Weitere personelle Änderungen bei der BGE

Mit Erstaunen wurde Ende letzten Jahres registriert, dass der Bereichsleiter der Standortauswahl die BGE verlassen hatte, ohne dass dies offen kommuniziert wurde – siehe hier. Gründe dafür tauchten nur in Gerüchten auf.

Heute wurde durch Pressemitteilung verlautbart, dass die derzeitige kaufmännische Geschäftsführerin, Frau Beate Kallenbach-Herbert, die BGE ebenfalls verlässt. Sie wird nach zweieinhalb Jahren bei der BGE an die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) wechseln. Dort wird sie die Aufgaben der technischen Geschäftsführerin und der Vorsitzenden der Geschäftsführung übernehmen. Vor ihrer Tätigkeit bei der BGE war sie jahrelang am Öko-Institut e. V. tätig und hat sich als Diplom-Ingenieurin für Maschinenbau mit technischen und soziotechnischen Fragestellungen befasst – siehe hier.

Zwei Studien zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach StandAG – zumindest eine Übereinstimmung

Studien von .ausgestrahlt und BaSE

Im Jahr 2018 wurden sowohl von .ausgestrahlt als auch vom BaSE (damals noch BfE) Studien zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Auftrag gegeben. Die .ausgestrahlt-Studie lag bereits im November 2018 vor – siehe auch Blog-Beitrag. Im Mai 2021 wurde die vom BaSE beauftragte Studie veröffentlicht. Positiv ist anzumerken, dass die Studie mit einem URN versehen ist, und damit auch bei Änderung des URLs auffindbar sein wird.

Warum so spät veröffentlicht?

Als Erstellungsdatum der Studie wird November 2020 angegeben. Da aber im gesamten Text keinerlei aktueller Bezug zum Zwischenbericht Teilgebiete vom 28.09.2020 angegeben ist, wurden die Arbeiten wohl schon Monate vorher abgeschlossen. Warum dauerte es mindestens sechs Monaten bis zur Veröffentlichung? Papierknappheit kann es nicht gewesen sein, denn für PDFs wird kein Papier benötigt.

Aufschlussreich ist ein Absatz auf Seite 10:

Die zugrundeliegende Bestandsaufnahme wurde für alle Arbeitspakete im Herbst 2019 abgeschlossen – neuere Entwicklungen des laufenden Verfahrens konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Die Ergebnisse und Empfehlungen geben den Stand Ende April 2020 wieder. Zwischenergebnisse wurden mit dem Auftraggeber im Projektverlauf diskutiert. Vertiefende Herleitungen und die wissenschaftliche Fundierung für in diesem Bericht angerissene Aspekte liegen dem Auftraggeber schriftlich vor.

Wurde die wissenschaftliche Auffassung vom BaSE manipuliert?

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BaSE: Nur Theorie, weder Analyse noch Dialog

BaSE-Vizepräsidentin bei der AG_V

Einem Schreiben der BaSE-Abteilung Standortauswahlverfahren an die AG_V, datiert mit 21.04.2021, war zu entnehmen, dass die Vizepräsidentin des BaSE an der Sitzung der AG_V am 28.04.2021 teilnehmen wird. Wann das Schreiben veröffentlicht wurde, ist wie üblich nicht feststellbar. Hier hält das BaSE sich die Möglichkeit für Schummeleien offen.

3D-Modell der Partizipation

Die Vizepräsidentin stellte in der Sitzung ein 3D-Modell zur Theorie der Partizipation vor – Präsentation hier immer noch nicht von der Geschäftsstelle veröffentlicht. Im oben genannten Schreiben hieß es noch:

Es ist daher nicht selbsterklärend, welche zusätzliche, im Verfahren bislang nicht adäquat berücksichtigte Funktion das gewünschte Nachfolgeformat im weiteren Prozess der Phase 1 erfüllen könnte. Um hierüber in den Dialog zu treten, nimmt Frau Vizepräsidentin Prof. Dr. Patrizia Nanz Ihre Einladung zur Sitzung der AG Vorbereitung am 28. April sehr gerne an.

Die pathologische Theorielastigkeit des BaSE

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Auswahlverfahren Phase 1.2: Sicherheitsuntersuchungen und die leidigen Sprachregelungen

Impulsvortrag des BMU

Am 22.04.2021 fand die zweite Sitzung der Themen-AG Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen statt. Vorgesehen waren Impulsvorträge aus dem BMU (Lukas Schulte, S III 2) und von endlagerdialog.de (Michael Mehnert, Chefredakteur).
Herr Schulte referierte recht ausführlich und bemüht verständlich zu den Sicheranforderungen, deren letze Fassung jetzt als Verordnung mit dem Kürzel EndlSiAnfV vorliegt – Präsentation siehe hier.
Das BMU erwähnte auch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Verordnungen – siehe dazu Näheres im Blog aus der Sicht von endlagerdialog.de:

Gegenrede von endlagerdialog.de

Der Vortrag von endlagerdialog.de wurde als Gegenrede angekündigt, bezog sich aber nicht auf den Vortrag des BMU, sondern auf den Beitrag der BGE beim letzten Termin der AG am 25.03.2021 – Präsentation siehe hier. Zu verstehen ist der Beitrag von endlagerdialog.de als konstruktive Gegenrede, in der die allgemeinen Einführungen der BGE aus der anderen Sicht von endlagerdialog.de aufgegriffen wurden. Schließlich wurde auf die Regelungen zu den Untersuchungsräumen in der Verordnung zu den Sicherheitsuntersuchungen (EndlSiUntV) eingegangen. Allgemeine Darstellungen zu den Endlagersicherheitsverordnungen wurden von endlagerdialog.de bereits in der Arbeitsgruppe F2 auf dem ersten Erörterungstermin vorgetragen (Protokoll PDF-Seite 47-50 und Präsentation).

Wirrwarr der Begriffe, um öffentliche Diskussion zu verhindern?

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Der kritische Dialog zwischen BGE und den Landesgeologischen Diensten

Kritischer Dialog zwischen BGE und den SGD

Am 16.04.2021 lud das NBG die BGE und Staatliche Geologische Dienste (SGD) zu einem kritischen Dialog ein – siehe auch Nachinszenierung einer kritischen Debatte. Das NBG berichtet darüber unter dem Titel Was hat eine Kirschtorte mit der Endlagersuche zu tun? In einem Impulsvortrag listete die BGE auf, welche Workshops die BGE bisher mit den Landesbehörden veranstaltet hat – siehe hier Seite 6 f. Leider wurde nicht mitgeteilt, welche dieser Termine der interessierten Öffentlichkeit zugänglich waren und welche nicht und weshalb die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen wurde.

Unterstützung der BGE bei Geosynthesen zu den Untersuchungsräumen

Die BGE sah im weiteren Verlauf der Standortauswahl die Notwendigkeit, dass sich die SGD insbesondere bei der Erstellung der Geosynthesen der Untersuchungsräume nach § 5 EndlSiUntV einbringen. Die Landesdienste wiesen aber darauf hin, dass sie nach StandAG die Rolle der Datenlieferanten haben und nicht Akteure im Auswahlprozess sind.

Verbot des BfE/BaSE zur Kommunikation über Zwischenergebnisse

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Ein Fehlschlag, wie er im Buche steht!
Online-Beteiligungsplattform zur Fachkonferenz Teilgebiete

Beteiligungsplattform des BaSE ausschließlich für Online-Nutzer*innen

Das BaSE richtete zur Kommentierung des Zwischenberichts Teilgebiete eine Online-Beteiligungsplattform ein. Darauf können zu jedem Absatz des Zwischenberichts Beiträge abgegeben werden. Diese sollen kategorisiert werden in Anmerkung, inhaltliche Ergänzung und Frage. Nachgebessert wurde die Möglichkeit, Stellungnahmen als PDF zum gesamten Zwischenbericht hochzuladen. Eine Zusendung von Stellungnahmen per Post ist offensichtlich nicht vorgesehen, jedenfalls wird dafür keine Postadresse angegeben.
Nach der Übersichtsdarstellung sind bisher 116 Beiträge eingegangen und 10 Stellungnahmen als PDF hochgeladen worden. Der neueste Beitrag trägt das Datum 22.03.2021.

Inhaltliche Verfolgung nicht möglich

Es ist praktisch unmöglich, die Beiträge inhaltlich zu verfolgen, da es keinerlei Möglichkeit gibt, den Zwischenbericht und die dazugehörigen Beiträge nebeneinander darzustellen. Das ist in anderen Fällen gelöst worden. Erinnert sei an die Kommentierung des Abschlussberichts der Endlagerkommission und die Stellungnahmen zu den Endlagersicherheits-Verordnungen.

Übersichten als PDF-Dokumente helfen nicht weiter

Heute erschien die zweite Fassung einer Zusammenstellung der Kommentare auf der Online-Beteiligungsplattform in Form einer Tabelle als PDF-Dokument mit Stand vom 16.04.2021. Weshalb diese Zusammenfassung zehn Tage alt ist, ist nicht erklärlich. Die erste Fassung mit Stand 27.01.2021 lag zum ersten Erörterungstermin der Fachkonferenz vor.

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Immer wieder Bayern!

Regional- und Kommunalpolitik zur Endlagersuche

In der Mittelbayerischen Zeitung wurde am 08.04.2021 unter der Überschrift Politiker wollen kein Atommüll-Endlager von einer Arbeitstagung der Oberpfälzer Landräte mit den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte und dem Regierungspräsidenten berichtet.

Aufschlussreich ist darin folgende Formulierung:

Der Amberg-Sulzbacher Landrat Richard Reisinger, zugleich Sprecher der Oberpfälzer Landräte, spürt beim Thema Endlagersuche in ganz Deutschland eine Stimmung pro Endlager in Bayern.

Bei bundesweiter Betrachtung nicht nachvollziehbar

Aus bayerischer regionalpolitischer Perspektive mag dieses Gefühl verständlich sein, ist aber bei der Gesamtbetrachtung nicht nachvollziehbar. Im Fokus stehen alle Teilgebiete bundesweit, die von der BGE in einem ersten kleinen Schritt bei der Standortauswahl für die Langzeitlagerung der hochradioaktiven Abfälle im tiefen geologischen Untergrund nicht ausgeschlossen wurden. Von den 90 Teilgebieten liegen Teile von gerade einmal 7 Teilgebieten in Bayern.

Landespolitik schlägt unlautere Wege ein

Andererseits bringt sich Bayern insbesondere durch die Landespolitik immer wieder ins kritische Gespräch. So versuchte Bayern über das CSU-geführte Innenministerium auf unlauterem Weg bei der Verabschiedung der Sicherheitsverordnungen das potenzielle Kristallingestein Granit aus dem Standortauswahlgesetz zu streichen – siehe Schreiben des BMU an das Kanzleramt vom 06.04.2020:

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat ist fachlich nicht betroffen, hat aber gleichwohl Änderungswünsche geäußert. Danach sollte die Verordnung die Standortsuche in Granit ausschließen. Dies widerspricht den Bestimmungen des Standortauswahlgesetzes und muss deshalb unbeachtlich bleiben.

Wer mit solchen Taschenspielertricks sich aus der Affäre ziehen will, wird selbstverständlich sehr kritisch beobachtet. Man weiß ja nicht, wie das nächste Hütchenspiel von Bayern eingefädelt wird.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt vertritt unzutreffende Positionen

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Die trübe Sicht in den BGE-Datenraum
NBG-Gutachter verzichtet entgegen seines Auftrags auf das Stochern im Nebel

Ausschnitt Schichtenverzeichnisse Bohrungen 3833_GL_242, 3834_GL_250 und 3931_GL_12 aus Datenbericht 3 von 4 (Stand 28.09.2020 – Hinweis: Vorliegender Datenbericht zeigt alle entscheidungserheblichen Daten, die mit Stand 20.01.2021 gemäß den Regelungen und Verfahren nach dem Geologiedatengesetz veröffentlicht werden können.)

NBG-Gutachten zur Datenverfügbarkeit

Am 07.04.2021 wurde das Gutachten Verfügbarkeit geologischer Daten für die Öffentlichkeit und im Datenraum zum Stichtag 18.03.2021 vom NBG unter der Überschrift NBG-Gutachten zu Geodaten veröffentlicht. Schon diese Headline beachtet nicht den feinen, aber wichtigen Unterschied zwischen Geodaten und Geologiedaten.

Der geringe Umfang und der Gutachtenauftrag

Auf den ersten Blick ist es erstaunlich, dass ein Gutachten von gerade einmal 12 Seiten über entscheidungserhebliche Daten präsentiert wird, die mehrere Zehntausend Seiten PDF-Datenberichte einnehmen. Aber dies sind nur die von der BGE als entscheidungserheblich eingestuften Daten. Der Gutachtenauftrag beinhaltete darüber hinaus auch den Blick auf alle bisher im BGE-Datenraum vorliegenden Daten:

•Akteneinsicht bei der BGE

• Inhaltliche Bewertung der Daten anhand folgender konkreter Fragestellungen: Welche für den Zwischenbericht Teilgebiete relevanten geologischen Daten sind zum Stichtag 10.03.2021 (18.03.2021) öffentlich verfügbar und welche sind im Datenraum gemäß Geologiedatengesetz?

• Verfassen der gutachterlichen Stellungnahme über die Ergebnisse der Akteneinsicht sowie Handlungsempfehlungen zu Art und Umfang für weitere und vertiefende Prüfungen/Bewertungen

Der marginale Inhalt des Gutachtens

Nach

  • drei Seiten Vorspann folgen
  • zwei Seiten allgemeine Einführung in das Geologiedatengesetz,
  • eine kurze Seite allgemeiner Ablauf der Akteneinsichtnahme,
  • eine Seite allgemeine Ausführungen zu den Daten im Datenraum,
  • sehr knappe zwei Seite zur öffentlichen Verfügbarkeit der Daten,
  • eine halbe Seite zu Handlungsempfehlungen,
  • eine viertel Seite Zusammenfassung und schließlich
  • eine viertel Seite Literaturverzeichnis.

Veröffentlicht wurde darüber hinaus eine Präsentation der BGE, die wohl Gegenstand eines Vortrags war. Der Vortrag ist aber nirgends zu finden, so dass die bunten Bilder eher Übungsmaterial für Semiotiker*innen darstellen. Vielleicht befindet sich der Wortlaut des Vortrags im Protokoll,

das aus Datenschutzgründen (Nennung von Personen) nicht zur Veröffentlichung vorgesehen ist.

Wesentliche Aussage des Gutachtens von der BGE kopiert

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