Der BGE-Bericht im NBG am 06.12.2017

Bericht der Geologen

Unter TOP 2 der Tagesordnung war der Bericht der BGE angekündigt, und zwar konkret mit:

Geologen der BGE berichten über die laufende Auswertung der Daten, die die BGE bei den geologischen Diensten und Landesbergämtern abgefragt hat.

Berichtet wurde von einer Geologin aus dem ehemaligen BfS und einem Markscheider, der bei der DBE tätig war und ist. Die Bundesländer sind fünf MitarbeiterInnen zugewiesen, die sich um die Daten kümmern.

Selbsthinterfragendes System mit Geologen frisch aus der Ausbildung?

Inwiefern die im NBG am 12.01.2017 von der BGE gegebene Zusicherung – siehe Beitrag Nationales Begleitgremium zwischen BürgerInnen-Anhörung und Feigenblatt – , dass sich die ins Standortsuchverfahren einbezogenen GeologInnen nur zur Hälfte aus den bisher damit Beschäftigten rekrutieren werden und die andere Hälfte frisch aus der Ausbildung kommt, wurde weder von der BGE vorgetragen noch vom NBG nachgefragt.

Verfügbarkeit der Daten und die Daten selbst

Die angeforderten Tabellen zur Verfügbarkeit der Daten wurden mehr oder weniger von allen Bundesländern geliefert. Bei den eigentlichen Daten zu den Ausschlusskriterien seien die Rückmeldungen nicht üppig gewesen. Nur von etwa neun Stellen wurden sie geliefert, von 10 bis 20 angefragten Institutionen stehen sie noch aus. Die BGE wird jetzt konkret auf teilweise von den Landesbehörden genannte Ansprechpersonen zugehen, um in der Sache weiterzukommen.

Und die Ergebnisse aus der Endlagerkommission, veröffentlicht in K-MAT 53a?

Vollkommen unverständlich ist und wurde leider vom NBG auch nicht hinterfragt, warum die Tabellen zur Datenverfügbarkeit überhaupt angefordert wurden. Erinnert sei, dass dies schon von der AG 3 der Endlagerkommission über die SGD (Staatlichen Geologische Dienste) geschehen ist. Das Ergebnis ist vollständig – nicht nur für die Ausschlusskriterien – und steht als K-MAT 53a zur Verfügung. Wenn schon eine neue Abfrage gemacht wurde, sollte interessant sein, wie sich die beiden Abfrageergebnisse unterscheiden. Auch dazu gab es weder Aussagen der BGE noch Nachfragen des NBG.

Im Folgenden werden die teilweise sehr interessanten Ergebnisse der Zusammenstellung vom 05.04.2016 vorgestellt.

Vertikalbewegung

Weiterlesen

Das Personalkarussell der Endlagerung dreht sich

Bei der gestrigen NBG-Veranstaltung wurden mehrere neue Personalien bekannt. Die Stelle der Vizepräsidentin des BfE wurde besetzt mit Frau Dr. Silke Albin- siehe Organigramm. Die Leitung des Referats RS III 2 Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung Standortauswahl Endlagerung im BMUB wurde Frau Dr. Anita Breyer übertragen – siehe Organigramm.

Die bisherige Referatsleiterin – siehe Beitrag Referatsleitung Endlagersuche im BMUB neu besetzt – , Frau Mechthild Caspers, wechselte in das Referat Waldschutz und nachhaltige Waldbewirtschaftung, Biologische Vielfalt und Klimawandel.

Frau Dr. Silke Albin ist Juristin und arbeitete bisher in der Senatsverwaltung Berlin, im Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftministerium und Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Sie wechselte jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium zum BfE.

Frau Dr. Anita Breyer war bisher Leiterin des Referats Naturschutz und Energie im BMUB.

Für die Besetzung des NBG mit weiteren sechs anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nach § 8 Abs. 3 StandAG gibt es eine Liste, die auf der Ministerpräsidentenkonferenz beraten wurde. Drei zusätzliche ZufallsbürgerInnen werden vom BMUB benannt.

Der Berichterstatter der CDU für das StandAG und Mitglied der Endlagerkommission, Herr Steffen Kanitz, wurde nicht wieder in den Bundestag gewählt. Sein wissenschaftlicher Mitarbeiter für dieses Gebiet war Herr Christian Brauckmann.

Morsleben – ein Beispiel für alle Endlagerprojektstandorte

Workshop zu Morsleben

Am 24.11.2017 fand beim BUND e.V. in Magdeburg ein Workshop zu den Problemen bei der Schließung des Endlagers Morsleben statt. Eingeladen haben der BUND und die BI Morsleben, vertreten waren die Standorte Asse, Konrad und Gorleben. Seitens der hauptamtlich Beteiligten waren anwesend die BGE (operator), das Umweltministerium des Landes (regulator) und das BfE (atomrechtliche Aufsicht, bisher BfS Eigenüberwachung). Von den eigeladenen LandespolitikerInnen ist niemand erschienen.

Die Aufgaben des BfE

Einleitend hat das BfE einen Überblick über seine Aufgaben geliefert. So wird das BfE im Falle der anstehenden Entscheidungen zum Schweizer Endlager im Sinne der Beteiligung als Instrument des Hinterfragens im Grenzgebiet zur Schweiz im Frühjahr 2018 Veranstaltungen anbieten. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Forschung im Sinne des Hinterfragens von sowohl technischen als auch gesellschaftlichen Aspekten. Im Fall Morsleben obliegt dem BfE die atomrechtliche Aufsicht als neu geschaffene Institution. Bisher gab es lediglich die Eigenüberwachung im BfS – angebunden an den Vizepräsidenten. Die atomrechtliche Aufsicht ist zum Beispiel zuständig für die Überwachung der Einhaltung der in der Genehmigung (Dauerbetriebsgenehmigung von 1986) gemachten Auflagen. Ob das BfE in Zukunft die Jahresberichte zur Überwachung der Emissionen und Immissionen erstellen wird, konnte nicht geklärt werden. Die atomrechtliche Aufsicht steht unter der Fach- und Rechtsaufsicht des BMUB, das durch Erlass in die Arbeit eingreifen kann. Weiterlesen

Veröffentlichung der Zwischenergebnisse nach Anwendung der Ausschlusskriterien umstritten

Quelle: AkEnd (2002), S. 90/92

Veröffentlichung von Zwischenergebnissen

Die BGE hat mehrfach in Aussicht gestellt, die Zwischenergebnisse nach Anwendung der Ausschlusskriterien zu veröffentlichen. Der Vorhabenträger will damit offensichtlich dem Transparenzgebot Genüge tun. Das BfE hat in einem Schreiben vom 30.10.2017 dagegen deutlich gemacht, dass dies nicht dem StandAG entspräche und kommt sogar zu der Aussage:

Die Vorabveröffentlichung von Zwischenergebnissen würde Sinn und Zweck des StandAG widersprechen.

Allein aus juristischer Sicht ist das Schreiben durchaus berechtigt. Doch wie sah der Weg zu diesem Gesetzestext und die Begründungen dazu aus? Was für ein Zwischenergebnis ist überhaupt zu erwarten?

Kompromiss zwischen AG 3 und AG 1 der Endlagerkommission

Der konkrete Ablauf gerade in der Startphase des Auswahlprozesses war in der Endlagerkommission lange umstritten. Einige Mitglieder der AG 3 waren für eine recht späte Einbeziehung der Öffentlichkeit, nämlich erst mit dem Vorschlag des Vorhabenträgers für die Auswahl von Standortregionen für die übertägige Erkundung (siehe zum Beispiel AG 3, Protokoll der 11. Sitzung, ab Seite 9, leider sind die Kommissionsunterlagen nicht in systematischer Ordnerstrukturen abgelegt, deshalb muss mit xxxx site:bundestag.de/endlager-archiv/blob/ in allen Bundestagsunterlagen gesucht werden). Der AG 1 war dieser Zeitpunkt zu spät. Der Kompromiss ist nachzulesen im Abschlussbericht ab Seite 217. Weiterlesen

Neues aus BGE und BfE

Berichte im NBG

In der NBG-Sitzung in Magdeburg (siehe auch Kurzbericht auf der NBG-Site) berichteten VertreterInnen von BGE und BfE von den neusten Entwicklungen.

Geologische Daten

Neue wirklich aufschlussreiche Aussagen über die eingegangen geologischen Daten wurden nicht gemacht. Offensichtlich sind die Antworten der Landesbehörden und der anderen angefragten Stellen recht inhomogen, was nach der Veranstaltung am 05.09.2017 – siehe BGE-Fachworkshop Ausschlusskriterien – nicht anders zu erwarten war. Wie mit den Daten Dritter umgegangen werden kann, wird immer noch diskutiert. Das NBG hat bisher offensichtlich noch keine Unterlagen erhalten. Anzumerken ist noch, dass das BfE als Regulierungsbehörde in einem Schreiben darauf hingewiesen hat, dass nach StandAG kein Zwischenbericht nach der Anwendung der Ausschlusskriterien vorgesehen ist.

Selbsthinterfragendes System

In der BGE ist die Meinung gereift, dass eine Institution nicht Teil eines selbsthinterfragenden Systems werden kann allein dadurch, dass externe Beratung eingekauft wird (Prof. Sträter, Uni Kassel – siehe auch Die „pathologischen“ Endlager-Institutionen), sondern dies gelebt werden muss, wobei die leitenden MitarbeiterInnen eine wesentliche Rolle spielen. Weiterlesen

ERAM in der Sitzung des Nationalen Begleitgremiums

NBG informiert sich in Magdeburg

Das Nationale Begleitgremium tagte am 10.11.2017 in Magdeburg, um sich über das Stilllegungsverfahren zum Endlager Morsleben zu informieren. Gehört wurden die BI Morsleben e. V. (stakeholder), der BUND Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. (stakeholder), das Umweltministerium Sachsen-Anhalts vertreten durch den Staatssekretär (regulator) und die BGE SE 5  (operator). Die derzeitige Überwachungsbehörde, BfE KE 5, war nicht geladen, ebenso nicht die Regulierungsbehörde, BfE FA 4, die eventuell in Zukunft als Genehmigungsbehörde zuständig sein wird. Außerdem fehlte das BMUB, dass durch eine Bundesweisung an das Land und durch Weisungen an den Betreiber zum Beispiel auf der Grundlage der ESK-Stellungnahme massiv in das Verfahren eingegriffen hat. Da die Stilllegung eine Maßnahme des Strahlenschutzes ist, hätte das BfS als oberste Strahlenschutzbehörde mit dem Fachgebiet SW 1.7 (Strahlenschutz in der Entsorgung) zu den Stichpunkten Aktivität, Radiotoxizität und Rechtfertigungsgrundsatz Sinnvolles beitragen können.

BI Morsleben

Die BI Morsleben hob die Vorbildfunktion des ERAM-Verfahren für andere Endlagerverfahren hervor. Deshalb sollte hier transparent vorgegangen werden, was bisher nicht in dem erforderlichen Maß geschah. Die Genehmigungslage des Ostfeldes ist nicht geklärt, es bestehen auch keine Anstrengungen, eine Klärung herbeizuführen (zum Beispiel durch eine Selbstanzeige und /oder ein Feststellungsklageverfahren). Das Problem wird bis heute mit der Bundesweisung vom 26.06.1996 unter den Teppich gekehrt. Das zwischengelagerte hochradioaktive Radiumfass wurde in das Ostfeld verlagert, statt es auszulagern. Die Anhydritstrecke auf dem Weg ins Ostfeld kann nicht wie vorgesehen abgedichtet werden, da der Großversuch gescheitert ist. Ein Begleitprozess, wie er im Erörterungstermin vorgeschlagen wurde (Niederschrift über den Erörterungstermin, Seite 9-52), wurde nicht eingerichtet. Das Land hat – neben der wiederholten Akteneinsicht von Beteiligten nach VwVfG kürzlich – lediglich zugesagt, die in seinem Auftrag erstellten Gutachten im Internet zur Verfügung zu stellen.

BUND

Weiterlesen

ERAM-Planfeststellungsantrag: Wie weiter?

Wirbel um den Planfeststellungsantrag acht Jahre nach Antragstellung

Der Planfeststellungantrag zur Stilllegung des Endlager Morsleben sorgt nun – acht Jahre nach Auslegung der Antragsunterlagen und sechs Jahre nach dem Erörterungstermin – für einigen Wirbel, insbesondere weil eine fachlich durchaus gebotene Rücknahme nach § 58 Abs. 7 AtG zu einem Wechsel der Genehmigungsbehörde führen würde. Zuständig wäre dann das BfE mit dem Fachgebiet FA 4 und nicht mehr das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt.

Das NBG wird sich auf seiner nächsten Sitzung am 10.11.2017 unter TOP 1 mit dieser Problematik befassen.

Auftrag des BMUB oder im Rahmen der Betreiberverantwortung der BGE?

Seitens des Landesumweltministeriums wurde mitgeteilt, die BGE wird mit Auftrag vom BMUB bis Anfang 2018 ein Konzept dazu vorlegen. Seitens des BMUB wird dagegen dargestellt, dass die BGE von sich aus im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung Überlegungen zu einer effizienten Verfahrensgestaltung anstelle.

Verschwiegen wird: Es gibt schon zwei Konzepte und eine Stellungnahme

Weiterlesen

ERAM: Veröffentlichung der Gutachten der Genehmigungsbehörde im Internet

Veröffentlichung der Gutachten der Genehmigungsbehörde im Internet

Die BI Morsleben bat das Umweltministerium in einem Schreiben vom 04.09.2017 im Sinne der bei der Endlagerfrage notwendigen Transparenz um die Veröffentlichung der umfangreichen Gutachten im Internet, die vom Ministerium in der Rolle der Genehmigungsbehörde zur Stilllegung des Endlagers Morsleben beauftragt wurden. Weiterhin sollten auch alle Unterlagen des Antragstellers – unabhängig von BfS und BGE – auf diese Art verfügbar gemacht werden.

Öffentliche Fachkonferenz

Weiterlesen