Kann die BGE selbstständig arbeiten und entscheiden?

Letzter Weihnachtsgruß der DBE

Selbstständigkeit und Rollentrennung

Da der Alleingesellschafter der BGE das BMUB ist, stellt sich die Frage, inwieweit die BGE gegenüber dem BMUB unabhängig arbeiten und entscheiden kann? Eine weitgehende Selbstständigkeit ist erforderlich, wenn die Rollentrennung bei der Endlagerfrage, wie sie die Endlagerkommission sich vorgestellt hat, auch umgesetzt werden kann.

Transparenz und Gesellschaftsvertrag

Dies sollte im Gesellschaftsvertrag zum Ausdruck kommen. Dieser war bisher nicht öffentlich zugänglich. Eine entsprechende IFG-Anfrage von endlagerdialog.de hat das jetzt in Richtung Transparenz geändert. Die BGE hat in einem Schreiben vom 19.12.2017 mitgeteilt, dass der Vertrag auf der BGE-Seite Organisation jetzt über einen Link zugänglich ist. Leider gibt es zum Internetauftritt der BGE keine RSS-Feed-Funktion, was die Transparenz erheblich behindert. Beim BfE ist diese zwar vorhanden, wird aber nicht gepflegt. Weiterlesen

Die kaum aufspürbaren Neutrinos haben es in sich

2006: Vorschlag im BfS-Referat „Strahlenschutz in der Entsorgung“

endlagerdialog.de hat bereits in den Beiträgen Nichtwissenskultur erfordert Endlager-Monitoring (2013) und Monitoring am verschlossenen Endlager (2014) auf eine Möglichkeit eines Monitorings hingewiesen, das die Sicherheitsbarrieren eines Endlagers nicht beeinflussen würde. Dies sollte sich durch die Messung des Neutrinospektrums – oder genauer des Antineutrinospektrums – verwirklichen lassen. Zurück geht dies auf einen Vorschlag aus dem Jahr 2006 im BfS-Referat Strahlenschutz in der Entsorgung.

2014: „Neutrino- und Antineutrino-Spektren der in radioaktiven Abfällen ablaufenden Prozesse untersuchen“

In dem Beitrag aus dem Jahr 2014 wurde noch formuliert:

Ähnlich wie die Antineutrino-Spektren der Uran-235-, Plutonium-239- sowie -241- und nun zwanzig Jahre später der Uran-238-Spaltprozesse bestimmt wurden, sollte man daran gehen, Neutrino- und Antineutrino-Spektren der in radioaktiven Abfällen ablaufenden Prozesse zu untersuchen. Dann hätte man bei einem Endlager, was vielleicht 2050 verschlossen wird, eventuell ein technisch ausgereiftes Fernmonitoring in der Hand.

Dieser Schritt der Untersuchung ist jetzt gemacht worden, zwar nicht experimentell, aber theoretisch.

2017: Veröffentlichung in Physical Review Applied

Es wurde in einer Arbeit, veröffentlicht in Phys. Rev. Applied 8, 054050, abgeschätzt, inwiefern mit heutiger Detektortechnik die Überwachung von Zwischenlagern, Endlagern und hochkontaminierten Standorten durchgeführt werden könnte. Siehe auch Artikel Mainzer Physiker schlagen neue Methode zur Überwachung von Atommüll vor – Wissenschaftler zeigen Szenarien zur Nutzung von Neutrinodetektoren in atomaren Zwischenlagern auf innovations-report.de.

Das BfE im NBG am 06.12.2017

BfE zu den aktuellen Herausforderungen

Unter TOP 1 der Tagesordnung war ein Beitrag des BfE über die aktuellen Herausforderungen im Standortauswahlverfahren angekündigt. Die Präsentation zu den Ausführungen sind bisher weder im Internetauftritt des NBG noch des BfE (zum Beispiel unter Kategorie Präsentation in der Datenbank oder unter Reden und Interviews) zu finden.

Glaubwürdigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung

Die größte Herausforderung wird im Aufbau einer Glaubwürdigkeit gesehen. Als Hintergrundaufgabe wird deshalb die Beteiligung gesehen, primär bei der Standortsuche, aber darüber hinaus auch in anderen Bereichen. Das BfE ist laut StandAG Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche. Ein Konzept dazu soll in einer Fachveranstaltung am 17.01.2018 vom BfE erstmals zur Diskussion gestellt werden. Entgegen der Darstellung im Kurzbericht des NBG zu dieser Sitzung können daneben auch die anderen Beteiligten Öffentlichkeitsarbeit anbieten. Weiterlesen

Der BGE-Bericht im NBG am 06.12.2017

Bericht der Geologen

Unter TOP 2 der Tagesordnung war der Bericht der BGE angekündigt, und zwar konkret mit:

Geologen der BGE berichten über die laufende Auswertung der Daten, die die BGE bei den geologischen Diensten und Landesbergämtern abgefragt hat.

Berichtet wurde von einer Geologin aus dem ehemaligen BfS und einem Markscheider, der bei der DBE tätig war und ist. Die Bundesländer sind fünf MitarbeiterInnen zugewiesen, die sich um die Daten kümmern.

Selbsthinterfragendes System mit Geologen frisch aus der Ausbildung?

Inwiefern die im NBG am 12.01.2017 von der BGE gegebene Zusicherung – siehe Beitrag Nationales Begleitgremium zwischen BürgerInnen-Anhörung und Feigenblatt – , dass sich die ins Standortsuchverfahren einbezogenen GeologInnen nur zur Hälfte aus den bisher damit Beschäftigten rekrutieren werden und die andere Hälfte frisch aus der Ausbildung kommt, wurde weder von der BGE vorgetragen noch vom NBG nachgefragt.

Verfügbarkeit der Daten und die Daten selbst

Die angeforderten Tabellen zur Verfügbarkeit der Daten wurden mehr oder weniger von allen Bundesländern geliefert. Bei den eigentlichen Daten zu den Ausschlusskriterien seien die Rückmeldungen nicht üppig gewesen. Nur von etwa neun Stellen wurden sie geliefert, von 10 bis 20 angefragten Institutionen stehen sie noch aus. Die BGE wird jetzt konkret auf teilweise von den Landesbehörden genannte Ansprechpersonen zugehen, um in der Sache weiterzukommen.

Und die Ergebnisse aus der Endlagerkommission, veröffentlicht in K-MAT 53a?

Vollkommen unverständlich ist und wurde leider vom NBG auch nicht hinterfragt, warum die Tabellen zur Datenverfügbarkeit überhaupt angefordert wurden. Erinnert sei, dass dies schon von der AG 3 der Endlagerkommission über die SGD (Staatlichen Geologische Dienste) geschehen ist. Das Ergebnis ist vollständig – nicht nur für die Ausschlusskriterien – und steht als K-MAT 53a zur Verfügung. Wenn schon eine neue Abfrage gemacht wurde, sollte interessant sein, wie sich die beiden Abfrageergebnisse unterscheiden. Auch dazu gab es weder Aussagen der BGE noch Nachfragen des NBG.

Im Folgenden werden die teilweise sehr interessanten Ergebnisse der Zusammenstellung vom 05.04.2016 vorgestellt.

Vertikalbewegung

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Das Personalkarussell der Endlagerung dreht sich

Bei der gestrigen NBG-Veranstaltung wurden mehrere neue Personalien bekannt. Die Stelle der Vizepräsidentin des BfE wurde besetzt mit Frau Dr. Silke Albin- siehe Organigramm. Die Leitung des Referats RS III 2 Grundsatzangelegenheiten der nuklearen Entsorgung Standortauswahl Endlagerung im BMUB wurde Frau Dr. Anita Breyer übertragen – siehe Organigramm.

Die bisherige Referatsleiterin – siehe Beitrag Referatsleitung Endlagersuche im BMUB neu besetzt – , Frau Mechthild Caspers, wechselte in das Referat Waldschutz und nachhaltige Waldbewirtschaftung, Biologische Vielfalt und Klimawandel.

Frau Dr. Silke Albin ist Juristin und arbeitete bisher in der Senatsverwaltung Berlin, im Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftministerium und Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Sie wechselte jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium zum BfE.

Frau Dr. Anita Breyer war bisher Leiterin des Referats Naturschutz und Energie im BMUB.

Für die Besetzung des NBG mit weiteren sechs anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nach § 8 Abs. 3 StandAG gibt es eine Liste, die auf der Ministerpräsidentenkonferenz beraten wurde. Drei zusätzliche ZufallsbürgerInnen werden vom BMUB benannt.

Der Berichterstatter der CDU für das StandAG und Mitglied der Endlagerkommission, Herr Steffen Kanitz, wurde nicht wieder in den Bundestag gewählt. Sein wissenschaftlicher Mitarbeiter für dieses Gebiet war Herr Christian Brauckmann.

Veröffentlichung der Zwischenergebnisse nach Anwendung der Ausschlusskriterien umstritten

Quelle: AkEnd (2002), S. 90/92

Veröffentlichung von Zwischenergebnissen

Die BGE hat mehrfach in Aussicht gestellt, die Zwischenergebnisse nach Anwendung der Ausschlusskriterien zu veröffentlichen. Der Vorhabenträger will damit offensichtlich dem Transparenzgebot Genüge tun. Das BfE hat in einem Schreiben vom 30.10.2017 dagegen deutlich gemacht, dass dies nicht dem StandAG entspräche und kommt sogar zu der Aussage:

Die Vorabveröffentlichung von Zwischenergebnissen würde Sinn und Zweck des StandAG widersprechen.

Allein aus juristischer Sicht ist das Schreiben durchaus berechtigt. Doch wie sah der Weg zu diesem Gesetzestext und die Begründungen dazu aus? Was für ein Zwischenergebnis ist überhaupt zu erwarten?

Kompromiss zwischen AG 3 und AG 1 der Endlagerkommission

Der konkrete Ablauf gerade in der Startphase des Auswahlprozesses war in der Endlagerkommission lange umstritten. Einige Mitglieder der AG 3 waren für eine recht späte Einbeziehung der Öffentlichkeit, nämlich erst mit dem Vorschlag des Vorhabenträgers für die Auswahl von Standortregionen für die übertägige Erkundung (siehe zum Beispiel AG 3, Protokoll der 11. Sitzung, ab Seite 9, leider sind die Kommissionsunterlagen nicht in systematischer Ordnerstrukturen abgelegt, deshalb muss mit xxxx site:bundestag.de/endlager-archiv/blob/ in allen Bundestagsunterlagen gesucht werden). Der AG 1 war dieser Zeitpunkt zu spät. Der Kompromiss ist nachzulesen im Abschlussbericht ab Seite 217. Weiterlesen

Neues aus BGE und BfE

Berichte im NBG

In der NBG-Sitzung in Magdeburg (siehe auch Kurzbericht auf der NBG-Site) berichteten VertreterInnen von BGE und BfE von den neusten Entwicklungen.

Geologische Daten

Neue wirklich aufschlussreiche Aussagen über die eingegangen geologischen Daten wurden nicht gemacht. Offensichtlich sind die Antworten der Landesbehörden und der anderen angefragten Stellen recht inhomogen, was nach der Veranstaltung am 05.09.2017 – siehe BGE-Fachworkshop Ausschlusskriterien – nicht anders zu erwarten war. Wie mit den Daten Dritter umgegangen werden kann, wird immer noch diskutiert. Das NBG hat bisher offensichtlich noch keine Unterlagen erhalten. Anzumerken ist noch, dass das BfE als Regulierungsbehörde in einem Schreiben darauf hingewiesen hat, dass nach StandAG kein Zwischenbericht nach der Anwendung der Ausschlusskriterien vorgesehen ist.

Selbsthinterfragendes System

In der BGE ist die Meinung gereift, dass eine Institution nicht Teil eines selbsthinterfragenden Systems werden kann allein dadurch, dass externe Beratung eingekauft wird (Prof. Sträter, Uni Kassel – siehe auch Die „pathologischen“ Endlager-Institutionen), sondern dies gelebt werden muss, wobei die leitenden MitarbeiterInnen eine wesentliche Rolle spielen. Weiterlesen

Informationsplattform: Wann wird diese endlich zu einer verlässlichen Informationsquelle?

Informationsplattform nach § 6 StandAG

Recht frühzeitig wurde die Informationsplattform nach § 6 StandAG ins Internet gestellt. Bald wurden auch erstaunlich interne Informationen veröffentlicht – siehe Beitrag BfE macht große Sprünge Richtung Transparenz. Aber dieses Informationsinstrument hat noch nicht das erreicht, was man heutzutage erwartet.

Gut zwei Jahrzehnte hinter dem Stand der Informationstechnik hinterher

Die Schriftstücke werden allein tabellarisch zur Verfügung gestellt. Die seit etwa 1990 übliche Technik der relationalen Datenbank hat immer noch nicht Einzug gehalten. Auch die hierarchische Tabellenstruktur ist mangelhaft. So wird zwar der Begriff Datum als Hierarchieinstrument zur Verfügung gestellt, damit ist aber lediglich das Datum auf dem Schriftstück erfasst.

Wichtige Informationen können versteckt werden

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