Was bedeutet „wissenschaftsbasiert“?

Die fünf Kriterien

Das Standortauswahlverfahren sollte nach § 1 Abs. 2 StandAG folgende fünf Kriterien erfüllen:

  • partizipativ,
  • wissenschaftsbasiert,
  • transparent,
  • selbsthinterfragend und
  • lernend.

Was bedeutet dabei wissenschaftsbasiert? Reicht es dabei aus, dass im Elfenbeinturm klammheimlich Methoden entwickelt werden, diese ohne Rücksicht auf Reichweite im Internet kurz zur Diskussion gestellt werden und dann flugs angewendet werden?

Der Wissenschaftsrat meldet sich zu Wort

Um diese Fragen zu beantworten, sollte man sich die Hintergrundinformation des Wissenschaftsrats vom 25.01.2021 mit dem Titel Impulse aus der COVID-19-Krise für die Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland ansehen, wo auf Seite 3 unter Handlungsbedarf ausgeführt wird:


Wissenschaftskommunikation ist auf das Engagement von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angewiesen, die über wissenschaftliche Erkenntnisse in Dialog treten, die Logik wissenschaftlichen Arbeitens und die Bedingungen der Produktion wissenschaftlichen Wissens transparent vermitteln und zudem Vertrauen erzeugen können. Für den professionellen Umgang mit der vielfältigen Medien- und Kommunikationslandschaft sowie der Heterogenität von Adressaten und deren selektiver Rezeptionsbereitschaft sind Unterstützungsstrukturen in den wissenschaftlichen Einrichtungen erforderlich. Zudem liegt es im Eigeninteresse des Wissenschaftssystems, sich an der Suche nach Lösungen zur Verbesserung der Situation von Wissenschaftsjournalistinnen und -journalisten zu beteiligen.

Zutreffend auch für die Standortsuche und die Geowissenschaften

Auch wenn diese Zeilen aus der aktuellen Lage im Hinblick auf die medizinischen Wissenschaften entstanden sind, treffen sie haargenau auf das Problem der Standortsuche und damit die Geowissenschaften zu. Auch hier spielen Wissenschaft und Transparenz eine große Rolle mit dem Ziel, Vertrauen zu schaffen. Doch wenn man sich die Entwicklung seit 2017 ansieht, dann spielen Wissenschaft, Transparenz und Kommunikation kaum eine Rolle, geschweige denn Vertrauensbildung. Zwar gibt es immer wieder Sonntagsreden zu den oben erwähnten fünf Kriterien, umgesetzt wird aber nichts – siehe zum Beispiel Fehlerkultur – was ist daraus geworden?. Hatte die Entwicklung bei der Arbeit der Endlagerkommission durch zunehmende Transparenz eine gewisse Hoffnung auf einen Kulturwandel bei den öffentlichen Institutionen erweckt, so enttäuschend ist der Rückzug in die Intransparenz in Abstufung bei BMU, BfE/BaSE, BGE und selbst beim NBG.

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Boykottiert die Geschäftsstelle die AG Vorbereitung?

Hier fehlt doch etwas, oder?

Öffentliche Sitzung der AG_V

Auf der letzten öffentlichen Sitzung der AG Vorbereitung sollte insbesondere der neue Entwurf der Geschäftsordnung mit der Öffentlichkeit diskutiert werden. Die Einwahldaten und die Tagesordnung wurden an die angemeldeten Teilnehmer*innen mit einer Email knapp 6 Stunden vor Beginn der Sitzung mitgeteilt. Die Geschäftsordnung war weder Bestandteil der Email noch konnte sie unter dem entsprechenden Link AG_V aufgefunden werden. Transparenz sieht anders aus.

Entwurf GO wurde nicht verteilt

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RESUS, der erste Blick in die Unterlagen

Die wesentliche Rolle der geologischen Abwägungskriterien im Schritt 2

Im Schritt 2 der Phase 1 müssen die geologischen Abwägungskriterien eine wesentliche Rolle spielen. Erst dadurch erhält das Verfahren den komparativen – also vergleichenden – Charakter. Zwar wurden diese Kriterien bereits im Schritt 1 angewendet, jedoch nur in einer sehr rudimentären Weise. Dazu wurden nur wenige Daten, die die Länder geliefert hatten, ausgewertet. Durch massive Verwendung von Referenzdaten wurde dieses ein Stück weit verschleiert. Formal ist dieses Vorgehen aber durch das StandAG gedeckt.

Problem der Aggregierung, entstanden durch Kompromiss in letzter Minute

Zur Anwendung der geologischen Abwägungskriterien und insbesondere zur Aggregierung gibt der Gesetzestext keine Methode vor. Der AkEnd-Bericht machte dazu Aussagen (Seite 105) auf der Basis dreier Gewichtungsgruppen der geologischen Abwägungskriterien.

In der Endlagerkommission ging es letztlich um die Einordnung des Deckgebirgskriteriums in eine solche Gewichtungsgruppe. Der in geheimer Sitzung – siehe Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche und Arbeit der Endlagerkommission – eine kritische Würdigung – entwickelte Kompromiss bestand aus dem rigorosen Ersatz des Begriffs Gewichtungsgruppe durch Kriteriengruppe. Wei­terhin wurden die wichtenden Aussagen zu den Abwä­gungskriterien vollständig gestrichen. Damit erhielten alle Abwägungskriterien formal die gleiche Wichtung. Das Abwägungskriterium zum Deckgebirge wurde der Kri­teriengruppe 3 zugeordnet.

RESUS – Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs

Zum Problem der Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs wurde von der BGE ein Arbeitsprojekt in Auftrag gegeben mit der Bezeichnung RESUS – Grundlagenentwicklung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und zur sicherheitsgerichteten Abwägung von Teilgebieten mit besonders günstigen geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Bearbeitet wurde das Projekt von GRS, BGR und BGE TEC. Die Ergebnisse sind in einem Synthese- und zehn Einzelberichten auf insgesamt 1921 Seiten festgehalten, die Ende November veröffentlicht wurden – siehe hier.

Vorabversionen schon im Zwischenbericht erwähnt

Fünf der RESUS-Ergebnisberichte in Vorabversionen werden im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht Teilgebiete erwähnt – siehe Endlagersuche -> Wesentliche Unterlagen -> Zwischenbericht Teilgebiete -> Zitierte Sekundärdokumente -> Berichte, die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von der BGE beauftragt wurden. Deshalb sah sich endlagerdialog.de veranlasst, bereits zur Bearbeitung des Zwischenberichts die RESUS-Papiere und hier insbesondere den Synthesebericht anzusehen.

Synthesebericht Seite 59 – Ionenstärke

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Die vollendete Intransparenz der AG Vorbereitung Fachkonferenz

Die sporadischen Dokumente

Auf der Internetseite des BaSE unter der Rubrik Infoplattform zur Endlagersuche -> Arbeitsgruppe Vorbereitung tauchen sporadisch Dokumente auf, so ein Dokument mit dem Titel Selbstverständnis der Fachkonferenz Teilgebiete AG-Vorbereitung. Wann das Papier veröffentlicht wurde, ist leider wie bei allen Unterlagen des BaSE nicht bestimmbar. Offensichtlich kann sich kein Akteur vorstellen, dass es Interesse daran gibt, die Entwicklung bei der Endlagerstandortauswahl systematisch zu verfolgen.

Konfuse Datierung des Selbstverständnis-Papiers

Interessant ist weiterhin die angegebene Datierung des oben genannten Papiers. Es soll sich um eine Beschlussvorlage zur Sitzung der AG Vorbereitung am 02.12.2020 handeln. In der entsprechenden Tagesordnung kommt dieser Punkt vor, jedoch ist das Protokoll der Sitzung immer noch nicht öffentlich verfügbar. Wie kann eine Beschlussvorlage für den 02.12.2020 einen Stand vom 13.12.2020 haben? Und warum trägt das Papier das Datum 16.12.2020? Alles Fragen, die im Raum stehen, und es dazu keinerlei Hinweise gibt. Wurde das Papier nach der Behandlung am 02.12. weiterentwickelt? Wann wurde das Papier veröffentlicht, warum genau zu diesem Zeitpunkt?

Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Arbeit?

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Interessante Fachdiskussion zum Zwischenbericht auf halbwegs verständlichem Niveau

Fruchtbare Diskussion im gemischten Publikum

In einer Online-Veranstaltung mit ca. 80 Beteiligten wurden zwei Gutachten zum Umgang der BGE mit geologischen Daten präsentiert und lebhaft diskutiert – siehe auch NBG-Artikel. Es ging um folgende Papiere:

Die die Diskussion war sehr fruchtbar, was wohl auch auf das gemischte Publikum zurückzuführen war. Vertreten waren neben Geowissenschaften, Staatliche Geologische Dienste der Länder (SGD), NBG, die BGE, Bürgerinitiativen sowie interessierte Bürger*innen. Das BaSE trat nicht in Erscheinung. Die Ausführungen waren auch halbwegs verständlich. Etwas mehr erklärend rückfragende Moderation hätte hier noch etwas verbessern können, hätte aber wohl den engen Zeitrahmen gesprengt.

Der Stand der Wissenschaft bewegt sich

Deutlich wurde bei beiden Vorträgen, dass der Stand von Wissenschaft sich zum Beispiel bei den Ausschlusskriterien Seismische Aktivität sowie Vulkanismus weiterentwickelt. Damit wurde die Diskussion, die auf den Tagen der Standortauswahl begonnen wurde, mit Wenzel, F.-T. (2020). Gutachten für das Bundesumweltamt zu § 22 Abs. 2 Nr. 4 Standortauswahlgesetz weitergeführt wurde, hier wieder angesprochen. Auch die Betrachtung des quartären Vulkanismus reicht wohl nicht aus.

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„Wissen als Risiko“ und das Langzeitlagerproblem

Wissensvermittlung in Anhörungen?

Im Blog demokratie.plus erschien ein Beitrag von Jörg Sommer mit dem Titel Wissen als Risiko. Er analysiert darin die Rolle des Wissens insbesondere im politischen Prozess wie zum Beispiel bei Expert*innenanhörungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages. Sehr treffend stellt er dazu fest:

Ich habe solche, stark ritualisierten Prozesse oft genug mitgemacht, um zu wissen: Ausschussanhörungen haben in der Regel weniger mit Wissensvermittlung als mit Selbstbestätigung zu tun.

Wissen im Standortauswahlgesetz

Beim Problem der Langzeitlagerung von radioaktiven Abfällen spielt Wissen eine wesentliche Rolle. So legt das Standortauswahlgesetz in § 1 Abs. 2 fest, dass das Auswahlverfahren unter anderem wissenschaftsbasiert ausgestaltet werden muss. Insbesondere ist geologisches Wissen gefragt, das an den Schulen lediglich marginal vermittelt wird. Dazu passt ein weiteres Statement aus oben genanntem Beitrag:

Bei vielen Themenfeldern macht es Sinn, zu Beginn eines Diskursprozesses nötiges Wissen zur Verfügung zu stellen. Doch schon bei einer gewöhnlichen Verkehrswegeplanung übersteigt das Maß an Wissen den Anteil des von den Beteiligten Verdaubaren um ein Vielfaches.
Eine bloße Herstellung von „Transparenz“ durch wahre Informationslawinen hilft da wenig.

Wer vermittelt Grundlagenwissen?

Bei der Standortsuche wurde es bisher noch nicht versucht, Grundlagenwissen insbesondere zur Geologie zu vermitteln – siehe auch Warum nicht ein Funkkolleg Geologie statt wirkungsloser Warnungen vor Populismus? Das dafür nach § 5 StandAG zuständige BaSE verschanzt sich hinter einem Notariat ohne Notarin und lässt Kampagnen von der Werbeagentur Scholz & Friends durchführen.

Information der Öffentlichkeit durch eine unabhängige und eigenständige Organisation

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Interaktive Karte ergänzt und korrigiert

Größerer Ausschnitt siehe hier

Interaktive Karte verbessert

Die BGE hat am 04.12.2020 die interaktive Karte zum Zwischenbericht Teilgebiete ergänzt und korrigiert. Es wird mitgeteilt:

Ergänzung und Korrektur am 04.12.2020

Ergänzung
In der aktualisierten Version der Onlinekarte sind nun auch die Flächen der ausgeschlossenen Gebiete dargestellt.

Korrektur
Im Zuge der Aktualisierung der Onlinekarte zeigte sich, dass für die Darstellung des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru versehentlich nicht die finale Geometrie des Teilgebiets verwendet wurde.
Bei dem Layer „Prätertiäres Tongestein“ wurde das Feature des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru korrigiert sowie der Einzellayer des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru. Die aktualisierte Geometrie des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru ist ca. 250 km² (1,6 %) kleiner als in der ursprünglichen Version, wo die Größe des Teilgebiets im Nordwesten von Brandenburg (Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin) und im Süden von Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis Ludwigslust-Parchim) überschätzt wurde.

Bohrungen als Ausschlussgebiete

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Zwischenbericht Teilgebiete: Die Diskussion tobt in Hinterzimmern

Stellungnahme der DAEF – insbesondere zum Salzstock Gorleben

Bei intensiver Suche auf der BGE-Internetseite unter Endlagersuche -> Wesentliche Unterlagen -> Diskussionen und Fachdebatte ->Stellungnahmen -> Fachstellungnahmen stößt man auf eine schriftliche Stellungnahme der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) zum Zwischenbericht Teilgebiete, datiert mit 16.10.2020, und ein Antwortschreiben dazu von der BGE, datiert mit 05.11.2020. Die Zeitpunkte der Veröffentlichung wird leider nicht mitgeteilt. Hier wird die fiese Taktik des BaSE übernommen. Eine Zusammenfassung von der BGE trifft den wesentlichen Teil des Briefwechsels:

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) hat eine Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) abgegeben. Sie befasst sich vor allem mit den Themen Gorleben sowie der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Die DAEF stellt in Frage, ob diese für den Zwischenbericht überhaupt hätten angewendet werden müssen. Die BGE geht in ihrer Antwort auf die Stellungnahme auf die aufgeworfenen Fragen ein und weist zudem darauf hin, dass eine Nicht-Anwendung nicht gesetzeskonform gewesen wäre. Die BGE bedankt sich für die Stellungnahme und bittet um eine Fortführung der Diskussion mit der DAEF.

Wie nicht anders zu erwarten, knüpft die Stellungnahme an die Beurteilung des Salzstocks Gorleben an. Hier geht es um die Begriffe Deckgebirge und Überdeckung.

Standortauswahlgesetz so überhaupt umsetzbar

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