Die Einvernehmenserklärungen des BfE

43 Einvernehmenserklärungen vom BfE veröffentlicht

Bisher wurden 43 Einvernehmenserklärungen vom BfE veröffentlicht (siehe BfE: Einvernehmenserklärungen gemäß § 21 StandAG). In den Bescheiden sind Aussagen über das Vorkommen potenzieller Wirtsgesteine angegeben. Interessant ist die räumliche Verteilung.

Darstellung auf Karte vom NBG erbeten

Vom NBG wurde deshalb in seiner Sitzung am 10.11.2017 in Magdeburg das BfE gebeten, eine Karte dazu zur Verfügung zu stellen siehe Protokoll:

Bettina Gaebel plädierte – am Beispiel der Einvernehmenserklärungen des BfE für Tiefenbohrungen – für eine bessere Darstellung der Informationen, damit sich diese den interessierten Bürger/innen überhaupt erschließe.

Eine solche Darstellung ist bisher vom BfE nicht veröffentlicht worden.

Karte auf der Grundlage von Open Street Map

endlagerdialog.de hat mit einfachen Mitteln auf der Basis von Open Street Map eine skalierbare Karte dazu erstellt. Der in der Textblase erscheinende Text kann durch Anklicken festgehalten werden. Die oberste Zeile ist das Aktenzeichen, das mit der BfE-Einvernehmenserklärung verlinkt ist. Dank an die freiwilligen MitarbeiterInnen von Open Street Map. Weiterlesen

Die Endlagersuche erreicht die geologischen Berufsverbände

Nachrichtenorgan von acht geologenverbänden

Das Dezemberheft der Geowissenschaftlichen Mitteilungen (GMIT), einem Nachrichtenorgan von acht Geologenverbänden, beschäftigt sich an mehreren Stellen mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Das Dezemberheft ist ab 15.03.2018 auch für Nichtmitglieder im Internet nachlesbar.

Standortfindung in der Schweiz

Der zentrale GEOfocus-Artikel behandelt die Standortfindung in der Schweiz für Tiefenlager im Opalinuston. Der Artikel von Tim Vietor, Nagra, kommt unter anderem zu dem Fazit:

Ein kriterienbasiertes, sicherheitsgerichtetes Raumplanungsverfahren, der Sachplan Geologische Tiefenlager mit klarer Rollenteilung zwischen verfahrensleitender Behörde, Projektant und Aufsicht unter kontinuierlicher Bürgerbeteiligung, stellt sicher, dass die Standortsuche in der Schweiz auf Basis gesicherter wissenschaftlicher Daten transparent und fair durchgeführt wird.

Editorial von Christian Hoselmann

Im Editorial geht Christian Hoselmann auch auf die deutschen Verhältnisse ein. Dort wird ausgeführt

Die Suche nach einem sicheren Standort ist…

Dies unterscheidet sich nicht unerheblich vom Gesetz, in dem von einem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit gesprochen wird, was die komparative Methode in den Vordergrund stellt. Wissenschaftsmethodisch stehen Welten zwischen diesen beiden Ansätzen. Weiterlesen

Das BfE im NBG am 06.12.2017

BfE zu den aktuellen Herausforderungen

Unter TOP 1 der Tagesordnung war ein Beitrag des BfE über die aktuellen Herausforderungen im Standortauswahlverfahren angekündigt. Die Präsentation zu den Ausführungen sind bisher weder im Internetauftritt des NBG noch des BfE (zum Beispiel unter Kategorie Präsentation in der Datenbank oder unter Reden und Interviews) zu finden.

Glaubwürdigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung

Die größte Herausforderung wird im Aufbau einer Glaubwürdigkeit gesehen. Als Hintergrundaufgabe wird deshalb die Beteiligung gesehen, primär bei der Standortsuche, aber darüber hinaus auch in anderen Bereichen. Das BfE ist laut StandAG Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche. Ein Konzept dazu soll in einer Fachveranstaltung am 17.01.2018 vom BfE erstmals zur Diskussion gestellt werden. Entgegen der Darstellung im Kurzbericht des NBG zu dieser Sitzung können daneben auch die anderen Beteiligten Öffentlichkeitsarbeit anbieten. Weiterlesen

Veröffentlichung der Zwischenergebnisse nach Anwendung der Ausschlusskriterien umstritten

Quelle: AkEnd (2002), S. 90/92

Veröffentlichung von Zwischenergebnissen

Die BGE hat mehrfach in Aussicht gestellt, die Zwischenergebnisse nach Anwendung der Ausschlusskriterien zu veröffentlichen. Der Vorhabenträger will damit offensichtlich dem Transparenzgebot Genüge tun. Das BfE hat in einem Schreiben vom 30.10.2017 dagegen deutlich gemacht, dass dies nicht dem StandAG entspräche und kommt sogar zu der Aussage:

Die Vorabveröffentlichung von Zwischenergebnissen würde Sinn und Zweck des StandAG widersprechen.

Allein aus juristischer Sicht ist das Schreiben durchaus berechtigt. Doch wie sah der Weg zu diesem Gesetzestext und die Begründungen dazu aus? Was für ein Zwischenergebnis ist überhaupt zu erwarten?

Kompromiss zwischen AG 3 und AG 1 der Endlagerkommission

Der konkrete Ablauf gerade in der Startphase des Auswahlprozesses war in der Endlagerkommission lange umstritten. Einige Mitglieder der AG 3 waren für eine recht späte Einbeziehung der Öffentlichkeit, nämlich erst mit dem Vorschlag des Vorhabenträgers für die Auswahl von Standortregionen für die übertägige Erkundung (siehe zum Beispiel AG 3, Protokoll der 11. Sitzung, ab Seite 9, leider sind die Kommissionsunterlagen nicht in systematischer Ordnerstrukturen abgelegt, deshalb muss mit xxxx site:bundestag.de/endlager-archiv/blob/ in allen Bundestagsunterlagen gesucht werden). Der AG 1 war dieser Zeitpunkt zu spät. Der Kompromiss ist nachzulesen im Abschlussbericht ab Seite 217. Weiterlesen

BGE-Fachworkshop Ausschlusskriterien

Erster Fachworkshop der BGE

Am 05.09.2017 veranstaltete die BGE den ersten Fachworkshop, wesentlicher Gegenstand war die Anfrage an die Bundesländer bezüglich der Geodaten zu den Ausschlusskriterien. Eingeladen waren hauptsächlich die zuständigen Landesbehörden, also die Landesgeologischen Dienste. Die Resonanz war recht groß, sodass es im Veranstaltungsraum mit etwa 70 Personen recht eng wurde. Die Veranstaltung war nicht öffentlich, endlagerdialog.de konnte aber nach Anmeldung daran teilnehmen.

Dialogorientierung begrüßt, Termin nicht einzuhalten

Seitens der Länder wurde einhellig der Workshop und damit die dialogorientierte Herangehensweise der BGE begrüßt. Es wurde aber betont, dass der im Schreiben genannte Termin kaum einzuhalten ist:

Damit wir diesen nächsten Schritt zielgerichtet vorbereiten können, bitten wir Sie, uns bis zum 30. September 2017 eine Übersicht über die bei Ihnen vorliegenden Datenbestände und Datenformate zu den oben genannten Daten zur Verfügung zu stellen sowie vor allem die Daten selbst zu übermitteln, damit wir möglichst schnell mit der Anwendung beginnen können.

Große Schwierigkeiten werden mit dem Teil sowie vor allem die Daten selbst zu übermitteln gesehen. Bis zum gesetzten Termin wird also im Wesentlichen das zu erwarten sein, was bereits in K-MAT 53a nachgelesen werden kann.

Geringe personelle Ressourcen der Landesgeologischen Dienste

Verwiesen wurde auf die oft geringen personellen Ressourcen der Landesgeologischen Dienste. Weiterhin wurde im Gesetzesentwurf angegeben – siehe Drucksache 18/11398, Seite 3, erster Absatz:

Den Ländern und Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand durch dieses Gesetz.

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Nun kann die Suche beginnen

Standortauswahlgesetz ab morgen in Kraft

Das am 31.03.2017 im Bundesrat gebilligte Standortauswahlgesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2017 Teil I Nr. 26, S. 1074, ausgegeben am 15.05.2017). Die Suche kann also morgen beginnen. Damit ist ein wesentlicher Prozess abgeschlossen, der seit dem 11.11.2011 lief – siehe Beitrag vom 12.11.2011.

Öffnungsklausel „insbesondere“ formal beseitigt

Im letzten Schritt wurden unter anderem einige alte Fehler beseitigt. So wurde die Öffnungsklausel insbesondere hochradioaktive Abfälle durch Streichung von insbesondere beseitigt. Da wurde schon bei der Verabschiedung des StandAG vom 23.07.2013 nicht auf diese Falle im Kleingedruckten geachtet. Mit Leben wurde diese Formulierung durch das Nationalen Entsorgungsprogramm erfüllt – siehe auch Beitrag vom 18.12.2015:

Der Begriff „insbesondere“ war also schon immer als Öffnungsklausel gesetzt und auch so von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das Erstaunen in der Endlagerkommission über das Nationale Entsorgungsprogramm ist als rein politisches Theater zu werten, bei dem jetzt auch die ESK mitspielt.

Die Hintertür ist aber nicht wirklich zu, denn in § 1 Abs. 6 StandAG heißt es jetzt:

Die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am auszuwählenden Standort ist zulässig, wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.

Die Schweiz hat einen etwas klareren und damit transparenteren Weg gewählt – siehe Faktenblatt 2.

Kenntnisse aus dem Physikgrundkurs endlich umgesetzt

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Schwäbische Zeitung: Die Suche der BGR nach einem Endlagerstandort

Regionalverband will fundierte Stellungnahmen abgeben können

In der Schwäbischen Zeitung online erschien unter Lokales ein Artikel mit dem Titel Region will sich gegen Atommüll-Endlager wehren. Darin wird ausgeführt:

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben mit Sitz in Ravensburg beschäftigt sich gerade intensiv mit dem Thema, um fundierte Stellungnahmen abgeben zu können, falls nötig.

Sicherlich ist das nicht unangebracht, aber es sollten doch richtige Informationen verbreitet werden.

BGR sucht nicht, sondern die BGE

So wird dargelegt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Standortsuche ab 2018 im Auftrag der Bundesregierung betreiben wird. Das trifft nicht zu. Die Standortsuche wird von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) betrieben werden, sobald das entsprechende Gesetz – das StandAG – im Bundesgesetzblatt verkündet sein wird. Es passierte am 31.03.2017 den Bundesrat und wird mit Sicherheit noch im Jahr 2017 im Gesetzesblatt erscheinen. Weiterlesen

BR Fernsehen: „Wohin mit unserem Atommüll?“

Quelle: BR Fernsehen

Faszination Wissen

In der Reihe Faszination Wissen wird morgen 22:00 Uhr auf BR Fernsehen ein 30-minütiger Beitrag mit dem Titel Wohin mit unserem Atommüll? ausgestrahlt. Dieses Video ist bereits seit einigen Tagen in der Mediathek verfügbar. Der Film bemüht sich, das Endlagerproblem objektiv und verständlich aufzubereiten. (Ergänzung vom 24.04.2017: Ein aufmerksamer Blogleser hat mitgeteilt, dass der Link zum Video geändert wurde. Es ist zurzeit hier zu finden. Sollte das Video später nicht mehr auffindbar sein, kann es von endlagerdialog.de für private Zwecke zur Verfügung gestellt werden.)

Laborexperimente zu Kriterien

Bemerkenswert sind die Darstellungen von Laborexperimenten zu den drei möglichen Gesteinsarten Salz, Ton und Granit  und den fünf Eigenschaften Durchlässigkeit, Festigkeit, Formbarkeit, Lösbarkeit und Wärmeleitung.

black boxes der Endlagerkommission

Selbst der Unterschied zwischen Gesteins- und Gebirgsdurchlässigkeit wird angedeutet (10:44). Das erweckt Erinnerungen an die Workshopveranstaltung im 15. Januar 2016 in Kassel (siehe K-Drs. 230, S. 25 ff., siehe auch Beitrag ¿ „Wir wollen Beteiligen lernen!“ ?), In einem der Workshops hat endlagerdialog.de solche Experimente angeregt, das anwesende Kommissionsmitglied hat sich aber für das Beibehalten von black boxes ausgesprochen. Weiterlesen