Wo bleibt die Grundlage für Öffentlichkeitsbeteiligung?

Untertagelager und Geowissenschaften

In Deutschland sollen die radioaktiven Abfälle (StandAG, § 1 Abs. 4) wie auch die hochtoxischen Abfälle (DepV, Klasse IV) Untertage lange Zeit gelagert werden. Um hier Einblick zu bekommen, muss man sich mit der entsprechenden Wissenschaft  – der Geologie- auseinandersetzen. Dies sollte schon in der Schule beginnen.

Geologie? Fehlmeldung!

Sieht man sich dazu die Internetseite des BMU-Bildungsservices an, so ist die Enttäuschung groß. Auf Umwelt im Unterricht findet man nicht das Fach Geologie, da es wohl noch kein Schulfach ist. Aber auch unter Geografie ist nichts Geologisches zu finden. Unter dem Suchbegriff Endlager werden einige Unterlagen gefunden, aber geologisches Grundwissen ist da nicht enthalten. Nur unter Rohstoffe wird es ein wenig geologischer. Doch reicht das aus, um die Langzeitlagerung von Abfällen im Konflikt mit anderen Nutzungen des Untergrundes zu verstehen? Nein, bei Weitem nicht.

Anregungen zum Unterricht?

Zwar betont der Dachverband Geowissenschaften die Notwendigkeit der schulischen Bildung in diesem Bereich, umgesetzt wurde aber bisher nichts. Wo bekommen interessierte LehrerInnen Anregungen zum Unterricht her? Gibt es verständliche Bücher, die für den Unterricht geeignet sind und die an regionale Gegebenheiten anknüpfen?

Die Geologie Brandenburgs in verständlicher Form

Für Brandenburg ist dazu beim geogen-Verlag ein Buch mit dem Titel Mehr als nur ,die Streusandbüchse‘ – Zur Erdgeschichte von Brandenburg und Berlin herausgekommen. In diesem Buch wird versucht, die interessante Erdgeschichte der Region Brandenburg ohne viel Fachkauderwelsch näher zubringen. Weiterlesen

Die geowissenschaftliche Community ist erwacht

Aktuelle Geowissenschaftliche Mitteilungen

Im Dezemberheft der Geowissenschaftlichen Mitteilungen (GMIT, Heft in ca. drei Monaten auch online verfügbar), findet man fast auf jeder Seite das Stichwort Endlagerung. GMIT ist das gemeinsame Nachrichtenmedium von acht geowissenschaftlichen Verbänden in Kooperation mit dem Dachverband der Geowissenschaften (DVGeo).

Bericht vom Endlagersymposium am 12.10.2018

Auf Seite 19ff. ist ein Bericht vom Endlagersymposium am 12.10.2018 zu lesen, der bereits auf der DVGeo-Internetsite steht – siehe auch Der Dachverband Geowissenschaften mischt sich ein. Ein wesentlicher Punkt:

Das Problem der allgemein fehlenden geowissenschaftlichen Grundkenntnisse wurde angesprochen. In der Öffentlichkeit wird intensiv über geowissenschaftliche Themen diskutiert, doch werden in den Schulen die dafür notwendigen Kenntnisse nicht oder nur unzureichend vermittelt.

Im Berichtsteil des Berufsverbandes Deutscher Geowissenschaftler e. V. (BDG) wird auf Seite 25 ebenfalls auf diese Veranstaltung hingewiesen.

Geowissenschaften in die Schulen

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Forderung: Geologisches Grundwissen statt Buchstabenwüsten

Symposium Endlagerung

Am 12.10.2018 veranstaltet der Dachverband der Geowissenschaften (DVGeo) ein Symposium Endlagerung. In der Ankündigung wird ausgeführt:

Der DVGeo möchte aber auch, dass die Diskussion offen und ehrlich, fachlich kompetent und dennoch nachvollziehbar auch für Nicht-Fachleute ist.

Geo in der Schule

Schon in GMIT, Sept. 2017, S. 43 wurde unter der Überschrift Mehr Geo in die Schule vom DEVGeo formuliert:

Es wird viel diskutiert über die Klimaentwicklung, die fossilen Brennstoffe, Erdbeben und deren Folgen, Probleme und Gefahren beim Bohren oder über die Endlagerung von hochradioaktiven Abfallstoffen an Orten, die als sicher über geologische Zeiträume hinweg eingestuft werden sollen. Das alles passiert jedoch, ohne dass schon in der Schule eine ausreichend fundierte Wissensgrundlage für solche Diskussionen geschaffen wird. Die Folge ist, dass häufig Halbwissen regiert oder vorliegende Fakten so dermaßen falsch wiedergegeben werden, dass an ein vernünftigen Diskurs nicht mehr zu denken ist – das Beispiel „Fracking“ hat uns das in erschreckender Weise vor Augen geführt.

Dies wurde bereits im Beitrag Deutliche Defizite bei der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehend diskutiert.

Geologie in den einzelnen Bundesländern?

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BGE/BGR-Vereinbarung: Mangelhaft und nicht mit StandAG vereinbar


Wortlaut der Vereinbarung ein Monat zurückgehalten

Bei der NBG-Sitzung am 18.09.2018 wurde in einer Kindergeburtstagsinszenierung die  Vereinbarung zur Zusammenarbeit BGE/BGR präsentiert. Zwar wurde nach der Unterzeichnung am 22.08.2018 eine Pressemitteilung herausgegeben, aber der Wortlaut der Vereinbarung wurde fast ein Monat lang zurückgehalten – und das trotz IFG-Anträgen vom 27.06.2018 und 22.08.2018. Noch heute fehlt unter der Pressemitteilung der Link zur Vereinbarung.
Im Grunde stellt die Vereinbarung die Gleichschaltung der BGR mit der BGE dar.

Mangelhafte Qualität

Schon gleich nach der Präambel stolpert man über folgenden Satz:

Mit vorliegender Rahmenvereinbarung können durch die BGE und die BGR Aufträge in den nachfolgend aufgeführten Aufgabenfeldern erteilt werden:…

Es geht bei der Vereinbarung ausschließlich um Aufträge von der BGE an die BGR. Sollte man da nicht formulieren?:

Mit vorliegender Rahmenvereinbarung können durch die BGE der BGR Aufträge in den nachfolgend aufgeführten Aufgabenfeldern erteilt werden:…

Wiederholung?

Bei der Auflistung der zehn Aufgabenfelder stolpert man über

c) geowissenschaftliche und geotechnische Beratung sowie fachliche Unterstützung der BGE bei der Bewertung von Arbeiten sonstiger Auftragnehmer der BGE,..

und

i) geowissenschaftliche und geotechnische Beratung sowie fachliche Unterstützung der BGE in ihrer Rolle als Vorhabenträger bei der Bewertung von Arbeiten sonstiger Auftragnehmer der BGE sowie…

Ist das nicht eine Wiederholung? Sollte die Anzahl von zehn bei den Aufgaben erreicht werden, war das eine Vorgabe? Hat die BGE eine andere Rolle als die des Vorhabenträgers?

Da stellt sich die Frage der Qualität dieses Papiers. Es ging mit Sicherheit durch mehrere Hierarchiestufen beider Organisationen, wo bleibt da die Qualitätssicherung? Man kann nur hoffen, dass bei der Facharbeit die Qualität besser sein wird.

Grundsätze aus dem StandAG – Transparenz

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BfE-Position zur Öffentlichkeitsbeteiligung

An die Realität angepasste Titelseite des Positionspapiers des BfE

Der Entwurf des BfE zu Prinzipien der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das BfE hat am 15.01.2018 einen Entwurf seiner allgemeinen Vorstellungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. Am 17.01.2018 fand dazu ein Workshop von BfE, BGE und NBG statt, an dem auch weitere Interessierte teilnehmen konnten. Gleichzeitig mit dem Workshop wurde ein Gutachten dazu veröffentlicht – Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren.

Es handelt sich dabei um die ergänzte Veröffentlichung der Teilgutachten

Ergänzend setzt sich der Teil III ab Seite 162 mit der konkreten Gestaltung der

  • der Informationsplattform nach § 6 StandAG und
  • der Fachkonferenz Teilgebiete nach § 9 StandAG

auseinander.

Der Hauptakteur fehlt im gesamten Positionspapier

Schon auf der Titelseite des BfE-Positionspapiers wird Falsches suggeriert – siehe oben. Es fehlt – wie im gesamten Papier – der Hauptakteur, der im Hintergrund alle Fäden in der Hand hält, es fehlt das BMUB. Das BMUB ist Fach- und Rechtsaufsicht des BfE und als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland Alleingesellschafter der BGE. So werden zum Beispiel alle wichtigen Stellenbesetzungen im BfE entsprechend des Delegierungserlasses überprüft. Weiterhin versucht es – wie in Nebengesprächen beim Workshop bekannt wurde – Einfluss auf das NBG auszuüben. Weiterlesen

Deutliche Defizite bei der Öffentlichkeitsbeteiligung

Weitreichende Ziele der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Standortsuche für ein Endlager hoch radioaktiver Abfälle hat laut § 5 Abs. 1 StandAG weitreichende Ziele:

Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann. Hierzu sind Bürgerinnen und Bürger als Mitgestalter des Verfahrens einzubeziehen.

Darin sind hohe Ansprüche formuliert. Die Stichworte sind gesellschaftlicher Konsens und BürgerInnen als Mitgestalter.

Breiter gesellschaftlicher Konsens

An diesem Konsens ist bisher noch nicht gearbeitet worden. Die Endlagerkommission hat sich jedenfalls nicht in dieser Richtung engagiert, denn eine Aufarbeitung der Vergangenheit hat zum Beispiel nicht stattgefunden. Erst nach einer Aufarbeitung sowohl der fernen als auch der nahen Vergangenheit ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens denkbar. Ferne Vergangenheit bedeutet die Entwicklung seit 1976/77, als das komparative Suchverfahren der KEWA von der Politik durch den Gorlebenbeschluss ersetzt wurde. In der nahen Vergangenheit sollten die  Entwicklungen des StandAGs seit 2011 ausgewertet werden, in denen teilweise Küchengesprächen geführt und Kompromissangebote wesentlicher Stakeholder nicht beachtet wurden. Hocke/ Smeddinck bemängeln zu Recht, dass das StandAG für diese Aufarbeitung keine Formate bereitstellt. Hier muss die zuständige Stelle also selber Verfahrenweisen entwickeln. Weiterlesen

Nun kann die Suche beginnen

Standortauswahlgesetz ab morgen in Kraft

Das am 31.03.2017 im Bundesrat gebilligte Standortauswahlgesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2017 Teil I Nr. 26, S. 1074, ausgegeben am 15.05.2017). Die Suche kann also morgen beginnen. Damit ist ein wesentlicher Prozess abgeschlossen, der seit dem 11.11.2011 lief – siehe Beitrag vom 12.11.2011.

Öffnungsklausel „insbesondere“ formal beseitigt

Im letzten Schritt wurden unter anderem einige alte Fehler beseitigt. So wurde die Öffnungsklausel insbesondere hochradioaktive Abfälle durch Streichung von insbesondere beseitigt. Da wurde schon bei der Verabschiedung des StandAG vom 23.07.2013 nicht auf diese Falle im Kleingedruckten geachtet. Mit Leben wurde diese Formulierung durch das Nationalen Entsorgungsprogramm erfüllt – siehe auch Beitrag vom 18.12.2015:

Der Begriff „insbesondere“ war also schon immer als Öffnungsklausel gesetzt und auch so von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das Erstaunen in der Endlagerkommission über das Nationale Entsorgungsprogramm ist als rein politisches Theater zu werten, bei dem jetzt auch die ESK mitspielt.

Die Hintertür ist aber nicht wirklich zu, denn in § 1 Abs. 6 StandAG heißt es jetzt:

Die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am auszuwählenden Standort ist zulässig, wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.

Die Schweiz hat einen etwas klareren und damit transparenteren Weg gewählt – siehe Faktenblatt 2.

Kenntnisse aus dem Physikgrundkurs endlich umgesetzt

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BR Fernsehen: „Wohin mit unserem Atommüll?“

Quelle: BR Fernsehen

Faszination Wissen

In der Reihe Faszination Wissen wird morgen 22:00 Uhr auf BR Fernsehen ein 30-minütiger Beitrag mit dem Titel Wohin mit unserem Atommüll? ausgestrahlt. Dieses Video ist bereits seit einigen Tagen in der Mediathek verfügbar. Der Film bemüht sich, das Endlagerproblem objektiv und verständlich aufzubereiten. (Ergänzung vom 24.04.2017: Ein aufmerksamer Blogleser hat mitgeteilt, dass der Link zum Video geändert wurde. Es ist zurzeit hier zu finden. Sollte das Video später nicht mehr auffindbar sein, kann es von endlagerdialog.de für private Zwecke zur Verfügung gestellt werden.)

Laborexperimente zu Kriterien

Bemerkenswert sind die Darstellungen von Laborexperimenten zu den drei möglichen Gesteinsarten Salz, Ton und Granit  und den fünf Eigenschaften Durchlässigkeit, Festigkeit, Formbarkeit, Lösbarkeit und Wärmeleitung.

black boxes der Endlagerkommission

Selbst der Unterschied zwischen Gesteins- und Gebirgsdurchlässigkeit wird angedeutet (10:44). Das erweckt Erinnerungen an die Workshopveranstaltung im 15. Januar 2016 in Kassel (siehe K-Drs. 230, S. 25 ff., siehe auch Beitrag ¿ „Wir wollen Beteiligen lernen!“ ?), In einem der Workshops hat endlagerdialog.de solche Experimente angeregt, das anwesende Kommissionsmitglied hat sich aber für das Beibehalten von black boxes ausgesprochen. Weiterlesen