BfE-Position zur Öffentlichkeitsbeteiligung

An die Realität angepasste Titelseite des Positionspapiers des BfE

Der Entwurf des BfE zu Prinzipien der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das BfE hat am 15.01.2018 einen Entwurf seiner allgemeinen Vorstellungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. Am 17.01.2018 fand dazu ein Workshop von BfE, BGE und NBG statt, an dem auch weitere Interessierte teilnehmen konnten. Gleichzeitig mit dem Workshop wurde ein Gutachten dazu veröffentlicht – Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren.

Es handelt sich dabei um die ergänzte Veröffentlichung der Teilgutachten

Ergänzend setzt sich der Teil III ab Seite 162 mit der konkreten Gestaltung der

  • der Informationsplattform nach § 6 StandAG und
  • der Fachkonferenz Teilgebiete nach § 9 StandAG

auseinander.

Der Hauptakteur fehlt im gesamten Positionspapier

Schon auf der Titelseite des BfE-Positionspapiers wird Falsches suggeriert – siehe oben. Es fehlt – wie im gesamten Papier – der Hauptakteur, der im Hintergrund alle Fäden in der Hand hält, es fehlt das BMUB. Das BMUB ist Fach- und Rechtsaufsicht des BfE und als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland Alleingesellschafter der BGE. So werden zum Beispiel alle wichtigen Stellenbesetzungen im BfE entsprechend des Delegierungserlasses überprüft. Weiterhin versucht es – wie in Nebengesprächen beim Workshop bekannt wurde – Einfluss auf das NBG auszuüben. Weiterlesen

Erweiterung der Forschungslandschaft bei der Endlagerung

Förderkonzept des BMWi: FuE-Bereich 5

Bedingt durch die politische Diskussion um die Endlagerung seit dem Übereinkommen der Länder vom 11.11.2011, ein neues Suchverfahren für einen Endlagerstandort zu starten und so die willkürlich politisch getroffene Entscheidung zu Gorleben zurückzunehmen, findet sich im Förderkonzept des BMWi (2015-2018): Forschung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle ein FuE-Bereich 5: Wissensmanagement und sozio-technische Fragestellungen (siehe Seite 46f.). Die im Förderkonzept ab Seite 58 folgende Liste zeigt, dass auf diesem Gebiet bis dahin kein gefördertes Projekt durchgeführt wurde.

Verwiesen wird auf die Studie P&T

Auf Seite 42 wird in diesem Zusammenhang verwiesen auf die Studie zur Partitionierung und Transmutation (P&T) hochradioaktiver Abfälle (BMWi-Förderkennzeichen 02E11172, 40.072 EUR, siehe Datenbank EnArgus, im Förderkatalog Bund nicht zu finden??). Dabei sollen sozialwissenschaftliche Aspekte im Kontext mit natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fragestellungen bearbeitet worden sein. Der Abschlussbericht ist im Internet leider nicht auffindbar.

Die Entsorgungskommission bietet einen lapidaren Satz

Weiterlesen

Forschungsprojekte des BfE zu Störungszonen etc.


Forschungsprojekte des BfE

Während die BGE die Daten zu den Ausschlusskriterien von den Bundesländern einsammelt, hat das BfE drei Forschungsprojekte zu geologischen Fragestellungen ausgeschrieben.

  1. Evaluierung des Kenntnisstandes von aktiven Störungszonen in Deutschland:
    Die Evaluierung des Kenntnisstandes von aktiven Störungszonen in Deutschland hat zum Ziel, nicht nur den Stand von Wissenschaft und Technik (W&T) aufzuzeigen, sondern für die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde BfE eine Grundlage für eine breite, transparente und umfassende Bewertung der Anwendung des Ausschlusskriteriums „aktive Störungszonen“ zu schaffen, insbesondere für Gebiete ohne hinreichende Informationen (§ 14 (2) StandAG). Die vom BfE durchzuführende Bewertung hat nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erfolgen. Das ausgeschriebene Vorhaben ermittelt diesen Stand und erarbeitet einen Orientierungsrahmen, welcher die Bewertung der Anwendung des Ausschlusskriteriums „aktive Störungszonen“ unterstützen soll.
    Zur Identifizierung von aktiven Störungszonen existieren derzeit keine landesweiten, sondern nur regionale lokal begrenzte Literatur- und Datenquellen. Aus diesem Grund sind die Qualität, die Vollständigkeit und die fachlichen Unsicherheiten bzw. Ungewissheiten der ermittelten veröffentlichten Literatur- und Datenquellen für aktive Störungszonen nach § 22 (2) Nr. 2 StandAG in Deutschland zu dokumentieren und zu bewerten. Für Gebiete ohne hinreichende Informationen sind bestmögliche Methoden zur Ermittlung der Aktivität von Störungszonen gemäß der Definition § 22 (2) StandAG aufzuzeigen. Die veröffentlichten Literatur- und Datenquellen zu aktiven Störungszonen sind in einer Literaturdatenbank zu hinterlegen. In einer tabellarischen Aufstellung sind die bekannten aktiven Störungszonen in Deutschland mit ihren regionalgeologischen Charakteristika zu benennen und zu beschreiben. Für jede recherchierte Störungszone sind die Grundparameter, die ermittelten Literatur- und Datenquellen, inkl. einer kurzen Zusammenfassung der Kernaussagen und Hinweise auf geeignete Methoden für die Identifizierung von aktiven Störungszonen verständlich darzustellen. Der potentielle Bedarf an Forschung und Entwicklung für Gebiete ohne hinreichende Informationen ist zu benennen, um hier frühzeitig Wissenslücken aufzuzeigen. Darüber hinaus ist für Deutschland und Europa zu recherchieren, welche Methoden zur Identifizierung von aktiven Störungszonen nach derzeitigem Stand von W&T eingesetzt werden. Die Ergebnisse sind in einer weiteren tabellarischen Auflistung zu dokumentieren. Abschließend sind auch Empfehlungen zu den für die Identifizierung von aktiven Störungszonen am besten geeigneten Methoden zu geben. Ausführungsfrist maximal 12 Monate, beginnend ab dem 01.05.2018.
  2. Untersuchung zu übertägigen Erkundungsprogrammen für hydrologische, hydrogeologische und hydrogeochemische Fragestellungen:
    Im aktuellen Vorhaben soll zuerst analysiert werden, mit welchen hydrologisch, hydrogeologischen und hydrogeochemischen Parametern die Anforderungen an die zu untersuchenden Standortregionen durch übertägige Erkundungsprogramme beurteilt werden können. Dafür sollen aus den teilweise abstrakt formulierten Anforderungen messbare Parameter abgeleitet werden. Die entsprechenden, aktuell zur Verfügung stehenden Messverfahren sollen systematisch dargestellt werden. Es soll ein Orientierungsrahmen entwickelt werden, der die Beurteilung der übertägigen Erkundungsprogramme unterstützen kann. Ausführungsfrist maximal 12 Monate, möglichst beginnend ab dem 01.04.2018.
  3. Messmethoden für übertägige Erkundungsprogramme:
    Mit Hilfe dieses Berichts soll ein konkreter Vorschlag für ein übertägiges Erkundungsprogramm hinsichtlich potentieller Standorte eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle bewertet werden können. Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt maximal 12 Monate, beginnend ab dem 01.04.2018.

Weiterlesen

Die Endlagersuche erreicht die geologischen Berufsverbände

Nachrichtenorgan von acht geologenverbänden

Das Dezemberheft der Geowissenschaftlichen Mitteilungen (GMIT), einem Nachrichtenorgan von acht Geologenverbänden, beschäftigt sich an mehreren Stellen mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Das Dezemberheft ist ab 15.03.2018 auch für Nichtmitglieder im Internet nachlesbar.

Standortfindung in der Schweiz

Der zentrale GEOfocus-Artikel behandelt die Standortfindung in der Schweiz für Tiefenlager im Opalinuston. Der Artikel von Tim Vietor, Nagra, kommt unter anderem zu dem Fazit:

Ein kriterienbasiertes, sicherheitsgerichtetes Raumplanungsverfahren, der Sachplan Geologische Tiefenlager mit klarer Rollenteilung zwischen verfahrensleitender Behörde, Projektant und Aufsicht unter kontinuierlicher Bürgerbeteiligung, stellt sicher, dass die Standortsuche in der Schweiz auf Basis gesicherter wissenschaftlicher Daten transparent und fair durchgeführt wird.

Editorial von Christian Hoselmann

Im Editorial geht Christian Hoselmann auch auf die deutschen Verhältnisse ein. Dort wird ausgeführt

Die Suche nach einem sicheren Standort ist…

Dies unterscheidet sich nicht unerheblich vom Gesetz, in dem von einem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit gesprochen wird, was die komparative Methode in den Vordergrund stellt. Wissenschaftsmethodisch stehen Welten zwischen diesen beiden Ansätzen. Weiterlesen

Kann die BGE selbstständig arbeiten und entscheiden?

Letzter Weihnachtsgruß der DBE

Selbstständigkeit und Rollentrennung

Da der Alleingesellschafter der BGE das BMUB ist, stellt sich die Frage, inwieweit die BGE gegenüber dem BMUB unabhängig arbeiten und entscheiden kann? Eine weitgehende Selbstständigkeit ist erforderlich, wenn die Rollentrennung bei der Endlagerfrage, wie sie die Endlagerkommission sich vorgestellt hat, auch umgesetzt werden kann.

Transparenz und Gesellschaftsvertrag

Dies sollte im Gesellschaftsvertrag zum Ausdruck kommen. Dieser war bisher nicht öffentlich zugänglich. Eine entsprechende IFG-Anfrage von endlagerdialog.de hat das jetzt in Richtung Transparenz geändert. Die BGE hat in einem Schreiben vom 19.12.2017 mitgeteilt, dass der Vertrag auf der BGE-Seite Organisation jetzt über einen Link zugänglich ist. Leider gibt es zum Internetauftritt der BGE keine RSS-Feed-Funktion, was die Transparenz erheblich behindert. Beim BfE ist diese zwar vorhanden, wird aber nicht gepflegt. Weiterlesen

Das BfE im NBG am 06.12.2017

BfE zu den aktuellen Herausforderungen

Unter TOP 1 der Tagesordnung war ein Beitrag des BfE über die aktuellen Herausforderungen im Standortauswahlverfahren angekündigt. Die Präsentation zu den Ausführungen sind bisher weder im Internetauftritt des NBG noch des BfE (zum Beispiel unter Kategorie Präsentation in der Datenbank oder unter Reden und Interviews) zu finden.

Glaubwürdigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung

Die größte Herausforderung wird im Aufbau einer Glaubwürdigkeit gesehen. Als Hintergrundaufgabe wird deshalb die Beteiligung gesehen, primär bei der Standortsuche, aber darüber hinaus auch in anderen Bereichen. Das BfE ist laut StandAG Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche. Ein Konzept dazu soll in einer Fachveranstaltung am 17.01.2018 vom BfE erstmals zur Diskussion gestellt werden. Entgegen der Darstellung im Kurzbericht des NBG zu dieser Sitzung können daneben auch die anderen Beteiligten Öffentlichkeitsarbeit anbieten. Weiterlesen

Der BGE-Bericht im NBG am 06.12.2017

Bericht der Geologen

Unter TOP 2 der Tagesordnung war der Bericht der BGE angekündigt, und zwar konkret mit:

Geologen der BGE berichten über die laufende Auswertung der Daten, die die BGE bei den geologischen Diensten und Landesbergämtern abgefragt hat.

Berichtet wurde von einer Geologin aus dem ehemaligen BfS und einem Markscheider, der bei der DBE tätig war und ist. Die Bundesländer sind fünf MitarbeiterInnen zugewiesen, die sich um die Daten kümmern.

Selbsthinterfragendes System mit Geologen frisch aus der Ausbildung?

Inwiefern die im NBG am 12.01.2017 von der BGE gegebene Zusicherung – siehe Beitrag Nationales Begleitgremium zwischen BürgerInnen-Anhörung und Feigenblatt – , dass sich die ins Standortsuchverfahren einbezogenen GeologInnen nur zur Hälfte aus den bisher damit Beschäftigten rekrutieren werden und die andere Hälfte frisch aus der Ausbildung kommt, wurde weder von der BGE vorgetragen noch vom NBG nachgefragt.

Verfügbarkeit der Daten und die Daten selbst

Die angeforderten Tabellen zur Verfügbarkeit der Daten wurden mehr oder weniger von allen Bundesländern geliefert. Bei den eigentlichen Daten zu den Ausschlusskriterien seien die Rückmeldungen nicht üppig gewesen. Nur von etwa neun Stellen wurden sie geliefert, von 10 bis 20 angefragten Institutionen stehen sie noch aus. Die BGE wird jetzt konkret auf teilweise von den Landesbehörden genannte Ansprechpersonen zugehen, um in der Sache weiterzukommen.

Und die Ergebnisse aus der Endlagerkommission, veröffentlicht in K-MAT 53a?

Vollkommen unverständlich ist und wurde leider vom NBG auch nicht hinterfragt, warum die Tabellen zur Datenverfügbarkeit überhaupt angefordert wurden. Erinnert sei, dass dies schon von der AG 3 der Endlagerkommission über die SGD (Staatlichen Geologische Dienste) geschehen ist. Das Ergebnis ist vollständig – nicht nur für die Ausschlusskriterien – und steht als K-MAT 53a zur Verfügung. Wenn schon eine neue Abfrage gemacht wurde, sollte interessant sein, wie sich die beiden Abfrageergebnisse unterscheiden. Auch dazu gab es weder Aussagen der BGE noch Nachfragen des NBG.

Im Folgenden werden die teilweise sehr interessanten Ergebnisse der Zusammenstellung vom 05.04.2016 vorgestellt.

Vertikalbewegung

Weiterlesen

Das Personalkarussell der Endlagerung dreht sich

Bei der gestrigen NBG-Veranstaltung wurden mehrere neue Personalien bekannt. Die Stelle der Vizepräsidentin des BfE wurde besetzt mit Frau Dr. Silke Albin- siehe Organigramm. Die Leitung des Referats RS III 2 Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung Standortauswahl Endlagerung im BMUB wurde Frau Dr. Anita Breyer übertragen – siehe Organigramm.

Die bisherige Referatsleiterin – siehe Beitrag Referatsleitung Endlagersuche im BMUB neu besetzt – , Frau Mechthild Caspers, wechselte in das Referat Waldschutz und nachhaltige Waldbewirtschaftung, Biologische Vielfalt und Klimawandel.

Frau Dr. Silke Albin ist Juristin und arbeitete bisher in der Senatsverwaltung Berlin, im Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftministerium und Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Sie wechselte jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium zum BfE.

Frau Dr. Anita Breyer war bisher Leiterin des Referats Naturschutz und Energie im BMUB.

Für die Besetzung des NBG mit weiteren sechs anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nach § 8 Abs. 3 StandAG gibt es eine Liste, die auf der Ministerpräsidentenkonferenz beraten wurde. Drei zusätzliche ZufallsbürgerInnen werden vom BMUB benannt.

Der Berichterstatter der CDU für das StandAG und Mitglied der Endlagerkommission, Herr Steffen Kanitz, wurde nicht wieder in den Bundestag gewählt. Sein wissenschaftlicher Mitarbeiter für dieses Gebiet war Herr Christian Brauckmann.