Veröffentlichung der Zwischenergebnisse nach Anwendung der Ausschlusskriterien umstritten

Quelle: AkEnd (2002), S. 90/92

Veröffentlichung von Zwischenergebnissen

Die BGE hat mehrfach in Aussicht gestellt, die Zwischenergebnisse nach Anwendung der Ausschlusskriterien zu veröffentlichen. Der Vorhabenträger will damit offensichtlich dem Transparenzgebot Genüge tun. Das BfE hat in einem Schreiben vom 30.10.2017 dagegen deutlich gemacht, dass dies nicht dem StandAG entspräche und kommt sogar zu der Aussage:

Die Vorabveröffentlichung von Zwischenergebnissen würde Sinn und Zweck des StandAG widersprechen.

Allein aus juristischer Sicht ist das Schreiben durchaus berechtigt. Doch wie sah der Weg zu diesem Gesetzestext und die Begründungen dazu aus? Was für ein Zwischenergebnis ist überhaupt zu erwarten?

Kompromiss zwischen AG 3 und AG 1 der Endlagerkommission

Der konkrete Ablauf gerade in der Startphase des Auswahlprozesses war in der Endlagerkommission lange umstritten. Einige Mitglieder der AG 3 waren für eine recht späte Einbeziehung der Öffentlichkeit, nämlich erst mit dem Vorschlag des Vorhabenträgers für die Auswahl von Standortregionen für die übertägige Erkundung (siehe zum Beispiel AG 3, Protokoll der 11. Sitzung, ab Seite 9, leider sind die Kommissionsunterlagen nicht in systematischer Ordnerstrukturen abgelegt, deshalb muss mit xxxx site:bundestag.de/endlager-archiv/blob/ in allen Bundestagsunterlagen gesucht werden). Der AG 1 war dieser Zeitpunkt zu spät. Der Kompromiss ist nachzulesen im Abschlussbericht ab Seite 217. Weiterlesen

Deutliche Defizite bei der Öffentlichkeitsbeteiligung

Weitreichende Ziele der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Standortsuche für ein Endlager hoch radioaktiver Abfälle hat laut § 5 Abs. 1 StandAG weitreichende Ziele:

Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann. Hierzu sind Bürgerinnen und Bürger als Mitgestalter des Verfahrens einzubeziehen.

Darin sind hohe Ansprüche formuliert. Die Stichworte sind gesellschaftlicher Konsens und BürgerInnen als Mitgestalter.

Breiter gesellschaftlicher Konsens

An diesem Konsens ist bisher noch nicht gearbeitet worden. Die Endlagerkommission hat sich jedenfalls nicht in dieser Richtung engagiert, denn eine Aufarbeitung der Vergangenheit hat zum Beispiel nicht stattgefunden. Erst nach einer Aufarbeitung sowohl der fernen als auch der nahen Vergangenheit ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens denkbar. Ferne Vergangenheit bedeutet die Entwicklung seit 1976/77, als das komparative Suchverfahren der KEWA von der Politik durch den Gorlebenbeschluss ersetzt wurde. In der nahen Vergangenheit sollten die  Entwicklungen des StandAGs seit 2011 ausgewertet werden, in denen teilweise Küchengesprächen geführt und Kompromissangebote wesentlicher Stakeholder nicht beachtet wurden. Hocke/ Smeddinck bemängeln zu Recht, dass das StandAG für diese Aufarbeitung keine Formate bereitstellt. Hier muss die zuständige Stelle also selber Verfahrenweisen entwickeln. Weiterlesen

Start der BGE-Suche – Eine Veranstaltung zur Legendenpflege

Quelle: BGE

Festakt der BGE als Trauerfeier

Die Auftaktveranstaltung der BGE zum Start der Endlagersuche war als Festakt angelegt, nur die Kleiderordnung fehlte. Eigentliche war sie notwendig, da es auch eine Trauerfeier war. Zu Grabe getragen wurde die Hoffnung, dass die BGE als eine Hauptakteurin bei der Endlagersuche die bisherige Ausgrenzung wesentlicher Stakeholder in diplomatischer Weise berücksichtigt. Stakeholder involvement – ade. So wurde kein Raum für kritische Anmerkungen geschaffen, indem nur die zustimmenden Fraktionen im Bundestag zu Wort kommen sollten. Die Legende der breiten gesellschaftlichen Zustimmung wurde massiv vorwärtsgetrieben. Die Kritiker äußerten sich woanders (BI Umweltschutz, .ausgestrahlt, Die Linke, Tagesspiegel).

Öffentliche Veranstaltung?

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Aus Gorleben gibt es noch viel zu lernen

Weniger ist mehr

Wenn man die neueste Ausgabe der Gorleben Rundschau von hinten liest, wird man sofort gefesselt. Unter der Headline Weniger ist Mehr wird ein Gespräch zwischen Anja Humburg, Umweltwissenschaftlerin und Journalistin, Luise Tremel, Historikerin und Literaturwissenschaftlerin, und Wolfgang Ehmke, Pressesprecher der BI Lüchow-Dannenberg, dokumentiert, das es in sich hat.

Aufhören: Sklavenhandel und Atomkraftnutzung

Es geht um das Aufhören. Aufhören mit dem Sklavenhandel bis hin zum  Aufhören mit der Atomkraftnutzung und die öffentliche Sichtbarkeit der Anti-Atombewegung, die durch den eigenen Erfolg droht, geringer zu werden. Insgesamt sind es lediglich drei Seiten Text, über den man stundenlang diskutieren kann. Nein – sollte. Die Anti-Atombewegung ist tiefgründig geworden, gerade an Standorten, wo sie seit 40 Jahren immer wieder gefordert wurde.

Auch Politik und Administration sind nachdenklich geworden

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Zeitschrift GAiA: Jahrhundertprojekt Endlagerung

Das Schwerpunktthema der neusten Ausgabe der Zeitschrift GAiA ist die Endlagerung. GAiA ist eine peer-review Zeitschrift unter dem Motto Ökologische Perspektiven für Wissenschaft und Gesellschaft. Die zehn Artikel zum Schwerpunkt sind:

  1. Achim Brunnengräber: Jahrhundertprojekt Endlagerung
  2. Achim Brunnengräber, Christoph Görg: Nuclear Waste in the Anthropocene – Uncertainties and Unforeseeable Timescales in the Disposal of Nuclear Waste
  3. Konrad Ott, Franziska Semper: Nicht von meiner Welt – Zukunftsverantwortung bei der Endlagerung von radioaktiven Reststoffen
  4. Klaus-Jürgen Röhlig, Anne Eckhardt: Primat der Sicherheit – Ja, aber welche Sicherheit ist gemeint?
  5. Clemens Walther, Moritz Riemann: Wie viel Strahlendosis für wen? – Lange Lagerung, Offenhaltung und ein langer Entsorgungsprozess bedeuten zusätzliche Dosis für Beschäftigte
  6. Harald Budelmann, Maria Rosaria Di Nucci, Ana María Isidoro Losada, Dennis Köhnke, Manuel Reichardt: Auf dem Weg in die Endlagerung – Die Notwendigkeit der langfristigen Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle
  7. Klaus-Jürgen Röhlig, Daniel Häfner, Karl-Heinz Lux, Thomas Hassel, Joachim Stahlmann: Einschluss oder Zugriff – Tiefenlagerung ohne oder mit Vorkehrungen zur Rückholbarkeit
  8. Elisabeth Jänsch, Achim Brunnengräber, Christian von Hirschhausen, Christian Möckel: Wer soll die Zeche zahlen? – Diskussion alternativer Organisationsmodelle zur Finanzierung von Rückbau und Endlagerung
  9. Cord Drögemüller, Sophie Kuppler: Bürger(innen) auf Standortsuche – Erwartungen in Deutschland, Erfahrungen aus der Schweiz
  10. Peter Hocke, Ulrich Smeddinck: Robust-parlamentarisch oder informell-partizipativ? – Die Tücken der Entscheidungsfindung in komplexen Verfahren

zu 1:

Im ersten Beitrag werden im Wesentlichen alle neun folgenden Artikel kurz vorgestellt. Einleitend wird auf die Verabschiedung diverser Gesetze hingewiesen. Dabei wird zum Beispiel von der Novellierung des StandAG gesprochen, ohne darauf hinzuweisen, dass wesentliche Teile – nämlich alle Auswahlkriterien – gänzlich neu sind. Das StandAG von 2013 enthielt zu diesem Kernbereich nichts. Weiterlesen

Nun kann die Suche beginnen

Standortauswahlgesetz ab morgen in Kraft

Das am 31.03.2017 im Bundesrat gebilligte Standortauswahlgesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2017 Teil I Nr. 26, S. 1074, ausgegeben am 15.05.2017). Die Suche kann also morgen beginnen. Damit ist ein wesentlicher Prozess abgeschlossen, der seit dem 11.11.2011 lief – siehe Beitrag vom 12.11.2011.

Öffnungsklausel „insbesondere“ formal beseitigt

Im letzten Schritt wurden unter anderem einige alte Fehler beseitigt. So wurde die Öffnungsklausel insbesondere hochradioaktive Abfälle durch Streichung von insbesondere beseitigt. Da wurde schon bei der Verabschiedung des StandAG vom 23.07.2013 nicht auf diese Falle im Kleingedruckten geachtet. Mit Leben wurde diese Formulierung durch das Nationalen Entsorgungsprogramm erfüllt – siehe auch Beitrag vom 18.12.2015:

Der Begriff „insbesondere“ war also schon immer als Öffnungsklausel gesetzt und auch so von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das Erstaunen in der Endlagerkommission über das Nationale Entsorgungsprogramm ist als rein politisches Theater zu werten, bei dem jetzt auch die ESK mitspielt.

Die Hintertür ist aber nicht wirklich zu, denn in § 1 Abs. 6 StandAG heißt es jetzt:

Die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am auszuwählenden Standort ist zulässig, wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.

Die Schweiz hat einen etwas klareren und damit transparenteren Weg gewählt – siehe Faktenblatt 2.

Kenntnisse aus dem Physikgrundkurs endlich umgesetzt

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Betreiberwechsel bei den Endlagerprojekten

Beiläufige Mitteilung

Bei der fünften Sitzung des Nationalen Begleitgremiums wurde mitgeteilt, dass am 18.04.2017 der Betreiberwechsel bei den Endlagerprojekten durchgeführt wird. Die BGE übernimmt wesentlichen Aufgaben des BfS und wird Betreiberin von Asse II, Konrad, Morsleben und Gorleben. Damit wird neben den Regelungen zum Nationalen Begleitgremium ein weiterer Teil des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26.Juli 2016 (BGBl. 2016 Teil I, S. 1843-1847) umgesetzt.

Ist das Transparenz?

Es stellt sich die Frage, weshalb diese wesentliche Umorganisation nicht von den Beteiligten frühzeitig mitgeteilt wird? Weder auf der BMUB-Site noch auf denen des BfS, der Asse GmbH oder der BGE ist dies zu lesen. Auch bei dem für Öffentlichkeitsbeteiligung und damit Öffentlichkeitsarbeit zuständigen BfE ist darüber nichts zu erfahren, obwohl hier schon von BfE im Dialog geschrieben wird. Transparenz und erst recht Dialog sehen anders aus!