Die 58. Sitzung des NBG begann mit einer Vorstellung der Entsorgungskommission (ESK) durch die Vorsitzende Barbara Reichert. Dies geht zurück auf die 14. Sitzung der FG III. Insbesondere wurden Fragen zum ESK-Diskussionspapier Standortvergleich formuliert, die anfangs vorgetragen wurden. Im Protokoll der 14. FG III-Sitzung ist davon nichts zu lesen. Die Fragen spielten auch keine weitere Rolle, da auf diese im Verlauf des Vortrags von Frau Reichert nicht explizit eingegangen wurde. Die ESK ist ein unabhängiges Beratungsgremium des BMUV mit einer Geschäftsstelle am BaSE. Die Arbeit in der Kommission ist ehrenamtlich und wird pauschal vergütet: 30 EUR pro Sitzung und Fachhonorar von 40,90 EUR je Stunde auf Antrag für besondere, schriftliche Vorbereitungen – siehe Präsentation, Seite 6.
Das Jahr 2022 begann für endlagerdialog.de mit zwei Kostenbescheiden des BaSE über jeweils 30 EUR. Diese beziehen sich auf die Widerspruchsverfahren zu den IFG-Anträgen
197218: Zulassung von Teilnehmern zu den Web-Seminaren für Journalistinnen und von Vertreterinnen der Presse am 17./18.10.2020 und
201546: Dienstanweisung zur Nichtbeteiligung an Abstimmungen und Diskussionen bei der Fachkonferenz Teilgebiete.
Kein Dokument vorhanden, irreführende Schwärzungen
Im ersten Fall ist bemerkenswert, dass es keine Unterlage zu den Zulassungskriterien von der zuständigen Organisationseinheit geben soll – siehe auch BaSE will für nicht vorhandenes Dokument kassieren. Im zweiten Fall ist nicht klar, welche achte Position des Verteilers geschwärzt wurde. Das ist eine grundsätzlich irreführende Angewohnheit bei Schwärzungen von Namen von Personen. Wenigstens sollten die Organisationseinheiten des Absenders und der Empfänger benannt werden, ansonsten sind die Informationen meist unbrauchbar.
Veranstaltung in der Reihe Betrifft: Standortauswahl
Im Zuge der Reihe Betrifft: Standortauswahl hat die BGE am 06.12.2021 über Umsetzung des lernenden Verfahrens und zur Auswertung der Ergebnisse des Fachkonferenz Teilgebiete berichtet – siehe YouTube-Aufzeichnung und Präsentationen (sollten hier unter Vorträge in der Reihe „Betrifft: Standortauswahl“ erscheinen, bisher noch nicht hochgeladen).
Bearbeitungsfehler und Veränderungen durch neue Daten
Zur Sprache kamen unter anderem Bearbeitungsfehler bei der Erstellung der Teilgebiete und Veränderung dieser aufgrund neuer Daten. So wurden im Projekt Potenziale des unterirdischen Speicher- und Wirtschaftsraumes im Norddeutschen Becken (TUNB) im Januar 2021 stratigrafische 3D-Modelle veröffentlicht, die jetzt für die Standortsuche genutzt werden und zu Änderungen bei den Teilgebieten führen.
Fall Amt Neuhaus
Das bisherig für Niedersachsen benutzte 3D-Modell benutzte Bohrdaten der 1970-80er Jahre und wurde in den 1990er Jahren veröffentlicht. Enthalten waren deshalb keine Daten zur Gemeinde Amt Neuhaus, die 1993 aus Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen wechselte. Das Amt Neuhaus erschien fälschlicherweise deshalb als weiße Fläche und war in keinem Teilgebiet vertreten. Zur Korrektur dieses Bearbeitungsfehlers müssen drei Teilgebiete angepasst werden (004, 005 und 006) – siehe Video 32:54.
Keine vollständige Korrekturliste vorgesehen
Die BGE wird aber keinen vollständige Korrekturliste mit Karten veröffentlichen, sondern dies in eine Plattform zu den Standortregionen integrieren, auf der der Schritt von den Teilgebieten aus dem Zwischenbericht zu den nach § 14 Abs. 2 StandAG von der BGE vorzuschlagenden Standortregionen nachvollziehbar dargestellt werden sollen – siehe Video 1:14:57.
Zusagen zur Fehlerdokumentation auf der Zweiten Statuskonferenz
Am 26./27.11.2021 fand die traditionelle Atommülltagung in LOCCUM statt – dieses Mal aufgrund der Pandemielage als Online-Veranstaltung. Als jemand, der regelmäßig die Veranstaltungen um die Endlagerstandortsuche verfolgt, konnte endlagerdialog.de nichts wirklich Neues entdecken.
BGE zur Eingrenzung der Teilgebiete auf die Standortregionen
Die Vorstellungen der BGE zur Eingrenzung der Teilgebiete auf schließlich die etwa 20 Standortregionen waren schon in diversen Postern kommuniziert worden – siehe z. B. hier und hier. Für Neueinsteiger war dies eine Möglichkeit, mit den angedachten Methoden vertraut zu werden, die Teilnehmer*innen der 2. Alternativen Statuskonferenz haben in der AG 1 schon eine kritische Einschätzung dazu präsentiert bekommen.
Forschung bei der BGE
Zur Forschung der BGE wurde im Wesentlichen vorgetragen, was bereits unter Endlagersuche>Forschung>Aktuell laufende Forschungsvorhaben der Standortauswahl nachzulesen ist. Interessant war lediglich ein vom Finanzrahmen kleines Vorhaben, das sich mit der Wirkung von mehrfachen Eisüberfahrungen über einen Salzstock befasst. Dieses ist leider auf der oben genannten Internetseite nicht zu finden. Es stellt sich die Frage, ob das eine Erweiterung der Parameterstudie zur Gletscherüberfahrung und Integrität eines Salzdiapirs – GRS 309 ist, in der festgestellt wurde:
Die Berechnungen zeigen, dass die Integritätskriterien (Minimalspannungskriterium und Dilatanzkriterium) während des Herannahens eines Gletschers verletzt werden können. Die Möglichkeit einer Verletzung der Integritätskriterien steigt mit zunehmender Gletschermächtigkeit und mit zunehmender Gletschergeschwindigkeit.
Hingewiesen wurde auch auf die Forschungsaufrufe, wo aber zurzeit kein aktueller Aufruf läuft.
Seit Monaten wird über Beteiligung diskutiert, ohne dass die Verständlichkeit der bisherigen Arbeiten der BGE endlich angestrebt wird. Allein das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich da ein wenig bemüht, der gesetzlichen Forderung nach umfassender und systematischer Information der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Von Nachvollziehbarkeit kann nicht einmal im Hinblick auf Expert*innen gesprochen werden, da selbst heute – fast 14 Monate nach Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete – noch fast die Hälfte aller von der BGE als entscheidungserheblich bezeichneten Schichtenverzeichnisse nicht öffentlich zugänglich sind.
Weiterhin fehlen die konkreten Basisdaten der verwendeten 3D-Modelle, ganz zu schweigen von den Laborjournalen zu den konkreten Schritten, die die BGE zu den Teilgebieten geführt haben. So wurden alle benutzten Daten, die zu einer Negativentscheidung geführt haben, nicht als entscheidungserheblich eingestuft.
Erstaunliche Passage in der Dokumentation zur Beteiligungsveranstaltung
Die naturwissenschaftlichen Sachverhalte der Standortauswahl sind komplex. Eine gute Aufbereitung der Inhalte für interessierte Laien und gute Dialogformen müssen zusammenwirken, damit die Beteiligung der Öffentlichkeit gelingt. Schwächen bei der inhaltlichen Aufbereitung können nicht durch noch intensivere Beteiligungsformate ausgeglichen werden. Der Austausch kann aber helfen, Lücken der Informationsvermittlung zu identifizieren.
Das BaSE hat die Schwächen auf die Spitze getrieben
Bisher sind die Schwächen kaum aufgegriffen worden. Die Fachkonferenz Teilgebiete hat sich eher auf einer Metaebene bewegt. Das wurde insbesondere im Nachgang durch das BaSE auf die Spitze getrieben, indem es in unkooperativer Weise den Beschluss der Fachkonferenz zum Fachforum Teilgebiete durch einen Gegenvorschlag torpediert hat.
Der massive Einfluss des BaSE konnte ein wenig zurückgedrängt werden
Mängel bei der umfassenden und systematischen Information der Öffentlichkeit
In § 4 Abs. StandAG ist als wesentliche Aufgabe des BaSE die umfassende und systematische Information der Öffentlichkeit über das Standortauswahlverfahren festgeschrieben. In der Veranstaltung des NBG am 06.11.2021 kamen Mängel bei diesem Punkt mehrfach zur Sprache. So wurde angemerkt, dass die Diskussion in der Fachkonferenz und auch danach wesentlich geprägt war von der Frage der Beteiligung. Der fachliche Inhalt kam zu kurz (Aufzeichnung 1:57:48 bis 1:58:11). Es fehlte die fachliche Expertise des BaSE. Weiterhin: Wenigstens für das weitere Verfahren müssen zur Verbreiterung der angesprochenen Bevölkerung niedrigschwelligere Angebote gemacht werden. Die fachlichen Inhalte müssen aufbereitet werden (Aufzeichnung 2:17:04 bis 2:17:49).
Wieviel Geodidaktik ist in der Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung versammelt?
All dies gehört zu einer systematischen Information der Öffentlichkeit. Das BaSE hat sich dieser Aufgabe bisher nicht gewidmet. endlagerdialog.de hat die Vermutung, dass der Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung dazu die fachlichen Grundlagen fehlen. Es stellt sich die Frage, wieviel der knapp 40 Mitarbeiter*innen dieser Abteilung geowissenschaftliche Expertise vorweisen können und in der Lage sind, dies auch zu vermitteln? Wieviel Geodidaktik ist in der Abteilung Öffentlichkeitsbeteiligung versammelt?
Der Dauerbrenner: Die mangelhafte Informationsplattform
Auch im Ergebnis der AG 2 Selbstorganisation in zukünftigen Beteiligungsformaten – Wie können selbstorganisierte Formate wie die Regionalkonferenzen und der Rat der Regionen gelingen? kam das zum Ausdruck – Präsentation in der Aufzeichnung 6:15:29 bis 6:26:35. Zum Beispiel wurde zum wiederholten Male die bisherige Informationsplattform bemängelt.
Man kann gespannt sein, welche Bilanz das BaSE in seinem Vortrag Eindrücke zur Fachkonferenz Teilgebiete zieht. Hoffentlich bleibt es nicht bei den bisherigen Lobhudeleien, die in der Arbeit von Schwarz / Themann / Brunnengräber wie folgt ausgewertet werden – siehe Seite 10:
Das BASE hat die geäußerte Kritik in ihrer Pressearbeit ignoriert. Die einseitig positive Pressearbeit kann gar als unsichtbares PO-Handeln betrachtet werden, um den öffentlichen Diskurs mit Blick auf dieses Beteiligungsformat positiv zu beeinflussen; Konflikte innerhalb der Konferenz und Barrieren des Formates wurden ausgeblendet. Dies wiederum widerspricht einem lernenden, transparenten und selbsthinterfragenden Verfahren, in dem die staatlichen Akteure ihre Lernfähigkeit durch die „Reflexion grundlegender Kritik“ beweisen (Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe 2016:123). Konflikte sowie Fehler müssen dafür thematisiert bzw. kommuniziert und dürfen nicht ignoriert werden.
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