sollen. Weiterhin wird dort ausgeführt:

…im Rahmen der Endlagersuche ist das BASE gesetzlich (§ 9 Abs. 3 StandAG) verpflichtet, eine Geschäftsstelle einzurichten…

Das entspricht nicht dem Gesetzestext (§ 9 Abs. 3 StandAG):

(3) Die Fachkonferenz Teilgebiete wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, die beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung eingerichtet wird.

Wer richtet die Geschäftsstelle ein?

Im Gesetz ist nicht festgelegt, wer die Geschäftsstelle einrichtet. Eine Verpflichtung des BaSE existierte also nicht. Zur Erinnerung: Die Geschäftsstelle der ESK/RSK wurden vom BMU am BaSE eingerichtet. Weiterhin ist auch nicht festgelegt, dass das Personal allein aus dem BaSE stammen muss.

Glaubwürdigkeit des BaSE ins Negative gesunken, BMU bearbeitet IFG-Antrag in Rekordzeit

Die Falschdarstellung der Existenz einer Geschäftsstelle durch das BaSE haben die nicht vorhandene Glaubwürdigkeit dieser Behörde weiter sinken lassen, bewegt sich also im negativen Bereich.

Positiv zu vermelden ist, dass das BMU den IFG-Antrag in ungewöhnlich kurzer Zeit bearbeitet hat. Wird in der Regel mindestens die nach § 7 Abs. 5 IFG mögliche Frist von bis zu einem Monat ausgenutzt oder überschritten, wurde hier sogar innerhalb einer Woche beschieden.