Die 58. Sitzung des NBG begann mit einer Vorstellung der Entsorgungskommission (ESK) durch die Vorsitzende Barbara Reichert. Dies geht zurück auf die 14. Sitzung der FG III. Insbesondere wurden Fragen zum ESK-Diskussionspapier Standortvergleich formuliert, die anfangs vorgetragen wurden. Im Protokoll der 14. FG III-Sitzung ist davon nichts zu lesen. Die Fragen spielten auch keine weitere Rolle, da auf diese im Verlauf des Vortrags von Frau Reichert nicht explizit eingegangen wurde. Die ESK ist ein unabhängiges Beratungsgremium des BMUV mit einer Geschäftsstelle am BaSE. Die Arbeit in der Kommission ist ehrenamtlich und wird pauschal vergütet: 30 EUR pro Sitzung und Fachhonorar von 40,90 EUR je Stunde auf Antrag für besondere, schriftliche Vorbereitungen – siehe Präsentation, Seite 6.
Am 02. und 04.03.2021 veranstaltete das Umweltministerium Sachsen-Anhalt eine Videokonferenz mit dem Titel Dialoggespräch „Standortsuche – Und was bedeutet das für Sachsen-Anhalt“. In seinem Beitrag sprach der Leiter der Abteilung Geologischer Dienst im Landesamt für Geologie und Bergwesen, Herr Ehling, von rezenten Spannungsfeldern insbesondere in der Altmark. In einem anschließenden Pressetreffen konnte endlagerdialog.de aus wissenschaftsjournalistischer Sicht dazu noch einige Fragen stellen. Die gegenwärtigen Spannungsfelder seien insbesondere in der Nähe von jungen Salzstöcken zu beobachten. Diese sind daran zu erkennen, dass sie lediglich mit Material aus dem Quartär überdeckt sind. Bohrungen in den Randsenken haben sich hier wegen der Spannung im Gebirge als schwierig herausgestellt.
Tertiäre Tongesteine nach BGE potenzielle Endlagergesteine
Das Standortauswahlverfahren sollte nach § 1 Abs. 2 StandAG folgende fünf Kriterien erfüllen:
partizipativ,
wissenschaftsbasiert,
transparent,
selbsthinterfragend und
lernend.
Was bedeutet dabei wissenschaftsbasiert? Reicht es dabei aus, dass im Elfenbeinturm klammheimlich Methoden entwickelt werden, diese ohne Rücksicht auf Reichweite im Internet kurz zur Diskussion gestellt werden und dann flugs angewendet werden?
Wissenschaftskommunikation ist auf das Engagement von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angewiesen, die über wissenschaftliche Erkenntnisse in Dialog treten, die Logik wissenschaftlichen Arbeitens und die Bedingungen der Produktion wissenschaftlichen Wissens transparent vermitteln und zudem Vertrauen erzeugen können. Für den professionellen Umgang mit der vielfältigen Medien- und Kommunikationslandschaft sowie der Heterogenität von Adressaten und deren selektiver Rezeptionsbereitschaft sind Unterstützungsstrukturen in den wissenschaftlichen Einrichtungen erforderlich. Zudem liegt es im Eigeninteresse des Wissenschaftssystems, sich an der Suche nach Lösungen zur Verbesserung der Situation von Wissenschaftsjournalistinnen und -journalisten zu beteiligen.
Zutreffend auch für die Standortsuche und die Geowissenschaften
Auch wenn diese Zeilen aus der aktuellen Lage im Hinblick auf die medizinischen Wissenschaften entstanden sind, treffen sie haargenau auf das Problem der Standortsuche und damit die Geowissenschaften zu. Auch hier spielen Wissenschaft und Transparenz eine große Rolle mit dem Ziel, Vertrauen zu schaffen. Doch wenn man sich die Entwicklung seit 2017 ansieht, dann spielen Wissenschaft, Transparenz und Kommunikation kaum eine Rolle, geschweige denn Vertrauensbildung. Zwar gibt es immer wieder Sonntagsreden zu den oben erwähnten fünf Kriterien, umgesetzt wird aber nichts – siehe zum Beispiel Fehlerkultur – was ist daraus geworden?. Hatte die Entwicklung bei der Arbeit der Endlagerkommission durch zunehmende Transparenz eine gewisse Hoffnung auf einen Kulturwandel bei den öffentlichen Institutionen erweckt, so enttäuschend ist der Rückzug in die Intransparenz in Abstufung bei BMU, BfE/BaSE, BGE und selbst beim NBG.
Die wesentliche Rolle der geologischen Abwägungskriterien im Schritt 2
Im Schritt 2 der Phase 1 müssen die geologischen Abwägungskriterien eine wesentliche Rolle spielen. Erst dadurch erhält das Verfahren den komparativen – also vergleichenden – Charakter. Zwar wurden diese Kriterien bereits im Schritt 1 angewendet, jedoch nur in einer sehr rudimentären Weise. Dazu wurden nur wenige Daten, die die Länder geliefert hatten, ausgewertet. Durch massive Verwendung von Referenzdaten wurde dieses ein Stück weit verschleiert. Formal ist dieses Vorgehen aber durch das StandAG gedeckt.
Problem der Aggregierung, entstanden durch Kompromiss in letzter Minute
Zur Anwendung der geologischen Abwägungskriterien und insbesondere zur Aggregierung gibt der Gesetzestext keine Methode vor. Der AkEnd-Bericht machte dazu Aussagen (Seite 105) auf der Basis dreier Gewichtungsgruppen der geologischen Abwägungskriterien.
In der Endlagerkommission ging es letztlich um die Einordnung des Deckgebirgskriteriums in eine solche Gewichtungsgruppe. Der in geheimer Sitzung – siehe Die letzte Sitzung der Endlagerkommission – Die Schreckliche und Arbeit der Endlagerkommission – eine kritische Würdigung – entwickelte Kompromiss bestand aus dem rigorosen Ersatz des Begriffs Gewichtungsgruppe durch Kriteriengruppe. Weiterhin wurden die wichtenden Aussagen zu den Abwägungskriterien vollständig gestrichen. Damit erhielten alle Abwägungskriterien formal die gleiche Wichtung. Das Abwägungskriterium zum Deckgebirge wurde der Kriteriengruppe 3 zugeordnet.
RESUS – Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs
Zum Problem der Aggregierung auf der Grundlage des StandAGs wurde von der BGE ein Arbeitsprojekt in Auftrag gegeben mit der Bezeichnung RESUS – Grundlagenentwicklung für repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und zur sicherheitsgerichteten Abwägung von Teilgebieten mit besonders günstigen geologischen Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Bearbeitet wurde das Projekt von GRS, BGR und BGE TEC. Die Ergebnisse sind in einem Synthese- und zehn Einzelberichten auf insgesamt 1921 Seiten festgehalten, die Ende November veröffentlicht wurden – siehe hier.
Der Präsident des BaSE hat in der Zeitschrift für Neues Energierecht einen Aufsatz mit dem Titel Endlagersuche: Das letzte Kapitel der Atomenergienutzung in Deutschland (in PDF die ersten vier Seiten) veröffentlicht. Der vorvorletzte Satz darin lautet:
Zwischenlager können nur Übergangslösungen sein, um den Zeitraum zu überbrücken, bis ein sicheres Endlager seinen Betrieb aufgenommen hat.
Hier wird deutlich, dass immer noch das falsche, tradierte Wording verwendet wird, denn ein sicheres Endlager wird es nie geben. Angestrebt wird mit dem komparativen Standortauswahlverfahren ein möglichst risikoarmes Langzeitlager, was nach dem Strahlenschutzprinzip der Optimierung zwingend notwendig ist.
Sicherheitsnachweis?
Sowohl der Begriff sicher als auch der unpassende Begriff Sicherheitsnachweis kommen erschreckend oft in dem Aufsatz vor. Der Begriff Sicherheitsnachweis wurde zwar noch im Referentenentwurf der Sicherheitsverordnungen vor, wurde aber in der verabschiedeten Verordnung durchgehend durch Sicherheitsbericht ersetzt, was der Sache näher kommt und dem international üblichen Begriff safety case entspricht. Wenn man in diesem Zusammenhang von Nachweis spricht, ist das reiner Euphemismus. Schließlich liefern die Meteorologen uns auch keinen Wetternachweis, sondern einen Wetterbericht, noch richtiger: eine Wetterprognose. Die Geologie kann da als beschreibende Wissenschaft auch nicht mehr liefern, eher weniger, denn die Durchdringung mithilfe der Geophysik steht noch ziemlich am Anfang.
Norwegen muss für 16,5 Tonnen hoch radioaktiven Abfall in Form abgebrannter Brennelemente aus den beiden Forschungsreaktoren IFE in Kjeller und in Halden ein Endlagerkonzept entwickeln. Eine Konzeption als Alternative zum schwedisch-finnischen Verfahren ist die Absenkung in tiefen Bohrlöchern. Dazu läuft unter anderem ein Projekt bei ERDO – siehe hier Kap. 4.2. Zum Gesamtkonzept für alle radioaktive Abfälle in Norwegen siehe hier.
Bayern wird ähnlich wie Niedersachsen – siehe hier – nach einem Artikel auf onetz.de, die Kommunen beim Endlagersuchprozess unterstützen:
„Die Staatsregierung hat in der Veranstaltung noch einmal die klare kritische Haltung zum Suchprozess für einen Endlager-Standort in Deutschland betont. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung im weiteren Suchprozess hervorgehoben“, erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums auf Nachfrage unserer Zeitung. „Außerdem wurden die Vertreter der Kommunen über die geplanten weiteren Verfahrensschritte auf Bundesebene informiert. Die Staatsregierung wird die Kommunen im Suchprozess weiterhin unterstützen.“
Aufnahme der sog. Behälterlösung in das Standortauswahlverfahren
Nicht an Erarbeitung beteiligt, sondern mit klammheimlich erarbeitetem Text konfrontiert
Zur Novellierung der Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wurde – wie bereits zur Novellierung im Jahr 2008/2009 – siehe hier – ein sogenanntes Symposium veranstaltet. Es sollte die Empfehlung der Endlagerkommission umsetzen, die formulierte:
Die unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeitende Verordnung muss spätestens mit Beginn von Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorliegen…
Die Öffentlichkeit wurde an der Erarbeitung aber nicht beteiligt, sondern ist mit einem von einem erlauchten Kreis von Expert*innen und den Ländern klammheimlich erarbeiteten Text konfrontiert worden. Mit Erfolg haben Initiativen gefordert, wenigstens den Zeitraum für Stellungnahmen um zwei Monate bis zum 20.11.2019 zu verlängern.
Dialog Endlagersicherheit ohne Dialogbereitschaft
Neben dem Symposium wurde ein sogenannter Dialog Endlagersicherheit im Internet angeboten. Zu einem Dialog kam es aber weder auf dem Symposium noch im Internet, da sich das BMU als ein Dialogpartner der fachlichen Diskussion verweigerte.
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